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Topographia Electoratus Brandenburgici et Ducatus Pomeraniae: Brandeburg

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Topographia Germaniae
Brandeburg (heute: Brandenburg an der Havel)
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aus: Matthäus Merian (Herausgeber und Illustrator) und Martin Zeiller (Textautor):
Merian, Frankfurt am Main 1652, S. 32–34.
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Brandeburg /

Von dieser Stadt / als dem Haupt / hat das gantze Churfürstenthumb / und die Marck Brandeburg / den Namen. Ligt sonsten in der Mittel-Marck / im Havelland / und ist ein zwifache Stadt / deren die eine halb rund / und die ander ins gevierdte erbauet ist / und seyn beede aller Orten mit Wasser umbgeben. Von Morgen laufft die Havel / so da tieff / und breit / dardurch; so sie auch von Mittag und Abend umbgiebet. Von Nord-Ost hat sie einen grossen See / so zwo Meilen lang ist; von Mitternacht ist ein Berg mit Reben besetzt / so vor Zeiten Harlungus, oder Harlunger Berg / von den Harlungis, einem edlen Geschlecht auß dem Elsaß / oder Brißgöw / ist genant worden; welche Carolus M. nachdem er diese Stadt den Wenden entzogen / hieher gesetzt / die auch die Stadt 109. Jahr besessen haben sollen / biß ihnen die Wenden solche wieder abgetrungen; wie zwar Angelus in der Märckischen Chronick l. 1. fol. 25. und 36. schreibet. Hergegen aber andere wollen / daß diese Stadt erst An. 927. durch Käyser Heinrich den Ersten von den Wenden sey erledigt / und darauff Anno 928. der Erste Marggraff / Sigfrid Graff von Ringelheim / dahin geordnet worden. Theils setzen solche Eroberung ins 925. Jahr / und sagen / daß sie damals auff Wendisch Schorelitz / oder Schorliz / vorhin aber Brenneburg / als von der alten Schwäbischen Semnonum Hertzog Brenno, oder Brennone, im Jahr 416. vor Christi Geburt / erbauet / seye genant / und der besagte erste Marggraff An. 927. alda eingesetzt worden. Joh. Angelius à Werdenhagen de Rebuspub. Hanseat. part. 3. cap. 23. fol. 337. saget / daß Brando deß Marcomiri IV. Sohn / im Jahr nach Christi Geburt 230. die Neue Stadt alhie / und also 646. Jahr nach Auffrichtung der Alten Stadt / durch Brennonem beschehen / erbauet; die hernach viel Erober- und Außplünderungen erstanden habe / als wie sie von den Wenden An. 340. eingenommen worden / und in ihrem Gewalt / biß auff gedachten Käyser Carln / umbs Jahr 789. ohngefehr gebliben seye / der die Harlunger dahin gesetzt; solche Stadt aber der Wenden König Billungus, An. 890. wieder eingenommen / und Schorlitz genant: die folgends Käyser Heinrich der Erste wieder erobert / und das folgende Jahr / mit Einsetzung eines Marggraffen / dem Reich einverleibt habe. Von welcher Zeit an / sie ein Hauptstadt der gantzen Marggraffschafft geblieben: daselbsten auch deß gantzen Landes höchstes oder vornehmstes Gericht seye; und habe sie viel Freyheiten von den Käysern / und Königen gehabt / wie noch das Rolands-Bilde anzeige / welches / als nirgends an einem andern Ort / alda mit einem blossen Schwerdt / gesehen werde: gleichwol sie jetzt / wie andere Städte gehorsam leiste. Aber wieder auff obgedachten Harlunger Berg zukommen / so wird solcher jetzt / von der darauff erbauten Kirchen / S. Marienberg genant. In jetzt gemelter Kirchen hat man noch vor weniger Zeit deß Bruniconis, Marggraffens zu Brandenburg / welcher umbs Jahr Christi 966. gelebt / Epitaphium gehabt / also lautende: Dormit Brunigenes. Multiplicate preces. Marggraff Brunico ligt dort: Fahret mit klingen und singen fort. Ausser der Stadt-Mauer / ist ein Ort / den man die Burg heisset / daselbst der Domherren Collegium, und Kirche ist / darinn vieler Fürsten / und Bischöffe Begräbnüssen zusehen. Auff dem Marckt der Neuen Stadt stehet besagtes Rolands Bildnuß / so gar groß von Stein / und noch vor dem nächsten Krieg übersilbert gewesen. Ist gantz gewaffnet / ausser deß Haupts / und hält in der rechten Hand das Schwerdt. Zu dem obgedachten Schöppenstul werden auch auß fernen Landen / die Rechtssachen zu erörtern gebracht. Und sollen die Bürger noch / vor andern / deß Zolls befreyet seyn. Ein jede Stadt hat zwo ansehnliche grosse Kirchen / nemblich ein Pfarrkirch / und ein Closter. Aber nichts zieret beede Städte so sehr / als obgedachte unser Frauen Kirch / so gemelter Käyser [33] Heinrich der Vogler / seinen Sieg wider die Wenden damit anzuzeigen / auff dem besagten Harlunger Berg / nach art der Griechischen Kirchen / erbauet hat. Ist gleichsam rund / und hat 4. viereckichte Thürn / in welche sie eingeschlossen / also / daß die halben Circkel zwischen einem jeden Thurn das Ansehen eines Creutzes gewinnen / und haben; und stehet auff jedem Thurn ein grosser vergulter globus, oder Kugel. Es war in dieser Kirche vorhin ein dreyköpffiger Heydnischer Abgott / Trigla genandt / zu sehen / so die Wenden gar hoch verehret haben / von welchem besagter Angelus l. 3. fol. 309. zu lesen. Es ist solche / noch vor dem jetzigen Krieg / voll mit Taflen / in welchen der Fürsten / Grafen / Freyherrn / und teutschen Ritter / Wappen gemahlet gewesen. Melchias Nehel, in Exegesi Marchiae schreibet p. 332. hievon also: der alte Dom hat gestanden heraussen auf dem Härlungs-Berge / welcher jetzt der Marienberg genennet wird. Als aber der Dom herunter in das Werder zwischen der Havel verruckt worden / ist ein Praemonstratenser Closter auff den Berg kommen welches aber biß auff die alte Kirche wieder vergangen. Was den obgedachten Fluß Havel / daran diese Stadt liget / anbelangt / so ist solcher den Alten / wie I. Willichius Commentar. in C. Taciti German. schreibet / unbekandt gewesen. Er entspringt in der Marck / nicht weit vom Städtlein Zedenick / von dar er nach Spandau kompt / und daselbst die Spree zu sich nimpt / und ferners hieher auf Brandeburg nennet / und unfern von Havelberg / gegen Werben über / in die Elbe fält. Von den Geschichten / so sich zu Brandeburg zugetragen / ist oben albereit zum theil gesagt worden. Es ist nicht bald eine Stadt / die durch Krieg so viel / als diese / außgestanden. Wollen zum Beschluß / nur noch etlicher Sachen gedencken. Nach Käyser Otten deß Ersten Tode / als sein Sohn Käyser Otto II. mit den Saracenen in Italien zu thun hatte / haben die Slaven / oder Wenden sich auffs neue zusammen gethan / und ob sie wol anfänglich durch die Teutsche Obristen im Jahr 978. hart geschlagen wurden / dennoch die beyde Bischöffliche Städte / Brandenburg / und Havelberg 4. Jahr hernach erobert / viel Volcks / und unter ihnen beyde Bischöffe Dithmarum zu Brandenburg / und Udonem zu Havelberg / umbgebracht / der todten Gräber beraubet / alles geplündert / und viel Mutwillen geübet Giselarius aber / der Ertzbischoff von Magdeburg / führete mit Hilleward / dem Bischoff von Halberstadt / und etlichen Teutschen Fürsten / ein ansehenlich Heer / im Namen deß Käysers / zusammen / eroberte erstlich Brandenburg / lieferte darnach den Slaven eine Feldschlacht / erschlug ihrer bey 30 tausend Mann / und brachte alles wieder in den vorigen Stand. Es bekamen gleichwol hernach die Wenden diese Stadt wieder in ihren Gewalt / daher Käyser Otto der dritte nicht aufhörete / die Obortiter / Loytzer / und Wiltzer-Wenden zu verfolgen / biß sie sich ergaben / bekam auch die Stadt Brandeburg / durch Chiezonis, eines Grafen von Quedlinburg / der sich bey ihnen wider seine Feinde / die Sachsen / auffhielt / Verrätherey / ein / und befestigte solche Stadt bester massen. Aber umbs Jahr 1033. fiel Mestiboy / der Wendische Fürst / Marggraff Dieterichen von Brandenburg / von dem er ein Wendischer Hund gescholten worden / ins Land / erhielt einen trefflichen Sieg wider ihn / nötigete die Stadt Brandenburg zur Auffgabe / und plünderte sie biß auffs eusserste. Die Wenden rissen alle Kirchen in den Grund / weiheten S. Marien Kirch auffm Harlunger Berg / ihrem Abgott Triglaff / und verjagten also den gedachten Marggrafen / daß Er zu Magdeburg / die gantze Zeit seines Lebens / als ein Thumbherr / im Elende zubringen muste. Es hat zwar Sigfrid / ein Marggraff von Staden / die Stadt Brandenburg den Wenden wieder entzogen / aber Er hat nicht lang für Mestibojo bleiben können / sondern ist ebenmässig von ihme / nebenst seinem Sohne / wieder auß der Marck gejagt worden. Als aber dieselbe nunmehr ohn einem Marggrafen war / hat endlich Udo, gemeldten Sigfridi Brudern Sohn / ein Marggraf von Staden / im Jahr 1085. die Wenden meistentheils auß der gantzen Marck gehoben. Aber sein Sohn Udo II. weil er wider seinen Käyser Henricum den Vierdten sich mit den Bischöffen / und den Hertzogen auß Sachsen verband / ist wiederumb der Marck verlustig worden / und hat Pribißlaff / der [34] Mechelburgische und Wendische Fürst / sich abermals der Marck bemächtiget. Nach dessen Tode haben Hertzog Heinrich der Löwe von Sachsen / Otto der Marggraff von Soltwedel / und Graff von Ascanien und Anhalt / sonst Otto der Reiche genandt / sich wider die Wenden in der Marck zusammen gethan / und ist also Alberto, zugenandt dem Bären / deß gedachten Ottonis Sohn / die Bahne gemacht worden / der die gantze Marck / und also auch Brandeburg / eingenommen / alles / was Wendisch war / auß der Marck abgeschaffet / und den Christlichen Glauben überall angerichtet hat; so zun Zeiten Käyser Friderichs deß ersten umbs Jahr 1157. geschehen. Im Jahr 1582. den 30. Martij soll allhie der grosse Kirchthurn / und mit demselben drey Kunst-Pfeiffer herunter gefallen seyn. Was sonsten alhie sonderlich in dem langwürigen Krieg mit Magdeburg; auch in dem Bund mit den Hansee- und anderen Märckischen Städten / vorgeloffen / davon kan man die Märckische obangezogne Chronic / Item Werdenhagen, an besagtem Orth / fol. 338. a. Dresserum in seinem Städtbuch / (da er diese Stadt / am 154. und folgenden Blättern beschreibet) und G. Sabinum auch in Beschreibung derselben / beym Reinero Reineccio in Origin. Stirpis Brandeburgicae, lesen. Zu diesen unsern letzten Zeiten ist sie Anno 1626. von Graff Ernsten von Manßfeld eingenommen / Ann. 27. von den Käyserischen / und Anno 1631. vom König auß Schweden erobert worden. Anno 1636. bekamen sie die Chur-Sächsisch und Brandeburgische. Es verließ aber ihre Besatzung nach der Schlacht bey Witstock / solche widerum / da sie dann folgends allerley Anstöß hatte; und ward Anno 39. abermals von den Schweden eingenommen; auch Anno 1641. von ihnen starck belagert. Aber weilen ein Stillstand der Waffen / und endlich eine Neutralitat / zwischen Schweden / und Brandenburg / erhandelt wurde; so blieb es auch mit dieser Stadt in selbiger Verfassung. Ein Meil davon an der Havel ligt Plage / so ein Paß ist; und von Werdenhagen in Antegressu partis 4. p. 368. Plageum genandt / und unter die Märckische Städtlein / und Städt / an der Havel / gerechnet wird; so Anno 1627. die Käyserischen einbekommen / und das Städtlein / darin Dänische gelegen / den 21. April / gantz außgeplündert haben.

Was das Brandeburgische Bisthumb anbelangt / so hat Käyser Otto der Erste solches Anno 960. auffgerichtet / und zum ersten Bischoff dahin den Dulim, den D. Zacharias Rivander, in seiner Thüringischen Chronic / Dudelim nennet / gesetzt wie abermals Angelus lib. 2. fol. 52. schreibet; wiewol theils die Stifftung noch seinem Herrn Vattern / Käyser Henrico I. zueignen. Es ist solches Bisthum vorhin auf 2. zu Roß / und 10. zu Fuß / Monatlich belegt gewesen; aber jetzt eximirt solches Chur-Brandeburg / und gibt davon nichts mehr; als welcher Herr Churfürst Anno 1565. den 7. Aprilis / allerley documenta judicialiter fürgebracht / dardurch er die subjection, und incorporation, seiner drey Bisthümer / Lebus / Brandeburg / und Havelberg / erwiesen hat. Nehel sagt / die Bischoffliche Residentz seye vor diesem zu Ziejesar / (Ziegesar / so ein Städtlein / und jetzt eine Superintendenz / so theils ein recht Siegester heissen / und welches in der Mittelmarck / 3. Meilen von Brandeburg / und 6. von Magdeburg liget) gewesen; und habe hieher auch Blumenthal / und Plawe / (Plage) gehört.