Topographia Electoratus Brandenburgici et Ducatus Pomeraniae: Landsperg
Ein wolbekante Stadt / in der Neuen Marck Brandeburg / an der Warta / und nahend den Polnischen Gräntzen gelegen: auß welchem Königreich auch der besagte Fluß / von dem Lundorpius, lib. 17. Sleid. Contin. p. 310. zu lesen / kommet / und sich unterhalb Cüstrin in die Oder ergiesset. Anno 1618. ward ein beständiger ewiger Vertrag / zwischen König Sigismund in Polen / und Churfürsten Johann Sigismund zu Brandenburg / wegen der Schiffart / und Handels / auff dem Wartstrome auffgerichtet / also / daß alle von Adel / Burger / und Kauffleute / in groß Polen / einen freyen Paß / und Schiffart / auß der Warte / und Oderstrom / auff oder Niderwarts / haben / und die Wahren / nach ihrem Belieben verkauffen / niderlegen / und bey den benanten Flüssen / an beyderseits Ufern verhandlen sollen / doch der Niderlags-Gerechtigkeit der Stadt Landsberg damit nichts benommen / in welcher die Adelswahren 24. Stunden / die Burgerwahren aber 3. Tage stille halten müssen. Darfür müssen die vom Adel von einer jeden Last / oder 3. Wispel Korn / das sie niederwärts schiffen / dem Churfürsten in die Cüstrinische Cammer einen Gulden Zoll geben; von Holtzwahren aber / oder Flössen / die niederwarts gehen / und was sie von Stetin in Polen schiffen / sind sie zu Schweedt allein den alten gebräuchlichen Zoll zu entrichten schuldig. Die Kauffleute aber / und Burger in Groß Polen müssen von ihren Wahren / nicht allein den alten / sondern auch den neuen Zoll / an gewöhnlichen Orthen erlegen. Damit aber solche Schiffart desto baß von statt gehen möchte / sind die Mühlen / und Schiffwehren / von Steinen / Bäumen / oder Blöcken / in dem Strom gemacht / und gebauet / dardurch die Schiffart verhindert werden möchte / so wol im Churfürstlichen / als Königlichen Gebiete / nidergerissen / und weggeschaffet. Ferner ist auch den Churfürstlichen Unterthanen vergönnet / daß sie / nach Erlegung deß alten Zolls / auff der Warte / biß auff den Flecken / Cate genant auff und niderwarts Kauffmanschafft leben mögen / allein fürbehaltlich die Niederlags-Gerechtigkeit der Stadt Posen. Es ist auch gesetzet / daß die Stetinischen / die biß anhero den Franckfurtischen die Schiffart in die See verweigert / solche Hinderung / mit consens ihrer Landes-Fürsten / auffheben / und den Franckfurtischen die Schiffart vergönnen werden / daß alsdann sie hinwiderumb die Freyheit haben sollen / von Stetin auff der Warte und Oder zu schiffen: Wie dieses beym Micraelio, in Beschreibung Pommeren lib. 4. p. 103. seq. zu [69] lesen. Anno 1631. hat der König auß Schweden / auff Landsberg einen Versuch gethan / welcher aber damals gefehlet hat. Gleichwol / nach Eroberung Franckfurt an der Oder / und der Schantz vor der Stadt / auffm Berg vor Landsperg / mit Gewalt / kam diese Stadt noch in diesem Jahr ins Königs Gewalt / durch Accord; und zogen die Käys. deren Obrister / und Commandant alhie / Hanß Philipp Cratz / General Wachtmeister über die Cavalleri / gewesen / in die drey tausend Mann starck auß. Anno 33. brachte der von Fridland / oder Walstein / nach Arnheimbs cunctiren / und Abzug in Schlesien / neben andern vielen Orthen / auch dieses Landsberg in seinen Gewalt. Aber Anno 34. ruckten die Schwedischen / unter dem Befelch deß General Major Leßle / deß Grafen von Eberstein / und Obristen Crockauen / wider für Landsberg / darinn Graff von Schlick commandirte / und brachte solchen Paß wider an sich / den sie gleichwol hernach wider verlohren / und im Febr. Anno 37. abermals bekommen haben sollen. Als folgends dieses 1637. Jahrs / der Schwedische Feld-Marschall Banner Torgow verließ / und sich nach Pommern machte / da kam Landsberg auch wider in der Käyserischen Hände. Anno 39. versuchten die Schwedischen diesen Orth vergebens / im Majo / wider zubekommen. Aber / im Julio hernach / ist der Stetinische Commandant Lilli Höck / mit Stuck und Feurmörsel darfür gezogen / hat den Orth 2. Tag lang beschossen / mit Stein und Feuer einwerffen geplagt / und den 17. 27. diß gestürmet / ist auch dardurch in die Stadt kommen / aber wider darauß getrieben worden / und doch auf einer Seiten nochmals darein kommen; von dannen die Brandenburgischen über eine Brücken in die Schantz gewichen / und die Brücken abgeworffen / aber doch endlich auß Mangel Notturfft sich ergeben müssen / derer in 350. Mann / sampt ihren Officirern gefangen / 70. niedergemacht / und 14. Stück Geschütz darinn erlangt worden. Nach Eroberung der Stadt / als sie darinn etliche Häuser abgetragen / Stück darauff gebracht / und am 29. Julij die Schantz über der Brücken beschossen / mit Granaten beängstiget / und zum Accord vermahnet / haben die Soldaten darinn das Gewehr niedergeworffen / daß der Commandant / Obrist Lieutenant Knörring solcher Gestalt sich zu ergeben / bezwungen worden. Und wiewol sie mit Sack und Pack abzuziehen verglichen: die Schwedische aber / nach Hineinkunfft / etliche verdeckte Granaten gefunden / als ist der Accord nicht gehalten worden / daß also von den Brandenburgischen Völckern ohngefehr auf tausend in bemeldtem Platz zu Scheitern gangen. Anno 1647. seyn die Städte Landsberg / und Friedberg / und das unfern darvon abgelegne Städtlein / Nürnberg / mehrentheils / biß auff gantz wenige Häuser / in die Aschen gelegt worden. Tom. 5. Theatri Europaei, fol. 1371. a. In der Franckfurtischen Herbst-Relation dieses Jahrs stehet also: In der Neuen Marck Brandenburg seyn die Städte Landsperg / und Friedberg / und gar neulich das nicht weit von dar gelegne Städtlein Nüremberck / in die Aschen gerathen / und dieses letzte biß auff wenig Häuser verdorben.
Alten Landsberg / wie ab einer schrifftlichen uns communicirter Verzeichnuß zu ersehen / und vielleicht ein anderer Orth von vorigen seyn wird / ist ein geringes Städtlein / denen von Crummensee zugehörig / allwo anfangs die Marggrafen ihren Sitz gehabt / und sich die Marggrafen von Alten Landsberg genannt. Anno 1144. hat Albertus Ursus das Schloß restaurirt / und sich einen Marggraffen von Neuen Landsberg genannt / welchen Titul die Successores biß uff Carolum IV. behalten. Churfürst Ludwig hat Anno tausend dreyhundert acht und zwantzig / im Februario diesen Orth Hertzog Rudolffen zu Sachsen verpfändet / der zwar hernach wider an Marggraff Jobsten auß Mähren kommen / dieser aber denselben gleicher Gestalt Anno 1409. denen von Crummensee / umb etlich wenig Schock Böhmisch / versetzt hat. Biß hieher obangezogene Verzeichnuß.