Topographia Helvetiae, Rhaetiae et Valesiae: Freyburg

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Topographia Germaniae
Freyburg (heute: Freiburg)
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aus: Matthäus Merian (Herausgeber und Illustrator) und Martin Zeiller (Textautor):
Merian, Frankfurt am Main 1642, S. 52.
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10. Freyburg.

Es ist diese Statt inn Nüchtlandt / oder Nuithlandia, gelegen / bey 12. Jahren vor der Statt Bern Anfang / von Berchtoldo IV. Hertzogen zu Zäringen / erbawt worden / vnd folgends durch Heyrath an Kyburg / vnd durch Kauff an Oesterreich kommen / bey welchem Hauß sie lang verblieben / biß sie ihr Freyheit demselben mit grossem Gelt abgekaufft / hernach mit den Bernern / vnnd Anno 1481. mit den vbrigen alten Orthen einen Bund gemacht hat. Sie ist von Mittag / Morgen vnnd Mitternacht / mit hohen Steinklüfften vmbgeben / daher sie der Mauren entrathen kan. Ligt wunderbarlich / vnnd wird von dem Fluß Sana in 2. Theil getheilet (deren der eine tieff im Grund / der ander hoch / vnd zwar auff Felsen ligt. Vnd wann man von Bern dahin reyset / so siehet sie auß / als ob sie in einem lautern Garten lege: Vnnd vmbringet gedachter Fluß gleichsam die gantze Statt; Vnd wohin man in der Statt gehen will / muß man entweder auff- oder absteigen: Wiewol die Häuser zimlich schön gebawen seyn. Hat ein Jesuiter Collegium An. 1604. vffgericht / so hoch auff einem Berg ligt / einen schönen Prospect / auch ein schöne liechte Kirchen / vnnd ein herrlich groß Auditorium oder Saal hat. So sein vnser Frawen / vnd S. Niclaus Stiffts Kirchen (daran ein künstlicher Thurn / von welchem die Statt wol zu besichtigen:) Das Franciscaner (darin ein Todten-Tantz gemahlt /) das Augustiner / vnd Capuciner Kloster auch zusehen. Dann die Leuthe allhie der Römisch-Catholischen Religion eyferig zugethan seyn. Das Rathhauß ligt auff einem gehen Felsen; vnd stehet davor auff dem Marckt ein schöne Linden. Der grosse Rath bestehet von 200. der Kleine von 24. Personen. An statt deß Burgermeisters haben sie einen Schultheissen / vnnd an statt der Zünffte / Handwercks-Gesellschafften. Gibt sonsten noch einen feinen Adel allda. Wann ein Schuldner auff bestimpten Tag nicht bezahlt / so mag der Gläubiger / ein / zween vnd mehr Diener / sampt ihren Pferdten / ins offene Wirtshauß schicken / die der Schuldner alle / biß er bezahlt / außhalten muß. Es hat diese Statt ausser denen / so sie mit den Bernern ins gemein besitzet / vnd davon oben bey Bern gesagt worden / 19. Vogteyen; vnnd also ein zimbliches Land. Vnter ihren Stättlein seyn

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