Zedler:Wein-Gefässe oder Wein Fässer

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Weingeist

Band: 54 (1747), Spalte: 758. (Scan)

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Literatur
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Wein-Gefässe oder Wein Fässer, Lat. Vasa vinaria, oder Dolia vinaria. Diese sollen in denen Chur-Sächsischen Landen nach Dreßdnischem Gebinde. Aiche und Ohme eingerichtet werden, sie bestehen gleich in Kuffen, Fassen, Vierteln oder Tonnen; so, daß ein Faß 7 Schock Kannel, oder 51/2 Eymer und 25 Kannen halte; auch soll ein jeder Bötticher oder Büttner seine Arbeit mit des Orts Obrigkeit Zeichen und seinem Nahmen bezeichnen und einbrennen. Mandat von 1700 und 1705. Sonst ist hierbey noch aus den Rechten anzumercken, daß, wenn jemanden Wein vermachet worden, auch hierunter zugleich die Gefässe, worinne derselbe befindlich, zu verstehen sind, wie bereits in dem Artickel: Legatum Generis, im XVI Bande, p. 1368. gezeiget worden. Siehe auch Währung (Ein-) im LII Bande, p. 432 u. f. und Weinschanck; ingleichen den Haupt-Artickel: Wein, und Weinfässer. Von einer Wein-Flasche aus dem Keller L. Purelli Gemelli siehe Bianchini vortreffliches Werck, das betittult: Del Palazzo de Cesari, Verona 1738, und die Zuverläßigen Nachrichten XIII Th. p. 16.