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ADB:Arminius, Jakob

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Artikel „Arminius, Jakob“ von Wilhelm Gaß in: Allgemeine Deutsche Biographie, herausgegeben von der Historischen Kommission bei der Bayerischen Akademie der Wissenschaften, Band 1 (1875), S. 536–540, Digitale Volltext-Ausgabe in Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=ADB:Arminius,_Jakob&oldid=- (Version vom 22. Dezember 2024, 09:10 Uhr UTC)
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Arminius: Jakob A., eigentlich Herrmans oder Hermansen, Sohn eines Messerschmieds, war in dem Städtchen Oudewater (daher Veteraquinas) an der Yssel in Südholland im J. 1560, unbekannt an welchem Tage, geboren, † 19. October 1609. Er genoß als Knabe die Wohlthaten des Mathematikers Rudolph Snell. Dieses Schutzes bedurfte er um so mehr, da ihm in Folge der Verwüstung Oudewaters durch die Spanier seine Heimath und Familie gänzlich verloren gehen sollte. Mit trefflichen Talenten und ungewöhnlichem Eifer ausgerüstet, widmete er sich in Utrecht, Rotterdam und Marburg den theologischen und philosophischen Wissenschaften, hauptsächlich aber in Leyden, wo er frühzeitig für die ramistische Philosophie und gegen den herrschenden Aristotelismus eingenommen wurde. Sein theologischer Lehrer in Leyden war der streng calvinisch gesinnte Lambert Danäus. Die Stadt Amsterdam wurde auf den begabten Jüngling aufmerksam, ließ ihn in die Zahl der Alumnen eintreten, emgfahl ihn für den künftigen Kirchendienst und machte ihm möglich, zu Genf, [537] wo damals Theodor Beza im größten Ansehen stand, seit 1583 seine Studien fortzusetzen. Hier wurde ihm zwar der Ramismus stark verübelt, dennoch gelang es ihm, sich auszuzeichnen; auch in Basel machte er gute Fortschritte, gewann daher das beste Lob seiner Lehrer Beza und Grynäus, ja er würde an dem letzteren Orte mit 23 Jahren Doctor der Theologie geworden sein, wenn er nicht eine so vorzeitige Auszeichnung bescheiden abgelehnt hätte. Die schon damals geschlossene Freundschaft mit dem bekannten Uytenbogaert, nachmaligem Prediger im Haag, ist ihm für immer treu geblieben. Von der Schweiz aus wurde von ihm, obgleich ohne Erlaubniß seiner Vorgesetzten, eine Reise nach Italien unternommen, und ein seltsames Gerücht sagte aus, er habe in Rom dem Papste und den Jesuiten eine auffällige Huldigung erwiesen. Gewiß ist, daß ihn die in Rom wahrgenommene Sittenlosigkeit mit Erstaunen und Schrecken erfüllte. Nach Amsterdam 1587 zurückgekehrt, bereiteten ihm seine Zeugnisse die günstigste Aufnahme, er unterzog sich der Prüfung, ward am 11. August des folgenden Jahres zum Prediger daselbst berufen und eröffnete sein Amt unter glücklichen Auspicien. Die holländische Kirche hatte damals auf Grund der Confessio Belgica und des Heidelberger Katechismus ihren dogmatischen Abschluß gefunden. Auch A. haben wir anfangs als Anhänger des strengen Calvinismus zu denken, war er doch von Beza selber in die ganze Folgerichtigkeit einer unbedingten (supralapsarisch gedachten) Erwählungslehre eingeweiht worden. Aber es lag in seinem Geschick, daß ihn sein Beruf so frühzeitig an dieser empfindlichen Stelle angriff; denn bald sollte die Aufgabe an ihn herantreten, ein Dogma zu rechtfertigen, welches sich, je ernster er es in Untersuchung zog, um so mehr seinem Denken und Glauben entrückte, und an diesem Faden hing die ganze fernere Entwickelung seiner Wirksamkeit und öffentlichen Stellung. Wir haben uns in die Zeit zu versetzen, wo gerade von der Kanzel die Wahrung der ganzen Lehreigenthümlichkeit erwartet wurde, der Prediger also in dieser Hinsicht der schärfsten Aufmerksamkeit von Seiten der Gemeinde und ihres Vorstandes ausgesetzt war. Ein scharfsinniger Laie, Dirik Volckaertszoon Koornheert hatte seit 1578 das genannte Dogma öffentlich angetastet. Andere nahmen es mit Beschränkung in Schutz; so wurde der Unterschied der supralapsarischen und infralapsarischen Vorstellung, welchen die belgische Confession noch freigibt, offenbar. A. sah sich gerade zur Vertheidigung der harten Lehrform aufgefordert, aber eine gründliche Beschäftigung mit den gewöhnlich angezogenden Schriftstellern führten ihn schrittweise zu einer freieren Deutung. Schon 1590 und 91 erregten seine Predigten über Römer 7 Befremden, das Presbyterium wünschte Aufklärung, Besprechungen mit Petrus Plancius veranlaßten einen Conflict, der damals noch durch Martin Lydius und den Prediger Uytenbogaert ausgeglichen wurde, zumal A. die Erklärung abgab, um des Friedens willen die Schranken der gültigen Lehre nach Möglichkeit schonen zu wollen. Indessen der Verdacht gegen seine Rechtgläubigkeit war einmal rege geworden, als er daher seine Predigten über den Römerbrief fortsetzte und auf das wichtigste neunte Capitel ausdehnte, bezeugte der Kirchenrath aufs neue seine Unzufriedenheit. Er selber war geständig, von der üblichen Auffassung einiger Beweisstellen abzuweichen, behauptete aber, daß er an den Sinn, in welchem dieses oder jenes biblische Citat von der belgischen Confession benutzt werde, unmöglich gebunden sein könne. Die eingeleitete Untersuchung erstreckte sich noch auf einige andere Fragepunkte über Sündenfall, gute Werke, Unsterblichkeit der Engel, die aber in Folge seiner Verantwortung nicht weiter betont wurden. Inzwischen war die Aufregung bereits in weitere Kreise übergegangen, sie erlaubte keinen Stillstand mehr. Lob und Tadel und zutretende Gerüchte vermehrten nur den Zulauf seiner Predigten, die Stadt selber ehrte den tüchtigen Lehrer, indem sie ihm 1596 eine Reform der dortigen [538] Trivialschulen übertrug. A. beharrte in seinem Studium auf derselben Bahn und überzeugte sich immer mehr, daß die Prädestination, sobald sie von vorn herein absolutistisch und particularistisch verstanden werde, unmöglich auf das neunte Capitel des Römerbriefs gebaut werden könne. Der Engländer Perkins schrieb eine „Disceptatio de modo et ordine praedestinationis,“ Bas. 1589, diese wurde von A. in einem „Examen libelli Perkinsiani“ beurtheilt, welche Schrift den Universalismus der Gnadenwahl, wie er ihn forderte, schon bestimmter durchblicken läßt, gedruckt wurde sie erst nach seinem Tode. „Ich thue was ich kann, schreibt er damals an Uytenbogaert, indem ich die anerkannte Wahrheit lehre, die noch unerkannte erforsche, das Verstandene weiter untersuche, um es mit sicheren Gründen zu stützen. Dies aber thue ich in Schweigen und Hoffnung, während ich unterdessen den unzeitigen Eifer und die unerträgliche Leidenschaft einiger Menschen zu erdulden habe, bis mich Gott aus diesen Beschwerden erlöst, oder auch jenen den Geist der Milde und Besonnenheit einflößt, der ihren Eifer zu mäßigen vermag.“ Solche Worte bezeichnen die Lage, in der er sich damals befand, aber auch die Sammlung und Festigkeit seines Sinnes. Um den Argwohn der Widersacher nicht unnöthig zu reizen, lehnte er den Auftrag zur Widerlegung der Wiedertäufer ab, weil seine Gegenschrift auch jenes schwierige Capitel nothwendig hätte berühren müssen. Um andrerseits an jeder vollberechtigten Freiheit festzuhalten, protestirte er energisch gegen die unerhörte Zumuthung einer öfter zu wiederholenden Unterschrift der „Confessio Belgica,“ weil, wie er antwortete, dadurch eine „Inquisition über noch nicht offenbar gewordene Vergehungen“ eingeführt und ein geradezu Tridentinischer Geisteszwang begünstigt werden würde. Um 1602 brach eine Pest aus, A. übte bei dieser Gelegenheit treulich die Pflichten des Seelsorgers und bewies, daß ihm der Trost des Evangeliums leicht und warm von den Lippen floß.

In demselben Jahre brachte der Tod des Franz Junius in Leyden eine neue Wendung. Die Curatoren der Universität schwankten über die Wahl des Nachfolgers, glaubten aber dann das Richtige zu thun, indem sie den jüngeren Trelcatius und neben ihm Arminius, dessen gelehrte Eigenschaften längst anerkannt waren, als geeignete Candidaten bezeichneten. Für den letzteren verwendeten sich nun Grotius und Uytenbogaert, und A. selber leugnete nicht, daß der Uebergang zu einer akademischen Lehrthätigkeit, schon weil dieselbe auch einen höheren Grad von Lehrfreiheit verhieß, seinen Wünschen entsprechen würde. Aber die Ausführung des Vorhabens kostete große Mühe. Zuerst äußerte Franz Gomarus als der eifrigste Vorkämpfer des strengen Calvinismus Bedenken, dann wurden andere tadelnde Stimmen laut; Deputirte auswärtiger Klassen suchten die Wahl zu hintertreiben, selbst mit Berufung auf den Statthalter Moritz. In ausführlichen Gesprächen zwischen Uytenbogaert, Gomarus und A. wurden alle Ausstellungen gegen den letzteren nochmals abgewogen. Da aber die Curatoren fest blieben, da Gomarus sich durch das Colloquium vom 9. Mai befriedigt erklärte, kam es dennoch in Amsterdam zu einer ehrenvollen Entlassung. A. unterwarf sich zu Leyden dem Examen, wurde von B. Vulcanius zum Doctor der Theologie promovirt und konnte noch im Herbst dieses Jahres seine Vorlesungen eröffnen. Bald sah er sich von Zuhörern und Schülern umgeben. Der Schauplatz war verändert, die inneren Verhältnisse blieben dieselben. Zwischen so entgegengesetzten Naturen, wie sie jetzt dicht neben einander wirkten, war ein dauernder Friede nicht möglich; der bereits vorhandene Zwiespalt mußte sich gesteigert auf die Leydener Hochschule übertragen. A. hatte mit alttestamentlichen Collegien den Anfang gemacht, als er dann zum N. T. übergehen wollte, betrachtete dies Gomarus als einen Einfall in seine Provinz (involasti in provinciam meam.) Seine dogmatische Ansicht faßte A. in Thesen zusammen, welche sattsam [539] bewiesen, daß er sich und seinen Glauben mit aller Gewalt von den Fesseln und Dunkelheiten eines ewig zwiespältigen und unbedingten göttlichen Decrets frei machen wollte. Schlechthin nothwendig ist nur Gott, sobald die Creatur in Betracht kommt, hört die Nothwendigkeit auf eine absolute zu sein. Die Thesen über Prädestination und Erbsünde wurden am 31. October 1604 von Gomarus heftig angegriffen, worauf jener mit einer Vertheidigung antwortete, die erst weit später durch den Druck bekannt wurde. Den Vorwurf des Pelagianismus weist er zurück, man brauche nicht Pelagianer zu sein, um aus den unleidlichen Härten jener anderen Lehre dennoch heraustreten zu müssen. Die Bedrängnisse seiner Stellung mehren sich während seines Rectoratsjahrs 1605. Jetzt wiederholen sich die Beschwerden über die häretische Richtung innerhalb der Leydener Facultät, selbst von fernstehenden „Klassen“ wird auf Beilegung des Streits gedrungen. Arminius’ Schüler werden mit Fragen behelligt und von dem Besuche seiner Vorlesungen abgemahnt. Da sich beide Männer, Arminius und Gomarus, wenigstens äußerlich zum Frieden verstanden, so konnten die Curatoren der Universität dem Andringen der Unzufriedenen noch einige Zeit Widerstand leisten. Aber das dissidium religionis war eine Thatsache geworden, die der Urheber selber am Schlusse des Rectoratsjahres öffentlich anerkannte. Die nächsten Jahre waren ganz von derselben kirchlichen Sorge angefüllt, und mehrere Versammlungen zu Delft und im Haag brachten die Angelegenheit ernstlich zur Sprache. Auch vermehrte sich das Material des Streits dadurch, daß selbst Arminius’ Ansichten von der Gottheit Christi und der Rechtfertigung incorrect befunden wurden. Von den Ständen wurde auf eine künftige Nationalsynode hingewiesen, welcher die Aufgabe zufalle, die belgische Confession, den Katechismus und die kirchlichen Canones einer neuen Durchsicht zu unterziehen; aber schon diese Erwartung erschien Vielen höchst anstößig, weil sie das in ihr vorausgesetzte Recht zu einer „Revision“ des kirchlichen Bekenntnisses in Abrede stellten. Wie weit die üble Nachrede ging, erhellt aus dem Gerücht, als bemühe sich A. um die Gunst der Katholiken und empfehle jesuitische Bücher. Trotz alles beiderseitigen Drängens war doch an ein Zustandekommen der Generalsynode vorläufig nicht zu denken. Dagegen bewilligte die Provinz Holland den Streitenden eine Unterredung, welche zwischen Arminius und Gomarus im Mai 1608 im Haag gehalten wurde. Der Inhalt betraf die Lehre von der Rechtfertigung. Der erstere erklärte, allerdings sei Christi Gerechtigkeit das Vollkommne, das dem Sünder zugerechnet wird, aber durch den Glauben allein könne es das Unsrige werden; in diesem Sinne sei der Glaube der Grund der Imputation, – worauf Gomarus die symbolgerechte Fassung entgegenhielt. Die Differenz blieb stehen, doch endigte die Verhandlung mit dem guten Rath, daß bis zur Entscheidung der Nationalsynode Jeder zusehen möge, nichts der heil. Schrift und der „Confession“ Widersprechendes zu lehren.

Die letzte, aber auch unumwundendste Meinungsäußerung des A. fällt nicht lange vor seinen Tod. Bei der Disputation mit Gomarus im August 1609 im Haag verbreitete er sich, jetzt von einigen Anhängern und einer zahlreichen Versammlung umringt, über alle Streitpunkte und bezeugte zuletzt seinen vollen Widerspruch, gleichsam seine tödliche Feindschaft gegen die Lehre von der absoluten und doppelten Vorherbestimmung, – ein Dogma, welches, wie er dann weiter entwickelte, gleich unvereinbar mit dem Wesen Gottes wie mit der Natur und Bestimmung des Menschen, Gott selber zum Urheber der Sünde macht, die menschliche Freiheit aufhebt, die christliche Frömmigkeit und die Kraft des Gebets lähmt, den Frieden der Kirchen untergräbt, der Augsburgischen Confession und den Gesinnungen eines Luther und Melanchthon widerspricht, ja die christliche Religion selber zerrütten muß, ein Dogma endlich, von welchem die vier [540] ersten Jahrhunderte der Christenheit nichts gewußt haben. Nein, der vorher verordnende göttliche Rathschluß enthält nichts Absolutes als den gnädigen Willen der Sendung Christi, die Bedingungen des Heils und die Darbietung seiner Mittel. – Nach dieser völligen Enthüllung seines Inneren reiste A. krank nach Leyden zurück. Seine Gesundheit war tief erschüttert und erlaubte von nun an nur eine sehr unterbrochene Thätigkeit; er starb fromm und gefaßt, umgeben von Uytenbogaert, Borrius und seiner Familie.

So wurde A. vor der Zeit und vor der Entscheidung seiner Angelegenheit abgerufen. A. war kein genialer, aber ein scharfer Denker und stetiger Arbeiter, ein geschlossener Charakter, ein auf der gleichen Bahn vordringender Mensch, der in einer einzigen That fast seine ganze Geisteskraft erschöpft hat. Indem er die düstre Wolke des Supralapsarismus mit kühner Hand zerriß, wollte er im Lichte einfacher Glaubensgedanken stehen und wandeln, diesen, die alle christlichen Gemeinschaften mit Ausnahme der Römischen verbinden können und sollen, war er mit Aufrichtigkeit zugethan. Sein Wahlspruch: bona conscientia paradisus. In der That gelangte jedoch A. nur zu einer in einigen Punkten ermäßigten Orthodoxie; der Arminianismus, der ihm den Namen verdankt, ist über ihn und seinen Standpunkt weit hinaus gegangen. Seine „Opera theologica“ sind zuerst Lugd. 1629, dann Francof. 1635 gesammelt herausgegeben worden. Baudius und Grotius haben sein Andenken in Gedichten gefeiert, Widersacher den Namen Jacobus Arminius zu dem Anagramm „Vani orbis amicus“ benutzt.

Vita Arminii auctore C. Brantio, Amstelod. 1724, mit Anmerkungen v. Mosheim. Brunsvig. 1725. A. Schweizer, protest. Centraldogmen. II. S. 40 ff.