Zedler:Ordnung (Cammer-Gerichts-)
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Ordnung (Cammer-Gerichts-) Ordinatio Cameralis, oder Ordinatio Judicii Cameralis, ist eigentlich eine gewisse Vorschrifft u. Verordnung, welche dem so genannten Reichs-Cammer-Gerichte von dem Kayser und sämmtlichen Chur- und Fürsten, wie auch denen übrigen Reichs-Ständen vorgeleget worden, und nach welcher nicht allein diß hohe Reichs-Gerichte ordentlich zu bestellen ist, sondern auch der verordnete Cammer-Richter nebst dessen zugeordneten Beysitzern sich bey Entscheidung derer vorkommenden Fälle und Streit-Sachen zu richten haben. Siehe Cammer-Gerichte, im V Bande p. 427. u. ff.