Topographia Westphaliae: Arnsberg

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Topographia Germaniae
Arnsberg
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Arnswiller
aus: Matthäus Merian (Herausgeber und Illustrator) und Martin Zeiller (Textautor):
Merian, Frankfurt am Main 1647, S. 9.
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Arnsberg /

In Westphalen / an der Ruhr / Statt / vnd schönes Bergschloß / auff welchem die Ertzbischöffe von Cölln / wegen deß Lusts / mit Fischen / vnnd Jagen / sich offtmals auffgehalten haben. Hat vorhin eygne / vnd mächtige Graffen gehabt / deren der letzte / Namens Gottfrid / solchen Ort / titulo donationis inter vivos, wie das Cöllnische Chronicum meldet / sampt der Graffschafft (in welche der newe Atlas folgende Stättlein rechnet / als Hovestatt an der Lippe / Geseke / Ervete / Aenruchte / Molheim an dem Mon / Nienhuß an gedachtem Fluß / Neien / Hüllinckhoven / Olinckhusen / Herstberg / Brilon / Meschede an der Ruhr / Sunderen / Oldendolp / Fredeborg / Medebach / etc.) noch bey Lebszeiten dem Stifft Cölln vbergeben haben solle. Besiehe aber Albertum Crantzium in Metropoli lib. 6. cap. 46. G. Braun im 4. Theil seines Stättbuchs / vnnd Casp. Ensin delic. apodem. p. 207. besagter Atlas meldet / daß in dieser Graffschafft / gegen Nidergang / bey dem Stättlein Balve / eine grosse Höle sey / dessen Außgang / oder Ende / man nicht wisse. Gedachte Statt Arnsberg wird in die Alte / vnd Newe getheilet. Als Anno 1368. wie oben gemelt / deß Ertzbischthumbs Cölln Administrator, Cuno, die Graffschafft Arnsberg durch Kauff / zur Cöllnischen Kirchen gebracht / so ist auch zugleich an dieselbe / die Würde / Ampt / oder Vorgang deß Juris Primipilariatus, oder Antebellatoris, zwischen der Weser vnd dem Rhein / gelangt. Aegidius Gelenius lib. 1. de Coloniae Agrippinensis magnitudine, Syntagm. 7. pag. 76. sagt also: Cuno de Falckenstein / Coloniensis Archiepiscopatus Administrator, datâpecuniâ, Anno 1368. die 25. Augusti, adjecit Arnsbergensi, Comitatus oppida, districtus etc. et quicquid Godefridus Anrsbergi Comes, atque Anna Clivica, conjuges improles, Ecclesiae potius, quam remotioribus haeredibus transscriptum cupicbant. Vnd von solcher Zeit an / haben die Ertbischöffe zu Cölln einen Einköpffigen Adler in ihrem Wappen zuführen angefangen; Vnd stehet ihnen das Recht eines Archistrategi, vnd Kriegs-Generalats / zwischen dem Rhein vnd der Weser / mit dem Gelait daselbst / zu / das sie zugebieten auch haben / damit / ohne ihren Willen / in deroselben Lands Gelegenheit / niemand Schlösser / oder Vestungen dardurch ein Kriegsvolck solcher Orten zuführen / oder andere Geleyts-Freyheit / möchte verhindert werden / erbawen dorffe. Graff Salentin von Isenburg / Erbischoff zu Cölln / hat diese Statt mit schönen Gebäwen gezieret / auch Bribon vnd Nehem / so andern versetzt gewesen / wider bekommen; Vnd ist sein Nachfolger ohne einen / Ertzbischoff Ernst / geborner Hertzog in Bayern / Anno 1612. allhie gestorben. Es ligen neben Arnsperg das Kloster Wedinghausen / (ins gemein Winckhusen) vnd laufft der Fluß Moen / nicht weit davon vorüber.

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