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Topographia Westphaliae: Bückeburg

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Topographia Germaniae
Bückeburg
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aus: Matthäus Merian (Herausgeber und Illustrator) und Martin Zeiller (Textautor):
Merian, Frankfurt am Main 1647, S. 12–14.
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Bückeburg / Buckenburg / oder Böckenborg /

Wie diesen Ort Philippus Cluverius lib. 9. antiq. Germ. cap. 19. vnd Chytraeus Arcem Bructerorum lib. 23. p. 642. nennet. Ligt ein Meil von der Bischofflichen Westphälischen Statt Minden / in der Graffschafft Schaumburg / zwo Meilen von Statthagen / darzwischen etwas Holtz ist / dessen Tacitus gedencket / darinn die Heydnische Teutschen / dem Herculi vor Zeiten geopffert haben / vnnd etliche Teutsche Völcker da zusammen kommen seyn / als sie deß Germanici Lager vber der Weser angreiffen wolten / wie gedachter Cluverius meldet. Es gibt auch zwischen besagten beyden Orten / viel Steinkohlen / die / an statt der andern / zum Brennen / auß der Erden gegraben werden.

Im Braunschweigischen Krieg hat Landgraff Philips auß Hessen / Anno 1545. Graff Johann von Schawenburg / oder Schowenburg / seinen Lehenmann / weil er Hertzog Heinrichen von Braunschweig Hülffe gethan / gestrafft / vnnd ihn seines Schlosses Bückenburg entsetzet / vnd dasselbige seinen Brüdern / vnnd andern von der Ritterschafft / zugestelt / mit dem Gedinge / daß sie ihm dasselbige nicht wider einräumen solten / er hätte sich dann zuvorn mit dem Evangelischen Bund / aller seiner Mißhandlung wegen / genugsam vertragen; wie in der Braunschweigischen Chronic / p. 321. stehet. Es wird aber solcher Ort / in der Bischofflich-Mindischen Ableinung / für ein Mindisch Lehen gehalten / vnd angesprochen. Vnd stehet p. 38. davon vnter anderm / also: Daß aber das Castrum Arnheim (welches schon für hundert / vnnd mehr Jahren / nicht mehr in rerum natura gewesen) sein Territorium, Land vnd Leut gehabt / davon die Helffte das Stifft (Minden) behalten / die andere Helffte aber / worinn jetziger Zeit das Ampt Bückeburg bestehet / Graff Gerharden / vnd Johann zu Schawenburg / in feuduin verliehen / solches erscheinet auß der Beylage Nu. 2. vnd sind dessen vorige Besitzer Graffen von Arnheim genannt worden / darvon einer zu Pettesen (in errat. Pattessen) nächst bey Bückeburg / in der Kirchen abgemahlet stehet / etc. Vnd ligt / der Ort nahe bey Bückeburg / vnd Pettesen / da solch Castrum gelegen / vnnd wird noch die [13] heutige Stund das Hauß Arnheim genannt. Biß hieher die Ableinung.

Dieses Schloß hat hernach Graff Ernst von Holstein / Schawenburg / Sternberg / vnd Gemen / Stiffter der hohen Schul zu Renteln / den Keyser Ferdinand der Ander / in den Fürsten-Stand erhoben / vnd der Anno 1622. den 17. Januarij / ohne Leibs Erben / abgangen / ansehenlich verbessern / auch mit einer künstlichen / schönen Hoff-Capellen / vnd Fürstlichem Lustgarten zieren / vnnd den vorhin bey dem Schloß gewesten kohttichten / offenen Flecken zu einer Statt machen / pflästern / mit einem Wall vmbgeben / vnd mit einer schönen newen Pfarrkirchen / auch andern nohtwendigen Gebäwen / vnd einer Apothecken / die im Jahr 1612. vom Herrn Christoph Weissick / besteltem Hof-Apothecker / versehen worden / (so noch Anno 45. daselbst gelebt hat) ansehenlicher erbawen lassen. Vnd hat hochgedachter Fürst Ernst / in dem besagten Schloß / stattlich Hoff- deß Tags aber nur einmal Tafel gehalten: Sonsten auch seine Hoffleute / vnd Diener ansehenlich besoldet / vnnd gekleydet. Anno 1640. legten sich theils Keyserische Völcker bey Bückenburg / denen aber von der Gegenpart daselbst eingefallen / vnnd sie mit Verlust drey Standarden / vnd deß Plunders / ruiniert / vnnd gefangen hinweg geführet worden seyn. Vorhero / im Jahr 1633. ist dieser Ort auch in der Keyserischen Gewalt kommen: Aber / nach Eroberung Hildeßheim / hat Hertzog Geörg von Lünenburg erstlich das Stättlein / vnd hernach / durch Abgrabung deß Wassers / auch das Schloß Anno 34. im Julio / mit Accord einnehmen lassen.

Es ligt aber die Graffschafft Schawenburg in Alt Nider-Sachsen / beyderseits der Weser / zwischen den Stätten Hammeln / vnnd Minden / auch zwischen den Graffschafften Lippe / Hoya / Wunßdorff / Hallermond / vnd Spiegelberg / vnnd erstreckt sich / biß an das Ampt / vnd Statt Newenstatt / zum Roveberg / oder Rubeberge. Solte daher mehr zum Nider-Sächsischen / als dem Westphälischen Craiß gezogen werden. Ist meistentheils mit gewaltigen / vnd vesten Landwehren rings vmbgeben. Es seyn darinn das Schloß Schawenburg / Schloß Rodenberg / (darbey ein Flecke / oder / wie Spangenberg wil / ein Stättlein / ist) die Statt Statthagen / obgemelte Haupt-Residentz Bückeburg: Item / Sachsenhagen / Hagenburg / Bockloh / Egestorff / obgedachte Statt Rinteln / da die hohe Schul ist: / Oberkirch / Kloster vnd Fleck / Lawenaw / Schloß vnd Ampt / Oldendorff / Stättlein vnnd Kloster / Arnsburg / Meßmerode / Steinhude / die Klöster Vißbeck / Möllenbeck / etc. Hat feinen Ackerbaw / gute Weyde / Wasser / darunter die Hammel / die Awe / oder Caspaw / die Weser / die Exter / seyn. Auß diesen Wassern / vnd dem Steinhuder See / welcher mehr als eine grosse Meilen lang / vnd ein halbe breyt / hat man allerhand Fisch / sonderlich grosse Barse / in grosser Anzahl. Es ist da ein gewaltig schöner / vnd berühmbter Steinbruch / darauß die Steine nach Holland / Seeland / Braband / Antorff / Bremen / Hamburg / Lübeck / mit grosser Menge geführet werden: Item / seyn da zween Saltzbrunnen. So ist daselbst gnug Holtz / vnd in den Wälden viel Wildpret. Gibt auch viel Steinkohlen: Ein Alaun-Bergwerck / so aber vor diesem nicht getrieben worden: Item / Kalckstein / vnd Gips. Vnd hat man in obbenantem Ampt Egestorff / Gold- vnd Silber-Ertz / auch Kupffer / vnd Eisenkieß / vor etlichen Jahren erfunden. Man brawet auch roht vnnd weiß Bier im Land.

Siehe hievon / auch dem alten Gräfflichen Geschlecht / deren von Schawenburg / (darauß viel Graffen in Holstein / auch etliche Hertzogen zu Schleßwick gewesen) neben deß Hermanni de Lerbeke Chronic / insonderheit deß Cyriaci Spangenbergs Schawenburgische Chronic / vnnd was auß derselben in die Continuation deß Teutschen Raißbuchs am 5. Capitel / gebracht worden ist. Hochgemeltem Fürst Ernsten / hat Anno 1622. succediert Jobst Hermann / welcher deß Fürstlichen Tituls sich nicht gebraucht hat: Vnd Anno 1635. den 5. Novembris / ohne Männliche Leibs Erben gestorben ist. Seines Herrn Vattern Henrici Bruder / Graff Geörg Hermann / der vor diesem im Schaumburgischen Hoff zu Minden seine Wohnung gehabt / hat mit Fraw Elisabetha / Graff Simons zur Lippe Tochter / erzeugt Graff Otten / zu Holstein / Schawenberg / vnd Sternberg / Herrn zu Gehmen / vnd Bergen / etc. den letzte dieses Geschlechts / welcher sich nicht verheuratet hat / vnnd also ohne eheliche Kinder / vnd zwar ohn alles Vermuhten / Morgends / den 15. Novembris Anno 1640. im 24. Jahr seines Alters / gestorben ist. Nach welches Tod / sich der König in Dännemarck / neben dem regierenden Hertzog in Holstein / der Schawenburgischen Grafschafft Pinnenberg / bey Hamburg / bemächtiget / dieweil sie groß Recht zu derselben zu haben vermeinten / gleichwol auch deß verstorbenen Herrn Graffen hochwolgedachter Frawen Mutter / als geschrieben worden / etliche Tonnen Golds darfür hinauß gegeben / vnd hat der König darvon zwey / der Hertzog aber das dritte Ampt bekommen. Von hochwolgedachtem Herrn Graffen Jobst / oder Just Herman / schreibet Goldastus in seinem Buch vom Königreich Böheim / lib. 6. cap. 20. p. 740. daß die Schawenburgische Stände / als die sich auff ihre Freyheiten gehalten / nach Absterben deß auch hochgedachten Fürst Ernsten (von welchem eben dieser Goldastus lib. 1. cap. 2. p. 24. also saget: Cujus felicissimam memoriam nulla unquam obliteraret aetas, aut deleret invidia, si tam didicisset prudentiam regnativam, quàm calluit Oeconomicam) Ihn / den Graffen Just Hermann von Schawenburg / Herrn zu Gehmen / vnd Bergen in Holland / zu einem Regenten erwehlet haben.

In dem vierdten Theil deß Theatri Europaei stehet / f. 179. daß hochwolgedachter letzte Graf Otto (ein vernünfftiger / mässiger junger Herr) zu Bückenburg / besagten Jahrs / Tods fürworden / nicht [14] von Gifft / wie ins gemein darfür gehalten worden / sondern von vbernommenem Trunck / so bey Herrn General Bannern (zu Hildesheim) gehalten worden / gestorben; welches der Verfasser am 258. Blat widerholet: Vnd dann am 519. also schreibet: Vnter andern hat denen von Schaumburg / auch der Zoll zu Altenaw bey Hamburg zugestanden / vmb welchen sich Ihre Königliche Würden angenommen / etc.

Es hat sich aber vber diesem Zoll im Martio / ein vnverhoffter Streit erhoben / vnd können wir nicht sehen / ob solcher ad instantiam altcujus partis entstanden? Oder / ob Keyserliche Majestät sich proprio motu dessen angenommen? Allezeit hat der Keyserliche Gesandte zu Hamburg sich der Possession deß Zolls angemasset / vnd ist ein Keyserlicher Currier / mit einem Mandat von Regenspurg / zu Glückstatt ankommen gewesen / daß Dännemarck sich dieses Zolls enthalten solle / welches Mandat der Dänische Gubernator daselbsten / Herr Graff Pentz / ihrer Königlichen Würden zugeordnet hatte. Es wurde auch solches zu Hamburg publiciert / vnd an das Rahthauß / nicht weniger in der Graffschafft Binnenburg angeschlagen / daselbsten es aber der König / durch Notarios, vnd Testes, abreissen lassen. Biß hieher der Autor, auß dessen vbrigen Relation daselbsten zuverspüren / daß er fast in denen Gedancken gestanden / als ob auch die andere Schaumburgische Güter an Holstein kommen: Inmassen man dann auch von Franckfurt / vnnd andern Orten berichtet hat / daß auch die Graffschafft Schaumburg an der Weser / jetzt Dännemärckisch sey. Aber die Bischofflich-Mindische / Anno 1644. zu Bremen gedruckte Ablehn- vnd Hindertreibung deren von der Gräfflich-Schawenburgischen Fraw Wittibe außgelassenen Possessorii, et Petitorii Manifestorum, gibt ein anders / vnd daß zuerkennen / daß von den zehen Aemptern der Graffschafft Schaumburg / allbereyt sechs von Braunschweig / vnd Hessen / hinweg genommen seyen: Vnd vmb die vbrige Vier / darunter die Aempter Schawenburg / vnnd Sachsenhagen / hochwolgedachte Fraw Wittib / als Erbin ihres Herrn Sohns / deß letzten Graffens von Schawenburg / mit dem Stifft Minden / als Lehenherrn / streitig ist: Welche Aempter auch wol die fürnembste Stück dieser Graffschafft seyn; als in welche die Residentz Bückenburg selbsten (so die Fraw Wittib damaln noch inngehabt;) wie auch die Statt Rinteln / da die Vniversität ist: Item / die Stätte Statthagen / Oldendorff / Obern-Kirchen / Sachsenhagen: Die Klöster Möllenbeck / Vißbecke / Obernkirchen: Die Höffe / vnd Vorwercker / Coverden vnd Oelberg; Ansehenliche Schlösser / vnd das Stammhauß Schawenburg selbsten: Stattliche Holtzungen / Stein- vnnd Kohlberge. 5. Vogteyen / ein grosse Anzahl Dörffer / bey zwey tausend Bawren / Zöll auff der Weser / vnd dergleichen: Ansehenliche Ländereyen / Wiesenwachs / Mühlen / vnd was deren mehr seyn mag / gezogen werden. Vnd hat der jetzige Bischoff zu Minden / bey Keyserlicher Majestät / nach rechtlich apprehendierter Possession / der Schawenburgischen Lehenstück / vnnd Güter / vmb Decretum Manutenentiae, auch nöhtige Mandata, angehalten / vnd solche auch den 11. Octobris / Anno 1641. zu Regenspurg / auff dem Reichstag / erlanget. Anno 1645. den 4. Januarij / ward auß Holstein also berichtet: Was aber die Graffschafft Schaumburg betrifft / so hat der König (zu Dännemarck) mit selbigem Land gar nichts zuschaffen / vnd sind die meisten Oerter dieser Graffschafft fast lauter Lehengüter / welche die Hertzoge von Sachsen-Lawenburg / die von Braunschweig / das Stifft Minden / Landgraff von Hessen / vnd andere / wider zu sich nehmen: Was erblich ist / behelt die Fraw Mutter / vnd wann die verstorben / kompt es an die Graffen von der Lippe / auß welchem Hause sie gebohren / etc.

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