Topographia Westphaliae: Oldenburg
Hertzog Waldbert / König Wedekinds in Sachsen Enickel / so vmbs Jahr Christi 850. gelebt / hat deß Graffen von Leßmona / jetzt Leßhem / ein Dorff im Stifft Bremen an der Wimmer / einige Tochter / Altburg / oder Oltburg / genannt / zur Gemahlin gehabt / vnnd deroselben zu Ehren / vnter der Statt Wildeshausen / das Schloß Altenburg / oder Oltenburg / im Ammerland gebawet / davon die Statt / vnnd gantze Graffschafft den Namen bekommen haben solle. Daher sagt Albertus Crantzius in Metropoli lib. 3. c. 25. Daß diese Graffschafft auß den allerältisten seye: Vnd David Chytraeus in prooemio continuat. Chronici Saxoniae, nennet die Graffen von Oldenburg / Sächsische Graffen / deß allerältisten Geschlechts / deren auch Helmoldus, so vmbs Jahr Christi 1170. vnd Albertus Abbas Stadensis, so vmbs Jahr 1256. gelebt / zum offtermal gantz herrlich gedencken. Es seyn aber nicht allein die Graffen Sächsischen / vnd Teutschen Geblüts / sondern auch die Innwohner / welche der Westphälischen Sächsischen Lands-Art seyn. Es hat diese Graffschafft vom Auffgang zu Gräntzen / das Ertzstifft Bremen / vnd die Weser: Von Mittag / die Graffschafft Hoya / das Stifft Münster / vnd daselbst viel Sümpff vnnd Morast Vom Abend / Ost-Frießland / vnd den Fluß Hade: Vnd von Mitternacht / das Teutsche Meer. An etlichen Orten ist sie bey eylff Meilen Wegs lang / vnd vber neun breyt. Ist voll breyter Heyden / darauff wenig Frucht wächset / vnd da schlechtes / geringes Vieh / vnnd kleine Häußlein von Leimen / vnd Erden / erbawet / anzutreffen. Es gehören diesen Graffen die Vestungen Oldenburg / Delmenhorst / Jevern / Apen / vnd Ovelgunne. In dem An. 1644. zu Ambsterdamm außgangenem Atlante, wird gesetzt: Daß in der Graffschafft Oldenburg noch andere kleinere Stätte seyen / als Westerstede / Nieuborg / Beckeren / Wivelstede / Wardenborg / Delmenhorst mit der Graffschafft / Ovelgunne / etc. vnd jenseit der Weser / Dorßdorp. In dem Kloster Rastede / Benedictinier Ordens / so jetzt reformiert ist / ligen viel der Graffen von Oldenburg begraben. Vnd kommen von Graff Dieterichs deß Glückseligen / ältisten Sohn / Christiano, die letztere König in Dännemarck / vnnd alle jetzt noch lebende Hertzogen von Holstein: Von dem Dritten / oder Jüngsten Sohn aber / nämlich / Graff Gerharden / die jetzige Graffen von Oldenburg / her. Vnd haben Anno 1566. König Friderich der Ander / in Dännemarck / vnnd Hertzog Adolph von Holstein / die Anwart bey Oldenburg / wann solche Gräffliche Lini abgehen möchte / durch ein Keyserlich Decret erlanget; wie hievon / der Graffschafft / vnnd den Herrn Graffen von Oldenburg / insonderheit Hermannus Hamelmannus SS. Theologiae Licentiatus, vnnd Superintendens zu Oldenburg (der Anno 1595. gestorben) in seiner Oldenburgischen Chronic / vnd derselben Continuation (welche von den Herrn Antonio, vnnd Antonio Gunthero, Graffen zu Oldenburg / ferners handelt) zulesen. Auff dem Reichstag zu Regenspurg / seynd in Anno 1641. durch Gesandten erschienen / Herr Antonius Günther / vnnd Herr Christian / Gevettern / Graffen zu Oldenburg / vnd Delmenhorst / Herrn zu Jevern / vnnd Kniphausen.
Was aber vnsere vorhabende Statt Oldenburg anbelanget / von dannen Theils acht / Theils zehen Meilen nacher Embden rechnen: So ist dieselbe mit Wällen / vnd Wassergräben wol verwahret / vnd vest; vnnd laufft dardurch das Schiffreiche Wasser / die Hunte. Es seyn da zusehen / die Kirchen zu S. Lamberto, zum heiligen Geist / vnd S. Nicolao: Item / das Schloß / darinn der Herr Graff ordinari Hoff helt / das Rahthauß / das newe Hauß / [52] die Cantzley / das Zeughauß / der Marstall / das Capitelhauß / vnd in demselben die Bibliothec / etc. Es hat auch ein hüpsche Brück vber die Hunte / (die biß gen Oldenburg grosse Schiff bringet) vnd ligt an jedem Ende derselbigen / ein feines Lusthauß. Vmbs Jahr 1164. ist Hertzog Heinrich / der Löw / zu Sachsen / mit hellem Hauffen für Oldenburg gezogen / vnd hat da Graff Christian / seinen Feind / mit grosser Gewalt belägert; in welcher Belägerung auch besagter Graff gestorben / vnnd in seinem Todbette begehret hat / daß man seinen tödlichen Abgang / so viel immer müglich / verhelen / vnd heimlich halten solte. Darumb trugen seine Cammerdiener das Essen hinein / gleich / als ob er noch lebet / daß auch sein eygen Volck auff dem Hause nicht anders dencken konte / als daß der Graff noch im Leben wäre. Nicht lang darnach / brach Hertzog Heinrich mit seinem Hauffen auff / vnnd zog hinweg / kam aber bald wider; vnnd nach dem die Friesen auff dem Hause einen Lermen anrichteten / daß sie auch den Priester in der Messe / vor dem Altar / den Kelch vmbstiessen / vnd den Wein außgossen / ist die Statt Oldenburg darüber in deß Hertzogen Gewalt kommen / die er auch so lange behalten / biß er vom Keyser gedemühtiget / vnnd ernidriget worden; wie in der Braunschweigischen Chronic / an dem 147. Blat stehet.
Es ist auch ein Oldenborg / oder Altenburg / in Westphalen / zwischen Vorden / vnd Sualenberg / nahend Stenheim / Niem / vnnd Brakel / so vorhin den Graffen von Stoppelberg zuständig gewesen / vnnd durch Heurat an die Graffschafft Lippe gebracht worden: Davon gedachter Hamelmann / in dem Eingang der Oldenburgischen Chronic / zulesen. Paderborn soll gleichwol auch Theil daran haben.
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