Benutzer:Joergens.mi/Archiv20060514
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[Bearbeiten] Vorlagen Dokumentation
Um die Vorlagen einheitlich zu dokumentieren bietet sich folgendes Beispiel an:
Diese Vorlage stellt (im Projekt ... ) folgende Funktionen bereitz:
- ....
- ....
| Parametername: | Art | Inhalt dieses Parameters |
| Parameter 1: | m | Dieser Parameter gibt ... |
| benannter Param= | o |
- Bei Art bedeutet die Buchstaben m=mandatory (er muß angegeben werden) o=optional (er kann angegeben werden)
{{ZC|2|korrigiert|Band 2:Seite 157|Band 2:Seite 159|15|Reifegerste_Zimmer_2.158.jpg}}
- Weitere Hilfen zu Vorlagen finden sie hier Hilfe:Vorlagen
....
Hier die zugehörige Kopiervorlage
<div style="margin:1em; padding:1em; border:solid 1px #4000ff; background-color:#FFFFFF">
<div style="font-size:120%;color:#4040ff;background-color:#ffffff;">'''Funktion:'''</div>
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Diese Vorlage stellt (im Projekt ... ) folgende Funktionen bereitz:
* ....
* ....
<div style="font-size:120%;color:#4040ff;background-color:#ffffff;">'''Parameter:'''</div>
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{| border="0" valign="top"|
|-
||Parametername: || Art || Inhalt dieses Parameters
|-
||'''Parameter 1''':|| m || Dieser Parameter gibt ...
|-
|''benannter Param''=|| o ||
|-
|}
*Bei Art bedeutet die Buchstaben m='''m'''andatory (er muß angegeben werden) o='''o'''ptional (er kann angegeben werden)
<div style="font-size:120%;color:#4040ff;background-color:#ffffff;">'''Beispiel:'''</div>
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<nowiki>{{ZC|2|korrigiert|Band 2:Seite 157|Band 2:Seite 159|15|Reifegerste_Zimmer_2.158.jpg}}</nowiki>
*Weitere Hilfen zu Vorlagen finden sie hier [[Hilfe:Vorlagen]]
<div style="font-size:120%;color:#4040ff;background-color:#ffffff;">'''Bemerkung:'''</div>
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</div>
[Bearbeiten] TRENNER
Drei Register Arithmetischer ahnfeng zur Practic ist ein von dem Schneeberger Rechenmeister Andreas Reinhard (1571–1613) verfasstes deutschsprachiges Mathematiklehrbuch aus dem Jahr 1599.
Das Rechenbuch ist durchgängig in Reimen verfasst und in drei Kapitel aufgeteilt, die sich der Vermittlung mathematischer Grundbegriffe, Übungsaufgaben aus der Praxis und der Berechnung des Inhaltes von Gefäßen, namentlich Fässern, widmen. Den Abschluss des Rechenbuches bilden Angaben zu Abkürzungen und Umrechnungstabellen verschiedener Maßeinheiten.
Bei der hier präsentierten Fassung handelt es sich um eine kunstvolle Handschrift, die vermutlich von Reinhard selbst angefertigt wurde und heute in der historischen Gymnasialbibliothek des Christianeums Hamburg aufbewahrt wird.
In der auf den 8. Mai 1599 datierten Vorrede widmet Reinhard diese Handschrift seiner Landesfürstin Sophie von Sachsen und bittet sie um Unterstützung für den Druck, der dann im November des selben Jahres in Leipzig erfolgte und schon im Folgejahr eine Neuauflage erlebte.
[Bearbeiten] Editionsprinzipien
[Bearbeiten] Textgrundlage und Siglen
Der Edition liegt das in der historischen Gymnasialbibliothek des Christianeums Hamburg aufbewahrte Exemplar mit der Signatur R 293 zugrunde. Von den bekannten Drucken Leipzig 1599 (L1) und Leipzig 1600 (L2) unterscheidet sich diese Handschrift in der Vorrede – und hier insbesondere in der Widmung – und dem Fehlen eines Stichwortregisters.
[Bearbeiten] Wiedergabe des Vorlagetextes und Paginierung
Die vom Schreiber der Handschrift verwendete Auszeichnungsschrift wird ohne Kennzeichnung in Normalgröße wiedergegeben. Da das Original keine Foliierung aufweist, wurde eine virtuelle Paginierung eingeführt, die alle Seiten vom vorderen Innendeckel [001] bis zum hinteren Innendeckel [210] fortlaufend durchzählt.
[Bearbeiten] Textkritischer Apparat, Sprach- und Sacherläuterungen
Orthographische und sprachliche Varianten zwischen der hier edierten Handschrift und dem Leipziger Druck aus dem Jahr 1599 (L1) werden nur dann einzeln dokumentiert, wenn sie inhaltlich relevant sind. Sachen und Begriffe werden nur soweit erläutert, wie es das Verständnis erfordert.
[Bearbeiten] Abkürzungen
Alle Kürzel und Abkürzungen werden aufgelöst, das Ergänzte steht kursiv (ein überstrichenes „n“ wird etwa aufgelöst zu „nn“). Maßangaben und Währungen werden mit standardisierten Abkürzungen in eckigen Klammern [ ] gemäß den Angaben in Reinhards „Resolutio“ [196] wiedergegeben.
[Bearbeiten] Tabellen, Schemata und Bilder
Umrahmungen und Linien werden nur dann wiedergegeben, wenn sie zur Rechnungsdurchführung nötig sind. Bilder werden im edierten Text an entsprechender Stelle in eckigen Klammern ([Bild: <Bildbezeichnung>]) angegeben.
[Bearbeiten] Inhalt
[Bearbeiten] [I. Titel, Widmung, Inhalt, etc.]
|
[001] , [002], [003], [004], [005] | |
|
[006], [007] | |
|
[008] | |
|
[009] | |
|
[010], [011], [012], [013], [014], [015], [016] | |
|
[017] | |
[Bearbeiten] [II.] Das Erste Register
|
Innhalt desselbigen |
[018] | |
|
[Rechnen mit ganzen Zahlen] |
||
|
Addiren |
[019], [020], [021], [022], [023], [024] | |
|
Subtrahiren |
[025], [026], [027], [028] | |
|
Multipliciren |
[029], [030], [031], [032], [033], [034], [035], [036], [037], [038] | |
|
Dividiren |
[039], [040], [041], [042], [043], [044], [045] | |
|
Progrediren |
[046], [047], [048], [049] | |
|
Extrahiren |
[050], [051], [052], [053] | |
|
Ausziehung des Cubi |
[054], [055], [056], [057] | |
|
Vonn gebrochnen Zaln |
||
|
Numerirn |
[058], [059], [060], [061] | |
|
Addiren |
[062], [063], [064] | |
|
Subrahiren |
[065], [066] | |
|
Multipliciren |
[067], [068] | |
|
Dividiren |
[069], [070] | |
|
Progrediren |
[071], [072], [073], [074] | |
|
Extrahiren |
[075] | |
|
Ausziehung des Quadrat |
[076] | |
|
Ausziehung des Cubi |
[077], [078], [079] | |
[Bearbeiten] [III.] Das Ander Register
| Innhalt desselbigen | [080] | |
|
Proportio |
||
|
Tabell der Proportz |
[081] | |
|
Güldene Regul der Proportion[,] Regul de Tri[,] Vom Brüchen |
[082] | |
|
Proba |
[083], [084], [085], [086], [087], [088], [089], [090], [091], [092], [093], [094], [095], [096], [097], [098], [099], [100] | |
|
Proportio. Allgemeiner Practic |
[101] | |
|
Gewinn und Verlust. Regul .1. |
[102], [103], [104] | |
|
Vom Wechsel. Regul .2. |
[105], [106], [107] | |
|
Vom Stich. Regul .3. |
[108], [109], [110], [111] | |
|
Resolutionis Oder Inventionis. Regul .4. |
[112], [113], [114] | |
|
De Tri conversa. Regul .5. |
[115], [116], [117] | |
|
De Quinque. Regul .6. |
[118], [119], [120], [121] | |
|
Lucri oder Pensio. Regul .7. |
[122], [123], [124], [125], [126] | |
|
Societatis. Regul .8. |
[127], [128], [129], [130], [131] | |
|
Conductionis. Regul .9. |
[132], [133], [134], [135] | |
|
Silber und Gold. Regul .10. |
[136], [137], [138], [139] | |
|
Alligationis. Regul .11. |
[140], [141], [142], [143], [144] | |
|
Müntzschlag. Regul .12. |
[145], [146] | |
|
Aequalitatis. Regul .13. |
[147], [148], [149], [150], [151] | |
|
Caris oder Virginum. Regul .14. |
[152], [153], [154], [155], [156], [157] | |
|
Ambulationis. Regul .15. |
[158], [159], [160], [161] | |
|
Progressionis. Regul .16. |
[162], [163], [164], [165], [166], [167], [168], [169] | |
|
Falsi oder Positionis. Aus den Reguln Coß oder Algebre. Regul .17. |
[170], [171], [172], [173], [174], [175], [176], [177], [178], [179], [180] | |
|
Zugab |
[181] | |
[Bearbeiten] [IV.] Das Dritte Register
|
Innhalt desselbigen |
[182] | |
|
Von Confection der Visir Rudten |
[183] | |
|
Den Diameter/ oder Teiffe vff die Rudte aus dem Geometrischen Quadrat zu suchen/ vnd eintzustechen |
[183], [184] | |
|
Wie mann die Sagen/ Böden/ vnd Taubendicke abnemmen/ Das mittel findenn/ Vergleichenn oder æquiren solle |
[185] | |
|
Die Lenge vff die Visirrudte zu finden/ vnd eintzustechen |
[185], [186], [187] | |
|
[Vom brauch der Visir Rudt] |
||
|
Inn Gemein. Regul .1. |
[188] | |
|
Zu Gevehssen/ Die zwene Böden/ Einen Bauch vnd Spund haben. Regul .2. |
[189] | |
|
Wann ein Geväß tieffer ist/ Dann Rudten tieff/ vnd lenger/ dann Rudten lang. Regul .3. |
[190] | |
|
Wie man sich haltten im Leeren theil des Vasses/ so eines Bodens/ vnd vngleichen diametri. Regul .4. |
[191] | |
|
Vom Leeren theil des Vasses/ so einer Spundt/ vnd zwene Böden haben/ Wie dasselbe aus dem Geometrischen Circul soll erlernet/ vnd erforschet werden. Regul .5. |
[192], [193], [194], [195] | |
[Bearbeiten] [V.] Resolutio
|
Character oder Merckzeichen |
[196] | |
|
Muntz[,] Gewicht |
[197] | |
|
Maß |
[198], [199], [200], [201], [202] | |
|
Allgemeine Character der zyphren/ vnd Anschnits |
[203] | |
|
Dem M. Klügling |
[203] | |
|
[unbeschriebene Seiten] |
[204], [205], [206], [207], [208], [209], [210] | |
[Bearbeiten] Anhang
[Bearbeiten] Maß- und Währungsverhältnisse
[Bearbeiten] Längenmaße
- 1 Schneeberger Elle = 24 Zoll [198]
- 9 Schneeberger Ellen = 8 Nürnberger Ellen [198]
- 4 Schneeberger Ellen = 3 Wiener Ellen [198]
- 4 ½ Schneeberger Ellen = 1 Berglachter [198]
[Bearbeiten] Hohlmaße
...
[Bearbeiten] Gewichte
...
[Bearbeiten] Währungen
...
[Bearbeiten] Stichwortregister
- H
- P
- R
[Bearbeiten] Projektstatus
- Projektübersicht
- unbearbeitete Seiten
- bearbeitete und reservierte Seiten
- unkorrigierte Seiten
- korrigierte Seiten
- fertige Seiten
- Scan/Korrekturprobleme
[Bearbeiten] Lizenzrechtlicher Hinweis
Alle redaktionellen Texte dieses Projektes stehen unter der Lizenz CC-BY-SA 2.0 deutsch
[Bearbeiten] TRENNER
Urheberrecht
Reformdiskussion Wikiquote
Im Zusammenhang mit den aus Gründen des Urheberrechts erforderlichen massiven Löschungen von Zitaten ist es sinnvoll, Wikiquote als freies, rechtlich unbedenkliches Projekt mit einem klaren Bildungsauftrag neu aufzustellen.
Diese Seite soll Materialien zusammenstellen und zugleich einen zentralen Platz für die nötigen Diskussionen der Gemeinschaft bieten.
Bitte setzt neue Beiträge nicht einfach ans Ende der Seite, sondern ordnet sie dem Gebiet zu, zu dem sie gehören!
Zur Diskussion steht folgende Neuregelung
- Es werden nur noch neue Zitate mit exakter Quellenangabe zugelassen
- Bestehende zugeschriebene Zitate werden auf maximal 5 zusammengekürzt und nur befristet geduldet
- Neue zugeschriebene Zitate werden in begrenztem Umfang auf einer eigenen Seite gesammelt
- Zugeschriebene Zitate sind in Themenartikeln nicht mehr zulässig, nur noch in den Autorenartikeln
- Aus urheberrechtlichen Gründen sind bei Schriftstellern und Buchautoren nicht mehr als insgesamt 5-10 kurze Zitate zulässig
[Bearbeiten] Sachlichkeit bewahren!
Es gilt auch hier wie in der Wikipedia (w:WP:KPA), dass Meinungsverschiedenheiten keine Rechtfertigung für persönliche Angriffe sind.
[Bearbeiten] Urheberrecht
[Bearbeiten] Materialien zur Urheberrechtsproblematik von Wikiquote
[Bearbeiten] Aussage des Rechtsgutachtens März 2005
"4) Sind Zitaten- und Aphorismensammlungen zulässig, wenn die Texte urheberrechtlich geschützten Werken entnommen werden?
Teile von Werken, die für sich selbst nicht schutzfähig sind, darf man ohne weiteres aus diesem Werk übernehmen und ohne Zustimmung des Urhebers vervielfältigen, verbreiten und öffentlich zugänglich machen (dazu siehe oben „Sind Texte und Bilder immaterialgüterrechtlich geschützt oder nicht?“). Sätze und Absätze, die das für einen Schutz erforderliche Mindestmaß an Individualität nicht erreichen, dürfen daher ohne weiteres in Zitatensammlungen etc. eingestellt werden. Allerdings sind die nicht individuellen Teile urheberrechtlich geschützter Werke nun gerade vielfach nicht diejenigen, die eine Zitaten- oder Aphorismensammlung interessant machen. Vielmehr wird oftmals ein Interesse daran bestehen, auch urheberrechtlich geschützte Teile in die Zitatensammlung zu übernehmen. Hierfür bedarf es einer Zustimmung der Urheber, denn eine solche Übernahme von Zitaten ist vom Zitatrecht in § 51 UrhG nicht gedeckt:
Das Urheberrechtsgesetz regelt in § 51 UrhG unterschiedliche Arten von Zitaten, nämlich das sogenannte Großzitat, das Kleinzitat und das Musikzitat (dazu siehe oben „Zitatrecht“). Gemeinsam ist dabei allen Arten von Zitaten, dass jeweils nur in einem durch den Zweck gebotenen Umfang zitiert werden darf. Gleichzeitig müssen die Zitate jeweils in einem selbständigen, selbst urheberrechtlich schutzfähigen Werk angeführt werden.
Sammlungen urheberrechtlicher Zitate oder Aphorismen erfüllen diese Voraussetzungen in der Regel nicht. Denn die eigentliche Substanz einer derartigen Sammlung beruht auf dem Urheberrechtsgut Dritter. Daher kann – so hat es der Bundesgerichtshof ausdrücklich entschieden (BGH GRUR 1973, 216) – nicht mehr von einem „Anführen“ in einem selbständigen Werk die Rede sein. Der BGH weist zudem darauf hin, dass schon im allgemeinen Sprachgebrauch die Aneinanderreihung fremder Textstellen nicht als „Zitieren“, mithin als Anführen von Belegstellen für eigene Gedankengänge, bezeichnet werde. Die Unzulässigkeit von reinen Zitatensammlungen ohne Zustimmung der jeweiligen Rechteinhaber ergebe sich zudem aus der Entstehungsgeschichte des Urheberrechtsgesetzes." (Quelle: [1], Hervorhebung nachträglich eingefügt)
[Bearbeiten] BGH-Entscheidung Handbuch moderner Zitate
"Das Zitatrecht gestattet es nicht, ohne Zustimmung der Rechteinhaber eine reine Sammlung von Zitaten zu veröffentlichen. Dies hat der Bundesgerichtshof in seinem Urteil vom 22. September 1972 Az. I ZR 6/71 (= GRUR 1973, 216 - Handbuch moderner Zitate) entschieden. Der Leitsatz lautete:
Für die Aufnahme urheberrechtlich geschützter Textstellen in eine sogenannte Zitatensammlung, bei der sich der eigenpersönliche Beitrag des Herausgebers einer solchen Zusammenstellung im Wesentlichen in der Auswahl und Gliederung des Entlehnten erschöpft, bedarf es der Erlaubnis der Inhaber des Urheberrechts an den entlehnten Textstellen." (aus w:Zitatensammlung)
Bitte den Volltext unter http://de.wikisource.org/wiki/Bundesgerichtshof_-_Handbuch_moderner_Zitate lesen!
Obwohl das Urteil über 30 Jahre alt ist (und das Oberlandesgericht Hamburg zuvor ganz anders geurteilt hatte), kann man leider weder der jüngeren Rechtsprechung noch der juristischen Kommentarliteratur ein Abweichen von dem Grundsatz entnehmen.
So entschied 1990 das OLG München 6. Zivilsenat, Urteil vom 11. Januar 1990, Az: 6 U 5807/89 "1. UrhG § 51 Nr 2 ist als Ausnahmevorschrift eng auszulegen. Nach dieser Bestimmung sind Zitate zulässig, wenn die Stelle eines Werks nach der Veröffentlichung in einem selbständigen Sprachwerk angeführt wird, d.h. es muß ein selbständiges Werk iS von UrhG § 2 Abs 1 und UrhG § 2 Abs 2 und ein Sprachwerk iS von UrhG § 2 Abs 1 Nr 1 vorliegen. 2. Werden in einem Sonderheft einer Monatszeitung einzelne Zitate als Beiträge ohne irgendwelche verbindenden Texte nebeneinandergestellt, ist das zitierende Werk als Sammelwerk nicht selbständig, sondern vom zitierten Werk abhängig. Diese Abhängigkeit ist (hier) darin zu sehen, daß die Zitate als Beiträge zu dem Heft verwendet werden im Sinne von selbständigen Beiträgen einzelner Autoren zu einer Zeitschrift." (NJW 1990, 2003-2004)
Zur zukünftigen Rechtslage: Im vom Bundeskabinett verabschiedeten Referentenentwurf für den zweiten Korb der Urheberrechtsreform heisst es im § 51 nunmehr: Zulässig ist die Vervielfältigung, Verbreitung und öffentliche Wiedergabe eines veröffentlichten Werkes zum Zweck des Zitats, sofern die Nutzung in ihrem Umfang durch den besonderen Zweck gerechtfertigt ist (noch nicht Gesetz!). Dies könnte allenfalls bei mäßigen Zitaten Wikiquote zugutekommen, aber sicher keine allgemeine Freigabe von Zitatensammlungen bedeuten.
[Bearbeiten] Wichtige Wikipedia-Artikel zum Urheberrecht
- w:Urheberrecht
- w:Zitat
- w:Schöpfungshöhe
- w:Kampf um Songtexte
- w:Wikipedia:Textplagiat
- w:Wikipedia:Bildrechte (Entscheidung für freie Bilder)
[Bearbeiten] Chronologie der Warnungen an Wikiquote
- Juni 2004, IP (ausführliche Kritik, Darlegung der urheberrechtlichen Problematik mit Hinweis auf die Abmahnung durch die Kästner-Erben und weiterführenden Links, Forderung der Quellenangabe, Büchmann-Auswertung gefordert]
- Erinnerung an die URV-Problematik Juli 2004, IP
- September 2004, erneute URV-Erinnerung, IP
- Oktober 2004, weitere URV-Hinweise, IP
- November 2004, dito, IP
- März 2005, Hinweis auf das Rechtsgutachten und die Diskussion in der Mailingliste der Wikipedia, IP
- März 2005 nach Lektüre des Rechtsgutachtens
- April 2005 Timt schlägt vor: 1. WP-Artikel, 2. mindestens 1 Thema
- Juli 2005, Hinweis auf Mailinglistenbeiträge
- Sept. 2005, IP
- Oktober 2005, IP
- März 2006, offenbar Reaktion auf die Schließung von fr
Hinzu kommen wiederholte Diskussionen in der Wikipedia, z.B.
und deren Mailingliste.
Im Oktober 2005 wurde Anthere mit der Problematik befasst: http://meta.wikimedia.org/wiki/User_talk:Anthere/archive7#Wikiquote_de
Siehe auch Wikiquote:Urheberrechte beachten und Diskussion, wo die meisten Bedenken zusammengetragen sind.
[Bearbeiten] Übersetzungen
Werden antike oder fremdsprachige Texte zitiert, muss sichergestellt sein, dass nicht nur der Autor, sondern auch der Übersetzer 70 Jahre tot ist. Üblicherweise gelten auch sehr bescheidene Übersetzungsleistungen als urheberrechtlich geschützt. Dazu ist wenn irgend möglich der Name des Übersetzers anzugeben und seine Lebensdaten sind zu recherchieren
Siehe z.B. das Urteil http://de.wikisource.org/wiki/Oberlandesgericht_Zweibr%C3%BCcken_-_J%C3%BCdische_Friedh%C3%B6fe
[Bearbeiten] Sonderfall Bibel-Zitate
"Rechtshinweis Die Luther-Bibelübersetzung ist urheberrechtlich geschützt. Das Copyright liegt bei der Deutschen Bibelgesellschaft, Stuttgart. (© 1984, alle Rechte vorbehalten). Eine Vervielfältigung ist nur in den engen Grenzen des Urheberrechts zulässig. Eine vollständige Vervielfältigung des Bibeltextes ist auch zum privaten Gebrauch nach § 54 Abs.4 UrhG nur mit Zustimmung der Deutschen Bibelgesellschaft erlaubt. Eine unbefugte Vervielfältigung des vollständigen Textes der Lutherbibel oder eine im wesentlichen vollständige Vervielfältigung stellt eine Straftat nach § 106 UrhG dar. Urheberrechtsverletzungen werden sowohl zivil- als auch strafrechtlich verfolgt." [2] Dies wird auch von Urheberrechtlern so gesehen. Siehe auch http://www.zur.nieden.de/bibel/ Man kann weder behaupten, dass jedes Bibelzitat in dieser Übersetzung Schöpfungshöhe aufweist noch dass alle keine aufweisen. Voraussetzung einer Lösung, die durchaus nicht jetzt zu erfolgen braucht, wäre, dass jedes Bibelzitat mit überprüfbarer Quelle der Übersetzung versehen wird. --Histo 17:25, 8. Jun 2006 (UTC)
[Bearbeiten] Koordination der Löschungen
Löschkandidaten befinden sich derzeit unter
Die Jahreszahlkategorien von 1950 bis 2006 wurden dank des eifrigen Einsatzes von AT, Timo Müller und Mnh überprüft und die gefundenen potentiellen URV von Histo kontrolliert. Puh!
Geprüft wurden von Benutzer:Histo
- alle Filmzitate (das Bedenklichste wurde zugleich gelöscht)
- alle Zitate von Afrikanern
- alle Zitate von Amerikanern (ohne US-Amerikaner)
- alle Zitate von Australiern und Neuseeländern
- alle Zitate von Arabern
- alle Zitate von Asiaten und Kurden
- alle Zitaten der Nationalitäten des ehemaligen Ostblocks (mit Russen)
- alle Zitate der Färinger, Isländer, Norweger, Schweden und Finnen
- alle Zitate der Iren, Liechtensteiner und Monegassen
- alle Zitate der Spanier und Portugiesen
- alle Zitate der Dänen, Polen und Ungarn
- alle Zitate der Belgien, Niederländer und Luxemburger
- alle Zitate der Griechen, soweit nicht aus der Antike (auf eine Durchsicht der Römer wurde verzichtet)
- Kategorie: 1935
Noch durchzusehen an Nationalitäten:
- Deutsche, Österreicher, Schweizer
- Franzosen
- Italiener
- Briten
- US-Amerikaner
[Bearbeiten] Diskussion zum Urheberrecht und den Löschungen
[Bearbeiten] Richtlinien für die Wiederherstellung einzelner Filmzitate
Kopiert vom Portal Filmzitate
- Abhängig von der Bedeutung des Films können bis zu insgesamt 5 kurze Zitate und Dialogsequenzen toleriert werden.
- Die einzelnen Zitate dürfen keine eigenständige Schöpfungshöhe [3] aufweisen, mehr als 3-4 Sätze sollte keines umfassen.
- Im Zweifel mich fragen. --Histo 12:31, 6. Jun 2006 (UTC)
- So, habe jetzt mal angefangen mit den WQ:WW. Und ich gehöre schon zu den kritischten Beobachtern, da dürfte also noch viel mehr kommen. --el TruBlu ?! 13:24, 6. Jun 2006 (UTC)
Wir können die Zahl sicher auch auf 2 oder 3 heruntersetzen, wenn euch das lieber ist. Jede Zahl ist willkürlich, der Ansatz richtet sich nach meinen Erfahrungen. Bei einzelnen Sätzen kommt es auf die Sätze an. Bei URVs ist kein Löschantrag und keine Diskussion vonnöten, da das Rechtsbrüche sind. Es ist keine Zeit mehr zum Diskutieren, es wäre schön, wenn du das begreifen könntest. --Histo 14:46, 6. Jun 2006 (UTC)
- Warum bitte schön ist keine Zeit mehr? Und wieso sind Zitate, die du für ok betrachtest, plötzlich keine Rechtsbrüche mehr? --el TruBlu ?! 14:49, 6. Jun 2006 (UTC)
- Und Diskussion sollte immer möglich sein. Manchmal sind Eilentscheidungen sinnvoll, aber nur bei klaren Sachverhalten. Diese Sache ist alles andere als klar, was auch daran deutlich wird, dass du nicht konsequent bist. Und denk dran: Admins sind keine gottgleichen Wesen, die Entscheidungsbefugnisse haben. Entscheiden soll die Gemeinschaft. Also keine weiteren undiskutierten Löschungen in diesem Thema mehr, bitte. --el TruBlu ?! 14:55, 6. Jun 2006 (UTC)
- Dem muss und kann ich einfach nur zustimmen!!! --Commander Bond 007 15:05, 6. Jun 2006 (UTC)
Ihr habt bisher nichts getan, die eklatanten Rechtsbrüche (also diejenigen Artikel, die besonders dreiste URV sind) zu beseitigen, obwohl ziemlich lange die URV-Problematik bekannt war. Also beschwert euch jetzt nicht, wenn mit dem groben Besen durchgekehrt wird. Ich kann auf Wunsch gern auch die übrigen verbliebenen Filmzitate löschen, von denen ich denke, dass sie nach meinem Gefühl in einer Grauzone sich befinden und nicht zu riskant sind. Über mein Gefühl diskutiere ich hier aber nicht. Wenn das nicht respektiert wird, führt kein Weg daran vorbei, alle Filmzitate ausnahmslos zu löschen, da es Zitate aus urheberrechtlich geschützten Werken sind und keine Einzelprüfung, ob Schöpfungshöhe gegeben ist, vorgenommen werden kann. Ein Rechtsanwalt würde wohl eher zur Radikallöschung tendieren. --Histo 15:14, 6. Jun 2006 (UTC) Ende Kopie
- Ich kann hier auch nur el TruBlu zustimmen. Mir scheint die ganze Urheberrechtsaktion eine unbegründete Blitz-Säuberungsaktion von einzelnen Administratoren zu sein, die sich irgendwie profilieren möchten. Als Begründung hierfür möchte ich anführen, dass die unter der Rubrik "Chronologie der Warnungen an Wikiquote" einfach nur irgendwelche anonymen Hinweise darstellen, die teilweise nur nebenbei in den Diskussionen erwähnt wurden. Ich kann hier jedoch nichts von einer gerichtlichen (einstweiligen) Verfügung erkennen und denke, dass bei einer konsequenten Durchführung der Säuberungsaktion dieses Projekt ohnehin zum Scheitern verurteilt ist. Aber was mir bis heute nicht so ganz einleuchtet ist die Tatsache, dass Administratoren keinerlei Bezug zu den tatsächlichen Verantwortlichen dieses Projektes haben und somit auch nicht die Konsequenzen zu tragen hätten. Danke! -- Anonym 13:24, 20. Jun 2006
- Nicht böse sein, Histo, aber in einem Projekt mit einigen Tausend Mitgliedern und Beitragenden ist dein Gefühl, auch wenn es das eines Admins ist, einfach irrelevant. Hier geht es um Konsens und Fakten und um keine radikale, wenn auch gefühlsbetonte Löschungsaktion. --Summentier 14:39, 27. Jun 2006 (UTC)
-
- In diesem Fall sind Histos Erfahrungen und Gefühl die Gründe weshalb die Nutzung einer Grauzone überhaupt erst möglich ist. Konsens und Fakt ist das deutsche Urheberrecht und nicht was hier über Jahre trotz Warnungen praktiziert wurde. Gefühlsbetont wird die Löschungsaktion in erster Linie durch den (durchaus nachvollziehbaren) Frust derjenigen Beitragenden, die über Jahre hinweg gegen das Urheberrecht verstoßen haben und nun persönliche Angriffe gegen diejenigen Benutzer die dieses Projekt aus der Rechtsverletzung führen wollen, fahren. Die Alternative zur Löschung vieler Artikel und u.U. gekürzten Wiederherstellung ist, wie von Histo angesprochen, die vollständige Löschung ohne Wiederherstellung. Denkbar und auch bereits andiskutiert wurde die Einstellung des deutschsprachigen Projekts. Histo sprach sich deutlich für die Weiterführung aus und garantierte seine Mitarbeit am Projekt und überzeugte damit u.a. unseren Bürokraten. @Anonymus: Profilieren muss sich Histo hier sicherlich nicht. Er ist in der WP der kompetente Ansprechpartner für das Urheberrecht und geniesst den entsprechenden Respekt. Im Rahmen einer einstweiligen Verfügung ohne Reform würde das Projekt vermutlich sofort eingestellt werden. Warum die WQ aufgrund dieser Reform, und damit der Beachtung der Rechte Dritter, scheitern sollte ist mir nicht ganz klar. Grüße --AT 15:29, 27. Jun 2006 (UTC)
-
-
- In den Grundzügen magst du Recht haben, ein kleines aber nicht unbedeutendes Detail siehst du gänzlich falsch: Es führt hier niemand "persönliche Angriffe gegen diejenigen Benutzer die dieses Projekt aus der Rechtsverletzung führen wollen". Es geht nicht um das Beseitigen von URV - ohne Histos fachliche und soziale Inkompetenz wäre dieses Problem längst behoben. Dass du die Feinheiten von Wikiquote nicht erkennen kannst, nimmt einem Außenstehenden wie dir niemand übel. --Thomas 18:29, 27. Jun 2006 (UTC)
-
[Bearbeiten] Vorschlag
Von Wikiquote:Urheberrechte beachten kopiert
(von Diskussion:Peter Handke hierher kopiert)
... (BGH Handbuch moderner Zitate) ...
Ja, ein Urteil, das es sich etwas einfach macht, aber anscheinend leider seit 1972 Stand der Dinge ist. Vorschlag: Wikiquote ist nur ein Anhang zu Wikipedia (ggf. müssen entsprechende Richtlinien zur Gestaltung und Benutzung eingeführt werden). --80.129.94.238 00:37, 7. Jun 2006 (UTC)
- Wenn Wikiquote nicht ein bloßes Kompendium antiquarischer Werke werden soll, wäre das aus meiner Sicht ein sinnvoller Vorschlag. Ansonsten ist Wikiquote zumindest aus Sicht der Wikipedia ein weitgehend nutzloses Projekt, da eine Ergänzung von enzyklopädischen Artikeln durch halbwegs aktuelle Zitate nicht möglich ist. Der Sinn des Projektes besteht dann wohl eher in einer Art von modernem Staubwischen und Bücherbinden. Ein hübsches Nischenprojekt, das seine paar Dutzend Leser finden wird. Mkleine 21:20, 7. Jun 2006 (UTC)
Man kann Wikiquote juristisch nicht zum Anhang der Wikipedia erklären. Ich teile die Einschätzung der Nutzlosigkeit nicht. Zum einen sind aktuelle Zitate nach meiner Meinung bei klarem Bildungsauftrag in geringem Umfang sehr wohl vertretbar, zum anderen ist die Public Domain ein reiches Gebiet, das zitatemäßig alles andere als abgefischt ist - auch was fremdsprachige Zitate angeht. --Histo 21:38, 7. Jun 2006 (UTC)
- Danke für die Zusammenstellung hier. Sollten die modernen Zitate also der Rechtsklarheit zuliebe technisch/logisch in die Wikipedia zurück (zum Beispiel in Artikel wie "Peter Handke (Zitate)"), oder wird jetzt in Wikiquote eine Regelung wie fair use, sehr eng ausgelegt, angestrebt? --80.129.97.210 17:31, 8. Jun 2006 (UTC)
- Wenns nach mir geht, können wir hier eine Grauzone nutzen, wenn wirs im Einzelfall nicht übertreiben. Also bei einem Autor von Peter handke sicher nicht mehr als 5 Zitate aus literarischen Werken, bei denen die Schöpfungshöhe mutmaßlich bejaht werden muss, ergänzt durch Zitate mündlicher Äußerungen in der Presse und nicht zuvielen Zitaten aus der Presse über Peter Handke. Ein Artikel in der WP Peter Handke (Zitate) würde genauso dem gleichen Problem begegnen. Denkbar wäre aber der Einbau von Zitaten als Belegen zu Textausführungen in einen Auslagerungsartikel Peter Handke (Kontroverse um den Heine-Preis). Das Problem ist ja die isolierte Präsentation. Die Wikipedia-Artikel sind eigenständige Werke im Sinne von § 51 UrhG, daher sind dort Zitate als Belege möglich, aber dann in einen Text eingebaut und nicht als isolierte Auflistung --Histo 18:03, 8. Jun 2006 (UTC)
Die Zitate sollen ja nicht als Belege dienen, da die Artikel keine Thesen diskutieren. Sie sollen das neutrale Porträt der Person ergänzen und so "der kulturellen und wissenschaftlichen Weiterentwicklung einer Gesellschaft" dienen, ohne dass dies einen Eingriff in die unbestrittenen Persönlichkeits- und Verwertungsrechte darstellt. --80.129.97.210 18:33, 8. Jun 2006 (UTC)
Das ist halt ein Problem mit der jur. Fachsprache. Eine solche erläuternde, ergänzende Funktion wird von Juristen eben als Belegfunktion bezeichnet. Also da gibts keinen Dissens. Ein paar Zitate kann man immer als eigene Sektion in einem WP-Artikel stehen lassen, wenn es mehr sind, sollten die an passender Stelle in den Text eingebaut werden --Histo 18:43, 8. Jun 2006 (UTC)
- Eine solche Ungenauigkeit in der juristischen Fachsprache kann durchaus dazu geführt haben, dass die Urteilsbegründung im Fall BGH Handbuch moderner Zitate nicht ausreichend allgemeingültig formuliert wurde. Die Lösung, eine strenge Auslegung von fair use zu verwenden, hat meine Zustimmung. Sie ist m. E. auch einigermaßen praktikabel. Ein entsprechender Hinweis auf allen Seiten von modernen Autoren wäre aber nützlich. --80.129.97.210 19:29, 8. Jun 2006 (UTC)
Bis jetzt habe ich hier wirklich regelmäßig gerne hier hineingeschaut, doch wenn nun plötzlich alle Zitate, dessen Autor nicht schon 70 Jahre tot ist gelöscht werden sollen ist das ziemlich ... bescheiden. Zitate von Jean-paul Sartre? Pech gehabt. Werd mir in Zukunft dann andere Quellen suchen müssen, schade. Reform ist das nicht. Zumindest für die Nutzer einfach Negativ 217.235.219.74
[Bearbeiten] Artikelsperren
Moin!
Wenn Artikel wegen URV komplett gelöscht werden, dann sollte in den Artikeln ein erklärender Baustein eingesetzt werden. Momentan werden viele Filmzitatartikel neu angelegt. (Auf sehr unvollständige Art und Weise). --el TruBlu ?! 10:48, 8. Jun 2006 (UTC)
- Halte ich für sinnvoll --Histo 13:35, 8. Jun 2006 (UTC)
[Bearbeiten] Zitate, Aphorismen, Volksmund und Redewendungen
(hallo, ich bin ja nur selten hier, wenn ich als WP-autor einen artikel aufräume, daher mit der problematik nur in dortigen zusammenhang vertraut)
ich habe mal unter Wikiquote Diskussion:Styleguide#Sprichwörter und Volksmund erklären angefragt, wie mit Redewendungen umzugehen sei - ich halte ja dieses projekt hier für wie geschaffen, Redewendungen zu beinhalten
nun seh ich das im zusammenhang mit den URVs so: ist das zitat einer person hinreichend bekannt, und wird im sprachgebrauch genutzt, so wird es zum öffentlichen gut (so wie ein kunstwerk im öffentlichen raum zwar der URV unterliegt, seine abbildungen aber nicht - bzw liegt da das recht beim autor der abbildung). wenn aber ein - an und für sich rechtlich geschütztes - zitat so bekannt ist, dass es zur "stehenden rede" des sprachschatzes wird (und eine aufnahme des zitates in wikiquotes unterliegt ja wohl ähnlichen relevanzkriterien wie in der WP, also hinreichendem bekanntheitsgrad), so ist das anführen des originalzitates (mit ebenso exakter quellangabe wie in wissenschaftlichen publikationen, wie sie auch in der WP - idealer weise - betrieben werden soll) als Beleg für den korrekten Wortlaut zu sehen, und daher zulässig. voraussetzung ist aber, das das wikiquotes sich nicht als aphorismensammlung, sondern redewendungssammlung versteht, in der echte zitate nur eine untergruppe sind.
- dieser gedankengang ist aber schier auf meinem mist gewachsen und keineswegs rechtlich gesichert, sei also ein denkanstoß --W!B: 02:17, 16. Jun 2006 (UTC)
doch nicht, siehe Wiktionary (wikt:Kategorie:Redewendung) --W!B: 13:33, 3. Jul 2006 (UTC)
[Bearbeiten] Lizenzdiskussion, Erlaubnisse von Urhebern
[Bearbeiten] Materialien
Aus der Diskussion von Ernst Ferstl:
- Hallo Thomas, endlich habe ich mich durchgerungen, Herrn Ferstl anzuschreiben und er gab mir die Genehmigung, bei Euch seine Zitate einzutragen. Nähere Details zu seiner Person auf seiner Homepage www.gedanken.at. Ich freue mich riesig. Gruss - Ingrid 17.07, 7. Jul 2005
Eine solche Erlaubnis wird in anderen Wikimedia-Projekten nicht als ausreichend angesehen.
- Die Erlaubnis ist an info wikipedia.de zu mailen, dort wird dann die OTRS-Ticketnummer hier eingetragen.
- Aus der Erlaubnis die Zitate hier aufzunehmen, geht ihre Unterstellung unter die GNU FDL nicht hervor: Alle Beiträge zur Wikiquote fallen unter die GNU-Lizenz für freie Dokumentation. heisst es bei jedem Edit. Dies würde bedeuten, dass jeder die Zitate (womöglich auch weitere?) auch kommerziell nutzen könnte und beliebig verändern dürfte. Das wird Herr Ferstl aus guten Gründen nicht wollen. Es ist daher ein Baustein in den Artikel zu setzen, in etwa Diese Zitate sind urheberrechtlich geschützt und dürfen gemäß der Erlaubnis des Urhebers in Wikiquote verwendet werden. Andere Wikimedia-Projekte akzeptieren solche Insel-Erlaubnisse nicht. --Histo 18:05, 7. Jun 2006 (UTC) Ende Kopie
Für Zitate im Sinne von § 51 UrhG gilt das w:Änderungsverbot.
Benutzer_Diskussion:Histo#H.C3.B6rspielzitate (Erlaubnis zur Veröffentlichung hier, wenn Copyright-Vermerk und zwei Links.)
Von der Diskussion Histo
Verschiedene Aphoristiker
Hallo Histo, alle zeitgenössischen Aphoristiker, die ich eingetragen habe, gaben mir die Erlaubnis dazu und zwar schriftlich. Anscheinend genügt es nicht. Könntest du mir bitte die genaue E-Mail-Adresse angeben, wo die Autoren ihre Zustimmung senden könnten? Aus der Vielfallt der Informationen gestehe ich, dass ich die genaue Mail-Adresse nicht gefunden habe. Eine Ausnahme bildet Frau Irina Rauthmann insofern, dass man sie fast nicht erreichen kann. Ich habe monatelang auf ihre Antwort gewartet, dieweil sie sich im Ausland befinden und schwer zum Internet Zugang hat. Würde es dir vorübergehend genügen, wenn ich euch ihre E-Mail sende bis ich sie erreichen kann? -.- Ingrid 10.15, 10. Jun 2006
- Hallo Ingrid, wenn der Autor eine E-Mail mit der Erlaubnis seine Zitate hier zu veröffentlichen an "info@wikiquote.de" schickt, dann kann die Ticketnummer der eingehenden E-Mail aus dem OTRS auf der jeweiligen Diskussionseite eingetragen werden. Evtl. könnte aber auch eine Vorlage angelegt werden, so dass auf die Genehmigung direkt auf der Autorenseite hier in der Wikiquote angezeigt werden kann. Da es scheinbar relativ schwierig und langwierig ist, die Erlaubnisse ein zweites Mal einzuholen, könntest Du möglicherweise zunächst die Mails, die Du schon erhalten hast, an "info@wikiquote.de" weiterleiten. Ob das dann rechtlich bereits ausreicht oder ob sie von dem Autor direkt kommen müssen, weiß ich leider nicht, aber da wird Histo sicherlich noch genauere Auskunft zu geben, wenn er morgen wieder online ist. Gruß --WIKImaniac 09:32, 10. Jun 2006 (UTC)
- Hallo WIKImaniac, das wäre mir sehr lieb, denn glaube mir, es hat sich ein sehr guter Kontakt ergeben zwischen Autoren und mir und alle haben mir das Vertrauen ausgesprochen und waren auch sehr zufrieden mit der Eintragungsart. Wenn die Lösung, so wie du sie vorschlägst, geht, wäre mir ein rieser Stein vom Herzen "gefallen". Gruss und danke für deine prompte Antwort. - Ingrid 16.07, 10. Jun 2006
- Nochmals hallo WIKImaniac, die 1. Mail habe ich an der E-Mail-Adresse geschickt, die du mir angegeben hast, allerdings ohne die ", sondern nur info@wikiquote.de und da kam die Meldung "can not be delivery". Was soll ich nun machen? Ich bin etwas "verzweifelt"! Gruss - Ingrid 16.28, 10. Jun 2006
- Hmm, dass Du die Anführungszeichen weggelassen hast, war genau richtig. Warum die E-Mail nicht zugestellt werden konnte, kann ich mir nicht erklären. Ich hoffe, einer der anderen Admins hat eine Erklärung bzw. einen Lösungsvorschlag parat. Notfalls könntest Du die E-Mail an "info@wikipedia.de" senden und nachfragen, ob sie dort an die richtige Adresse gegangen ist bzw. welche Adresse die entsprechende Adresse in der Wikiquote wäre. Gruß --WIKImaniac 19:29, 10. Jun 2006 (UTC)
- Nochmals hallo WIKImaniac, die 1. Mail habe ich an der E-Mail-Adresse geschickt, die du mir angegeben hast, allerdings ohne die ", sondern nur info@wikiquote.de und da kam die Meldung "can not be delivery". Was soll ich nun machen? Ich bin etwas "verzweifelt"! Gruss - Ingrid 16.28, 10. Jun 2006
- Hallo WIKImaniac, das wäre mir sehr lieb, denn glaube mir, es hat sich ein sehr guter Kontakt ergeben zwischen Autoren und mir und alle haben mir das Vertrauen ausgesprochen und waren auch sehr zufrieden mit der Eintragungsart. Wenn die Lösung, so wie du sie vorschlägst, geht, wäre mir ein rieser Stein vom Herzen "gefallen". Gruss und danke für deine prompte Antwort. - Ingrid 16.07, 10. Jun 2006