Topographia Westphaliae: Telligt
[93] Telligt / an der Embs / im Wolbeckischen / vnd nahend Wolbeck / zwischen Warendorff / vnd Münster / ein Paß / vnd dem Stifft Münster gehörig. David Chytraeus lib. 13. Sax. p. 346. nennets Telget / vnd sagt / lige nahend bey der Statt Münster / allda im Ende deß 1532. Jahrs / die Stände deß gantzen Stiffts Münster / vnd vnter denen / die Domherrn / so kurtz zuvor / wegen veränderter Religion in der Statt Münster / vnd etlicher Kirchen halber / so die Bürger mit etwas Vngestüm / eingenommen / auß der Statt gewichen / vnd hieher vom Bischoff / zu berahtschlagen / wie die Empörung in der Statt zustillen / beruffen / zusammen kommen seyn; welche die von Münster vberfallen / vnd die meisten gefangener in die Statt / mit Frolocken / an S. Stephans Tag / geführet haben. Landgraff Philips auß Hessen / hat endlich Frieden gemacht / dergstalt / daß die Gefangene solten ledig gelassen werden / die Bürger in den Stifftskirchen zu Münster nichts ändern / oder Newes machen: In den vbrigen sechs Kirchen aber / als zu S. Lamprecht / Ludger / Egiden / vber dem Wasser / S. Martin / vnd Servatio, so sie eingenommen / die Lehr der Augspurgischen Confession / bescheydenlich lehren / vnnd dem Bischoff / den schuldigen Gehorsam / ehrentbietlich leysten solten. Anno 1641. hatten die Weymarischen einen Anschlag auff dieses Stättlein / vnd solchen den 18. Decembr. Nachts / vollziehen wollen. Kamen derowegen mit vngefehr tausend Mann darfür / vnd brachten vermittelst Anlauffs / etwas ihres Volcks hinein: Aber der von Vehlen hatte kurtz zuvor / auß Warendorff achtzig Mann genommen / vnd hinein gelegt; welche dißmals die Bürger zu Telligt / zur Wehr bewegten / daß die Weymarische / mit Hinderlassung zimlicher Todten / weichen müssen.