Topographia Saxoniae Inferioris:Sunderburg
Eine Statt / vnd ansehenlich Fürstliches Schloß / in dessen Kirchen / die Fürstliche Begräbnussen dieser Linien seyn / vnd welches Schloß zweyer Vrsachen halber / sonderlich berühmt ist; erstlich wegen Königs Christierni, deß Andern diß Nahmens in Dennemarck / Gefängnuß allhie / in welchem Er 14. Jahr lang / wie Werdenhagen / de Rebuspubl. Hanseat. part. 3. cap. 9. fol. 244. b. schreibet / gesessen; sonsten aber in allem / an diesem Ort / vnd anderswo / 27. Jahr lang / wie Chytraeus lib. 13. Sax. sagt / doch die letztere Jahr etwas freyer / biß an sein Ende / gefangen gehalten worden ist; wie in der Beschreibung Dennemarcks / auß Pontano, vnd Meursio, Bericht geschehen ist: Vnd dann / fürs Ander / wegen der Fürstlichen Hoffhaltung / die in solchem Schloß Hertzog Johannes / König Friederichs deß Andern von Dennemarck Herr Bruder / angestellet hat; vnd von deme die Sunderburgische Fürstliche Lini / herkommet. Dann Er von 2. Gemahlinen / vnd zwar von Fr. Elisabetha / Hertzogin von Braunschweig / die Anno 1586. zu Osterholm / in der Insel Alsen / gestorben / acht Herren / vnd sechs Fräwlein; vnd von Fr. Agnes Hedwigen / Fürstin von Anhalt / vnd Churfürsts Augusti zu Sachsen hinterlassener Wittib / so allhie / zu Sunderburg / Anno 1616. verschieden / 3. Herren / vnd 6. Fräwlein / vnd zusammen 11. Herren / vnd 12. Fräwlein / bekommen / vnd / im hohen Alter / Anno 1622. zu Glücksburg gestorben ist. Auß den Söhnen / hat Herr Alexander / Hertzog zu Schleßwick / vnd Holstein / dieses Sunderburg bekommen / allda Er auch Anno 1627. den 13. Maij / diese Welt gesegnet / nach dem Er / mit seiner Fürstlichen Gemahlin / Fr. Dorothea / Graff Johann Günthers zu Schwarzburg Tochter / acht Herren / vnd drey Fräwlein / gezeuget hatte; darunter der ältiste Herr / nämblich Hertzog Johann Christian / Anno 1607. den 26. Aprilis / gebohren worden / vnd / von Fr. Anna / Graffens Antonii zu Oldenburg / vnd Delmenhorst / Fr. Tochter / mit der Ihre Fürstl. Gn. Anno 1634. den 4. Novembris / ehelich Beylager gehalten / etliche Fürstliche Kinder bekommen hat. Es ligt aber Sunderburg / in der oberwehnten Suder-Jutländischen / oder Schleßwigkischen Insel Alsen / bey 3. Meilen von Flenßburg / vnd 6. von Schleßwick / wann man zu Lande gerade [229] zu raisen könte. Hat / ohne Zweifel / den Nahmen vom Sund / oder Strom der Ost-See / daran es liget / vnd vom Wörtlein Burg; wie Andreas Angelus, in seiner Holsteinischen Stätt-Chronick / am 7. Capitel will / vnd saget / daß dieses Orts Wappen / ein Schiff im Meer / darauff in der mitten ein Thurn stehet / seye. König Christoff der Erste in Dennemarck / hat / vmb den Anfang deß Holsteinischen Kriegs / dieses Sunderburg eingenommen / vnd alle Bevestigungen / vnd sonderlich die Bollwerck / so zu Lande gelegen waren / niederreissen / vnd dem Boden gleich machen lassen. Also hat hernach Anno 1358. König Waldemar diesen Ort hefftig belagert; Aber es hat Ihn / deß Hertzog Waldemars von Schleßwick Gemahlins Bescheiden- vnd Höfflicheit / dahin gebracht / daß Er hernach etwas gelinder verfahren ist.
Was die obgedachte Insel Alsen / darinn Sunderburg gelegen / anbelangt / So schreibet Pontanus, in Chorogr. Daniae descript. daß Sie 4. Meilen (Al. 3.) in der länge / vnd 2. in der braite habe. Es seyen da / ausser deß Schlosses / vnd der Statt Sunderburg / auch Nordburch / Osterholt / Holla / vnd Gamelgarda / so alles Stättlein; item 13. Pfarren / so gar Volckreich / also / daß auß dieser Insel / auffm Nothfall etlich tausent gewaffneter Mann / gar geschwind können geführet werden: Ist auch gar lustig / vnd bequem zum jagen: Vnd hat ingleichem herrliche Waide / vnd einen feinen Traidboden. Sie ligt vngefehr anderthalb Meilen von der Insel Aria / so wegen der schönen Wälder / auch gar angenehm zur Jagt ist. Vnd seyn in selbiger drey Pfarren / etliche Adeliche Landgüter / sampt dem vornehmen Schloß / vnd Stättlein Cöpingen. In der nahend gelegenen Insel Sundervida / seyn 2. Pfarrkirchen / vnd das Fürstliche Schloß Sandberg. Biß hieher Pontanus. Johann Peters sagt part. 3. Chron. Holsat. fol. 108. daß Anno 1430. die Dänen / zu Schiffe / in die Insel Alsen gefallen seyen / da viel der Holsten / oder Holsteiner / zu der Zeit / wie auch noch auff diesen Tag / den mehrern theil ihrer Güter / vnd Reichthumb / hatten; aber die Häuser Sunderburg / vnd Norburg / (allda jetzt auch eine Fürstliche Hoffhaltung; wie oben im Buchstaben N. gesagt worden) darauff / hätten Sie wol besetzt befunden.