Zedler:Termin, (Adjudications-)
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Termin, (Adjudications-) Lat. Terminus Adjudicationis, ist, wenn jemanden ein subhastirtes oder gerichtlich verkaufftes Guth, oder aber auch eine dem Gläubiger verpfändete Sache an Zahlungs Statt zugeschlagen wird, siehe Adjudicatio, im I. Bande, p. 511. u. f. desgleichen Subhastation, im XL. Bande, p. 1530. u. ff. wie auch Termin (rechtlicher).