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Topographia Superioris Saxoniae: Nebra

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Topographia Germaniae
Nebra
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Neustat an der Orla
aus: Matthäus Merian (Herausgeber und Illustrator) und Martin Zeiller (Textautor):
Merian, Frankfurt am Main 1650, S. 143–144.
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Nebra.

Ein kleines Stättlein / an der Vnstrut / in Thüringen / zwischen Wihe / vnd Naumburg / gelegen; da fast gegen vber dem Wasser / das Closter Reinsdorff ist / dessen Advocaten Ampt die Landgraven in Thüringen vom Bistumb Bamberg zu Lehen tragen. Theyls nennen Nebra nur einen Flecken / sampt einem schönen Schloß: vnd in der Franckfurter Herbst Relation deß Jahrs 1641. wird Nebra ein Adelich Hauß an der Vnstrut genant. Nehel sagt mehrertheils auß eygener Erfahrung / vnd eingenommenen Augenschein / wie er wil / in der zehenjährigen Historischen Erzehlung pag. 208. daß dir Chur-Sächsisch-Schleunitzischen Troppen gedachtes 41. Jahr den 15. Maij das Schloß zu Nebra mit Gewalt erstiegen / die Schwedischen darinn theils nidergehawen / zum theil gefangen genommen; nach dem sie zuvor das Schloß zu Querffurt den 13. Maij / auch einbekommen hatten. Der Author deß 4. Theyls deß Europaeischen Schawplatzes / schreibet am 647. Blat / daß / in gemeltem 41. Jahr / erstlich die Schwedische auß dem Hauß Nebra / 3. Meylen von Querfurt / getrieben / darnach auch das Schloß Querfurt / den 24. Maij alten Calenders / durch Rittmeister Richarden / mit Sturmm eingenommen worden. Was nun die vngleiche Erzehlung anbelangt / daran wollen wir vns nit hindern lassen. Dann vielmal geschicht / daß die Scribenten wider einander seyn. Daß aber Nebra von ihnen ein Schloß /oder Hauß / genant wird / das benimbt darumb dem Stättlein nichts; dieweil nicht solches / sondern vornehmblich das gute Schloß allda mit Soldaten besetzt war / darumb man sich zuvorderist anzunehmen hatte. Vnd sagt Nehel außdrucklich / daß zu Nebra; gleich wie auch das Schloß zu Querfurt; daselbsten dann auch etwas mehrers / als ein Schloß ist; wie vnden gesagt werden wird. Vnd daß Nebra ein Stättlein vor langsten gewest seye / das bezeuget Iohannes Bange in seiner Chronic / da er p. 132. b. also sagt: Anno 1341. zog Landgraff Friederich der Ernste für Nebar/ vnd gewann Statt vnd Schloß. Er warff Fewer ein / daß die Statt verbrante / vnd darnach zerbrach er das Schloß. Vnd in der Thüringischen geschriebenen Chronic Adami Ursini, vnd daselbsten in dem Anhang deß dritten Theils stehet also: In dem innerlichen Krieg zwischen den Brüdern Friderico, vnd Wilhelmo, von Sachsen / wurde Neber / Schloß / vnnd Statt / dem Axel Vitzdom / zu Tanroda gesessen / von deß Friderici Helffern abgenommen. Solches sagt auch ein andere geschriebene Thüringische Chronic / so deß Hartung Cammermeisters / gewesten Rathsmeisters zu Erfurt / seyn solle; daß damaln Bischoff Friederich von Magdeburg / vnd Graff Günther von Manßfeld / vnd Herr Brunn von Querfurt / Herren Appeln Vitzthumb / zu Thenrode gesessen / Neber / Schloß vnd Statt / angewonnen / vnd das bestelt hetten. Also schreibet Iobus Fincelius, im ersten Theil von Wunderzeichen / daß im Jahr 1555. im Stättlein Nebra in Thüringen / nach der Geburt eines todten Kinds / ein Flamme auß Mutter Leib gefahren / vnnd ein solcher Platz in dem Leib der Frawen geschehen / als schüsse man ein Büchsen loß / davon das Kind gebrent worden seye. Vnd dann so wird in der Meißnischen Anno 1643. außgangnen Klagschrifft / Nebra vnder die jenige Churfürstlich Sächsische Stätt gesetzt / deren GOttes-Rahts-Bürger- oder gemeiner Statt Häuser / nicht mehr verhanden seyn. Daß also auch Nebra in dem nechsten [144] Krieg abgebrandt worden seyn muß. Anno 1349. wurden allda: Item / zu Herbersleben / vnnd Denstet / die Juden verbrant / vnd todt geschlagen. Anno 1474. thaten die Mordbrenner allhie / wie auch zu Artern / vnd Stafelstein / grossen Schaden: wie in einer der besagten Chronick stehet.