Topographia Superioris Saxoniae: Dornburg

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Topographia Germaniae
Dornburg (heute: Dornburg/Saale)
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aus: Matthäus Merian (Herausgeber und Illustrator) und Martin Zeiller (Textautor):
Merian, Frankfurt am Main 1650, S. 42–43.
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Dornburg / Dornberg.

Ein kleines Stättlein / vnd schönes Schloß / in Thüringen auff einem hohen Berg / da vnden die Sal fürüber lauffet / 1. Meyl von Jena / vnnd 2. Meylen von Naumburg gelegen / vnnd in die Fürstlich Sächsische Regierung Altenburg gehörig. Hat ein Ampt. Anno 980. solle Keyser Otto der Ander allhie einen Landtag gehalten haben. Anno 1346. zog der Landgraf in Thüringen / mit denen von Erfurt / vor Dornburgk / so selbiges mahl Schwartzburgisch war / lagen 5. Wochen darfür / verbranten / vnnd zerbrachen es. Anno 1358. kam diß Schloß / wie auch die Schlösser Winberg / vnnd Gleißberg bey Jena / durch einen Vertrag / von den Graven [43] zu Schwartzenburg / an den Landgraven: wie in deß Ursini Thüringischen geschriebenen Chronic stehet. In einer andern geschriebenen Chronic wird das 1342. Jahr gesetzt / in welchem obgedachter Landgraff Friederich Dornberg / ohne Zuthun der Erfurter / so darvon gezogen waren / allein gewonnen / vnd besetzt habe: Hergegen die von Erfurt Dunstatt auch allein gewonnen / vnd besetzt hetten. Bald aber hernach / sagt diese Chronic im 1346. Jahr eben das / was hieoben auß Ursino gemeldet worden. Darauß zu sehen / daß man 2. mahl für Dornberg gezogen / vnd der von Schwartzenburg solches Stättlein zwischen den Jahren 42. vnd 46. wider bekommen hat. Sonsten stimmet diese Chronic mit Ursino auch in dem vberein / dz Dornberg Anno 1358. durch Vertrag an den Landgraven kommen / wie auch das Schloß Windberg; allein daß / an statt Gleißberg / Greifenberg gesetzt / vnd gesagt wird / daß Anno 1353. zuvor / ein Plitz in das Stättlein Dornberg geschlagen habe / daß es mehr denn halb verbronnen seye.

Es haben die Crabaten vnder dem General Graven von Tilly / in jüngstem Teutschem Krieg Anno dieses Stättlein / vnd ein verwittibte Hertzogin von Sachsen darinnen / vberfallen / geplündert / vnd eine grosse Beuth von Silber / Gold vnnd Kleynodien geraubet: Als sie mit solchem Raub auß dem Stättlein geflohen / vnnd sich salviren wollen / seynd sie von ihrem Feind verfolget vnnd vber den nahend hiebey befindlichen felsichten hohen Berg jämmerlich hinunder gestürtzet worden.