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Zedler:Lippstadt

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Grosses vollständiges Universal-Lexicon Aller Wissenschafften und Künste
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Lippuibrunnen

Band: 17 (1738), Spalte: 1566–1569. (Scan)

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Lippstadt oder Lipstat, Lipstatt, Lipsstadt, Lipstadt, Lippe, Lateinisch Lippia, Lipstadium, eine in Westphalen an der lincken Seite des Flusses Lippe, von welchem sie den Namen erhalten, gelegene ehemahlige Hansee-Stadt, von mittelmäßiger Grösse und regulairen Strassen, lieget gegen Westen zwey Meilen von Soest, gegen Osten drey Meilen von Paderborn, zwischen dem Stiffte Münster, Grafschafft Rittberg, Bischoffthume Paderborn und dem Chur-Cölnischen Herzogthume Westphalen. Hamelmann antiq. Westphal. in Opp. hist. Geneal. p. 49. Seyfried Beschr. der berühmten Städte der Welt I. p. 244. Zeiller Topogr. Westphal. p. 39. Itin. Germ. 30. p. 637. Trommsdorff accur. neue und alte Geogr. von Teutschl. 8. p. 497. Abel Preuß. und Brandenb. St. Geogr. I. 6. p. 361. Wie von Bünau in der Teutschen Kayser- und Reichs-Hist. Th. I. B. I. p. 166. meynet, hat schon der Römische Feld-Herr, Drusus, in dieser Gegend eine Festung, deren Velleius Paterculus II. 105. gedencket, angelegt gehabt.

Die jetzige Stadt ist in der Mitte des 12. Jahrhunderts von Graf Bernharden von der Lippe mit Bewilligung Kayser Conrads des III. erbauet, und hat von demselben gewisse Iura und Priuilegia nach dem Söstischen Rechte, wiewohl in ein und andern Puncten verändert erhalten. Hamelmann, Zeiller, Seyfried. ll.cc. Pideritus Lipp. Chron. II. p. 330.

Nachgehends ist sie mit Wällen, zweyen breiten Wasser-Graben und Rauelinen dergestalt [1567] umgeben, daß sie vor eine mittelmäßige Festung passiren kann, da sie Anfangs statt der Mauer nur mit einer höltzernen Plancke eingefasset worden. Pidericius l.c. Es sind in derselben 4. Lutherische Kirchen, als die Marien-Kirche am Marckte, Jacobi- Nicolai- und Stiffts-Kirche, welche auch eine Pfarr-Kirche ist, wie auch ein Gymnasium, woran 5. Schul-Collegen sind, nehmlich Rector, Con-Rector, Sub-Con Rector, Cantor und der Infimus.

Die Bürger sind meistentheils Lutherischer Religion, wiewohl auch Reformirte und Catholische darinnen sind, welche das publicum Religionis Exercitium haben, und zwar jene in der vormahligen Augustiner-Kirche, diese aber in einem Augustiner-Nonnen-Closter, S. Annae Rosen-Garten genannt, worinne zwar geprediget, und Messe gehalten wird, haben aber keine Iura Stolae, sondern müssen ihre Kinder in denen Evangelischen Kirchen tauffen, und ihre Leichen auf deren Kirch-Höfen begraben lassen.

Der Rath hat vormahls aus 32. Personen bestanden, ist aber zu Anfange dieses Jahrhunderts auf 24. reduciret worden, und wird in den stehenden und abgegangenen Rath getheilet, so, das 12. Personen im Rathe alle Jahre sich abwechseln und alterniren, worunter auch einige Reformirte seyn müssen.

Es ist auch hierselbst ein frey weltlich-adelich Stifft von 11. Canonisinnen, welche vollbürtig von Adel seyn müssen, und bey ihrer Einkleidung aufgeschworen werden, so von Graf Bernharden dem II. angelegt, und von Bernharden dem VI. wieder neu erbauet und verbessert worden. Pideritius l. c. p. 600. 'Abel Zugab Sächs. Alterth. p. 778.

Im 1310. Jahre brannte die Stadt völlig ab. Pideritius l. c. p. 505. Zeiller Topogr. l. c. Im Jahre 1376. ward sie von Simon von der Lippe an Grafen Engelberten von der Marck vor 8000 Marck löthiges Silber dergestalt verpfändet, daß er dieselbe bis zur Wiederlösung Iure Antichreseos behalten, und die Bürger ihm und seinen Nachkommen allein huldigen sollten. Pideritius l. c. p. 560. Pufendorff Rer. Brandenb. XVII. §. 58. p. 1338. seq. Zeiller l. c. Trommsdorff l. c. p. 498. Abel Staats-Geogr. l. c. Es daurete aber dieses Pfand-Recht nicht länger als bis ins Jahr 1445. Massen solches in diesem Jahre aufgehoben, und zwischen Herzog Johannsen von Cleve und Grafen von der Marck, so sich mit Lippe gegen das Ertz-Stifft Cöln verband, an einer, und Berend und Simon, Edlen Herren tho der Lippe, an der andern Seite, laut eines auf dem Godes-Tage na dem Sonntage Laetare in der Fasten dadirten Briefes, ein Vergleich getroffen, Krafft dessen das bisherige Ius Hypothecae aufgehoben, und an statt dessen die Halbscheid der Stadt denen Herzogen von Cleve erb- und eigenthümlich cediret, die andere Halbscheid aber denen Grafen von der Lippe wieder eingeräumet ist, welchem nächst Vorbenennte beyderseits Landes-Herren der Stadt ihre Iura antiqua und Priuilegia in Reuersalen vom Jahre 1446. auf Sonntag Palmarum nicht nur bestätiget, sondern auch deren Nachfolgere mit noch mehr Priuilegien verbessert haben. Hamelmann Delineat. vrbb. et oppid. Westphal. in Opp. hist. Geneal. p. 76. Pideritius l. c. p. 560. 568. Pufendorff Rer. Brandenb. l. c. Zeiller und Trommsdorff [1568] ll. cc. Abel l. c. p. 361. seq. Nach Absterben des letztern Herzogs von Cleve, Johann Wilhelms, ist die Halbscheid dieser Stadt an das Chur-Fürstlich-Brandenburgische, nun Königlich-Preussische Haus gekommen, welches auch das Ius Fortalitii et Praesidii allein, ob schon die Grafen von der Lippe übel damit zufrieden sind, darinne exerciret. Abel Staats-Geogr. l. c. p. 362.

Im 1447. Jahre belagerte sie der Ertz-Bischoff zu Cöln mit Böhmen und andern Völckern, unter Herzog Wilhelmen zu Sachsen, hart, aber vergeblich. Pideritius loc. cit. p. 575. seq. Spangenberg Mannsfeld. Chron. 328. p. 382. Zeiller loc. cit. Abel l. c. p. 362. Im folgenden Jahre geschahe dergleichen von seinen eigenen und anderer Teutschen Stände Völckern. Pideritius l. c. p. 597. Zeiller l. c.

Im 1532. Jahre nahm die Stadt die Evangelische Lehre an, ward aber von ihrem Herrn belagert, und muste deswegen Straffe erlegen, auch die Prediger abschaffen, bis endlich Graf Simons des V. hinterlassene Kinder sich selbst zur Evangelischen Lehre bekannten. Hammelmann Hist. eccl. renati Euang. in vrbe Lipp. in Opp. hist. geneal. p. 1045. seqq. Pideritius l. c. p. 609. Zeiller l. c. von Seckendorff Hist. Lutheranismi Lib. III. Sect. 7. §. 25. Addit. I. p. 67.

Im 1615. Jahre ward sie von Chur-Brandenburg, und im folgenden von denen Spaniern und Neuburgern eingenommen. Zeiller Topogr. l. c. Itin. Germ. Contin. 32. p. 460. Abel Staats-Georgr. l. c. Im 1622. Jahre bekam sie Herzog Christian zu Braunschweig, im folgenden wieder die Spanier und Neuburger, mit Vergleiche ein. Zeiller und Abel Staats-Geogr. ll. cc. Staats-Hist. 4. §. 10. p. 193. Im 1633. Jahre ist sie von denen Heßischen Kriegs-Völckern eingenommen, im Friedens-Schlusse aber wieder verlassen worden. Zeiller und Abel Staats-Geogr. ll. cc. Staats-Hist. p. 202.

Im 1654. Jahre drungen die Stände vergeblich darauf, daß die Befestigung geschleiffet, und die Besatzung abgeführet würde. Pufendorff Rer. Brand. IV. §. 46. p. 240. Im 1656. Jahre im Monathe Augusto ist sie bey entstandenem schweren Donner-Wetter, so in eine mit eingefahrnem Korne angefüllete Scheuer eingeschlagen, fast halb abgebrannt. Abel Staats-Georgr. l. c. Im 1676. Jahre erlidte sie wieder durch eine in einem Fleischer-Hause entstandene Feuers-Brunst grossen Schaden. Im 1679. Jahre den 29. Iun. wurde sie bis zur Erfüllung des zwischen denen Cronen Franckreich, Schweden und Brandenb. zu St. Germain en Leye geschlossenen Friedens, denen Frantzosen eingeräumet, bald hernach aber von denenselben wieder euacuiret. Schaten Hist. Westphal. et Annal. Paderborn. Pufendorff Rer. Brand. XVII. §. 60. p. 1341. §. 79. seq. p. 1358. 1361. Abel Staats-Georgr. l. c. Staats-Hist. 5. §. 1. p. 234. seq.

Sonst lieget die Stadt gar wohl, und zur Handthierung beqvem, treibet allerhand Gewerbe, sonderlich mit Holtze zum Schiffbaue, hat auch gute Nahrung vom Ackerbau, und nicht weniger guten Nutzen vom Flusse Lippe, und soll über dieses unter Wasser gesetzet werden können. Hamelmann l. c. Zeiller l. c. Abel p. 363.

Unter andern hat auch das Ertz-Stifft Cöln schon im 1494. Jahr Anspruch [1569] auf diesen Ort gemachet, und selbigen bey dem Westphälischen Frieden, jedoch, ob sich gleich Franckreich desselbigen annahm, vergeblich wieder hervor gesuchet. Die Gründe, worauf es seinen Anspruch bauete, waren: 1) Graf Engelbrecht von der Marck hätte solche 1366. dem Stiffte gegen 3000. Gold-Gulden abgetreten; 2) das Stifft habe selbiges nachgehends denen Grafen zu der Marck nur wieder versetzet; 3) habe schon Ertz-Bischoff Theodor selbige 1494. von denen Herzogen zu Cleve wieder gefordert. Memoires des Negations de la Paix de Nimwegue. Tom. IV. p. 249. Pufendorff Rer. Brandenb. XVII. §. 58. p. 1338.

Brandenb. seits aber wandte man dagegen ein: 1) Es finde sich von angeführter Abtretung nichts im Archiv, wohl aber dieses: daß gedachte Stadt jederzeit denen Grafen von der Lippe, und nicht dem Ertz-Stiffte Cöln, zuständig gewesen; wie denn bekannt wäre, daß der Ort von denen Grafen von der Lippe an Cleve und Marck gekommen, seit welcher Zeit dieses Haus beständig, nebst denen Grafen von der Lippe, im Besitze gewesen. 2) Habe die Stadt eben damahls, wie sie Cöln schon an die Grafen von der Marck versetzet haben wollte, noch Graf Simonen von der Lippe zugestanden, der sie erst An. 1376. an Graf Engelbrechten von der Marck verpfändet. 3) Hätten die Herzoge zu Cleve Ertzbischoff Theodorn den Ungrund seiner Forderung erwiesen, wobey es auch sein Bewenden gehabt, und solches Anspruchs nicht weiter gedacht worden; Daher also, wenn ja das Ertz-Stifft noch einiges Recht gehabt hätte, selbiges durch eine hundert und mehrjährige Praescription längst verloren gegangen wäre. Memoires des Negotiations und Pufendorff ll. cc. Schweder Theatr. Praetens. Illustr. Th. I. B. III. Sect. 15. c. 3. p. 658. sqq. Zschackwitz Einl. zu denen Rechts-Anspr. Hoher Häupter u. Staaten, Th. 2. Abth. 4. p. 245. sq.

Lippstatt, s. Lippstadt.