Zur Errichtung eines Denkmals für Joh. Heinrich Voß
[340] Zur Errichtung eines Denkmals für Joh. Heinrich Voß. Am 21. Juli dieses Jahres vollendet sich ein Jahrhundert seit dem Tage, wo der gefeierte Sänger der „Luise“ und der berühmte Uebersetzer der „Odyssee“ in Eutin einzog, um zwanzig Jahre lang der dortigen Schule als Rector vorzustehen. Die Eutinische Thätigkeit von Voß gehört ihrem Hauptinhalte nach dem gesammten Vaterlande; schuf er doch hier seine berühmtesten dichterischen Werke und seine hervorragendsten Arbeiten kritischen Inhaltes, welche für die deutsche Sprache, für Uebersetzungskunst und Poesie, sowie für die bildende Kunst und die gesammte Wissenschaft von bahnbrechender Bedeutung und nachhaltiger Wirkung waren. In richtiger Würdigung dieser Verdienste hat man beschlossen, den oben bezeichneten Erinnerungstag in Eutin in festlicher Weise zu begehen und an demselben ein Voß-Denkmal auf dem Platze vor dem Eutiner Gymnasium zu errichten. Das zu diesem Zwecke eingesetzte Comité wendet sich nun an alle Freunde und Verehrer unseres Voß mit der Bitte, es freundlichst durch recht bald einzusendende Beiträge zu unterstützen. Wir treten für dieses Gesuch des Comités auf’s Wärmste ein und bemerken nur noch, daß Geldsendungen an den Cassirer des „Comité zur Errichtung eines Denkmals für Joh. Heinrich Voß“, Herrn Amtsrichter Muus in Eutin, zu richten sind.