Topographia Saxoniae Inferioris:Husem
Von dieser Statt schreibet Andreas Angelus, in seiner Holsteinischen StättChronick / p. 29. seqq. also: Husem (wie micha alte / vnd glaubwürdige Leute daselbst / vnd sonst auch etliche in Eyderstatt / berichtet) soll den Nahmen haben / daß / vor Zeiten / nur ein einiges Hauß / welches ohne Zweiffel ein Gasthoff gewesen / am selben Orth / am Vfer der Hever / gestanden. Es ligt diese Statt im Herzogthumb Schleßwick / am Wasserfluß / die Hever genandt / welcher Fluß (Pontanus sagt Meerbusens) / die Strand / vnd Eydorflüssen / von einander scheidet. Wer diese Statt anfänglich zu bawen angefangen / kan ich nicht wissen. Diß aber ist jedermann bekandt / daß der Durchleuchtige / vnnd Hochgeborne Fürst / vnnd Herr / Herr Adolph / Herzog zu Schleßwick / vnnd Holstein / etc. Christmilder Gedächtnuß / Husem erstlich im 1582. Jahr / nach dem die Einwohner daselbst offt darumb gebetten / vnd angehalten/ mit StattRecht / vnnd herrlichen Privilegien begabet / auch daselbst ein herrlich Schloß / gegen Norden werts / habe auffbawen lassen. Wenn / vnd wie offt Husem Brand-Schaden gelittenen / hab ich noch zur Zeit / als ein Außländer / auch nicht können erfahren. Vnd weil es eine newe Statt ist / finde ich auch nirgendt bey den Scribenten / die mir zu Handen kommen / daß sie solte Kriegsnoth ausgestanden haben. Das Wappen der Statt Husem sind zween Löwen / die ihre Zungen herauß strecken; welches Wappen Hertzog Adolph der Statt gegeben. Biß hieher Angelus Nicolaus Helduaderus sagt part. 2. Sylvae Chronolog. daß Anno 1582. Hertzog Adolphus zu Schleßwick / Holstein/ den grossen Flecken Husem an der WestSee / 4. Meil Wegs von Gottorff gelegen / zur Statt gemacht; das schöne Closter abbrechen / vnd an der Stelle ein Schloß auffbawen habe lassen. Georgius Braun / im 4. Theil seines Stättbuchs / vnd Casp Ens. in delic. apodem. pag. 226. berichten / daß diese Statt einen berümbten Hafen / oder Port / zur Kauffmannschafft habe dieweil von hinnen die Schiffarth nach Holland / Seeland/ Engell- vnnd Schottland / gar leicht angestellt werden könne; von dannen allerhand waaren hieher / vnd ferners nach Flenßburg / so nur 8. Meil von dieser Statt gelegen / vnd also auß der West- (dabey Husem ligt) in die Oostsee / gebracht werden: Es weiche Husem / an Häusern / vnd Gassen / in der Länge / Weite / vnnd Fruchtbarkeit deß Bodens / gedachter Statt Flenßburg schwerlich / vnd seye dieser Orth deßwegen nicht zeitlicher mit StattRecht begabet / noch mit Mauren / Wäll / vnd Gräben / vmbgeben worden / weiln die Dietmarsen noch nicht vnder das Joch gebracht gewesen / vnnd man beförchtete / daß die Inwohner allhie Vrsach nehmen / vnnd zu den Dithmarsen fallen; auch die benachbarte Völcker / vnd Inseln / zur Auffruhr bewegen möchten: Aber / nach dem die Dithmarsen zum Gehorsamb gebracht / da habe obgedachter Herzog Adolph diesem Orth StattRecht gegeben. Sihe besagten Braunen auch im 5. Theil; item Chytraeum part. 1. libr. 1. Chronici Saxoniae, pag. 83. (da er die besagte Heveram nennet sinum [147] inter Frisiae minoris Insulam, Oceani Iaevitiâ olim à continente avulsam, quae Norrdstrandia vulgò appellatur, et Frisiae Eydorensis, seu Eyderstadiae Chersonesum, quae inter Heveram et Eydorum fluvium, versus meridiem et occasum, à continente, ad quatuor milliaria in mare porrigitur, et Incolarum frequentiâ, agri fertilitate, pastione pecudum ubberimâ, Eydorique fluv. navigabilis, et piscosi, commoditate, vicinis Frisorum Provinciis antecellit), item Adriannm Romanum, in Theatro Urbium pag. 108. (welcher sagt / es lige Husem im Ländlein Eydorstatt / oder Eiderstatt / so zum Hertzogthumb Schleßwick gerechnet / vnd klein Frießland genant werde); vnd Herman. Latherum J. U. D. der von Husem bürtig gewesen / in seinem herrlichen Buch / de Censu, pag. 687. Jetziger Zeit gehört diese Statt Herren Hertzog Friederichen zu Holstein / auff Gottorff; dessen Fraw Mutter / Fraw Augusta / König Friederichs deß Andern in Dännemarck Tochter / allhie viel Jahr lang ihren Wittumbs Sitz gehabt / vnnd erst Anno 1639. den 5. Febr. allda gestorben ist. Im Jahr 1645. sein die beyde Schantzen bey Husem / mit stürmeter Hand / von den Schweden erobert worden.