Topographia Braunschweig Lüneburg: Nienburg
Eine Statt / vnd Gräflich Hoysches Hauß / da die regierenden Grafen vor Zeiten ihren Sitz gehabt. Zu welcher Zeit / vnd von wem das Schloß vnd die Statt erbawet / davon will sich keine sonderliche Nachricht finden / ausserhalb was Hamelman in seiner Oldenburgischen Chronick part. 2. cap. 1. deßfalls meldet / daß nemblich vor Zeiten sich der Orten ein Geschlechte / der Herren von Stumpenhausen genant / auffgehalten / deren Herrligkeit vngefehr eine halbe Meile von dem Orte / da jetzo Nienburg stehet / gelegen / selbige Herren aber von den Grafen von der Hoya befehdet / erschlagen / ihr Hauß abgerissen / vnd Nienburg darauß erbawet worden. Dem sey wie ihm wolle / ausser zweifel ist es / daß die Grafen von der Hoya dieses Hauß vnd Statt erbawet / inmassen das alte Hoysche Wapen an dem Schlosse / Mauren / in der Kirchen / vnd sonsten überall zu finden / die Statt auch neben einem Thurn / zween Bährenklauen in ihrem Wapen führet.
Es liget dieses Hauß vnd Statt an dem Weserstrom / vnd zwar an einer lustigen gegend / zwischen Stoltzenau vnd Hoya / hat auff einer seiten Marschland / auff der andern seiten Geest / vnd träget der Acker allerley Korn von Sommer vnd Winterfrüchten / also daß die Einwohner nicht allein sich reichlich davon ernehren / sondern auch noch ein ansehnliches davon verhandeln können. So hat es [161] auch bey dieser Statt gute Weiden vnd Wiesenwachs / dabey allerley groß vnd klein Vieh erzogen vnd erhalten werden kan. Das Schloß ist ins gevierdte erbawet / aber bey gewährtem Kriegswesen sehr ruiniret worden / liget nach dem Abendwerts an der Weser / also daß der Fluß an die Mauren rühret / mit den andern seiten aber / als ins Osten vnd Süden / liget es nach der Statt zu / hat außgefütterte tieffe vnd breite Graben / dazu einen zimlichen starcken Wall / commendiret / als ein Castel / guten theils die Statt vnd Weser / vnd ist mit guten metallinen Stücken vor dem Kriegswesen wol versehen gewesen. Die Statt ist gleichfalls mit zimlich starcken Wällen / vnd theils mit gedoppelten Graben / vnd verschiedenen Aussenwercken vmbgeben vnd befestiget / hat auch vor diesem eine beständige vnd wolerbawete Brücke über die Weser gehabt / also daß es ein Hauptpaß an selbigem Strom gewesen / dadurch die Gewerbschafft vnd Handelung in Westphalen / hingegen von dannen wiederumb in die Sächsische Craise gangen / Inmassen dann viel Handthierung vnd Kauffmanschafft / sonderlich mit Korn / Wolle / Flachs / Honig / Wachs / feisten Wahren / vnd allerhand feisten vnd magern Viehe / biß das leidige Krieges-Vnwesen dazu kommen / zu Wasser vnd Lande daselbst getrieben worden. Es gehet zwar dergleichen Handelungen annoch zimlich im schwang / daneben auch die Bürger von dem Ackerbaw vnd der Viehezucht ihre Nahrung haben. Es hat die Statt eine feine hohe / breite / vnd nach der länge außgeführte gewölbete Kirche vnd Gotteshauß / welches mit feinen Ornamenten gezieret / darin auch vnterschiedliche Grafen zur Hoya / insonderheit Graff Jobst / vnd der letzte Graff Otto / besage der epitaphiorum vnd Monumenten / so sich daselbst befinden / in einem vnter der Erden außgeführten Gewölbe begraben ligen. Bey dieser[1] Pfarrkirche ist die Superintendentur / deren Inspection die Kirchen der Nieder-Graffschafft Hoya vnterworffen / verordnet.
Welcher gestalt die Religion daselbst / vnd folgends in der gantzen Graffschafft / von den Päpstischen Irrthümben erläutert / wird von Hermanno Hamelmanno in Historia Ecclesiastica renati Evangelii in comitatu Hojensi mit mehrem beschrieben.
Selbiges Fürstl. Hauß / Statt vnd Ampt Nienburg ist auch / als ein Weserpaß / in währendem blutigen Kriege sehr inquietiret worden / Massen die Königl. Mayest. in Dennemarck den 13. Augusti / Anno 1625. durch eine entreprise, das Fürstl. Hauß vnd Statt occupiren / vnd den Obristen Isaac Lardin von Limbach / bey die 3000. Mann zu Fusse herein logiren / vnd darauff neben Vehrden bey der Huede / zwischen der Aller vnd Weser / die gantze Armee posto fassen lassen / vnd daselbst sich gesetzet / vnd eine Schiffbrücke so fort über die Weser / der Intention / Nienburg auff einer seiten sich zu versichern / schlagen lassen. Worauff dann der Keyserl. vnd Ligistischer General Graff von Tilly mit der Armee gefolget / vnd den 23. Augusti ejusdem anni, die Nienburg mit 30000. Mann zu Fuß / vielen schweren Stücken / vnd über die 9000. zu Pferde / realiter belagern / vnd beschiessen lassen / vnd als der besagter Ligistischer General Tilly eine halbe Meile oberhalb Nienburg / bey einem Dorffe Lesering genant / eine Schiffbrücke machen / dieselbe auff beyden seiten mit starcken Reduten versehen / vnd darauff etliche Regimenter zu Pferde hinüber gehen lassen / ist der berühmter Soldat / vnd Königl. General Leutenant / Herr Michael von Obentraut / mit der Königl. Cavallerie so fort darauff gangen / die Keyserl. Völcker / so für der Brücken gestanden / theils über die Brücken / auch theils neben her durch die Weser passiren / darauff die Wercke für der Brücken belegen / mit Reutern vnd Tragounern zu Fusse anfallen / die Tillische Wache vnd Fußvölcker auch so fort über die Brücken geschlagen / vnd die Brücke anzünden / vnd biß auff das Wasser abbrennen lassen / welches dann den Königl. zu solchem [162] Vortheil gereichet / daß hernacher der Tilly zu keinen Schiffen noch anderweitiger Brücken gelangen können / dahero die Intention der einen freyen Seiten erhalten / vnd die Guarnison in Nienburg immer mit Vivres vnd frischen Völckern ohne Mühe secundiren mögen / Inzwischen hat der Tilly / sich auff sein altes vnd tapfers Fußvolck verlassend / der Nienburg mit Approchen / Abgrabung deß Wassers / Lähmung der Mühlen / stättigen canoniren / breche schiessen / Fewr werffen / vnd darauff folgenden harten vnd Generalstürmen / von erstgesetzten 23. Augusti / biß den 24. Septembr. vnsäglich hart zugesetzet / deme aber von der Königl. Seiten / vnterm Commando deß besagten Limbachs / solcher gestalt mit starcken Außfällen / vnd vnauffhörlichen Gegenwehr / massen in währender kurtzer Zeit die Belagerte mit Musqueten vnd den Canonen über die 500. Tonnen Pulver verschossen / also resistiret / daß der General Tilly am besagten 24. Septembris / 1625. ohne rührung deß Spiels noch Trompeten / nach dem er etliche 1000. Mann in angezogener Belagerung vnd recontren verlohren / in geheim abziehen müssen / da dann vorher[2] gemelter Obentraut Tilly mit theils Königl. Cavallerie verfolget / was nachgeblieben / weggenommen / vnd die arrieregarde nicht wenig attacquiret.
Endlich vnd nach deme die Königl. Besatzung in Nienburg geblieben / vnd der König das Treffen für Lutter verlohren / hat der General Tilly durch Herrn Grafen von Anholt / vnd Obristen Erwitten / die Nienburg hart blocquiren lassen / dessen vngeachtet der Commendant Limbach mit außfallen den Keyserl. grossen Schaden gethan / vnd diesen seinen anbefohlenen Post durch sonderliche kriegische Stratagemata / biß daß er endlich an der Peste (welche dazumahl in vnd ausserhalb Nienburg hefftig grassirte) gestorben / erhalten / da dann nach seinem Todte / weiln gar kein Succurs mehr zu hoffen gewesen / die hinterlassene Garnison accordiret / vnd den 6. Novembr. Anno 1627. abgezogen.
Folgends haben die Keyserl. diesen Ort vnter Commando deß Obristen Blarers / wieder starck besetzen lassen / vnd von obberührtem Dato biß ad annum 1635. den 20. Junij gehalten.
Inzwischen haben Herr General Pappenheim / vnd Graff von Gronßfeld / Anno 1632. mit grosser ruin dieser Lande / sich allhie colligiret / vnd von dannen nacher Mastrich / vnd folgends der Lützer Schlacht zugangen / biß endlich der Durchleuchtiger vnd Hochgeborner Fürst vnd Herr / Herr Georg / Hertzog zu Braunschweig vnd Lüneburg / hochseel. Angedenckens / diesen Ort hart zu blocquiren vnd zu belagern / vnd also von der erst gesagten Ligistischen Garnison zu recuperiren bewogen worden / worauff dann endlich der Ligistischer Obrister Stephan Albrecht den 20. Junij Anno 1635. per accordo abgezogen / vnd hochermelt I. Fürstl. Gn. durch das Marrettische / damals Astonsches / vnd Stralendorffisches Regiment / diesen Ort wieder besetzen lassen / Besagter Artuer Aston / von Nation ein Engelländer aber / diese Posten den Schwedischen übergeben / vnd nach dem er viel tausent Reichsthaler werth / an Englischen Kopffstücken / vnd andern vornehmen Sorten / allhie sich bereichert / vnd an sich gewechselt / die Schwedische Parthey verlassen / vnd nach erreichter Intention mit grossem Gute nacher Engelland wieder zugangen / da dann folgends biß den 3. Julij 1650. dieser Posten in Schwedischen Handen blieben / am berührten Tage aber / durch Verleihung Göttlicher Gnade vnd Hülffe / Serenissimo, Illustrissimo Herrn Christian Ludwig / Hertzogen zu Braunschweig vnd Lüneburg Fürstl. Gn. als Landesherrn / wieder restituiret worden.