Zum Romzugsplan Wilhelms von Holland

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Autor: Ludwig Quidde
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Titel: Zum Romzugsplan Wilhelms von Holland
Untertitel:
aus: Deutsche Zeitschrift für Geschichtswissenschaft Bd. 1 (1889), S. 166–169
Herausgeber: Ludwig Quidde
Auflage:
Entstehungsdatum:
Erscheinungsdatum: 1889
Verlag: Akademische Verlagsbuchhandlung J. C. B. Mohr
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Erscheinungsort: Freiburg i. Br.
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[166] Zum Romzugsplan Wilhelms von Holland. In der Chronik des Nauclerus, die bekanntlich vielfach aus werthvollen Quellen geschöpft hat, ist uns eine zuerst von Ficker (Böhmer Regesta 5 Nr. 5259 a) beachtete Nachricht erhalten, des Inhalts, dass König Wilhelm zum 24. Juni 1256 eine Fürstenversammlung nach Köln berufen, dort über den Romzug verhandelt und die Sammlung des Heeres in Augsburg auf den Sonntag Quadragesimae, das wäre den 25. Februar 1257, angesetzt habe.

Man bemerkt sofort, dass diese Angabe nicht ohne Weiteres zu verwerthen ist, da Wilhelm bereits im Januar 1256 auf dem Feldzuge gegen die Friesen fiel. Das nächstliegende Auskunftsmittel, 1255 für 1256 einzusetzen, führt aber auf Schwierigkeiten, da ein Kölner Hoftag Ende Juni 1255 nicht ins urkundliche Itinerar passt; und ein Versuch, dieses Hinderniss durch Annahme von Datirungsversehen zu beseitigen, würde neue Bedenken im Gefolge haben. Ficker hat desshalb zwar die Nachricht seinen Regesten zum 24. Juni 1255 eingereiht, aber ohne die Consequenzen ziehen zu wollen, die sich aus dieser Annahme, wenn sie gesichert wäre, ergeben würden. Hintze, in seiner Schrift: Das Königthum Wilhelms von Holland (Leipzig 1885) S. 211–213 hat nach Ficker die Frage nochmals hin und her erwogen, kommt aber zu dem Ergebniss: „Es muss also… die Unvereinbarkeit, wenn nicht der ganzen Nachricht, so doch der Datirung des Nauclerus mit dem anderweitig Bekannten constatirt werden. Einen Ausweg aus dieser Schwierigkeit sehe ich nicht und muss daher die Frage des weiteren auf sich beruhen lassen.“

Und doch ist die Nachricht wichtig genug, um der Frage ihrer Verwerthung Interesse zu verleihen, und sie tritt zugleich mit solcher Bestimmtheit auf, dass man annehmen muss (wie auch Ficker und Hintze anerkennen), sie gehe auf eine ältere und gute Quelle zurück. Die Schwierigkeit will gehoben, nicht durch Ablehnung der ganzen Nachricht bei Seite geschoben werden.

[167] Die Stelle bei Nauclerus lautet (ich citire nach der Ausgabe von 1564 Bd. 2 p. 314–315): „Anno domini millesimo ducentesimo quinquagesimo sexto rex Guilielmus conventum principum ad octavum kalendas julii Colonie fieri mandat, in quo in Italiam pro nanciscenda imperii corona proficisci proponit utque principes ad quadragesimae instantis dies Augustae occurrant indicit. verum dum haec Coloniae apud comitia tractantur, Frisones gens admodum levis et inquieta… Hollandiam igne ferroque devastant. quod rex Guilielmus audiens, veritus ne majora propter sui absentiam attentarent, coadunato suorum valido exercitu vicesima octava die mensis decembris in Frisones movit.“ Es folgt nun ein Bericht über den Tod des Königs.

Lesen wir die Erzählung des Nauclerus im Zusammenhang, so schliesst sich seiner Auffassung nach der letzte Zug des Königs gegen die Friesen (Dec. 1255 – Jan. 1256) fast unmittelbar an den Kölner Hoftag an; jedenfalls liegt nicht noch ein anderer Heereszug (der vom August, von dem wir sonst wissen) dazwischen. Nun ist uns unmittelbar vor dem letzten friesischen Feldzug zum 13. Dec. 1255 ein Aufenthalt Wilhelms in Köln urkundlich bezeugt (Böhmer-Ficker Reg. 5286), und da das Datum bei Nauclerus so wie es dasteht, (1256 Juni 24) unmöglich richtig sein kann, so wird man durch den Text selbst zu dem Versuch gedrängt, den Kölner Hoftag hier an dieser Stelle, Ende December 1255, anzusetzen. Ficker hat diese Möglichkeit auch schon berührt (Reg. 5260a und 5286), aber nicht weiter verfolgt, da diese Combination eine für einen Hoftag sehr ungeeignete Jahreszeit treffen würde und man von der bei Nauclerus überlieferten Zeitangabe ganz absehen müsste. Der erste dieser Gegengründe ist natürlich nicht mehr als ein leichtes Bedenken, das nur so lange einige Bedeutung hat, als es sich um eine vage Vermuthung handelt; schwerer wiegt aber allerdings der Umstand, dass es als reine Willkür erscheint, die so bestimmte Zeitangabe des Nauclerus ganz fallen zu lassen und ohne irgend eine Erklärung dieses Datums das Ereigniss vom Juni in den December zu verlegen. Diese Schwierigkeit nun, an der die Verwerthbarkeit der ganzen Nachricht hängt, wird gehoben und die geforderte Verbindung der Ueberlieferung, wie sie vorliegt, mit der vermutheten ursprünglichen Quelle hergestellt, wenn man folgendes erwägt. Nauclerus gibt als Datum 8. kal. julii, den 24. Juni, das ist Johannis baptistae. Auch im December haben wir einen Johannistag, Johannis evangelistae Dec. 27. Der Irrthum, der in Nauclerus’ Datum steckt, dürfte also so zu erklären sein, dass er in seiner Quelle Johannis ev. oder auch nur Johannis angegeben fand und diesen Tag mit dem so viel gebräuchlicheren und bekannteren [168] Johannis bapt. verwechselte. Eine sehr deutlich sprechende Bestätigung für diese Vermuthung haben wir in der Jahresangabe 1256, die man bisher ohne weiteres in 1255 glaubte ändern zu müssen. Johannis ev. 1256 ist nach der alten Jahresrechnung mit Weihnachtsanfang eben der 27. Dec. 1255; die Jahresangabe 1256 in der Quelle des Nauclerus ist also ganz richtig und eine Aenderung nicht erforderlich.

Selbstverständlich wäre durch diese Beachtung des Johannestages zunächst nur eine Erklärung gegeben, wie das Datum entstanden sein könnte; man hat die Möglichkeit gewonnen, die Nachricht zum Dec. 1255 einzureihen, ohne das überlieferte Datum als ungelöstes Räthsel stehen zu lassen. Aber die übrigen Thatsachen der Ueberlieferung, der Zusammenhang des Berichts bei Nauclerus und der Gang der Ereignisse unterstützen auf das Entschiedenste diese Einreihung, die nur durch das unerklärbare Datum des 24. Juni bisher untersagt zu werden schien. Allerdings wird man nun nicht behaupten können, dass der Bericht des Nauclerus in jeder Einzelheit richtig sei. Er ist offenbar dadurch beeinflusst, dass Nauclerus von dem ersten Zuge Wilhelms gegen die Friesen nichts weiss. Der Winterfeldzug ward nicht erst, wie Nauclerus angibt, während des Kölner Hoftages beschlossen, sondern ist vorher vorbereitet worden. Auch wird man zweifeln können, ob der 27. Dec nun gerade das Datum ist, zu welchem die Versammlung berufen war; denn man kommt damit an Wilhelms Aufbruch aus Köln, der schon am folgenden Tage stattgefunden haben soll, etwas zu nahe heran. Möglich, dass der 27. Dec. der Tag der Schlussberathung, der Verkündigung der Romfahrt oder des Ausschreibens für die Heeressammlung in Augsburg war. Dergleichen Verwechslungen liegen ja so nahe, dass sie ohne Bedenken angenommen werden dürfen.

Wesentlich aber ist die Ansetzung des Hoftages im Dec. 1255 und die Sicherung der damit zusammenhängenden Nachricht über das Romzugsproject, und dieses Ergebniss ist insofern nicht unwichtig, als die einzige genauere Kunde über das Project eben in dieser Notiz enthalten ist. Man sieht aus ihr, wie ernstlich doch der Romzug ins Auge gefasst war und erhält ein Zeugniss für die Bedeutung der Erfolge, die das Jahr 1255 dem König gebracht hatte. So lange Konrad lebte, nur ein particularistischer Gegenkönig, schien Wilhelm jetzt befähigt, im Innern und nach Aussen als Vertreter des Reichs und der Reichspolitik aufzutreten.

Der Verlauf der Ereignisse würde in Kürze folgender sein: Im Frühjahr und dann im Spätherbst 1255 hatte Wilhelm mit überraschend grossem Erfolg, die Organisation des Rheinischen Bundes [169] benutzend, seine Autorität in Oberdeutschland hergestellt, dort die Verhältnisse geordnet und dabei, wie uns durch Beka (Böhmer Fontes 2, 447) berichtet wird, schon den Gedanken des Römerzugs verfolgt. In der Absicht, einen Winterfeldzug gegen die Friesen zu unternehmen, wandte er sich gegen Mitte November rheinabwärts, berührte Mastricht, vielleicht schon am 17. Nov. (Reg. 5285), und war Mitte December, wie eine Urkunde vom 13. zeigt (Reg. 5286), in Köln. Dorthin hatte er nach unserer Nachricht eine Fürstenversammlung entboten, um über den Romzug zu berathen, und nichts scheint in der That natürlicher, als dass er seinen Aufenthalt in der niederrheinischen Metropole und die Weihnachtszeit zu diesem Zwecke benutzte. Wir werden uns den Hoftag natürlich nicht als eine grosse allgemeine Reichsversammlung, sondern im Wesentlichen als auf die niederrheinischen Fürsten und Herren beschränkt zu denken haben. In Oberdeutschland hatte Wilhelm ja schon früher den Romzug vorbereitet; jetzt kam es also vermuthlich darauf an, die Unterstützung der Niederdeutschen zu gewinnen. Dass das Ergebniss der Verhandlungen zum mindesten leidlich befriedigend, die Vorbereitung des Zuges überhaupt schon ziemlich weit gediehen war, scheint sich darin auszusprechen, dass für die Sammlung des Heeres in Augsburg ein so naher Termin, der erste Fastensonntag, d. i. der 5. März 1256, bestimmt wurde. Am 27. December fand diese Besprechung statt, am 28. (so schliessen sich die Daten in des Nauclerus Bericht aneinander) brach Wilhelm auf zu seinem Zuge gegen die Friesen, der ihm den Tod bringen sollte.

L. Quidde.