Zum Inhalt springen

Topographia Electoratus Brandenburgici et Ducatus Pomeraniae: Landsperg

aus Wikisource, der freien Quellensammlung
Topographia Germaniae
Landsperg (heute: Gorzów Wielkopolski)
<<<Vorheriger
Labes
Nächster>>>
Lassan
aus: Matthäus Merian (Herausgeber und Illustrator) und Martin Zeiller (Textautor):
Merian, Frankfurt am Main 1652, S. 68–69.
[[| in Wikisource]]
Gorzów Wielkopolski in der Wikipedia
Bearbeitungsstand
fertig
Fertig! Dieser Text wurde zweimal anhand der Quelle Korrektur gelesen. Die Schreibweise folgt dem Originaltext.
Um eine Seite zu bearbeiten, brauchst du nur auf die entsprechende [Seitenzahl] zu klicken. Weitere Informationen findest du unter Hilfe
Link zur Indexseite


[T38]


[68]
Landsperg /

Ein wolbekante Stadt / in der Neuen Marck Brandeburg / an der Warta / und nahend den Polnischen Gräntzen gelegen: auß welchem Königreich auch der besagte Fluß / von dem Lundorpius, lib. 17. Sleid. Contin. p. 310. zu lesen / kommet / und sich unterhalb Cüstrin in die Oder ergiesset. Anno 1618. ward ein beständiger ewiger Vertrag / zwischen König Sigismund in Polen / und Churfürsten Johann Sigismund zu Brandenburg / wegen der Schiffart / und Handels / auff dem Wartstrome auffgerichtet / also / daß alle von Adel / Burger / und Kauffleute / in groß Polen / einen freyen Paß / und Schiffart / auß der Warte / und Oderstrom / auff oder Niderwarts / haben / und die Wahren / nach ihrem Belieben verkauffen / niderlegen / und bey den benanten Flüssen / an beyderseits Ufern verhandlen sollen / doch der Niderlags-Gerechtigkeit der Stadt Landsberg damit nichts benommen / in welcher die Adelswahren 24. Stunden / die Burgerwahren aber 3. Tage stille halten müssen. Darfür müssen die vom Adel von einer jeden Last / oder 3. Wispel Korn / das sie niederwärts schiffen / dem Churfürsten in die Cüstrinische Cammer einen Gulden Zoll geben; von Holtzwahren aber / oder Flössen / die niederwarts gehen / und was sie von Stetin in Polen schiffen / sind sie zu Schweedt allein den alten gebräuchlichen Zoll zu entrichten schuldig. Die Kauffleute aber / und Burger in Groß Polen müssen von ihren Wahren / nicht allein den alten / sondern auch den neuen Zoll / an gewöhnlichen Orthen erlegen. Damit aber solche Schiffart desto baß von statt gehen möchte / sind die Mühlen / und Schiffwehren / von Steinen / Bäumen / oder Blöcken / in dem Strom gemacht / und gebauet / dardurch die Schiffart verhindert werden möchte / so wol im Churfürstlichen / als Königlichen Gebiete / nidergerissen / und weggeschaffet. Ferner ist auch den Churfürstlichen Unterthanen vergönnet / daß sie / nach Erlegung deß alten Zolls / auff der Warte / biß auff den Flecken / Cate genant auff und niderwarts Kauffmanschafft leben mögen / allein fürbehaltlich die Niederlags-Gerechtigkeit der Stadt Posen. Es ist auch gesetzet / daß die Stetinischen / die biß anhero den Franckfurtischen die Schiffart in die See verweigert / solche Hinderung / mit consens ihrer Landes-Fürsten / auffheben / und den Franckfurtischen die Schiffart vergönnen werden / daß alsdann sie hinwiderumb die Freyheit haben sollen / von Stetin auff der Warte und Oder zu schiffen: Wie dieses beym Micraelio, in Beschreibung Pommeren lib. 4. p. 103. seq. zu [69] lesen. Anno 1631. hat der König auß Schweden / auff Landsberg einen Versuch gethan / welcher aber damals gefehlet hat. Gleichwol / nach Eroberung Franckfurt an der Oder / und der Schantz vor der Stadt / auffm Berg vor Landsperg / mit Gewalt / kam diese Stadt noch in diesem Jahr ins Königs Gewalt / durch Accord; und zogen die Käys. deren Obrister / und Commandant alhie / Hanß Philipp Cratz / General Wachtmeister über die Cavalleri / gewesen / in die drey tausend Mann starck auß. Anno 33. brachte der von Fridland / oder Walstein / nach Arnheimbs cunctiren / und Abzug in Schlesien / neben andern vielen Orthen / auch dieses Landsberg in seinen Gewalt. Aber Anno 34. ruckten die Schwedischen / unter dem Befelch deß General Major Leßle / deß Grafen von Eberstein / und Obristen Crockauen / wider für Landsberg / darinn Graff von Schlick commandirte / und brachte solchen Paß wider an sich / den sie gleichwol hernach wider verlohren / und im Febr. Anno 37. abermals bekommen haben sollen. Als folgends dieses 1637. Jahrs / der Schwedische Feld-Marschall Banner Torgow verließ / und sich nach Pommern machte / da kam Landsberg auch wider in der Käyserischen Hände. Anno 39. versuchten die Schwedischen diesen Orth vergebens / im Majo / wider zubekommen. Aber / im Julio hernach / ist der Stetinische Commandant Lilli Höck / mit Stuck und Feurmörsel darfür gezogen / hat den Orth 2. Tag lang beschossen / mit Stein und Feuer einwerffen geplagt / und den 17. 27. diß gestürmet / ist auch dardurch in die Stadt kommen / aber wider darauß getrieben worden / und doch auf einer Seiten nochmals darein kommen; von dannen die Brandenburgischen über eine Brücken in die Schantz gewichen / und die Brücken abgeworffen / aber doch endlich auß Mangel Notturfft sich ergeben müssen / derer in 350. Mann / sampt ihren Officirern gefangen / 70. niedergemacht / und 14. Stück Geschütz darinn erlangt worden. Nach Eroberung der Stadt / als sie darinn etliche Häuser abgetragen / Stück darauff gebracht / und am 29. Julij die Schantz über der Brücken beschossen / mit Granaten beängstiget / und zum Accord vermahnet / haben die Soldaten darinn das Gewehr niedergeworffen / daß der Commandant / Obrist Lieutenant Knörring solcher Gestalt sich zu ergeben / bezwungen worden. Und wiewol sie mit Sack und Pack abzuziehen verglichen: die Schwedische aber / nach Hineinkunfft / etliche verdeckte Granaten gefunden / als ist der Accord nicht gehalten worden / daß also von den Brandenburgischen Völckern ohngefehr auf tausend in bemeldtem Platz zu Scheitern gangen. Anno 1647. seyn die Städte Landsberg / und Friedberg / und das unfern darvon abgelegne Städtlein / Nürnberg / mehrentheils / biß auff gantz wenige Häuser / in die Aschen gelegt worden. Tom. 5. Theatri Europaei, fol. 1371. a. In der Franckfurtischen Herbst-Relation dieses Jahrs stehet also: In der Neuen Marck Brandenburg seyn die Städte Landsperg / und Friedberg / und gar neulich das nicht weit von dar gelegne Städtlein Nüremberck / in die Aschen gerathen / und dieses letzte biß auff wenig Häuser verdorben.


Alten Landsberg / wie ab einer schrifftlichen uns communicirter Verzeichnuß zu ersehen / und vielleicht ein anderer Orth von vorigen seyn wird / ist ein geringes Städtlein / denen von Crummensee zugehörig / allwo anfangs die Marggrafen ihren Sitz gehabt / und sich die Marggrafen von Alten Landsberg genannt. Anno 1144. hat Albertus Ursus das Schloß restaurirt / und sich einen Marggraffen von Neuen Landsberg genannt / welchen Titul die Successores biß uff Carolum IV. behalten. Churfürst Ludwig hat Anno tausend dreyhundert acht und zwantzig / im Februario diesen Orth Hertzog Rudolffen zu Sachsen verpfändet / der zwar hernach wider an Marggraff Jobsten auß Mähren kommen / dieser aber denselben gleicher Gestalt Anno 1409. denen von Crummensee / umb etlich wenig Schock Böhmisch / versetzt hat. Biß hieher obangezogene Verzeichnuß.