Topographia Superioris Saxoniae: Wiehe

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Topographia Germaniae
Wiehe
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Wildenfels
aus: Matthäus Merian (Herausgeber und Illustrator) und Martin Zeiller (Textautor):
Merian, Frankfurt am Main 1650, S. 191–192.
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Wiehe.

Ein Stättlein / Schloß / vnd Herrschafft / nahend der Vnstrut / beym Wendelstein vber / in Thüringen / gelegen. In einer geschriebenen Chronick stehet / daß dieser Ort vorhin Heldrungisch gewesen / vnd Anno 1410. die Fürsten Wiehe / Schloß / vnnd Statt / dem Gerlachen von Heldrungen angewonnen / vnd Graff Heinrichen von Hohenstein / Herren zu Kelbra / verliehen hetten. Es seye hernach Wiehe Vitzdomisch gewesen / so aber ihnen genommen / vnnd dem Graven von Schwartzburg verkaufft worden; were aber Graff Heinrichen von Schwartzburg / [192] Schloß / vnd Stättlein / Anno 1449. von Churfürst Friederichen zu Sachsen genommen worden. In einer andern geschriebenen Chronick wird gesagt / daß Anno 1342. Marggraff Friederich in Meissen / vnnd die Erfurter / Hauß / vnd Statt Wihe gewunnen / vnd das Stättlein verbrannt hetten. Bange / in seiner Thüringischen Chronick / am 233. a. Blat / schreibet / daß Anno 1342. die Erffurter / vnd der Landgraff / dem von Weinmar / die Statt / Wiehe verbrant / vnnd das Schloß mit Volck besetzt hetten. Ferrners / wird in jetzt oben zu letzt gedachter geschriebenen Chronick gesagt / daß in dem innerlich Brüderlichen Krieg / zwischen Churfürst Friederichen / vnd Hertzog Wilhelmen / zu Sachsen / die Herren von Beichlingen / vnd Herr Herman von Harraß / Wihe / Schloß / vnd Statt / Appeln Vitzthumb angewonnen; vnd hette Graf Heinrich von Schwartzburg darnach Schloß / vnd Statt / mit seiner Zugehörunge / vmb acht tausent gulden gekaufft; Darauff dann Anno 1449. wie obgesagt / gemelter Churfürst Friederich / Wihe / Schloß / vnnd Statt / Graff Heinrichen von Schwartzburg / abgewonnen habe. Der Zeit / wie berichtet wird / ist dieser Ort / obhochwolernanten Herren von Wertern zuständig; welches ingleichem Nehel schreibet; auch ihr / der Herren von Wertern / Titel es mit sich bringet. Anno 1609. ist das Stättlein zu Grund außgebronnen.