[416]Zur Beachtung. Hinsichtlich des in Nr. 23 der Gartenlaube mitgetheilten und mit so großem Beifall aufgenommenen Gedichtes „der Strike der Schmiede“, von Francis Coppée, übersetzt von Eduard Mautner, bemerken wir nachträglich noch, daß nicht allein das Recht des Nachdrucks, sondern auch das Recht des öffentlichen Vortrags vom Uebersetzer vorbehalten worden ist, und daß dieses letztere nur durch den Theateragenten Herrn Hermann Michaelson in Berlin erworben werden kann.