Wikisource:Skriptorium/Archiv/2023/August

aus Wikisource, der freien Quellensammlung
Archiv Diese Seite ist ein Archiv abgeschlossener Diskussionen. Ihr Inhalt sollte daher nicht mehr verändert werden. Benutze bitte die aktuelle Diskussionsseite.

Um einen Abschnitt dieser Seite zu verlinken, klicke im Inhaltsverzeichnis auf den Abschnitt und kopiere dann Seitenname und Abschnittsüberschrift aus der URL-Zeile deines Browsers (Beispiel: [[Wikisource:Skriptorium/Archiv/2023/August#Abschnittsüberschrift]]).

Was ist gemeinfrei?

Im Projekt Paulys RE möchte ich gemeinfrei wie folgt definieren (Vorschlag):

"Kurze Artikel ohne Schöpfungshöhe sind genauso gemeinfrei wie Artikel, deren Autor seit mindestens 70 Jahren tot ist. Daher können Artikel mit einem Umfang von bis zu zwei Sätzen editiert werden, auch wenn der Autor noch keine 70 Jahre verstorben ist.

Titel, Inhaltsverzeichnis, Zitate sowie Stellen- und Literaturangaben zählen nicht zum genannten Umfang von ‚bis zu zwei Sätzen‘. Bei auflistenden Artikeln ist es gut möglich, dass umfangreichere Texte keine Schöpfungshöhe haben. Umgekehrt können Artikel, deren Umfang weniger als drei Sätze beträgt, durchaus eine Schöpfungshöhe haben, wenn sich eine eigene Positionierung des Autors findet, z. B. in der Abwägung von Forschungsmeinungen.

Beispiele:

  1. Die Faustregel ‚4 Druckzeilen im Original‘ hilft zur ersten Beurteilung, ob der Artikel gemeinfrei ist. Die Regel ist auf der sicheren Seite.
  2. Balbus 4 und Rufinus 8 sind gemeinfreie Aufzählungen ohne Schöpfungshöhe.
  3. Atargatis ist auch mit Nachtrag gemeinfrei, denn ohne Stellen- und Literaturangaben besteht er nur aus dem Titel »Semitische Göttin, welche im Abendlande gewöhnlich unter dem Namen Dea syra bekannt wurde.« Ein inhaltlicher Satz ist nicht erkennbar.
  4. Asteria 9 und Volumnius 21 sind gemeinfrei, da sie nur zwei Sätze umfassen.
  5. Asterios 14 ist gemeinfrei, weil der Autor vor mehr als 70 Jahren gestorben ist (Gustav Adolf Jülicher, † 2. August 1938). Aber er hat eine Schöpungshöhe:
    1. Titel: Asterius Urbanus, bekannt nur durch Euseb. hist. eccl. V 16, 17,
    2. Zitat: »wo ein Citat ... τὸ διὰ Μαξιμίλλης πνεῦμα
    3. Drei Sätze zum montanistischen Schriftsteller mit Forschungsmeinungen."

Bin ich auf dem richtigen Weg? ELexikon (Diskussion) 07:21, 7. Aug. 2023 (CEST)[Beantworten]

Ein generelles Urteil mag ich mir nicht erlauben, aber ein paar Anmerkungen hab ich trotzdem. "Bei auflistenden Artikeln ist es gut möglich, dass umfangreichere Texte keine Schöpfungshöhe haben." Einerseits find ich die Formulierung umständlich (besser: Es ist gut möglich, dass auch längere Texte keine Schöpfungshöhe haben, etwa wenn sie lediglich Bekanntes auflisten oder so), vor allem aber finde ich das schwierig. Eine gute Auflistung kann enorme Arbeit bedeuten und m.E. auch schöpferisch sein, da sie einen Überblick bietet, der ohne die Auflistung vorher nicht möglich war.
Eine Positionierung kann auch implizit erfolgen und daher schwer zu bemerken sein. Das geht selbstverständlich auch in zwei Sätzen. Beispiel: "Schöpfungshöhe kann nur in Texten mit einer Länge von mindestens drei Sätzen erreicht werden. Kürzere Texte sind immer gemeinfrei." Das ist natürlich tendenziös, ohne dass diese Positionierung sprachlich als solche markiert ist. Sowas kommt in der RE vielleicht nicht vor - aber dass das Kriterium schwierig ist, ist hoffentlich nachvollziehbar.
Zu deinen Beispielen: Ad 1: "Die Regel ist auf der sicheren Seite." finde ich unverständlich. Ist gemeint, dass im Zweifelsfall davon auszugehen ist, dass ein Artikel nicht gemeinfrei ist? Dann bitte auch deutlich hinschreiben. Wenn gemeint ist, die Regel (= die genannte Faustregel) sei stets auf der sicheren Seite, gelte also uneingeschränkt, dann passt das nicht dazu, dass sie lediglich bei der ersten Beurteilung helfe.
Ad 3: "Ein inhaltlicher Satz ist nicht erkennbar" meint vermutlich, eine persönliche Bewertung bzw. Positionierung des Autors sei nicht erkennbar.
Beispiel 5 finde ich unnötig: Diese Art von Gemeinfreiheit ist unstrittig, fraglich ist sie ja nur in Fällen, bei denen der Tod des Urhebers weniger als 70 Jahre zurückliegt.
Ich würde vorschlagen, auf eine Anlaufstelle für Zweifelsfälle zu verlinken. Kann ja einfach die Diskussionsseite vom Pauly-Projekt sein. --Jonas kork (Diskussion) 11:15, 21. Aug. 2023 (CEST)[Beantworten]
Besten Dank @Jonas kork für die wertvollen Hinweise. Das Resultat ist in den RE Editionsrichtlinien festgehalten, siehe Wikisource:RE-Werkstatt/Anleitung#Keine Schöpfungshöhe = gemeinfrei. ELexikon (Diskussion) 10:16, 24. Aug. 2023 (CEST)[Beantworten]
Archivierung dieses Abschnittes wurde gewünscht von: ELexikon (Diskussion) 06:38, 31. Aug. 2023 (CEST)[Beantworten]

Poll regarding August 2023 Wikisource Community meeting

Hello fellow Wikisource enthusiasts!

We will be organizing this month’s Wikisource Community meeting in the last week of August and we need your help to decide on a time and date that works best for the most number of people. Kindly share your availability at the wudele link below:

https://wudele.toolforge.org/U9b5TC4QJMPuu1tY

Meanwhile, feel free to check out the page on Meta-wiki and suggest topics for the agenda.

Regards

KLawal-WMF and PMenon-WMF

Sent via MediaWiki message delivery (Diskussion) 12:53, 12. Aug. 2023 (CEST)[Beantworten]

Archivierung dieses Abschnittes wurde gewünscht von: Mapmarks (Diskussion) 23:00, 23. Sep. 2023 (CEST)[Beantworten]

Überprüfe die Charter für das Koordinationskomitee des universellen Verhaltenskodex

Hallo allerseits,

ich freue mich, über die nächsten Schritte in der Arbeit am universellen Verhaltenskodex informieren zu können! Der Entwurf der Charter für das Koordinationskomitee des universellen Verhaltenskodex (U4C) steht jetzt zur Überprüfung bereit.

Die Durchsetzungsleitlinien erfordern ein Aufbaukomitee, das eine Charter entwirft, in der Abläufe und Details für ein globales Komitee namens Koordinationskomitee des universellen Verhaltenskodex (U4C) enthalten sind. Im Lauf der vergangenen Monate hat das U4C-Aufbaukomitee als Gruppe zusammengearbeitet, um die U4C-Charter zu besprechen und zu entwerfen. Das U4C-Aufbaukomitee freut sich über Feedback zum Entwurf der Charter bis zum 22. September 2023. Nach diesem Datum wird das U4C-Aufbaukomitee die Charter nach Bedarf überarbeiten und im Anschluss wird eine Community-Abstimmung gestartet.

Beteilige dich an der Diskussion bei den Sprechstunden oder im Meta-Wiki.

Beste Grüße

RamzyM (WMF), on behalf of the U4C Building Committee, 17:35, 28. Aug. 2023 (CEST)[Beantworten]

Archivierung dieses Abschnittes wurde gewünscht von: Jenne1504 (Diskussion) 10:42, 14. Nov. 2023 (CET)[Beantworten]

Sind diese Listen hier richtig aufgehoben? Gehören die nicht eher in die jeweile WS der entsprechenden Sprache? Wo enden wir dann, wenn wir hier alle Digitalisate weltweit katalogisieren? --Jenne1504 (Diskussion) 13:38, 1. Aug. 2023 (CEST)[Beantworten]

Seiten in ,unserer WS' mit Links zu fremdsprachigen Zeitschriften sind zielführend. Eine Sammlung von Links auf fremdsprachige Portale und/oder Seiten bei fr:WS, en:WS, it:WS etc. sind besser, um Vollständikeit und Aktualität zu erreichen. Eigene Listen braucht es nicht. Begründung: auch Italiener und Franzosen müssen englische Periodika konsultieren, aber die suchen nicht in der deutschen WS. Gute fremdsprachige Beispiele:
Neu zu ergänzende Zeitschriften gehören deshalb auf die WS-Seiten der zutreffenden Sprache, sonst machen wir die Arbeit doppelt und die Nachführung ist x-fach statt nur einmal. ELexikon (Diskussion) 10:24, 2. Aug. 2023 (CEST)[Beantworten]
Meintest du nicht zielführend? --Jenne1504 (Diskussion) 10:55, 2. Aug. 2023 (CEST)[Beantworten]
Danke, habe meinen Beitrag präzisiert. ELexikon (Diskussion) 07:30, 7. Aug. 2023 (CEST)[Beantworten]
Und was machen wir nun? --Jenne1504 (Diskussion) 09:35, 7. Aug. 2023 (CEST)[Beantworten]
@Haendelfan: Danke für deine sehr guten Vorarbeiten unter "Zeitschriften (Architektur)/fremdsprachige". Du bist sehr aktiv! Ich erkenne auch ein Bedürfnis für eine neue Seite in Wikisource/deutsch, welche Links auf fremdsprachige WS-Portale sammelt, die fremdsprachige Zeitschriften auflisten. Zwei Beispiele sind oben, das wäre ein grosser Nutzen, denn wir hätten unter anderem Zugang den fremdsprachigen Zeitschriften des klassischen Altertums in den fremdsprachigen WS. Und die von Dir neue gefundenen Digitalisate würden dort gelistet. Was meinst Du zu dieser Idee? ELexikon (Diskussion) 14:45, 7. Aug. 2023 (CEST)[Beantworten]
Vielen Dank erstmal für den Hinweis. Ich habe natürlich die Entwicklung auf den fremdsprachigen WS nicht im Blick. Ich hatte nur vor Jahren mal wegen Benutzer:Haendelfan/The Illustrated London News schon eine Diskussion hier und dann auf der englischsprachigen WS. Dort kam damals der Vermerk, dass Digitalisate nicht nachgewiesen würden, nur richtige Originaltexte. Hier kam dann später der Hinweis, dass man zu z.B. für fremdsprachige Zeitschriften für Fotografie eben eine solche Unterseite wie von mir jetzt für Architektur angelegt (oder zuvor für Technik oder Medizin) erlaubt und angelegt worden sei und deswegen bin ich nach dem Muster verfahren. Auf der russischsprachigen WS habe ich diverse russische ZS angelegt, einige Fachzeitschriften zum Teil hier gespiegelt, weil vielleicht doch einige nach dem transkribierten Titel suchen. Ich werde mich mal mit dem englischsprachigen Portal genauer befassen und sehen, ob dort z.B. diese bei uns übliche Verlinkung zu Vorgängertiteln und Nachfolgetiteln usw. erfolgen kann, denn so wie die jetzigen Portalseiten dort sind, sind sie ja geradezu winzig in Anbetracht der Masse an englischen und amerikanischen Journals und die Titelgeschichten sind ja im angloamerikanischen Sprachraum auch zum Teil abenteuerlich, sodass das auf einer solchen Sammelseite wie der verlinkten schnell unübersichtlich wird. Es macht mir aber natürlich nichts, die Seiten künftig in der englischsprachigen WS anzulegen. Ich werde dort mal eine Diskussion im Skriptorium eröffnen. Danke auf jeden Fall für den Hinweis, vielleicht kann ich dann auch die Illustrated London News mal endlich in den Namensraum verschieben.--Haendelfan (Diskussion) 15:36, 7. Aug. 2023 (CEST)[Beantworten]

Mal eine ganz andere, neue Diskussionsrichtung: wo kann man möglicherweise ein sprachen-übergreifendes Projekt initiieren, das alle Zeitschriften und vielleicht auch alle Autorenseiten auf einer Seite gelistet werden oder zumindest die Verweisseite an einer Stelle geführt wird (alle Zeitschriftentitel an einer Stelle und dann der Link zur entsprechenden Wikisource. In der englischen WS bin ich noch nicht fertig mit Diskussion, aber immerhin haben wir angefangen. --Haendelfan (Diskussion) 19:57, 18. Aug. 2023 (CEST)[Beantworten]

+1. Also mit einer Diskussion auf Wikisource - Alle Sprachen? Spannend! Das scheint mir der richtige Weg. ELexikon (Diskussion) 05:39, 19. Aug. 2023 (CEST)[Beantworten]
@ELexikon:@Jenne1504:Hallo, nach eurem Feedback habe ich wie vorgeschlagen, erneut eine Diskussion auf der englischen Wikisource begonnen inkl. eine ähnliche Strukturierung vorgeschlagen wie in unserem Zeitschriften-Bereich (Hauptseite mit allen Titeln, die irgendwo berücksichtigt sind; Themenseiten zu einzelnen Fachgebieten, auf denen auch die Verlinkungen zu Vorgängern und Nachfolgern erfolgen [können] und eben Auslagerung v.a. von großen Zeitschriften auf separate Unterseiten. Wie schon vor Jahren wurde mir deutlich gemacht, dass reine Auflistungen zu Links zu digitalisierten Bänden einer Zs. per se keinen Wert darstellen und das eigentliche Ziel darin besteht, wenn schon gegengelesene Editionen von Primärtexten zu liefern, also quasi eine gegengelesene Edition der einzelnen Zeitschriften. In der Tat ist bei den meisten der Zeitschriften, die auf der englischen Portalseite zusammengefasst sind, zumindest damit begonnen worden, selektierte, zuweilen sogar nur einzelne Texte aus der Zeitschrift ediert zur Verfügung zu stellen und die Links zu Digitalisaten sind quasi nur Vorbereitung zu mehr. Ich hatte eine ähnliche Diskussion vor Jahren schon mal mit einer Zusammenstellung von Links zu Bänden der London Illustrated News, sodass auch hier am Ende die Seite nirgends online ging und weiter in meinem persönlichen Bereich schmort. Ich werde nach meinem Urlaub den Weg gehen in der WS für alle Sprachen die entsprechende Einrichtung einer Bibliothek der Zeitschriften vorzuschlagen - wie auch immer das dann konkret aussehen und vor allem gefunden werden soll. Ich bitte um die Erlaubnis, bis eine Regelung irgendwo anders gefunden ist, auch weiterhin wichtige ausländische Zeitschriften zu einzelnen Themen zusammensammeln inklusive große Zeitschriften im deutschen Namensraum online stellen zu dürfen. Es wäre - finde ich - schade, wenn alle die großartigen Sammlungen zu ausländischen Zeitschriften zur Photographie, Medizin, Architektur, Technik oder Kunst (um nur die zu nehmen, bei denen ich mitgemacht habe, hier vom Netz genommen würden, weil niemand in der deutschen WS suchen würde. Ich sehe das Problem selbst. Ich würde aber weiterhin bei dem Projekt, das nun langsam in die Gänge kommt, dass systematisch kuratierte Linkzusammenstellungen zu Bänden von Zeitschriften der WS nun endlich auch in der ZDB / EZB nachgewiesen bzw. in bestehenden digitalen Ausgaben an Pos. 1 gerückt werden, wenn - wie so oft - unsere Sammlungen viel umfangreicher sind als die vielen Rumpfdigitalisierungen, die in der ZDB zu finden sind, nicht zu vergessen die diversen von Mitstreitern der WS und mir initiierten und zustande gekommenen Digitalisierungen seltener Periodika mit Hilfe der unterschiedlichen Akteure. (Die Diskussionen in der englischen WS siehe unter https://en.wikisource.org/wiki/Wikisource:Scriptorium#Periodicals_listing und https://en.wikisource.org/wiki/User_talk:EncycloPetey#References_to_Internet_Archive_and_Hathitrust; ich entschuldige mich für die vollständigen Links, aber ich habe keine Seite finden können, wie man auf Seiten anderssprachiger Wikisources in Kurzform verlinkt.)--Haendelfan (Diskussion) 18:23, 27. Aug. 2023 (CEST)[Beantworten]
Klar, wenn die englische Wikisource dem Kriterium 'nur gegengelesene Editionen' folgt, dann haben Linksammlungen von Digitalisaten keinen Platz. Somit kann ich den unterschiedlichen Fokus von en:WS und de:WS verstehen. Danke für den Hinweis auf die Zeitschriftendatenbank ZDB und die Elektronische Zeitschriftenbibliothek (EZB), die ich nicht gekannt hatte.
Vermehrt referenziere ich bei Artikel wie RE:Octavius 32 auf Belegstellen in fremdsprachigen Zeitschriften (Latein, Altgriechisch, Englisch, Italienisch, Französisch ...). Denn die Artikel im Projekt Paulys RE sollen langfrisitg wissenschaftlich nutzbar sein. Beispiele sind Linksammlungen wie die Philologische Wochenschrift und Mitteilungen des deutschen archäologischen Instituts zu Athen (=Ath. Mitt.) auf [[Deutsches Archäologisches Institut]], dann die Berliner Studien für classische Philologie und Archaeologie auf [[Zeitschriften (Altertumswissenschaft)]] (=Berl. Stud.) und Corpus glossariorum Latinorum (=CGlL) unter dem Herausgeber [[Gustav Löwe]] oder Neue Jahrbücher für das klassische Altertum unter [[Zeitschriften/Pädagogik/N#217905-2]] (=N. Jahrb.). Ohne diese Links bleiben Abkürzungen wie OLZ kryptisch.
Das Ziel der en:WS, eine korrekte Edition aller Zeitschriften (?), erreicht unsere Generation unter den aktuellen Randbedingungen trotz künstlicher Intelligenz kaum. Die Informatik kann zwar bei Texterkennung, Erstellung von neuen Artikel und Erstkorrektur sehr gut unterstützen und über 90% abdecken. Aber nur wenige Personen bestätigen die umfangreichen, anspruchsvollen Texte in Zweitkorrektur, da aufwändig und oft unproduktiv. Die zur Diskussion stehenden Linksammlungen von fremdsprachigen Zeitschriften sind darum nötig, um gute Seiten im Projekt RE zu erstellen. Ich hoffe also auf WS für alle Sprachen oder auf eine vergleichbare Lösung in der deutschsprachigen WS oder ... ELexikon (Diskussion) 14:50, 28. Aug. 2023 (CEST)[Beantworten]
Lieber @ELexikon:, danke für deine Rückmeldung und die Unterstützung meines Anliegens, auch fremdsprachige Zeitschriften (natürlich nicht primär, sondern wie wir dazu kommen, mit Linkzusammenstellungen zu erschließen. Um die Anfrage bei WS Alle Sprachen kümmere ich mich, wenn ich aus dem Urlaub zurück bin. Ich bin gerade zu wenig online, um die Diskussion zeitnah zu verfolgen. Altertumswissenschaften waren bisher noch nicht in meinem Fokus, aber vielleicht wende ich mich auch mal Zeitschriften dort zu. Wenn ZS dringend benötigt werden, hinterlass mir eine Nachricht auf meiner Seite.--Haendelfan (Diskussion) 23:30, 31. Aug. 2023 (CEST)[Beantworten]
Kurzfristig ist alles in Ordnung, langfristig mache ich mir dazu Gedanken. Vor "Dresden" will ich den Index zu den Belegstellen abschliessen, also in welchen RE Artikeln wird die Stelle xy aus der Ilias von Homer zitiert. Bei Pauly sind Zeitschriften der Altertumswissenschaften sehr oft erwähnt, gewünscht sind punktgenaue Links auf die Digitalisate. ELexikon (Diskussion) 05:12, 1. Sep. 2023 (CEST)[Beantworten]
Archivierung dieses Abschnittes wurde gewünscht von: 9xl (Diskussion) 16:19, 3. Apr. 2024 (CEST)[Beantworten]

Zeitungen auf Extraseiten aussortieren - wie handhaben?

Hallo, ich habe eine neue Frage: in Polen wird derzeit durch eine konzertierte Aktion verschiedener Bibliotheken das, was noch zu haben ist von

von diversen Bibliotheken digitalisiert. User Mapmarks hat mich mit Recht darauf aufmerksam gemacht, dass dies eine Zeitung ist, keine Zeitschrift, es dafür aber andererseits (wohl?) noch keine Vorlage gebe. Dies ist natürlich auch für mich das erste Mal, dass eine Zeitung nicht an einer Bibliothek allein digitalisiert wird, sondern verschiedene Player das zusammendigitalisieren, was sie noch in ihren Beständen haben.

Ich möchte hiermit zur Diskussion stellen, ob wir auch für Zeitungen eine entsprechende Vorlage für den Fall anlegen, dass eine Zeitung nicht an einer Stelle digitalisiert wird/werden kann, inklusive der Verlinkung zu Vorgängern und Nachfolgern. Danke für euer Feedback. Haendelfan (Diskussion) 18:01, 27. Aug. 2023 (CEST)[Beantworten]

Archivierung dieses Abschnittes wurde gewünscht von: 9xl (Diskussion) 16:25, 3. Apr. 2024 (CEST)[Beantworten]

Nachnutzung Digitalisate

Hallo, ich möchte etwas aufgreifen, das ich 2018 schon mal angesprochen habe: Es geht um die Nachnutzung von Digitalisaten öff. Bibliotheken: Ich habe seinerzeit aus großen Bibliotheken gegensätzliche Auskünfte erhalten und das Problem (wenn es eines gab) bestand darin, dass Wikisource nicht den NC-Baustein im Lizenzmodell hat, aber einzelne Bibliotheken darauf bestehen, ihre Digitalisate dürften nur unter NC-Kontext nachgenutzt werden, womit unsere Plattform hier daraus keinen Nutzen ziehen dürfte.

Das Urheberrecht sieht eigentlich ja nunmehr in § 68 vor, dass bei Vervielfältigung gemeinfreier Werke keine Leistungsschutzrechte o.ä. anfallen, was nach meinem Laienverstand ja auch dig. Reproduktionen einschließen würde. Damit so würde man meinen, sei die Sache rechtlich geklärt. Dennoch bleibt es dabei: Große Einrichtungen beharren weiterhin auf dem NC-Baustein bei der Weiternutzung. Das ist z.B. die Rechteauskunft zum Portal Bavarikon.

Ich habe nun diese interessante Auskunft der Bayer. Staatsbib. zu genau dieser Frage im Netz gefunden. Da heißt es:

"Bei dem Vermerk "No Copyright - Non-Commercial Use Only" handelt es sich nicht um eine Lizenz, sondern um einen bloßen Rechtehinweis. Die betroffenen Digitalisate sind – wie Sie dem Rechtehinweis https://rightsstatements.org/page/1.0... entnehmen können – in einer öffentlich-privaten Partnerschaft (PPP) entstanden und dürfen aufgrund vertraglicher Beschränkungen nur unter Einschränkungen einer kommerziellen Nutzung zur Verfügung gestellt werden."

Letzteres soll wohl heißen, der kommerziell handelnde Vertragspartner bestimmt die Grenzen der Nutzung. Zumindest verstehe ich es so.

  1. Versteht eine/r von Euch, was hinsichtlich der rechtlichen Bedeutung der Unterschied zwischen einer "Lizenz" und einem "Rechtehinweis" sein soll? Ich verstehe es nicht!
  2. Und wieso kann die vertragliche Kooperatioon einer Bibliothek mit einem privaten Unternehmen am Ende zu einem "Rechtehinweis" führen, der doch ganz offensichtlich nur schwer mit dem § 68 UhRG in Einklang zu bringen ist?

Zumindest mir, der ich kein Jurist bin, scheint mir das schon willkürlich.--Jürgen Nemitz (HSP) (Diskussion) 17:48, 28. Aug. 2023 (CEST)[Beantworten]

In der Sprache der Gesetze übersetze ich den Begriff Rechtehinweis für di--Jürgen Nemitz (HSP) (Diskussion) 15:35, 30. Aug. 2023 (CEST)e Schweiz als Rechtsmittelbelehrung. Diese ist ein zwingender Hinweis der staatlichen Stellen auf die Rechte des Betroffenen. Zum Beispiel steht bei jeder Aufforderung zur Ratenzahlung der Steuern klar, dass in diesem Moment keine Einsprache möglich ist, und dass Verzugszinsen anfallen, wenn nicht fristgerecht bezahlt wird. Bei Wikisource erkenne ich keine kommerzielle Nutzung der Digitalisate und damit ist diese Bemerkung für WS hinfällig. Natürlich kann es kommeriell orientierte Unternehmen XY geben, welche die Digitalisate der Bibliothek gewinnorientiert verkaufen, möglicherweise unter Nutzung der Arbeiten bei WS. In diesem Fall käme der genannte Paragraph zur Anwendung gegen XY. Aber die WS doch dieses Verbot der kommerziellen Nutzung nicht aktiv an Dritte kommunizieren, denn es gilt sowieso. Fazit: WS ist auf der sicheren Seite und muss nichts unternehmen. ELexikon (Diskussion) 14:35, 29. Aug. 2023 (CEST)[Beantworten]
Ich bin ebenfalls nicht vom Fach und möchte daher keine verbindliche Auskunft in irgendeiner Hinsicht geben, allerdings ist es so einfach leider nicht. Wie von Jürgen Nemitz (HSP) bereits geschrieben, können weder bei Commons noch bei WS Dateien mit einer NC-Lizenz hochgeladen werden. Wenn wir Digitalisate von Bibliotheken übernehmen, die als NC gekennzeichnet sind, ohne diese als NC zu kennzeichnen, ignorieren wir grundlegend deren Lizenzbestimmungen. Ob die von den Bibliotheken vergebenen Lizenzen bei gemeinfreien Werken grundsätzlich als Copyfraud zu beurteilen sind, weiß ich nicht. Historiograf könnte hier vermutlich mehr sagen. --Dorades (Diskussion) 18:42, 29. Aug. 2023 (CEST)[Beantworten]
Nachtrag: Dazu hat sich Historiograf in der eingangs verlinkten Diskussion ja auch schon eindeutig positioniert. Tut mir leid, dass ich nichts Neues beitragen kann. --Dorades (Diskussion) 18:44, 29. Aug. 2023 (CEST)[Beantworten]
Was mir halt an der Sache aufstößt: Man meint, das Urheberrecht sei klar. Was gemeinfrei ist, bleibt auch bei (physischer oder digitaler) Reproduktion gemeinfrei. Wir kann dann ein simpler "Vertrag" zwischen einem Dienstleister und einer Bibliothek am Ende zu einem "Rechtehinweis" führen, der genau diese Gemeinfreiheit beschränkt?--Jürgen Nemitz (HSP) (Diskussion) 10:32, 30. Aug. 2023 (CEST)[Beantworten]
Mein Kommentar: Wenn Lobbyisten im Parlament an Gesetzen schrauben, müssen Gerichte der höheren Instanz klären. Als kurzfristigen Ausweg kann ich de:WS einen Server in den Schweizer Alpen anbieten, neu bis zu einem Terabyte. ELexikon (Diskussion) 11:54, 30. Aug. 2023 (CEST)[Beantworten]
Ich habe jetzt nicht vor, alle Bibliotheken nach den Rechtemodellen abzusklopfen, aber z.B. Wolfenbüttel bescheidet sich mit den Bausteinen BY und SA. Damit entfällt das fatale NC.--Jürgen Nemitz (HSP) (Diskussion) 15:35, 30. Aug. 2023 (CEST)[Beantworten]
In der Tat liegt bei der Nutzung von Digitalisaten keine kommerzielle Nutzung vor, denn wir machen ja kein Geld mit der Nachnutzung von Digitalisaten - weder von Google noch von deutschen oder anderen Bibliotheken. Viele Erzeuger von Digitalisaten sehen es nicht gerne, was aber stark gemacht wird, dass Druckereien in Indien oder China oder andernorts Digitalisate herunterladen und dann dieses Digitalisat als Druckvorlage verwenden und dann das mit Nutzung z.B. einer PDF oder einer höher auflösenden IIIF-Version des Google-Digitalisats bei der Bayerischen Staatsbibliothek entstandene Buch oder Zeitschriftenband verkaufen und damit also monetäre Erlöse erzielen. Es gibt auch Antiquariate, die sich früher ein Geschäftsmodell daraus gemacht haben, Bände illustrierter Zeitschriften aufzukaufen und "auszuschlachten" und aus diesen Bänden die Stiche herauszutrennen, selbst einzuscannen und dann nachzudrucken und das ganze dann als Stich (ohne Quellenangabe) zu verkaufen. Nachdem das bei ebay immer häufiger wurde, gibt es viele Nachahmer, die dafür hochauflösende Digitalisate im Netz nutzen. Ergo: wenn de:WS die Digitalisate nur nutzt, um daraus eine Textedition zu erstellen, die gemeinnützig frei im Netz steht, liegt keine kommerzielle Nutzung vor, eine kommerzielle Nutzung liegt auch nicht bei unseren Linkseiten zu Werken von Autoren vor; ebenso wenig sind die ganzen digitalen Ausgaben von Zeitschriften eine kommerzielle Nachnutzung. Wir müssen also nichts unternehmen.--Haendelfan (Diskussion) 23:02, 10. Sep. 2023 (CEST)[Beantworten]
Leider ist das so nicht ganz korrekt. Vorausgesetzt, dass eine vergebene NC-Lizenz Gültigkeit hat (und es sich um kein Copyfraud handelt), sind wir nicht berechtigt, für dasselbe Digitalisat eine Lizenz ohne NC zu vergeben, was sowohl bei Commons als auch Wikisource Pflicht ist. Auch wenn wir hier keine kommerziellen Interessen verfolgen, gestatten wir damit Nachnutzenden, bei WS/Commons vorliegende Digitalisate kommerziell zu verwerten (was ja übrigens mitunter in Form von E-Books auch passiert). Darum geht es ja bei den Lizenzen: Bedingungen zu definieren, unter denen mit den Texten, Bildern usw. weiter gearbeitet werden kann. Die sind dann im Falle von NC logischerweise auch für alle Nachnutzenden verbindlich. --Dorades (Diskussion) 00:27, 11. Sep. 2023 (CEST)[Beantworten]
Dazu noch ein Nachtrag. Ich habe diese Tage eine größere deutsche Bibliothek angefragt, die auf ihren Seite gar kein Lizenzmodell im Sinne von CC ausgewiesen hatte, aber den allgemeinen Satz stehen hat, dass die Nachnutzung ihrer Digitalisate keinen kommerziellen Zwecken dienen dürfe (was ja im Widerspruch zum Lizenzmodell hier steht). Ich habe mich explizit nach der Nutzung eines Digitalisats in Wikispource erkundigt und bekam zur Antwort, das Objekt per se sei urheberrechstsfrei (weil Autor länger als 70 Jahre tot), also dürfe ich es nutzen. Fazit: Bei den Bibliotheken herrscht weder Einheitlichkeit noch Klarheit im Umgang mit dieser Frage. Denn stricu sensu hätte man meine Bitte abschlagen müssen, wenn man das eigene Beharren auf "nichtkommerziell" ernst nimmt. Auf einem anderen Blatt steht, dass die Bibliotheken rechtlich vermutlich gar nicht auf dem NC bestehen dürfen, wenn das Objekt als solches gemeinfrei ist. Der Buchscanner generiert weder Leistungsschutz- noch Urheberrecht. Also, was soll überhaupt geschützt sein? Das müsste halt mal juristisch geklärt werden.--Jürgen Nemitz (HSP) (Diskussion) 12:54, 15. Sep. 2023 (CEST)[Beantworten]
Archivierung dieses Abschnittes wurde gewünscht von: 9xl (Diskussion) 10:25, 4. Apr. 2024 (CEST)[Beantworten]