Topographia Saxoniae Inferioris:Schwerin
Diese Statt ligt im Hertzogthumb Mecklenburg / an einem langen See / so von Ihr den Nahmen / vnd der Swerinsche See geheissen wird / vnd 12. Meilen von Rostock. Sie ist Anno 1163. von Hertzog Heinrichen dem Löwen
[T34][217] zu Sachsen gebawet / vnd befestiget worden; wie / in der Cosmographia Munsteri, lib. 5. c. 433. der letzten edition, zu lesen. Er gab Sie aber seinem streitbaren Ritter Güntzel / vnd macht Ihn zu einem Graven zu Schwerin: von welchem / in der Braunschweigischen Chronick p. 143. also stehet: Dieser Ritter Güntzel ist gewesen / auß dem Adelichen Geschlecht dero von Bartenschleben / so / durch GOttes Segen / noch heutigs Tags im flor / vnd zur Wolffsburg Hauß halten. Graff Güntzels wird / in Hertzog Heinrichs deß Löwen Geschicht / offt vnd viel gedacht: Erscheinet auß allen Relationibus, daß er ein frommer Herr / vnd zugleich ein rechter Kriegsheld gewesen. Er hat / mit seiner Gemahlin / erzeuget vier Söhne / Graff Helmolden / Graff Heinrich den Ersten / Graff Güntzeln den Andern / vnd Graff Friderichen / der ist Anno 1200. zu Hildesheim Domherr gewesen / vnd ward Anno 1237. Bischoff zu Schwerin / regierte aber nur zwey Jahr. Heinrich der Erste erhielt den Stammen / war bey Keyser Otten dem Vierten in grossen Gnaden; nahm König Woldemar zu Dennemarck / in seinem eigenen Reich gefangen / führete Ihn in Sachsen / vnd setzte Ihn gefangen auff die Vestung Danneberg / biß er sich mit grossem Gelde loß machte. Der Letzte dieses Geschlechts ist gewesen Graff Otto / mit dem Zunahmen Rosa / der hat eine Tochter / Richardis mit Nahmen / hinterlassen / die freyete Hertzog Albrecht zu Mechelnburg Anno 1352. Drey Jahr darnach starb Graff Otto / vnd kam die Graffschafft Schwerin ans Hertzogthumb Mechelburg. Vnd am 191. Blat wird gesagt / daß An. 1211. gemelter Keyser Otto / durch Beforderung Graff Heinrichs zu Schwerin / mit Seiner Majestat Siegel / aller seiner Vorfahren / dem Stifft Schwerin ertheilte privilegia, bestättiget habe; auch den Burgern zu Schwerin die Freyheit / vnd Gerechtigkeit gegeben / daß Sie zu Wißmar / in den Hafen / frey / vnd ohne Widerred eines Menschen / mit zwey grossen Schiffen / Koggen genant / vnd mit kleinen / so viel Sie wolten / Kauffmanschafft brauchen möchten; Vber das / solten Sie auch / an allen Orten Sächsischen Landes / von allen Zollen entledigt / vnd befreyet seyn; vnd daher es komme / daß die Burger zu Schwerin / noch heutigs Tags weder zu Lübeck / noch zu Wißmar / Zoll geben thäten. Biß hieher die besagte Chronick. Petrus Lindebergius meldet / lib. 2. c. 10. Chron. Rostoch. daß Hertzog Albrecht zu Mecklenburg / der Anno 1349. zum Hertzog gemacht worden / die Graffschafft Marion / oder Schwerin / wieder an Mechelburg / durch Krieg gebracht / vnd sich darauff / mit den Graven von Teklenburg / so Zuspruch zu Schwerin gehabt / verglichen habe. Bey jüngster Veränderung in diesem Lande / kam Schwerin auch an den von Waldstein / Hertzogen zu Friedland; ward aber folgends / durch Hülff deß Königs auß Schweden / Anno 1631. im Hewmonat / wieder von ihrem Herrn / Hertzog Adolph Friederichen zu Mecklenburg / vnd zwar die Statt mit Gewalt / das Schloß aber mit Accord / erobert / dessen Fürstl. Gn. noch der Zeit allhie Hoff halten. Anno 1558. seyn allda 84. Häuser / vom Wetter / verbronnen; welches erstlich in einer Ehehrecherin Hause / so mit dem Hoff-Marschalck zu thun / geschlagen hat; wie Chytraeus lib. 19. Saxon. pag. 514. berichtet. Nicol. Helduaderus, in Sylva Chronol. schreibet / part. 2. pag. 161. also: Anno 58. seyn zu Schwerin 48. Häuser vom Wetter angesteckt / vnd abgebrant / welches erstlich in einer Ehebrecherin Hauß / so mit dem Marschalck gebulet / eingeschlagen / vnd beyd / den Ehebrecher / vnd die Ehebrecherin / zu todt geschlagen / daß Sie in ihren Sünden dahin gefahren. Dabey zu mercken / daß bey einem / oder dem andern / die Zahl muß versetzt / oder vmbkehrt worden seyn; welches dann leichtlich mit 84. vnd 48. geschehen kan. Anno 1630. ist ein Knab von zehen Jahren / etlich mahl allhie entzuckt worden / vnd hat viel vnterschiedliche Spraachen geredt. Anno 1651.den 18. Julii, ist diese Statt / sampt dem Rathhause / außgebronnen / also / daß nur das Fürstliche Schloß / vnd die Kirche / sampt [218] etlich wenig Häusern / auff der Schilff übrig geblieben.
Was das oberwehnte Bistumb allhie anbelangt / so ist solches vorhin in der Statt Mecklenburg / vnd desselben Erster Vorsteher Johannes Scotus, Anno 1062. gewesen; welchen / im vierten Jahr seines Ampts / namblich Anno 1066. den 10. Novembris, die Wenden / so die Christliche Religion auff ein newes hinweg geworffen / jämmerlich gemartert / vnd Ihme Händ / vnd Füsse abgehauen haben. Also ist selbiger Ort hernach 83. oder 84. Jahr / ohn einen Bischoff / gewesen / vnd erst / vnter Keyser Conraden dem Dritten / Eberhard / oder Emehard / Anno 1160. der ander Bischoff zu Mechelnburg worden; deme bald hernach Bruno, oder Benno, oder Benno, der dritte Bischoff / succedirt hat; welcher / als in den Wendischen Kriegen / gedachte Statt verwüstet / durch obgemelten Hertzog Heinrichen den Löwen / auß Zulassung Keyser Friederichs deß Ersten / Anno 1170. hieher gesetzt worden ist. Er / der Hertzog / hat nicht allein einen Dom zu Schwerin erbawet / sondern auch dieses newe Stifft / von den Gütern / die Er mit seinem Bogen / vnd Schwert / erobert / reichlichen begabt. Vnd gibt man für / Hertzog Heinrich habe vmb diese Zeit / die Vnchristen / bey tausenden / in die Schwerinische See / nicht weit von Fichel / (so noch oben an der See ligt) treiben / vnd allda vom gedachten Bischoff Bennone täuffen lassen; daher der Ort den Nahmen bekommen habe / daß er die Döpe genant werde. Sihe die obgedachte Braunschweigische Chronick fol. 142. et 149.. Andere haben das 1168. theils das 1178. der Versetzung; Henricus Meibomius in Chron. Riddagshus. pag. 5. das 1163. Jahr der Stifftung; Chytraeus aber lib. 1. Saxon. vnd Lindebergius das 1170. Jahr / den 6. Septembr. der Einweihung der Bischofflichen Kirchen allhie / lib. 1. Chron. Rostoch. cap. 8. Sihe Joh. Adolphi Cypraei Annales Ecclesiasticos Slesvicenses. Im Jahr 1500. war Conradus Lostius, von obgedachtem ersten Bischoff / vnd Märtyrer / dem Johanne Scoto, anzurechnen / in der Ordnung der 30. Bischoff allhie / zu Schwerin. Als mit der Zeit die Domherren die Römisch-Catholische Religion auffs hefftigste vertheidigten; So ist Anno 1530. das Evangelium in S. Geörgen Capell / vor der Statt / vnd hernach in der FranciscanerKirch / nahend dem Schloß / vom Aegidio Fabro, vnd andern / zu predigen angefangen worden; welcher Faber, von dem erdichten Blut Christi / (so allhie etlich hundert Jahr verehret worden / vnd welches Graff Heinrich von Schwerin / dem Dom-Capitul geschenckt / vnd folgends Anno 1552. Hertzog Johann Albrecht von Mechelnburg / verbrennen lassen) ein aignes Büchlein geschrieben; darzu D. Luther eine Vorrede gemacht hat. Dieser Hertzog Johann Albrecht hat am ersten den Dom allhie zu Schwerin / zur Begräbnuß der Fürsten zu Mechelnburg / verordnet / die zuvor im Closter Dobberan seyn begraben worden. Vnd ward am ersten seines Herrn Vattern Bruder / Hertzog Heinrich / der im besagten 52. Jahr gestorben / hieher gelegt. Wehnerus, in seinen Observationibus Practicis setzet noch im 1615. Jahr dieses Bistumbs Monatlichen Anschlag von 80. fl. Andere haben nur 3. zu Roß / 5. zu Fuß / oder 56. fl. Vnd saget Einer / daß der Hertzog von Mecklenburg dasselbe sine onere eximiren / vnd nichts mehr geben wollen; daher noch die Sach Anno 1602. in Camera strittig gewest seye. Die Herren Reinkingh / vnd Wurffbain / haben 10. zu Roß / vnd 10. zu Fuß / oder 160. fl. In der Nürnbergischen Anno 1650. wegen der Schwedischen Satisfaction Gelter / gemachten Repartition, findet sich dieses Stifft Schwerin / Monatlich einfach / zu 96. angelegt. Vnd ist nunmehr dasselbe / durch den Anno 1648. publicirten General Friedens-Schluß / zu einem Weltlichen Fürstenthumb gemacht / vnd Hochgedachtem Hertzogen zu Mecklenburg / Herrn Adolph Friederichen / der solches / biß daher administrirt gehabt / mit Condition / überlassen worden; wie oben im Eingang dieses Tractats / vnd Beschreibung der Mechelburgischen [219] Länder / dessen Meldung geschehen.
Es ist aber die Bischoffliche Residentz nicht allhie zu Schwerin / sondern zu Butzow / oder Bucephalea, oder Peucino, gewesen / so auch eine Mechelburgische Statt / vnd festes Schloß / in der Gegend Güstrow / vnd an der Warne / gelegen ist; darein da ein Wasser / so von besagtem Güstrow herunter kompt / fället / welches vom Melchia Nehel / in Beschreibung Mechelburg / pag. 356. die Nobel / vom Chytraeo, vnd Lindebergio, aber Nebula, genennet wird. In den neulichsten Fürstlichen Meckelburgischen Streit-Schrifften / wegen der Vormundschaft deß Jungen Hertzogen von Mechelburg / zu Güstrow / Herrn Gustaff Adolphen / wird / in Einer / dieses Butzow ein sumpfiger / vnd vngesunder Ort genant; in einer andern aber solches verneinet. Gedachter Nehel sagt / es habe allhie noch ein Jungfraw-Closter. Anno 1631. haben die Schwedischen Butzow eingenommen.