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Verdienst der Sklavenhändler

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Textdaten
Autor: Walther Kabel
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Titel: Verdienst der Sklavenhändler
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aus: Bibliothek der Unterhaltung und des Wissens, Jahrgang 1915, Dritter Band, Seite 222–224
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Erscheinungsdatum: 1915
Verlag: Union Deutsche Verlagsgesellschaft
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Erscheinungsort: Stuttgart, Berlin, Leipzig
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[222] Verdienst der Sklavenhändler. – Im Wiener Frieden von 1814 verzichteten Spanien und Portugal auf den Sklavenhandel nördlich vom Äquator. Gerade diese beiden Staaten hatten an dem Geschäft mit der schwarzen Ware jährlich Unsummen verdient. Ihre Schiffe schafften unaufhörlich von der Westküste von Afrika nach den Häfen der amerikanischen Sklavenstaaten die lebendige Fracht hinüber. Die fortschreitende Zivilisation, das erwachende Mitgefühl der kultivierten Völker mit dem Lose der armen Schwarzen bereiteten diesen schmachvollen Unternehmungen ein Ende, denn bald folgten weitere Verträge zwischen den interessierten Staaten, die bereits 1818 dazu führten, daß die Großmächte an den Küsten Afrikas mit Hilfe von schnellsegelnden Kriegschiffen einen strengen Überwachungsdienst einrichteten und auf die Sklavenfahrzeuge eifrig Jagd machten.

Trotzdem wurde dieser unwürdige Handel heimlich noch bis zum Jahre 1865 fortgesetzt. Schuld daran waren einzig und allein die amerikanischen Südstaaten, die hartnäckig an der Sklaverei festhielten, angeblich, weil es sonst für die dortigen ausgedehnten Tabak-, Baumwoll- und Zuckerpflanzungen an den nötigen Arbeitskräften gefehlt hätte. Erst der nordamerikanische Bürgerkrieg beendete auch hier gewaltsam die Sklaverei und gab über drei Millionen Negern die Freiheit wieder. Heutzutage finden wir den Sklavenhandel nur noch im Innern Afrikas vor, wohin die Macht der europäischen Staaten, die 1890 die sogenannte Antisklavereiakte abschlossen, nicht reicht.

Der Ursprung des Negersklavenhandels nach außerafrikanischen Ländern hin geht bis auf das Jahr 1434 zurück, in dem der Portugiese Gonzales zum ersten Male Schwarze in Lissabon feilbot. Fünfzig Jahre später war sowohl Spanien wie Portugal bereits von Sklaven förmlich überschwemmt. Da die einheimischen Arbeiter infolge der Einführung dieser anspruchs- [223] und willenlosen Farbigen bald in großer Anzahl beschäftigungslos wurden, verbot der König von Spanien 1514 den Negerhandel. Nunmehr wurden die Schwarzen in Menge nach dem neuentdeckten Amerika geschafft. Kaiser Karl V. erteilte bereits 1517 holländischen Kapitänen das Privilegium, jährlich viertausend afrikanische Sklaven nach Amerika einzuführen. Schon im 17. Jahrhundert beteiligten sich alle seefahrenden Nationen an diesem gewinnbringenden Geschäft, bis die Großmächte dann 1788 den Kampf gegen die Sklaverei aufnahmen.

Wenn sich nach Verbot der Sklaventransporte nach Amerika dennoch immer wieder Leute fanden, die der Gefahr des Gehängtwerdens – die übliche Strafe für die Menschenhändler – trotzten und mit ebensoviel List wie Unerschrockenheit ihre Fahrzeuge den Gestaden Kubas, wo die Sklaven nach dem Jahre 1818 hauptsächlich gelandet wurden, zuführten, so lag dies daran, daß kein anderes Geschäft so sehr die Möglichkeit schnellen und großen Verdienstes bot als das des Sklavenhändlers. Im folgenden sei hier die Kostenberechnung über einen solchen Sklaventransport wiedergegeben, den der in Habana beheimatete Segler „Fortuna“ im Jahre 1827 von Afrika nach Kuba brachte.

1. Kosten der Ausfahrt (März 1827)
Ankauf der Fortuna, Schoner von 90 Tonnen 3 700 Doll. Cts.
Ausrüstung, Segel, Zimmermannsrechnung 2 500
Proviant für die Mannschaft und die Sklaven 1 115
Lohnvorschuß an 18 Matrosen 900
Desgleichen an den Kapitän, die Maaten, den Hochbootsmann und Koch 440
200 000 Zigarren und 500 Dublonen zum Ankauf der Neger 10 900
Schweigegeld 200
19 755 Doll. Cts.
Kommissionsgebühr mit 5 Prozent 987
Ganze Kosten der Ausfahrt 20 742 Doll. Cts.

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2. Kosten der Heimfahrt.
Kopfgeld des Kapitäns à 8 Doll. pro Kopf 1 736 Doll. Cts.
Desgleichen des Maaten à 4 Doll. 873
Desgleichen des zweiten Maaten und des Hochbootsmannes à 2 Doll. 873
Heuergeld des Kapitäns 219
78
Desgleichen des ersten Maaten 175
56
Desgleichen des zweiten Maaten und des Hochbootsmannes 307
12
Desgleichen des Kochs und des Botteliers 274
Desgleichen für 18 Matrosen 1 972
27 172 Doll. 46 Cts.
3. Kosten in Kuba, 12. Juni 1827.
Bestechungsgelder 1 736 Doll. Cts.
Kommissionsgebühr für 217 Sklaven an den Zwischenhändler 5 565
Unterhaltungskosten für die Sklaven bis zum Weiterverkauf 3 873
217 Sklavenanzüge à 2 Doll. 634
Kleine Ausgaben 1 000
39 980 Doll. 46 Cts.
4. Ertrag der Reise.
Erlös für 217 Sklaven 77 469 Doll. Cts.
Erls 00 das Schiff bei der Auktion 3 950
81 419 Doll. Cts.
Abschluß.
Ertrag 81 419 Doll. Cts.
Kosten 39 980
46
Reiner Gewinn 41 438 Doll. 54 Cts.

Hieraus ist ersichtlich, daß die 217 Sklaven für 10 900 Dollar in Afrika eingekauft waren und für 77 469 Dollar weiterverkauft wurden, ferner daß eine Reise, die noch nicht volle drei Monate währte, dem Unternehmer über 40 000 Dollar reinen Gewinn abwarf.

W. K.