Topographia Hassiae: Meyntz
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aus Topographia Hassiae, Text von Martin Zeiller, Illustrationen von Matthäus Merian | ||
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Diß ist die Haupt-Statt deß
hochlöblichsten Ertzbisthumb / vnd
Churfürstenthumbs Meyntz / so
von den Alten Maguntiacum,
Moguntiacuin, Mogontiacum,
Maguntia, Magotia, Mogontia,
Mongontiacum, Moguntiaco,
Magontiaco, Maguntiacus, Moguntia, vnd also
auch heutiges Tags ins gemein; Teutsch aber
Meyntz / oder Mentz / Frantzösisch Mayance, vnd
Welsch Magonza, oder Maguntiaco, genant wird.
Woher aber dieser Nahm komme / seyn die
Gelehrten nicht einerley Meynung. Theils bringen ihn
von dem Fluß Mogano, Mogo, oder Moeno,
Mayn: Rhenanus von Mago, so vor Alters ein
Hauß geheissen / oder Heim / vnd dem Wässerlein
Cia, her / so jetzt durch die Statt laufft / vnd bey dem
Kloster Alt-Münster in dieselbe kompt / vnnd auß
solcher durch deß Schlosses Graben / in den Rhein
laufft / vnd auff Teutsch Ombach genant wird / auch
noch seines alten Namens Merckzeichen in den
benachbarten Dörffern behelt: Deren eines Zalbach
auff der Cey / oder Ciebach / das ander Bretzenheim
auf der Cey / genant wird: Davon eines alten Manns
Sprichwort gewesen: Meyntz ligt gar nahe dabey.
Andere haben andere Meynungen. Nicolaus
Serarius, so fünff Bucher von dieser Statt geschrieben /
wil solche Namen Mogoncia, oder Magunciacum,
von den drey Flüssen / Ma, oder Mon, Gon,
oder Gonzo, vnd besagtem Cia, herführen / welche
alle noch verhanden / vnnd in den Rhein sich
ergiessen: Daher das Dorff Monbach von dem Ersten /
vnd das nächste Dorff Gontzenheim von dem
Andern / so bey Meyntz der Lobach genant wird / den
Namen haben.
Von dem Erbawer dieser Statt / ist man auch nicht einig. Etliche wollen / daß die Zauberer von Trier 1362. Jahr vor Christi Geburt / seyen verjagt worden / deren Fürst Nequam geheissen / welcher diese Statt angefangen: Daher das Gedicht / Moguntia ab antiquo Nequam, das ist / Meyntz ist von selbigem alten Ertzzauberer Nequam erbawet. Gedachter Serarius vermeynet / der Warheit dieses am ähnlichsten zu seyn / wann man wil / daß Meyntz von Claudio Druso Germanico, deß Keysers Augusti Stieff-Sohn / vnd Keysers Tiberij Brudern / deß Germanici Vattern / etwan zehen Jahr / oder nicht viel eher / vor Christi Geburt / erbawet worden sey: Obwol nicht geläugnet werden könne / daß vielleicht zuvor allhie ein Dorff / oder Flecken / gestanden / vnnd C. Julius Caesar, das Kriegsvolck da zu lagern / der Statt eine Gelegenheit / vnd gleichsam einen Anfang gegeben habe. Sie ist aber anfangs nicht gar zum Rhein erbawet worden / vnd helt man darfür / daß sie in einer weiten Ebene / wo das Siechenhauß / vnd das Kloster der Nonnen vnser Frawen im Gnaden- oder heiligen Thal ist / erstlich gestanden seye. Sie ist folgends vnderschiedlich belägert / zerstöret / vnnd verwüstet worden / wie vnten gesagt werden wird. Nach der Hunnischen Niderlag / ist sie / von den Francken / insonderheit aber vom König Dagoberto I. wider gebessert / vnd von dem alten Ort näher zum Rhein / da sie noch jetzt stehet / versetzt worden. Sie hat vor Zeiten auch zum Teutschland gehöret / vnnd sich der Teutschen Spraach gebraucht / wie gedachter Serarius cap. 10. et 11. lehret; wiewol viel diese Statt dem Franckreich zuschreiben / die er daselbst anziehet / vnd die Lobsprüch / so ihr die Scribenten geben / in besagtem zehenden Capitel erzehlet / wie dann die Römer allhie ihre Besatzungen / vnnd Obriste / gehalten haben. Der alte Historicus Radevvicus schreibet lib. 1. c. 13. allbereit von seiner Zeit / daß Meyntz ein grosse / vnd veste Statt an dem Rhein / vnd auff der Seiten / da sie denselben hat / wol bewohnet / vnd Volckreich: Vnd / auff der andern Seiten / an Innwohnern fast öde seye / habe nur ein starcke Mauer / daran nicht wenig Thürn stehen. Vnd dieses sagt Radevicus. Es ist diese Statt sehr lang / aber schmal / so also seyn müssen. Dann auff der Seiten gegen Franckreich / hat sie einen etwas erhöheten Berg: Auff der andern aber / da sie gegen Teutschland siehet / den Rhein: Daher dann gegen demselben sie mit stattlichen Kirchen / vnd Gebäwen / gezieret ist / gegen dem Berg aber / Weingärten / vnd dergleichen / hat. Es seyn allda enge Gassen / ausser zwey oder drey / so etwas weit / vnd heutiges Tags zehen Thor / deren drey gegen Mittag / Abend / vnd Mitternacht: Als Eine / so man vor der alten Drusiporta helt / vnd deren die innere Dieterichs-Pfort / die eussere aber Wilhelmiter Pfort genennet wird. Die andere / S. Sebastians / oder die Gäw-Pfort: Vnd die dritte / Alten-Münsters Pfort. Die vbrige Sieben / gehen gegen Morgen zum Rhein / zu welchen man auch das Schloßthor thun könte. Von besagtem Morgen / etwas oberhalb der Vorstatt Filsbach / kompt der Mayn in den Rhein. Vnnd ist solcher Rhein fünffhundert Schritt breit / vber welchen Keyser Carl der Grosse / zehen Jahr lang / mit grosser Mühe / vnd wunderlicher
[T63] [T64]
[II] Kunst / eine Brücken von Holtz also gebawet / daß es / als ob sie ewig wehren solte / das Ansehen gehabt / die aber ein Jahr zuvor / ehe er / der Keyser / gestorben / durch vnversehenes Fewer / in drey Stunden / also verbrunnen / daß / ausser dem / so vnter dem Wasser gestanden / nicht ein einiges Sprießlein vbrig geblieben ist. Es ist Meyntz vor Alters ein freye vnnd Keyserliche Statt gewesen: Die aber Anno 1462. durch Einfall ihres Ertzbischoffs / mit Gewalt eingenommen / die Bürger zum theil vmbgebracht / zum theil ins Elend verjagt / das alte Regiment abgethan / vnnd solche Statt gäntzlich dem Churfürsten vnterthänig gemacht: Vnd damit sie desto besser im Zaum gehalten werden möchte / von ihme / nicht lang hernach / daselbst ein vestes Schloß erbawet worden: Wie Wilhelmus Kyriander in Comment. de Augusta Treverorum part. 17. fol. 225. schreibet. Ist also diese Statt heutiges Tags vnter ihrem Ertzbischoff / welcher ihren / der Statt / Reichs-Anschlag jetzt vnter dem Seinigen vertritt. Es seyn allhie viel alte Sachen / vnd darunter das sehr grosse Gebäw / so an der vesten Schantz / worinnen S. Jacobs Kloster stehet / zusehen / das wegen der Form / der Eichelstein genant wird / vnnd zu Ehren deß obgedachten Drusi auffgerichtet worden ist: Wie Serarius cap. 15. p. 61. seqq. beweiset / welcher Drusus, nicht weit von Wißbaden / vnnd selbiger Gegend / sein Leben solle beschlossen haben: Dessen Cörper aber nicht in Teutschland / wie etliche vermeynen / verblieben / sondern ins Welschland geführet worden ist.
In Erbawung besagter Schantz / hat man auch vnter der Erden etliche Antiquiteten von Säulen / darin Bilder vnnd Schrifften zu sehen / gefunden / wie beystehende Bildnüß außweiset / vnd allda zur Gedächtnüß auffgerichtet worden. Es war auch vor Zeiten ein Pyramis, oder Thurngrab / allhie / Drusilacium, oder Druseloch / genant / so aber nicht mehr verhanden. Man findet auch bißweilen allerley alte Müntzen in den Aeckern / Weinbergen / vnd am Rheingestad / vnd auch in dem Flecken Cassel / oder vielmehr Castel / (wo der Mayn in den Rhein kompt / vnd daselbst Keyser Trajanus, wie Freherus in Omissis ad part. 2. Origin. Palat. schreibet / ein Castell (Schantz / oder Bevestigung) erbawet hat) sonderlich in S. Georgen Kirchen. Man hat / vor dem jetzigen Teutschen Krieg / ingleichem gewiesen / zu Meyntz allerley Heiligthümer / als das Haupt S. Albani, deß Priesters / vnnd Märtyrers allhie: Item / von S. Aureo dem Bischoff / vnd seiner Schwester / der H. Justina: Von dem Märtyrer S. Camerino: Von S. Vincentio dem Leviten vnd Hispanischen Märtyrer: Von S. Vincentia, vnd ihrer Tochter S. Innocentia, S. Severi, deß Bischoffs zu Ravenn / Weibe / vnd Tochter: Von S. Justino, dem Priester / so den H. Laurentium, vnd andere Märtyrer / begraben: Vnd von S. Ferrutio, dem Meyntzischen Ritter / vnd Märtyrer / so zu Bleidenstadt begraben ligt: Item / S. Stephani, deß ersten Märtyrers Arm / deß Märtyrers S. Veiten Finger: Der Römerin S. Anastasiae Haupt: Ein theil von dem Tisch deß HERREN Christi: Ein theil vom heiligen Creutz: S. Chrysostomi Haupt: Das Haupt S. Mercurii deß Märtyrers: Item / in der Sacristey der Domkirchen einen Theil von dem Schweißtuch deß HERREN / in einem gar schweren / vnd sauber gearbeiten viereckichten silbern Futter: Item / von den Messern / damit S. Bartholomaeus geschunden / eines: Vnd von den Steinen / damit S. Stephanus gesteiniget worden / auch einen / vnd sonsten anders mehrers. Ob aber solches alles verhanden / davon haben wir keinen Bericht. Besagter Dom / oder Ertzbischoffliche Hauptkirch / wird zu S. Martin genant / in welcher vieler Ertzbischöffe Begräbnüssen / auff deren einer / nämlich deß Cardinals Alberti / auffs wenigste dreymal stehet: Alle hernach. Item / so seyn da der Domherren Gräber zusehen. Der Haupt-Altar ist also gebawet / daß der Priester sein Gesicht gegen den Geistlichen / vnd dem andern Volck / allezeit wendet / vnd wann er sagt: Dominus Vobiscum, sich vmbzuwenden nicht vonnöhten hat: Ist mit eisern Gittern vmbgeben: Wie hievon / vnd was in dieser Kirchen zusehen / Serarius am 109. Blat zulesen. Vnd solcher Dom hat vor Zeiten / ehe derselbe hinweg kommen / einen grossen Schatz / vnd herrliche Zierden gehabt / so von den Hunnischen / durch Keyser Carln den Grossen / eroberten Schätzen / herkommen seyn solle. Vnd schreibet man von einem grossen güldenen Creutz / so allein sechshundert Pfund / oder zwölffhundert Marck Goldes gewogen haben solle. Bruschius sagt: Daß der güldene Sessel / mit vielen köstlichen Edelgesteinen / welchen der König Johannes auß Böheim dem Ertzbischoff allhie / so ihn gecrönt / geschenckt / vnnd den die gemeine Leut S. Martins Sessel genant / noch zu seiner Zeit verhanden gewesen / den aber besagter Serarius nicht gesehen / wie er lib. 5. p. 850 col. 11. bekennet. Es hat allda 42. Domherren / darunter 24. mit dem Probsten / den innern Rath / oder Capitul / machen / auß denen / ordentlicher Weise / der Ertzbischoff pflegt erwöhlt zu werden / vnd darunter die drey Fürnembste / als der Probst / Dechant / vnd Cantor, Infeln tragen. Vnd diese in dem Domstifft wird die fürnembste / vnd hohe Geistlichkeit / genennet. Die andere vnnd geringere Clerisey bestehet in S. Jacobs Abbtey / vnd andern Stifftern / deren fünff Hohe / vnd vier Nidere seyn: Als 1. zu S. Alban / dessen verbrendter Kirchenwände nur noch vbrig: Vnd Anno 1632. durch die Schweden abgebrochen / vnnd die Stein an die Gustavsburg gewendet worden; die Domherren aber ihrer Einkommen geniessen / vnnd ihren Gottesdienst in der Prediger Kirchen verrichten. 2. S. Peters ausser der Statt / so jetzt mehrertheils beschlossen. 3. S. Stephans. 4. S. Victors / daselbst nur etliche blosse Mauren / vnnd etwas vberbliebenes von der Kirchen / die Domherrn haben ihre Verrichtung in S. Johanns Kirchen. 5. Zum heiligen Creutz / welche Kirche auch von Marggraff Albrechten zu
[T65] [T66] [T67][III] Brandenburg Schaden gelitten hat. 6. Vnser Frawen zu den Staffeln. 7. S. Moritzen. 8. S. Johannis / in welcher Kirch deß H. Bonifacij Eingeweyd begraben worden: Vnd dann 9. S. Gangolphi / so / mit einem newen Namen / die Schloß-Kirche genant wird. Ferners hat es da 7. Pfarrkirchen: Als 1. S. Ignatii, so vor Zeiten der Tempelherren gewesen / mit zween Thürnen / biß zu höchst hinauff von Quadersteinen ansehenlichen erbawet. 2. S. Quintini, davon man schier die gantze Statt vbersehen kan / vnd darinn der Jüngling Claudius de Rosieres, mit dieser Grabschrifft / ligt:
- Corporis atque; animi Rosa eram; stirps una parentum:
- Clausus in hoc tumulo, sum cinis, ossa, nihil.
3. S. Christophori. 4. S. Heimerammi. 5. S. Mariae, ins gemein Vndenmönster / ein altes Kirchlein. 6. S. Pauli, auch ein gar altes Kirchlein / von S. Bilhilde erbawet. 7. S. Nicolai ausser der Statt / nahend S. Alban / darzu die Vorstätter Filtzbacher gehörig.
Der Mannsklöster seyn vorhin zehen gewesen: Als 1. S. Jacobs der Benedictiner / bey der Stattmauren auff dem Berg. 2. Der Prediger. 3. Der Carmeliten. 4. Der Augustinianer. 5. Der Cartheuser vor der Statt. 6. S. Wilhelms / bey dem Thor dieses Namens. 7. Antonij, so abgangen. 8. S. Elisabeth / bey S. Martins Schloß / da vor Zeiten das Teutsche Hauß gewesen. 9. Zum H. Grab / so einen hohen viereckichten Thurn hat / vnd das Hauß deß Ordens S. Johannis von Jerusalem ist. 10. S. Bernhardi, so auch nicht mehr.
Der Frawen Klöster seyn acht: Als 1. Altenzell / so vmbs Jahr Christi 635. S. Bihildis, ein Kloster-Fraw allhie / auß Fürstlichen Stammen / erbawet hat. 2. S. Marien / im Gnaden- oder Heiligen-Thal / oder Dalheim / Cisterzer Ordens. 3. Zu S. Agnes / auch Cisterzer Ordens / auff dem Diebmarckt. 4. S. Magdalenae / zum Weissen Frawen. 5. S. Clarae / deß Minor Ordens / nicht weit vom Flacksmarckt. 6. S. Francisci, ausser der Statt / zwischen der Statt / vnd S. Victor. 7. S. Nicomedis, ein sehr alte Kirch / als welche vom Neundten Bischoff zu Meyntz / S. Gottharden / erbawet worden / darinn aber keine Nonnen mehr: Gleich wie auch 8. zu S. Georgen nur noch die Kirch stehet. So ist in der grössern Samlung / die durchs Fewer Schaden genommen / jetzt die Druckerey. Item / so ist allhie ein stattliches Jesuiter Collegium: Item / fünff Spitäl / als zum heiligen Geist / S. Barbara / Alexio, S. Catharina in der Vorstatt Filtzbach / vnd dann das Bürger Spital / nahend S. Barbarae Spital / zum Flüß genant. Item / sechtzehen Capellen. Es seyn aber in diesem Teutschen Krieg / bey Bevestigung / Beläger- vnd Eroberung der Statt / etliche Kirchen darauff gangen: Als S. Peter vnd andere: Wie dann besagte Vorstatt Filtzbach / auch hat herhalten müssen. Von Bibliothecis hat es allhie drey Fürnehme / als im Dom / in S. Jacobs Kloster / vnd bey den Jesuitern / gehabt. Vnd war in besagtem Dom / insonderheit die Complutensische Bibel / so man Biblia regia nennet / wegen deß sehr schönen / vnd köstlichen Bands / zusehen. Die Hohe Schul allhie / ist Anno 1477. vom Churfürst vnd Ertzbischoffen Diethero gestifftet / vnd seyn in solche Anno 1562. auch die Jesuiter / so das Jahr zuvor hieher kommen / eingenommen worden / wiewol auch zuvor ein gute Schul allhie gewesen: Wie dann vorlängsten / vnd auch nach Stifftung solcher hohen Schul / es viel gelehrter Leut allda geben / die an diesem Ort gebohren worden / gelebt / vnd gelehret haben: Darunter gewesen Marianus Scotus, Goswinus, Rupertus Monachus, Johannes Gawer, Sifridus de Moguncia, Rudolphus de Rudesheim, Gerardus de Castris, Petrus Sorbillo, Johannes Dietenberger / so die Teutsche Bibel verfertiget / Michaël Heldingus, sonsten Sidonius genannt / so das Interim (welches Serarius pag. 178 cap. 40. haereticas sanctiones nennet) schmiden helffen / Georgius Wicelius, Sebastianus Munsterus, Otho Brunfelsius, Gaspar Hedio, Cornelius Loos Callidius, vnnd viel andere mehr. So streitet diese Statt mit den Stätten Straßburg / vnd Harlem / wegen Erfündung der Buchdruckerey / davon Serarius in vier Capituln handelt / vnd pag. 155. seqq. daß solche allhie erfunden worden seye / zu erweisen / sich vnterstehet / vnd daß das erste Model noch allda verwahret werde / im 37. Capitel / vnd am 159. Blat / saget. Es ist aber dieses Stuck von vns in Typographia Alsatiae, in Beschreibung der Statt Straßburg / wie auch von Martino Zeillero, in der Continuation seiner Reyßbeschreibung durch Teutschland / cap. 14. fol. 166. seq. in Beschreibung der Statt Meyntz / vnd in der 38. Epistel / deß dritten Hunderts / weitläuffig tractiert worden / dahin wir vns kürtze halber / beziehen. Im vbrigen seyn von weltlichen Gebäwen allhie / ausser deß Schlosses / oder S. Martinsburg / der Cantzley / deß newen Bawes / vnnd deß Rahthauses / wenig Fürnehme / zusehen. Vnd seyn der Bürgerhäuser zwar groß / vnnd weit / aber gar Altfränckisch gebawet. Besagtes Schloß / in welchem der Herr Churfürst Sommerszeiten pfleget Hoff zuhalten / ligt zu vnterst an der Statt / am Rhein / gantz prächtig: Welches / nach dem es Anno 1552. von Marggraff Albrechten von Brandenburg mit Fewer angesteckt / vnnd zerstöret worden / Ertzbischoff Daniel herrlich wider erbawet hat. Es wächst ein köstlicher Wein vmb die Statt / welchen man für gar gesund helt. Vnd ist auch sonsten der Boden herumb fruchtbar / vnd lustig.
Es haben sich allhie viel denckwürdige Sachen zugetragen / deren wir nur etliche erzehlen wollen. Vmbs Jahr Christi 72. ist diese Statt von Civili Batavo geplündert / vnd verwüstet worden: Darauff von Barbarischen Völckern / deren Marcellinus gedencket / dergleichen geschehen: Item / von den Francken / davon Trithemius in vita S. Maximi zulesen. Ferners haben sie die Vandaler vnter ihrem König Caroco, Anno 410. vnd folgends [IV] Rando, ein Teutscher Herr / auch zerstöret / davon ingleichem beym Marcellino zusehen. Von den Hunnen / vnnd ihrem König Attila, hat dieser Ort gleiches erfahren. Venantius Fortunatus gedencket auch einer Zerstörung. Anno 872. ist diese Statt durch Erdbidem zu Grund gangen. Anno 893. hat sie Keyser Arnolphus belägert / vnd erobert. Keyser Otho der Erste / hat sie auch lang belägert / aber nicht erobert. Anno 1081. ist sie meistentheils in Fewer auffgangen; auch Anno 1137. mit dem grösseren Münster verbronnen. Anno 1163. ist sie vom Keyser Friderico Barbarossa zerstöret worden; wiewol theils solches seinem Vatter / Hertzog Friderichen in Schwaben / zugeschrieben; von welchem allem / vielgedachter Serarius cap. 8. Rerum Mogun. zulesen. Anno 1329. als die von Meyntz den Churfürst Balduin von Trier zu einem Pfleger dieser Kirchen / nicht wolten annehmen; so ist ihnen von ihme grosser Schad zugefüget worden; biß Er sie bezwungen hat; wie dessen Kyriander in seiner Trierischen Chronick part. 15. fol. 185. Bericht thut. Anno 1389. ward offenbar / daß man zu Meyntz mehr dann sechs hundert Jahr / oder länger / heimlich geglaubt / daß man nimmer nicht andere Heiligen anruffen solte / dann sie beteten vor niemand: Item / sie hielten / daß zween Weg weren / wann ein Mensch gestorben wer / so führe er gen Himmelreich / oder in die Hell: Item / hielten sie in ihren Sitten / daß ein purer Laye möchte also wol consecriren / als ein Pfaff: Item / sie hielten / daß der Bischoff / oder der Pabst / kein Ablaß möchten geben: Item / hielten sie / daß das Gebott / Allmosen geben / Messen / vnd Fasten / das hülffe alles nichts die Seelen / denen man das nach thäte; stehet in der Limpurgischen Chronick am 45. vnnd folgenden Blat. Anno 1462. als Adolph Graff von Nassaw / von dem Papst Pio II. wider den Ertzbischoff Dieterum von Eisenburg / erwöhlet worden / hat er die Statt bey Nachts / den 27. Octobris ein- vnd ihr die Freyheit genommen / vnd sie / wie auch oben gesagt worden / auß einer Reichs- zu einer Fürsten-Statt gemacht; vnnd sollen der Bürger damaln auff die fünffhundert blieben seyn; Davon / vnter andern / auch Bruschius cap. 2. de Episc. German. pag. 19. vnd die Speyrische Chronic Lehmani lib. 7. cap. 107. zu sehen: Da vorhin / von der Römer Zeit an / allweg allhie ein Hertzog sich / im Namen deß Reichs / auffgehalten / biß solche Würde abkommen / vnd die Statt sonsten durch die Keyser regiert worden ist. Anno 1552. hat Marggraff Albrecht von Brandenburg / wie auch oben allbereit Anregung geschehen / sich an diese Statt gemacht / vnnd die Kirchen S. Victoris, Albani, heilige Creutz / vnd die gantze Carthauß verbrent; so noch Anno 1604. nur das alte grosse Gemäwer gehabt haben / vnnd nicht gebessert worden seyn. Anno 1631. den 13. Decembris, nahm diese Statt der König auß Schweden / Gustavus Adolphus, mit Accord ein; da dann solche zuvor / vnd hernach / mit Schantzen / vnd sonsten / auch zweyen Schiffbrücken /wol versehen worden / deren eine vber den Rhein zu dem Flecken Cassel / vnd eine vber den Mayn / bey Costheim / gienge. Vnd ist auch an dem Ort / wo der Mayn in den Rhein kompt / die newe Vestung Gustavusburg / auff gemelten Königs Befehl / zu erbawen angefangen / vnd daselbsten viel alte Gemäwer / von Romanischen Gebäwen vnd Bildern vnter der Erden gefunden / deren etliche Stein an die Pforten daselbsten versetzt worden: Folgends vom Schwedischen Reichs-Cantzler / Axel Oxenstirn / etc. befreyet; Aber Anno 1635. den 18. Septembris, von den Schwedischen verlassen / die Stück / vnd Munition hinweg geführet; vnd hernach von den Keyserischen eingenommen / vnd besetzt worden; Wiewol solchen Ort die in der Statt Meyntz ligende Schwedische Besatzung / den 2. Septembris, alten Calenders / dieses 35. Jahrs / wider vberfallen / vnd das / so sie nicht hinweg bringen können / verbrent haben. Aber nicht lang hernach / nämlich / im Decembri, musten die Schwedischen den Keyserischen die Statt Meyntz selbsten / auff gemachten Vertrag / vbergeben. Nach dem allda etlich hundert Häuser vnnd schöne Gebäw / in der Statt nidergerissen worden. Von welcher Zeit an sie der Herr Churfürst wider besessen / biß Anno 1644. den 16. Septembris, solche von den Frantzosen vnter dem Duc d’ Anguiene, mit Accord eingenommen / vnd besetzt worden. Man zehlet ausser anderer grossen Zusammenkünfften / so allhie angestellet worden / allein drey vnd zwantzig Concilia, darunter gleichwol eines zu Tribur / darinn der Ertzbischoff Hatto von Meyntz praesidiert hat; vnd eines / so zu Selingstatt gehalten worden / gewest; welcher letzte Ort aber heutiges Tags auch Mayntzisch ist.
Was zum Beschluß das Bisthumb allhie anbelangt / so hat solches Anno Christi 80. angefangen / vnd war der erste Bischoff / vnnd Märtyrer S. Crescens, deß heiligen Pauli Lehrjünger / so bey 22. oder 23. Jahr allhie gelehrt / vnd Anfangs in S. Hilarii, nachgehends S. Albani Kirch begraben worden ist. Ihme haben gefolget S. Marinus, S. Crescentius, S. Cyriacus, S. Hilarius der Märtyrer / B. Martinus, S. Celsus Märtyrer / S. Lucius, S. Gothardus, S. Sophronius, S. Herigerus der Märtyrer / S. Rutherus, auch ein Märtyrer / S. Avitus, S. Ignatius der Märtyrer / S. Dionysius, S. Ruthbertus, S. Adelhardus, S. Lucius Annaeus Romanus, den die Arrianer Anno Christi 343. vmbgebracht haben sollen / S. Maximus, Sidonius I. Sigismundus, Lupoldus, Nicetius, Marianus, S. Aureus Märtyrer / Eutropius, Adalbertus, Radherius, Adelbaldus, Laudfridus, Ruthardus, Sidonius II. Wilebertus, Ludegastus, Rudhelmus, Luthwaldus, Leowaldus, Richbertus, Geroldus, so der XXXIX. vnter Carolo Martello, vnd Carlomanno, gewesen / vnnd von den Sachsen in der Schlacht vmbgebracht worden ist. Ihme hat succediert sein Sohn Gervilio, (den Brouuerus
[T68][V] lib. 1. Antiq. Fuldens. cap. 3. p. 11. Gewilebum, vnd Gewiliebum, nennet) der XL. Bischoff / welchen / vnd seinen Vatter / G. Bruschius, vnd andere / auch zum Bischoff zu Wormbs machen; wiewol Serarius darwider ist. Dieser Gervilio hat seines Vattern Tod verrähterischer Weise gerochen; Daher er vom Bisthumb abgesetzt / vnd ihme S. Bonifacius nachgeordnet worden. Es hat aber er Gervilio hernach noch 14. Jahr ehrlich von der Pfründ gelebt / die man ihme gemacht / vnd ist endlich wol abgeschieden / wie die Verß lauten / die gedachter Serarius lib. 2. c. 20. Rer. Mogunt. setzet:
- Patrius affectus me movit ad arma cruenta,
- Poenam, quam merui, dignius ergò tuli.
- In claustro latui pro crimine tempore vitae,
- At licet hîc lateam, spero salutis opem.
Vnter welchem Ertzbischoff nun diese oberzehlte Meyntzische Bischöffe gewest seyen / dem von Trier / Cölln / oder Wormbs? Ist die Frag. Dem von Wormbs vnterwerffen sie alle / die von den Bischöffen zu Meyntz / vnnd Wormbs geschrieben haben / vnnd auß denselben auch besagter Bruschius. Vnd sagt Marq. Freherus part. 2. Origin. Palatin. cap. 13. fol. 68. seq. daß es wol zumercken / daß ein solche gewaltige Statt / nämblich Meyntz / dem Wormbser Gäw zugerechnet worden / vnd demselben vnterthan gewest seye. Dann auch das Wormbsisch Ertzbisthumb viel älter / vnd grösser / vnd wegen Vorzugs seiner Haupt-Statt / so selbiger Zeit der Königliche Sitz / andern an Hochheit vorgangen / vnd das Meyntzische Bisthumb / vnter demselben / biß auff das Jahr Christi 729. gewest; da vnter König Pipino, vnd Papst Gregorio III vmbkehrter Weise Meyntz erhöcht / vnnd Wormbs / auß Verschulden ihres Bischoffs Gervilionis, geniedriget worden seye. Es fraget aber dickgedachter Serarius lib. 1. cap. 21. Ob auch jemands einen Erbischoff zu Wormbs / bey den ältern Scribenten / gelesen habe? Es werde / sagt er / gedachter Gervilio, in dem Leben deß heiligen Bonifacii, nie ein Bischoff zu Wormbs / sondern nur zu Meyntz genant. Vnd gesetzt / daß er auch Bischoff zu Wormbs gewesen: Warumb ist dann / fragt er weiter / vielmehr Wormbs /als Meyntz / gestrafft worden? Warumb ist Wormbs ihre Würde entzogen; Meyntz aber nicht allein nicht genommen / sondern auch dieselbe vermehret / höher / vnnd fürtrefflicher gemacht worden? Dann deß besagten Gervilionis Successor, der heilige Bonifacius, so der Teutschen Apostel genannt wird / nicht nur Bischoff / sondern ein Ertzbischoff / vnd der Erste in dieser Würde zu Meyntz gewesen / der sein Ampt sechs vnd dreyssig Jahr / sechs Monat / vnnd sechs Tag verwaltet / vnd endlich den Tod / mit seinen Gesellen / an dem Ort / wo jetzt die Statt Doccum in Frießland ligt / Anno Christi 755. gelitten hat. Ihme haben folgende Ertzbischöffe succediert / als B. Lullus, Richolphus, Haistulphus, Otgarius, Rabanus Maurus zu Fulda gebohren / daselbst er auch Abbt gewesen / viel geschrieben hat / vnnd Anno Christi 856. gestorben ist; Carolus, Lindbertus, oder Ludibertus, (an welchen Otfridus, der Mönch von Weissenburg / sein Evangelibuch geschrieben) Sunzo, oder Sunderoldus, Hatto der Erste / (der den Graffen von Bamberg verrähterischer Weise vmb sein Leben gebracht hat / vnd Anno 912. gestorben ist / vnnd von dessen Tod vnderschiedliche Meynungen seyn / so beym besagten Serario lib. 4. p. 673. zulesen /) Herigerus, Hiltibertus, oder Hildebertus, Fridericus, Wilhelmus Keysers Othonis I. Sohn / Hatto der Ander deß Namens / in der Ordnung aber der LV. Bischoff / vnnd XV. Ertzbischoff / so vorhin Abbt zu Fulda gewesen / hernach Anno 968. Ertzbischoff zu Meyntz worden / vnd Anno 969. gestorben ist / als er nur eylff Monat regiert hatte. Von diesem wird geschrieben / daß er von den Mäusen gefressen worden; welches aber vielernanter Serarius am 696. vnd folgenden Blättern / zu widerlegen sich vnterstehet. Ihme hat succediert Rupertus, vnd diesem Willigisus, der LVII. Bischoff / vnd XVII. Ertzbischoff / den man zum ersten Churfürsten machen thut / so Anno 977. Ertzbischoff worden / vnd Anno 1011. gestorben ist; vnd den alle Scribenten für einen Sachsen / auß dem Dorff Stromingen / vor Schöningen (al. von Schöneburg) vnnd vor eines Radmachers / oder Wagners / Sohn halten; welcher hin vnd wider in den Häusern / vnd an den Wänden / Räder gemahlet / vnnd eingehawen; in dem innern Gemach aber auch diesen Pentametrum, oder Versicul:
- Willigis recolas, quis es, et unde venis!
auffgezeichnet hat. Ihme ist gefolget Erckenboldus, oder Herimboldus. Diesem Aribo, Erbo, Eribo, oder Abbo, so Anno 1031. gestorben. Diesem B. Bardo, genannt Chrysostomus; Luidboldus, Leopoldus, oder Lupoldus; Diesem Sigefridus, oder Seuffridus, Keysers Henrici IV. Feind; Deme Wetzilo, Wizilo, oder Wentzelinus; Diesem Ruthardus; Ferners Adelbertus, oder Albertus I oder der Elter / so Anno 1137. gestorben; Deme Adelbertus, oder Albertus II. oder der Jünger; Diesem Marcolphus; deme Henricus I. Diesem Arnoldus, so Anno 1160. von den Mayntzern in S. Jacobs Kloster getödtet / das Kloster verbrent / vnd geplündert worden; so aber hernach Anno 1163. Keyser Fridericus Barbarossa ge[r]ochen[ws 1] / vnd seyn die Stattmawren erst Anno 1200. wider gemacht worden. Diesem Arnoldo, so der LXIX. Bischoff / vnd XXIX. Ertzbischoff gewesen / vnd dessen wegen / das obgedachte von pur lauterm Gold gemachte Creutz / vnd der vnermäßliche Schatz / von hinnen hinweg kommen seyn solle / hat succediert Conradus I. der aber abgesetzt worden; vnnd ist an seine statt kommen Christianus I. ein gelehrter / vnd vieler Spraachen Kündiger / vnnd dem gedachten Keyser Friderico gar lieber Bischoff; der zugleich auch ein guter Soldat gewesen / vnd Anno 1180 in Italia gestorben ist. An dessen Stell kam der vorhin abgesetzte Conradus wider / der sein Leben Anno 1200. geendet. Ihme succedirte Sigefridus II. [VI] oder der ältere / ein Freyherr von Eppenstein / wider den Lupoldus, Bischoff von Wormbs / erwöhlet worden; nach dessen Tod besagter Sigefridus, völlig succediert hat / vnd Anno 1225. gestorben ist. Auff diesen kam Sigefridus III. oder der Jüngere; Vnd auff solchen Christianus II. auff den Gerhardus I. vnd auff den Wernerus, zu dessen Zeiten die Juden zu Mayntz erschlagen / vnnd die vbrige von dannen Anno 1282. vertrieben worden seyn. Ihme Wernero hat succediert Henricus II. eines Becken- oder Schmids Sohn / von Ißny auß dem Algäw / zugenannt Knoderer / oder Gürtelknopff / weil er Franciscaner Ordens / auch zuvor Bischoff zu Basel / vnd deß Himmelslauff wol erfahren gewesen; Daher man ihn vnrecht der schwartzen Kunst bezüchtiget; wiewol er mehr den Edelleuten / oder Soldaten / als den Geistlichen / Ehr erzeiget; Daher einer auß ihnen diese Reimen / wie gedachter Serarius lib. 5. p. 846. schreibt / von ihme gemacht hat:
- Nudipes Antistes non curat Clerus ubistes,
- Si non in coelis, stes ubicunque velis.
Er ist gestorben Anno 1288. vnd hat ihme Gerhardus II. oder Gebhardus succediert / welcher die Keyser Adolphum, vnd Albertum, erwöhlet hat. Auff diesen ist gefolget Petrus, welchem König Johannes in Böheim / wie oben gesagt / den güldenen Sessel solle geschenckt haben. Ihme hat succedirt Matthias / so Anno 1328. gestorben / vnd gar keusch gewesen ist. Diesem Henricus III. deme Gerlacus Anno 1446. in welchem Jahr ein solcher dürrer Sommer gewesen / daß ein Knab von zehen Jahren / so wol allhie zu Mayntz / als in der Nachbarschafft / zu Fuß durch den Rhein gehen konte. Besagtem Gerlaco folgete Johannes I. diesem Adolphus I. vnd diesem Conradus II. diesem Johannes II. so Anno 1419. gestorben. Ihme hat succediert Conradus III. diesem Theodoricus, der Anno 1459. diese Welt gesegnet hat. Auff den gefolget ist Dieterus, oder der Jüngere Theodericus, Graff von Isenburg-Büdingen / wider welchen der Papst Pius II. Adolphum II. Graffen von Nassaw-Wißbaden / geordnet. Es schreibet Bruschius cap. 2. de Episcopat. German. p. 19. daß solche Vneinigkeit die Statt Mayntz / in zwantzig hundert tausend Gülden Schaden gebracht habe. Vnd ist oben allbereit vermeldet worden / wie es damaln in Anno 1462. allhie hergangen. Endlich / ist die Sach verglichen / Adolphus Ertzbischoff blieben / vnd Diethero auff sein Lebenlang die Statt Lonstein / sampt dem Schloß / vnnd Zoll; wie auch Steinheim / vnd Diepurg / gelassen worden. Nach besagten Adolphi Tod aber in Anno 1475. ist gedachter Dietherus wider Ertzbischoff worden / vnd Anno 1482. gestorben / als er zuvor / zu Ende der Statt Mayntz / von newem das Schloß erbawet / so Er S. Martini genannt haben wollen: Aber es ist dasselbe / durch ein gähe Brunst / vmb Mitnacht / Anno 1481. gäntzlich verbronnen; welches er aber alsobald von stärckern Steinwerck wider zu erbawen vorgenommen / der auch am ersten allhie ein Hohe Schul eingeführet hat. Vnd Anno 1480. wurde allhie ein Thurnier gehalten. Ihme Diethero hat succediert Albertus, oder Adelbertus III. Vnnd diesem Anno 1484. Bertholdus, Graff von Henneberg; vnd dem Anno 1504. Jacob von Liebenstein / ein Schwab. Auff welchen folgte Anno 1580. Vriel von Gemmingen; Auff diesen Anno 1514. Albertus II. den theils Adalbertum IV. nennen / ein Marggraff von Brandenburg / Cardinal / vnd Ertzbischoff zu Magdeburg / der XCV. Bischoff / vnnd LV. Ertzbischoff / so Anno 1545. gestorben / vnd zu dessen Zeit Petrus Faber, einer auß den zehen Ersten Jesuiten / am ersten nach Mayntz kommen ist. Besagtem Alberto hat succediert Sebastian von Häusenstein / beyder Rechten Doctor / so Anno 1555. gestorben; vnter welchem Marggraff Albrecht von Brandenburg Anno 1552. S. Martins Schloß: Item / S. Alban / S. Victor / die heilige Creutzkirchen / vnd die Carthauß zu Mayntz verbrannt / das vbrige geplündert; deß Doms aber / vnnd S. Jacobs Kloster / auch der andern / hat er / wegen beschehener anderer Vorbitte / verschonet. Besagtem Sebastiano hat Daniel Brendel von Homburg succediert / so Anno 1582. gestorben. Dieser hat am ersten Anno 1561. zu dem Jesuiter Collegio allhie den Grund gelegt; auch das Schloß wider zugericht; vnd zwo stattliche Graffschafften / als Rheineck / oder Lohr / vnd Königstein / an das Ertzstifft gebracht; als in beyden der Mannsstammen außgestorben / vnd Rheineck / als ein Lehen / diesem Stifft; Königstein aber dem Keyser heimgefallen war; so er auch dem Stifft vberlassen; wie vielgedachter Serarius schreibt. Besihe vnten Königstein; vnd in Beschreibung deß Franckenlands / die Statt Lohr. Dieser Ertzbischoff hat so wol an seinem Hoff / als auch in der Statt Mayntz / die Evangelischen Lutherischen / vnnd Reformierten / geduldet / auch an verbottenen Tagen / den Reysenden / Fleisch zu speisen / in seinem Lande nicht verwehret; auch in den obgedachten zwo Graffschafften / mit der Religion nichts geandert / deßwegen er dann vom jetztgemelten Serario pag. 945. et 947. seq. entschuldiget wird. Ihme hat succediert Wolfgangus, auß dem fürnehmen alten Geschlecht im Wormbser- vnd Speyrer Gäw / der Camerer von Dalberg / so Anno 1601. gestorben. Vnd diesem Johann-Adam auß dem Adelichen Geschlecht der Bicken / dessen Mutter ein Brendlin gewesen; so Anno 1604. gestorben; vnd zu dessen Zeit allhie / vnnd in andern Rhein-Stätten / auch zu Heydelberg / Anno 1601. ein Erdbidem gewesen. Anno 1603. hat dieser Ertzbischoff seinen Hoff zu reformieren angefangen / vnd die / so nicht seiner Religion gewesen / abgeschafft; auch den verbottenen Büchern nachzufragen befohlen. Ihme hat succediert Johann Schweickhard von Cronenberg / der in das drey vnd zwantzigste Jahr regiert / vnnd Anno 1626. den 17. September / im 75. Jahr seines Alters / gestorben ist. Dessen Nachfolger gewesen / Herr Georg-Friderich Greiffenklaw von Vollraht / vorhin Bischoff
[T61][VII] zu Wormbs. Der jetztregierende Herr Ertzbischoff / vnd Churfürst ist Herr Anshelmus Casimirus, in der Ordinnung der CII. Bischoff / der LXII. Ertzbischoff / vnd wann gedachter Willigisus, der Erste Churfürst solte gewest seyn / wie viel wollen / der XLVI. Churfürst / vnnd zwar der Fürnehmbste vnter den Churfürsten / derselben Decanus, vnd deß H. Reichs Ertz-Cantzler durch Germanien / welcher die andere seine Herren MitChurfürsten zur Wahl eines newen Keysers berufft / denselben / wann sie erscheinen / den Eyd gibt / ihre Vota, oder Stimmen samlet; vnd auff die letzte / wann Er auch gefragt wird / sein Votum gibet. Er sitzt dem Römischen Keyser zur Rechten / ausser in dem Ertzstifft Cölln. Er hat das Archivum Imperii publicum in seiner Verwahrung; wie auch die Reichs-Matricul. Der Keyserliche Reichs-Hoff-Rath / vnd Cantzley / ist ihme verpflichtet. Er führet auch das Directorium in dem Churfürstlichen Rath. Er berufft die Deputierte auff den Deputations-Tag; wie auch die Visitatores zu dem Visitations-Convent. Vnd hat noch mehrere Freyheiten / vnd Gerechtigkeiten; wie bey denen / so de Jure publico geschrieben / als D. Arumaeo, Dan. Othone, Joan. Limnaeo, vnd andern: Item / in Notabilibus Speidelii voc. Mayntz / zu lesen. Es meldet Wil. Kyriander part. 6. Annal. Aug. Trever. in f. fol. 58. als auff dem Reichstag zu Soissons, dem Hylderico in Franckreich der Königliche Name entzogen / vnd dem Pipino gegeben worden / daß ihn den Pipinum, gleich darauff in der Kirchen S. Bonifacius gesalbet habe. Vnd deßwegen / sagt er / solle der Ertzbischoff von Mayntz / (als deß besagten Bonifacii Stul-Erb / vnd Nachfolger) die erste Stell / wie man darfür halte / vnter den Churfürsten / in der Wahl eines Teutschen Keysers / den man einen Römischen König nenne / biß daher haben. Zu welchem auch dieses könte gethan werden / daß diese Würde noch von den alten Keysern / vnd Königen her kommen / bey welchen der ErtzCantzler allezeit ein Geistlicher gewesen / der einen andern / so das Directorium, in Verrichtung der Geschäfft / vnd Außfertigung der Brieff / geführet / vnter sich gehabt hat. Es seyn vber das vnter ihme / als einem Ertzbischoffen / zwölff Bischöffe / vnnd zwar in dieser Ordnung / wie sie in den Jahrs Calendern verzeichnet werden; nämlich / zur Rechten / Wormbs / Speyer / Straßburg / Cur / Padelborn / vnd Halberstatt: Zur Lincken / Würtzburg / Aichstatt / Verden / Hildesheim / Costantz / vnd Augspurg. Es seyn vor Zeiten auch die Bischöffe von Prag / vnd Olmütz / vnter diesem Ertzbischoff gewesen; der etwan auch die Könige in Böheim gecrönt hat. Vnd schreibet Goldastus in seinen Commentariis de Bohemiae Regni, etc. Juribus, ac privilegiis, lib. 3. cap. 10. pag. 339. daß dieses ein alte deß Ertzbischoffs zu Mayntz praerogativa, daß Er die von dem Keyser newlich creirte König crönte / vnd salbete; welches auff ihren / der Ertzbischöffe / Gräbern allhie zu Mayntz / in dem Dom / in acht genommen werden könne; allda etliche Ertzbischöffe die Könige / so sie confirmiert / vnd welche in Jünglings Gestalt abgebildet seyn / gleichsam als Geistliche Söhn / vnter der Hand halten. In Summa / es wird dieses Ertzstifft für das würdigste[ws 2] gehalten; vnd / nach Rom / Mayntz der heilige Stul genant.
Was nun die Stätte / vnd Stättlein / belanget / welche diesem Ertzstifft der Zeit vnterworffen: So ist von denen an der Bergstraß / bey Beschreibung der vntern Pfaltz: Von Rheineck / Lohr / vnnd Königshofen aber / in dem Franckenland / Bericht geschehen: Vnd kompt Erfurt / allda der Herr Churfürst viel Gerechtigkeiten hat / bey Thüringen / vnnd Epstein / in Hessen eyn: Die Vbrigen / so wir finden / vnd erfahren können / folgen allhie nach dem A B C / damit kein Ort dem andern / deß Vorzugs halber / neydig seyn dörffe: Als: