Topographia Franconiae: Wiessenbrunn
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Wiessenbrunn.
Ein Dorff / in das Ampt Castel gehörig / welches zwar die Ubelthäter anderwerts zur Straff lieffern muß / allein hat es / auß alter Gewonheit / und Herkommen / dieses Recht / daß dessen Einwohner einen Dieb nicht außlieffern dörffen; sondern ihn an einen Baum auffhencken mögen / und wann man solches verrichten wil / müssen alle Einwohner daselbsten an den Strick greiffen; wie Herr Limnaeus tom. 4. de J. publ. pag. 833. schreibet. Siehe auch von der sonderbaren Gewonheit / bey theils Francken / in Auffknüpffung der Diebe / den Camerarium cent. Hor. succis. cap. 76. p. 348. und Speidel. in Notabil. voc. Schwerdt / p. 839. seq.