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Topographia Westphaliae: Beschreibung

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Topographia Germaniae
Beschreibung
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Aach
aus: Matthäus Merian (Herausgeber und Illustrator) und Martin Zeiller (Textautor):
Merian, Frankfurt am Main 1647, S. 3–5.
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Beschreibung,
Der Vornehmbsten vnd bekand-
testen Stätte vnd Plätze / in dem hochlöblichen /
Westphälischen Craisse.


Es werden zu dem hochlöblichen / Westphälischen Reichs Craisse gerechnet / die Herrn Bischöffe von Paderborn / Lüttich / Münster / Oßnabrück / Minden / Verden / Vtrecht / vnnd Camerach: Die Innhaber der Hertzogthümber Gülch / Cleve / vnd Bergen: Die Aebbte zu Werden / Stablon / S. Cornelij Münster / Echternach / Corbey / vnd Hervorden: Die Aebbtissin von Essen: Die Graffen / vnd Herren / von Ost-Frießland / oder Embden / Sain / Dillenberg / Virnenberg / Manderscheid / Widt vnnd Runckel / Mörß / Brunkorst / Steinfurt / Benthein / Tecklenburg; Oldenburg / Hoja / Diepholt / Schawenburg / Arenberg / Lippa / Spiegelberg / Sommerauff / Winnenberg / Rietberg / etc. Die Stätte / Cölln / Aach / Vnterwesel / Dortmund / Söst / Duyßburg / Hervord / Brackel / Warberg / Lemgow / Werden / Deuren / vnd Camerach.

Was nun die Herren Bischöffe zu Paderborn / Lüttich / Münster / Oßnabruck / Minden / vnd Verden / anbelanget; So wird von ihnen vnten / in Beschreibung solcher Stiffter Hauptstätte; Von Vtrecht aber / vnd Camerach / so jetzt in frembden Handen / im Anhang: Von den Gülchischen Landen / bey der Statt Gülich: Von Werden / Hervorden / vnnd Essen / in selbiger Stätte Beschreibung: Von Stablon / Echternach / vnnd Corbey / im Anhang: Von S. Cornelij Münster / bey Aach; Vnd von Ost-Frießland / bey Embden / gesagt werden. Von Sayn ist in dem Theil vnsers vorhabenden Wercks / so vom Vnter-Rheinischen Craisse handelt; Item / in dem Theil von den Hessen / bey Witgenstein / etwas gemeldet worden. Der Herr Churfürst zu Trier / hat dieser Graffen von Sayn / vnnd Witgenstein / Herrschafft Vallendar / vor diesem / angefochten. Die Graffschafft Dillenberg ist in dem Theil von Hessen einkommen. Von Virnenberg / oder Virnenburg (darvon sich auch Theils Graffen von Solms: Item / die Graffen zu Löwenstein / schreiben) berichtet D. Philippus Knipschild / im Rechtlichen Bedencken vber den Präcedentz-Streit / zwischen der freyen Reichs Ritterschafft in Schwaben / vnd den Reichs-Stätten / quaest. 4. p. 179. seq. Daß solche Graffschafft Virneberg / wie auch obgedachte Abbtey Echternach / vnnd die Herrschafft Summerauff (so vmb das Jahr 1602. ein Herr von Hochstraten inngehabt haben solle) von Burgund / oder Spanien / eximiert werden. Es hat gleichwol Fraw Magdalena / Gräffin von Manderscheid / vmbs besagte 1602. Jahr / etwas weniges am Anschlag der Graffschafft Virnenberg erlegt. Vnd ist / vor diesem / einkommen / ob hätte der Herr Ertzbischoff von Trier / die mehrertheils Güter der Graffschafft Virnenberg / in der Newen Palentz / sammt dem Hauß Monreal (an der Eltz / nahend der Statt Meyen gelegen) eingezogen; davon wir aber keine Gewißheit haben; noch / wie es damit der Zeit bewandt / berichten können. Belangende Manderscheid / so ist davon vnten der Anhang zusehen. Von den Graffen von Wide / Herrn zu Runckel / vnd Reichenstein / haben wir anders keine Nachricht / als daß sie vmbs Jahr 1602. Monatlich einfachen Römerzug. 96. Gülden erlegt haben. Von Mörß / siehe vnten den Anhang. Der von Brunckhorst / Freyherr zu Battenberg / Anholt / vnnd Stein / hat zwar Reichslehen / vnd ist / wie gesagt / im Westphälischen Craiß-Register; benebens aber auch im Burgundischen Vertrag / begriffen; daher es mit seiner Contribution angestanden ist. Was aber den Herrn Graffen von Gronßfeld anbelanget / der sich Graffen von Brunckhorst / zu Gronßfeld / vnnd Eberstein / Freyherr zu Battenberg / schreibet / vnnd Anno 1641. auff dem Reichstag zu Regenspurg Session gehabt; So hat solchen newen Stand / der Graff von der Lipp / als Obrister deß Westphälischen [3] Craisses / mit einem zu Rossz / Monatlich / zum Reich gebracht; der aber im Jahr 1602. noch nicht immatriculiert gewesen. Steinfurt / vnnd Bentheim / gehören jetzt zusammen / vnnd haben eygene Graffen. Davon vnten bey Steinfurt. Ihnen gehört auch das das Stammhauß Tecklenburg. Dann selbige Graffen abgestorben. Siehe / im Anhang vnten. Von Oldenburg folget auch vnten / in selbiger Statt Beschreibung. Die Graffen von Hoja / vnd Bruchhausen; wie auch die Graffen von Diephold / seyn außgestorben; Vnd haben die Hertzogen von Braunschweig / vnnd Lüneburg / das meiste an Hoja / vnnd / wie man berichtet / an Diffolt alles / bekommen / die auch den Reichs-Anschlag erlegen sollen. Siehe / von Hoja vnten im Anhang Nienburg / vnnd von Schawenburg vnten Bückenburg. Von gedachter Graffschafft Diephold / schreibet / Chytraeus lib. 8. Saxon. also: Graff Friderich von Deiphold / als er deß Jahrs 1585. ohne Mannliche Leibs-Erben gestorben / hat Hertzog Wilhelmen zu Lüneburg / dem Lehenherrn / das Land hinderlassen. Die Gefürste Graffen von Arenberg / Herrn zu Eßdem / Rutschfurt / Virnenberg / Reckum / vnd Ligne / werden von Theils nicht zu diesem Westphälischen / sondern zum Nider- oder Churfürstlich Rheinischen Craisse / referiert: Ihr Monatlicher Anschlag ist / zween zu Rossz / vnd sechs zu Fuß. Von den Graffen von der Lippe / wird vnten bey Dethmold gesagt werden. Wer Spiegelberg (so / nach Abgang deß letzten Graffen von Spiegelberg / vnd Pirmont / folgends die Graffen von Gleichen in Thüringen / als nächste Befreunde / geerbet / vnnd den Anschlag erstattet) jetzund / weiln die Graffen von Gleichen nunmehr auch abgestorben / habe; können wir noch zur Zeit nicht erfragen. Zwar hat sich / nach Absterben deß letzten Graffen von Spiegelberg vnnd Pirmont / in Anno 1583. wegen Pirmont / das Stifft Paderborn; Vnd wegen Spiegelberg / vnnd deß Fleckens Copenbruck / Braunschweig / angenommen; Aber / die von Gleichen / behielten / wie gesaget / damaln alles; als die von Frawen Walpurgen / Gräffin zu Spiegelberg / vnnd Pirmont / gebohren waren. Wegen Pirmont zwar / wird es nunmehr / sonders zweiffels / seine Richtigkeit haben / weiln / wegen solcher Graffschafft / auff dem Reichstag zu Regenspurg / im Jahr 1641. der Herr Churfürst zu Cölln / als Bischoff zu Paderborn / durch Gesandten; vnd wegen Herrn Casparn zu Eltz / vnnd Pirmonten / auch jemands erschienen ist. So wird es ingleichem auch / wegen deß Schlosses / vnd Marcktflecken Copenbruck / als deß Haupt-Orts der Graffschafft Spiegelberg / vnnd was darzu gehöret / richtig seyn / vnd Braunschweig besitzen. Von Summerauff ist hieoben allbereyt gesagt worden. Von Winnenberg / vnd Beylstein / welcher Herrschafft Monatlicher Anschlag ist / Einer zu Rossz / haben wir anders keinen Bericht / als / daß vmbs Jahr 1619. der Freyherrn Wilhelmen / vnnd Philipsen / von Winnenberg / gedacht wird / die damaln an der Mosel ihre Güter gehabt haben. In dem Reichs-Abschied deß 1641. Jahrs / wird Herr Emerich / Freyherr von Metternich / Herr zu Königswart / vnnd Königsberg / deß hohen Ertz-Stiffts Trier Thumb-Scholaster / Keyserlicher General Wachtmeister / vnnd Obrister / deßwegen gesetzt; weiln er Herr zu Winnenberg / vnnd Beylstein / damals gewesen ist. Von Rietberg / ist vnten bey selbiger Statt Beschreibung zulesen: Daselbsten auch die hieoben im Eingang ernannte Stätte / zufinden / welche in diesen Craisse gezogen werden; ausser der Statt Cölln Beschreibung / welche allbereyt in dem Theil von dem oberwehnten Nider-Rheinischen Craiß einkommen.

Auß dieser kurtzen Erzehlung ist zusehen / daß dieses ein weitschweiffiger Craiß ist / vnnd desselben Stände nicht alle in Westphalen / eygentlich also genannt / gelegen seyn: Welches Lands Gräntzen sonsten seyn: Von Morgen / die Weser; Von Mitternacht Frießland / vnnd das Land von Vtrecht; Vom Abend / der Rhein; Vnd von Mittag / das Hessisch Gebürg. Vnd haben eygentlich an Westphalen Theil die Bischöffe / Münster / Paderborn / Oßnabruck / vnd Minden / neben dem Ertzbischoff von Cölln / der seither deß in die Acht erklärten Hertzog Heinrichs deß Löwen von Sachsen / so von der Elbe / biß an den Rhein / regiert gehabt / auß Zulassung Keysers Friderici I. sich einen Hertzogen zu Engern / vnd Westphalen schreibet / vnd vnderschiedliche Ort in Westphalen besitzet. Item / so haben eygentlich Theil an Westphalen / die Besitzer deß Hertzogthumbs Bergen / der Graffschafften Ravenspurg / Limpurg (so beyde Clevisch) Vlote / (so jetzt vnter Ravenspurg gerechnet wird) Lippe / Bentheim / Rietberg / Tecklenburg / Oldenburg / Pirmont / Diephold / Hoja. Matth. Quade, in Teutscher Nation Herrlichten / saget: Daß in Westphalen seyen die Graffschafften / Bentheim / Tecklenburg / Marck / Waldeck / Spiegelberg / Dinstlacken / Oldenburg / Diephold / Ravenspurg / Limpurg / Arnsperg / Rietberg / Lippe / Buren / Recklinghusen / Lüninghausen / (oder Lüningshausen / so Chytraeus dem Stifft Münster gibet) Steinvorde / Horstmar / Gemen / Cappenberg / Delmenhorst / Lingen / vnd Sternenberg. Es seyen in diesem Lande die Völcker / weche man die Saurländer nennet: Item / die Schlachterländer nahe bey Cloppenborch / vnd die Delbrucker / im Paderbornischen Gebieth. Der Verfasser der Limpurgischen Chronic sagt / p. 14. seq. also: In derselbigen Zeit vnnd Jahr (1355.) da waren die grosse Herrschafften in dem Land zu Westphalen / die kurtz nach diesem Jahr verstorben sind / ohne rechte Leibserben. Die eine / was die Graffschafft zu Lahne / die ist kommen an den Graffen von dem Bergk / der darnach ein Hertzog worden ist. Die andere Graffschafft / ist genannt von Rabenspurg: Die Dritte / hiesse die Graffschafft Arnspurg / die Sonte. Dieselbige letzte / gab er mit Willen an den Stifft zu Cölln. Von dem Namen aber deß Lands / schreibet Weygand Gerstenberger / in seiner Franckenbergischen Chronic / [4] am 8. Blat / mit folgenden Worten: Ob nun jemand gern wissen wolte: Warumb Alt-Sassen-Land zu dieser Zeit genennet wird Westphalen / der soll glaublich wissen / daß dasselbige Land von ersten geheissen hat / Sassenland / darnach Alt-Sassen / oder West-Sassen / darumb / daß das Land nach Auffgang der Sonnen / genannt wird / Ost-Sassen. Nun führete der Hertzog von Alt-Sassen in seinem Schild / ein weiß Pferd / oder einen weissen Pfolen / darumb sprach man: Der Hertzog von Weissenpfolen / Westpholen. Hievon findet man im Spiegel der Historien / im 24. Buch / am 157. Capit. Auch in der Historien genannt Cursus Mund. Vnd in dem Fasciculo, da geschrieben stehet / Westphalia, id est, antiqua Saxonia. Biß hieher der besagte Author.

Vnd damit stimmet auch Johannes Angelius à Werdenhagen / de Rebusp. Hans. part. 3. c. 1. p. 205. vnd part. 4. c. 7. vberein / an welchem letzten Ort er sonderlich viel von Westphalen schreibet. Also meldet auch Petrus Albinus, in seiner Meißnischen Chronic / part. 1. p. 5. daß die Sachsen durch die Weser / in Ostphalen / vnnd Westphalen / seyen getheilet worden. Vnnd dieser Meynung seyn auch andere / die da wollen: Daß Westphalen das rechte alte Sachsenland seye / in welchem fürnehmlich wider die Sachsen Keyser Carl der Grosse / Krieg geführet habe / vnnd folgends die Sachsen / wegen deß Lagers ihres Landes / sonderlich vnter drey Hauptnamen verstanden worden / in deme man Theils / so gegen Morgen / vmb den Hartzwald / vnnd an der Elb / gewohnet / Ost-Sachsen / Ostvalos, Ostphalos, Osterlingos; die vbrigen Westvalos, Westphalos, West-Sachsen / vnd Angarios, oder Angrivarios, die Engerer / genannt habe. Johan. Micraelius, im Andern Buch vom Pommerland sagt am 156. Blat / als die Sachsen Anno 779. von gemeltem Keyser Carl dem Grossen / bey Oßnabruck / geschlagen worden / vnnd sich zu der Christlichen Religion nicht verstehen wolten / hätten sie sich zu den Wenden / so damaln an der Havel / oder / Elbe / vnnd daherumb / in ziemlicher Ruhe / gesessen / begeben / vnnd seyen forthin Ostphalen genannt worden; Vnnd hätten sich etliche gar an das Balthische Meer gesetzt / mit gesampter Hand ihren Aberglauben / mit den Wenden / wider die hereinbrechende Francken / zuvertheydigen. Ist also ohn Noht / daß man den Namen Westphalen / das ist / von dem Wort Vesta, vnnd dem Wort Wallen / das ist / wandern / herführe / wie etwan Theils ihnen eingebildet haben.

Es ist Westphalen ein ziemlich rauhes Land / da kein Wein wächst / auch das Bier an vielen Orten nicht zum besten ist; wiewol auch ein herrliche Weyde für das Viehe allda zufinden / vnnd die Westphälische Schüncken weit vnd breyt bekannt seyn. Es schreibet Aegidius Gelenius in seinem Buch de admiranda Sacra et Civili magnitudine Coloniae, lib. 1. pag. 73. seq. daß deß Keysers Friderici I. Güldene Bull / vber die Hertzogthümber Westphalen vnd Engern dem Ertzbischoff Philippo zu Cölln Anno 1180. gegeben worden. Vnter dem Westphälischen Adel / seynd die von Büren sehr alt / wie Gaspar Scioppius in Stemmate Burano meldet. Von denen Fürsten zu Arnberg schreibet besagter Gelenius lib. 2. p. 196. also: Sunt Arbergici Principes haereditarii Officiati, ac scutati Pocillatores, vel Pincernae, Electoratus Coloniensis, armorumque et stemmatis vetustas omnem hominum antecedit recordationem. Von den Graffen von der Lippe aber p. 194. seq. mit folgenden Worten: Lippienses à quibusdam ad Manliorum, ab aliis ad Ursinorum Stirpem, ad Romanam vero Originem à plerisque refer. Ego Altenanam Familiam ex armorum cognatione puto propagatam eodem cum Lippiensibus sanguine, ex Advocatis Tuitiensibus, seu Ubiensibus Comitibus ortam. Itaque dum veterum Fabulae derivantur ex historiis rudi seculo ignoratione veri corruptis, puto ad Romanos colonos, et Ubio-Romanam nobilitatem revocandos Ubienses, sive Altenanos, et Lippiacos Comites (quos alii ad 2. fratres Ursinos referunt) Ursos, et Ursinos, appellant frequentissimè trans Rhenani, qui parta tuentur, et ea omnino non, vel aegrè sibi eripi patiuntur; exemplo Ursi, etc. Est ad Visurgim nobilis domus Salderorum, cognata Lippiensibus nostris, et Rosenbergiis in Bohemia Proceribus, Rosam scutariam gestans. Siehe aber hievon: Item / von der Innwohner Sitten / dem Adel / vnd dem heimlichen Gericht allda / so vor Zeiten gar berühmbt / vnd grausam / gewesen / den gedachten Werdenhagen / an angezogenem Ort: Item / part. 1. cap. 5. wie auch das Itinerarium Germaniae, oder Teutsche Reyßbuch / cap. 5. et 28. vnd desselben Continuation / d. cap. 5. p. 82. Vnd die Autores, so daselbst angezogen worden; allda auch deß Westphälischen Brods / am 469. Blat / in Beschreibung Oßnabruck / gedacht wird. Item, Hermannum Stangefolium in den Jahr-Büchern deß Westphälischen Craisses / Teschenmecherum in der Clevischen Chronic / etc. Was für Klage die Stände deß Niderländisch-Westphälischen Craisses / bey deme Anno 1641. zu Regenspurg gehaltenen Reichstage / wider die Brabandische Regierung zu Brüssel / eingewendet / dasselbe ist in dessen Abschied / §. Nach deme auch die Stände deß Niderländisch-Westphälischen Craisses / etc. zulesen.

Auff diesen hieoben gesetzten Eingang / folgen nun die fürnehmbste / vnnd bekanteste Stätte dieses hochlöblichen Craisses; deren gleichwol etliche / weilen sie in frembden Händen / vnd auch auß andern Vrsachen / versparet worden.