Topographia Franconiae: Weissenburg

aus Wikisource, der freien Quellensammlung
Topographia Germaniae
Weissenburg (heute: Weißenburg in Bayern)
<<<Vorheriger
Weickersheim
Nächster>>>
Weisseneck
aus: Matthäus Merian (Herausgeber und Illustrator) und Martin Zeiller (Textautor):
Merian, Frankfurt am Main 1648, S. 103–104.
Weißenburg in Bayern in Wikisource
Weißenburg in Bayern in der Wikipedia
Bearbeitungsstand
fertig
Fertig! Dieser Text wurde zweimal anhand der Quelle Korrektur gelesen. Die Schreibweise folgt dem Originaltext.
Um eine Seite zu bearbeiten, brauchst du nur auf die entsprechende [Seitenzahl] zu klicken. Weitere Informationen findest du unter Hilfe
Link zur Indexseite


[103]
Weissenburg / am Nordgöu.

Diese Reichs-Stadt / so vorzeiten ein weil der Burggrafen zu Nürnberg Pfandschilling gewesen: aber Anno 1360. von ihnen / der Versatzung halber / wieder loß gesprochen worden / ligt 5. Meil von Thonauwerth / und an der Altmühl. Käyser Carl der Grosse hat Anno 793. von dem Fluß Regnitz / oder Rednitz / in diesem Fluß Altmühl / Altimoniam, (so zu Kelheim in Bayern in die Thonau fällt) zu graben anfahen lassen / damit man auß dem Rhein in den Mäyn / auß diesem in die Rednitz / von solcher in die Altmühl / und auf derselben in die Thonau schiffen könte: daran er aber durch stätige Regen und Feuchte der Erden / verhindert worden / wie auß den Historien bekandt ist. Es hat allhie zu Weissenburg eine Reichs-Pfleg / welche mit der Reichs-Pfleg zu Thonau- oder Schwäbischen-Werdt / etwann zugleich mit einander beyde von Römischen Käysern versetzt / hernechst aber wieder von einander gesondert worden seynd. Und hat es benantlich mit der Reichs-Pfleg zu Weissenburg eine solche Gelegenheit (wie der Verfasser deß Discurß / ob die alten Reichs-Vogteyen dieser Zeit bey den Reichs-Städten wieder angerichtet werden sollen / am 31. Blat. meldet) daß vier Dörffer ohnfern von der Stadt / jedoch ausser derselben Marckung gelegen / welche man die Königliche Dörffer nennet / mit aller Obrigkeit / hohen und niedern Gerichten / Umbgeld / etc. auch mit Gülten von Haber / etc. (in andern Flecken / so den Benachbarten zuständig seynd / gefallend) darein gehören: Erscheinet beneben auß denen darüber besagten documentis so viel / daß solche Reichs-Pfleg / doer dero Verwalter / auch etwas Gerechtigkeiten in der Stadt gehabt / und daselbst gewohnet haben müssen: was aber solche Jura gewesen / ist nunmehr etwas unlauter und zweiffelhafftig: Indem ein Interims-Vertrag (zwischen den Städten Weissenburg und Schwäbischen-Werdt;) durch die von Augspurg und Nürnberg / Anno 1537. wegen Sonderung beyder Pflegen / erhandelt / mit sich bringt / daß der Stadt Weissenburg Richter-Ampt / oder dessen Besetzung / in die Pfleg daselbsten gehörig seye: Entgegen beweisen Burgermeister und Rath der Stadt Weissenburg / mit vernünfftigen Gründen und etlichen Documentis, daß solch Richter-Ampt nicht der Reichs-Pfleg / sondern gemeiner Stadt zustehe / und daß bevorab der Blutbann in der Stadt und dero Marckung / ihnen jederzeit gebühret: Der Reichs-Pfleger aber selbigen in den 4. Königlichen Dörffern gehabt: Dahero noch heut zu Tag zwey Signa meri Imperii, deren eines der Reichs-Pfleg / das andere der Stadt diene / vor Augen stehen / etc. Deme sey nun aber wie ihm wolle / so ist diese der Stadt Weissenburg Reichs-Pfleg / welche sie in die 96. Jahr Pfandweiß inngehabt / Anno 1629. (al. 1628. Sihe oben den Eingang dieses Tractats) abgelöst / und Herrn Bischoffs zu Aichstätt / Fürstlichen Gnaden / Administrations-weise eingehändiget / zwischen dero und der Stadt / folgends ein Provisional-Vergleich / deß Richter-Ampts halber / auffgerichtet worden. Darob gleichwol so viel zu verspüren / daß die Reichs-Pfleg / ohn / oder mit dem Richter-Ampt / nicht so viel befugsame habe / als anderer Städte Reichs-Vögte sonst vor Jahren gehabt. Und geben sonderlich der alten Reichs-Pfleger Revers / so sie der Stadt jugiter geben müssen / so viel zu erkennen / daß / wann sie zu einem Burger zu sprechen gehabt / sie deßwegen in der Stadt / nach derselben Gesetz / Recht / und Gewohnheit / das Recht suchen; auch mit Abtret- oder Continuirung solchen Pfleg-Ampts / sich nacher der Burger Willen und Heissen / verhalten müssen. Und so viel sagt hie von der angezogene Autor. Der monatliche einfache Anschlag zum Römerzug / ist dieser Stadt / 3. zu Roß / 16. zu Fuß / oder 100. fl. Hat aber in diesem Teutschen Krieg / von beyden kriegenden Partheyen / sonderlich Anno 1632. den 28. Maij / nicht wenig von den Bayrischen außgestanden; wie hievon im 2. Theil deß Theatri Europaei, am 567. Blat / der andern Edition, und darunter dieses zu lesen / daß damalen auch die drey Thor verbrannt worden seyn. In jetztgedachten Theatri 5. Theils 1278. Blat wird vermeldet / daß diese Stadt als solche mit einem Regiment Schwedischer Soldaten unter dem Obristen Lieutenant Adam Weyern besetzt gewesen / von den Käyserischen und Chur-Bayrischen den 23. Januarij 1647. erobert / und ihr Zeit wehrender Belägerung mit Einwerffung vieler Granaten / Feuer Ballen / und glüender Kugeln / an Häusern und Städeln grosser Schaden zugefüget worden.

[T34]

[104] Zu nechst ob dieser Stadt ligt die Vestung Wültzburg / auf einem hohen Felsigen Berg / da vorzeiten Käyser Carolus M. eben an dem Ort / wo sein Vater / König Pipinus, so sich hierumb mit der Jagt erlustigte / S. Nicolai Capell gebauet / das Benedictiner-Closter Wildsburg / bey Regierung deß andern Bischoffs zu Aichstatt / Gerochi, gestifftet hat / wie G. Bruschius de Episcop. Germ. c. 10. p. 181. schreibet. Marggraf Georg Friederich von Brandenburg / hat hernach diese jetzige Vestung mit 5. Pasteyen zu erbauen angefangen / so allhie ihre Casamaten und fürgelegte Flügel / und auf den 3. Pasteyen gegen der Straß / wo man hinauf fähret / auch seine Cavalliers gehabt / alles von hartem spitzigen Stein / so auß dem Zwinger / oder Graben / mit grosser Mühe und Arbeit / außgebrochen / und die Wehren / und andere innere Gebäu also rauher damit aufgebauet worden; darumb Anfangs eltiches Gebäu nicht gern bestand haben wolte / man sich auch besorgt hat / daß im Fall der Noth ein Büchsenmeister allda nicht gern sich gebrauchen lassen möchte / weilen die Wehren und Schußlöcher alle nur von neuen spitzigen Steinen gemacht / und darzwischen mit allerley kleinem Gebröck außgefüllt / daß dann von einem rechten starcken Schuß innwendig den Soldaten vielmehr von gemelten Steinen Schaden zugefügt würde / als von dem Schuß / oder Kugel / selbsten. Es ist dieses Wültzburg dem General Grafen von Tilly / von der Regierung zu Ohnspach (dahin / durch Guntzenhausen / 5. Meil gerechnet werden / ) umbs Ende deß 1631. Jahrs / übergeben worden / der 300. Soldaten darein gelegt. Und ist solche Vestung dem Herrn Marggrafen Anno 1642. noch nicht restituirt gewesen; wie man damaln im Julio berichtet hat. Anno 1634. den 11. Octobris, hat das Feuer darinn grossen Schaden gethan / und sollen die inwendigen Gebäu noch nicht reparirt worden seyn / sondern nur das Gemäur da stehen. Hat einen einigen Brunnen / so selbiges mal auch in der Brunst verschüttet worden seyn solle.

Der Welsche Graf Gualdus beschreibet sie / im Jahr 1647. also: Vaissemburg piazza oltre il Danubio, vicina à Vilsbourg, cinta da due recinti di mura antiche, mà forti, ajutata d’ alcune fortificationi moderne etc. Was diese Stadt Monatlich zum Reich zu contribuiren / das stehet im besagten Text: Zu Unterhaltung des Cammer-Gerichts zu Speyer / gibt sie / wi ich finde / nach dem erhöchten Anschlag / Jährlich / 41. Gulden / 42. Kreutzer / 5. Heller / den Thaler zu 69. Kreutzern gerechnet. Hat ein Reichs-Pfleg / darinn 4. Dörffer / Kaldorff / Peterbuch / Biburg und Wengen / mit aller Ober- und Nider-Obrigkeit / mit Steuren und Umbgeld / etc. ohnstreitig gehören / in die auch etliche Habergulten / auß andern Herrschafften / gelieffert werden. Solche Reichs-Pfleg hat die Stadt 90. Jahr innen gehabt / biß diese Pfandschafft Anno 1629. vom Bischoff zu Aichstätt gehling abgelöst worden. Es ist aber in der Anno 1649. den 11. 21. Junij / zu Nürnberg / bey dem angestellten Executions-Convent, übergebnen Verzeichnuß / mit einkommen / der Stadt Weissenburg / die vom Herrn Bischof zu Aichstatt innhabende Reichs-Pfleg seit An. 29. zu restituiren, nicht allein die blosse Vogteylichkeit / wie der Herr Bischoff / gegen erlegten Pfand-Schillinge / zu thun gewillt; sondern auch die praetendirte Lands-Fürstliche Obrigkeit darüber fahren zu lassen. Was darauff erfolgt seyn mag / ist mir unwissend. Anno 1634. hat sich diese Stadt / den 21. Decembris, wegen lang außgestandenen Hungers / den Käyserlichen mit Accord ergeben.