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Topographia Hassiae: Schlüchter

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aus Topographia Hassiae, Text von Martin Zeiller, Illustrationen von Matthäus Merian
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[T45]
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Schlüchter.


Ein Stättlein vnnd vornehmes Closter / so Solitariense Coenobium genannt wird / gleich an den Fuldischen Grentzen / aber in der Herrn Graffen von Hanaw Gebiet / vnnd Würtzburgischen Dioecesi, gelegen; In Vorzeiten ist solch Closter in eine Schul verwandelt / vnnd der Reformirten Religion gewesen; vnnd gleichwol hat der Vorsteher desselben den Nahmen eines Abbts / vnnd wann er gestorben / seine Begräbnuß in der Closters Kirchen / vnder den andern Aebbten gehabt; welches aber dem Jesuiten Christophoro Brouvero lib. 2. Antiquitat. Fuldens. cap. 10. pag. 145. gar nicht gefallen thut: Daselbst er auch wider Thuanum schreibet / welcher sage / dz Petrus Lotichius zu Schlüchter / [120] einem Stättlein am Drusenberg gelegen / geboren worden; von welchem alten Nahmen man aber in dieser LandsArt nichts wisse / vnd er für Solitariis, Schlüchter / vnnd Traseberg in den Buchen / an dessen Wurtzeln dieses Stättlein gelegen / gesagt haben solte. Vnnd nennet er den besagten Petrum poëtam meliorem, quàm cultorem religionis avitae. Besiehe J. Hagium in vitâ Lotichii pag. 409. Was aber besagtes Stättlein Schlüchter anbelangt / so gehöret es noch den Herren Graffen von Hanaw / vnd weil es an einem heimlichen Ort / soll es Solitaria, oder Schlüchtern / vom schleichen / genennet seyn.

Es ist besagtes Closter / mit aller Zugehör / A. 1626. dem 10. Decembris / am Käyserlichen Hoff / dem Stifft Würtzburg zuerkant; gleichwol Herren Graffen Philip Moritzen zu Hanaw / seine gerechtsame außzuführen / vorbehalten worden. Anno 1627. wurden hierauff / den 15. Aprilis / die Executoriales publicirt / vnd daß folgende acht vnnd zwantzigste Jahr / den 23. Mertzen / dem Herrn Landgraffen zu Hessen / die Executions-Commission anbefohlen; wie hievon / vnter andern / in deß Caroli Carafae Germania Sacra restaurata zu lesen; daselbsten auch / in den angehenckten Decretis, pag. 38. deß Niderländischen Drucks / zu finden / daß im Jahr 1623. den 30. Weinmonats / Newen Calenders / dem Graffen von Hanaw / vom Käyserlichen Hoff auß / aufferlegt worden / den Pfarrern zu Rudigkaim abzuschaffen / vnnd dem Johanniter Orden zu Franckfurth hierin keinen Eintrag zu thun.

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