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ADB:Beckmann, Nicolaus

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Artikel „Beckmann, Nicol“ von Theodor Muther in: Allgemeine Deutsche Biographie, herausgegeben von der Historischen Kommission bei der Bayerischen Akademie der Wissenschaften, Band 2 (1875), S. 239, Digitale Volltext-Ausgabe in Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=ADB:Beckmann,_Nicolaus&oldid=- (Version vom 5. Oktober 2024, 13:33 Uhr UTC)
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Beckmann: Nicol B., Jurist, dessen Geburts- und Todesjahr unbekannt ist, geboren zu Heida im Dithmarschen, kam von Königsberg, wo er an der Universität sich aufhielt, als Instructor des Grafen Gustav Adolf von Oxenstierna nach Stockholm, ging mit diesem 1662 nach Helmstädt, wo er im Conring’schen Hause verkehrte, dann nach Marburg und 1665 nach Frankreich; promovirte 1666 bei der Juristenfacultät zu Orleans, kehrte im folgenden Jahre nach Schweden zurück und erhielt eine Professur des römischen Rechtes an der neuerrichteten Universität Lund. 1668 wohnte er der Inauguration derselben bei und führte im zweiten Semester der Universität das Rectorat. Von da nahm sein Schicksal eine andere Wendung. Seine Heirath mit einem Mädchen aus niederem Stand, ein unangenehmer Handel wegen Steuerdefraudation, unangemessenes äußeres Auftreten untergruben sein Ansehen. Als nun 1670 trotz der von B. versuchten Gegenagitation Samuel von Pufendorf nach Lund berufen wurde und großen Beifall fand, auch dessen 1672 erschienenes Buch „De jure naturae et gentium“ den Glanz des Namens des Autors erhöhte, erboste B. in den Maße, daß er in Verbindung mit dem Theologen Josua Schwartz eine bissige Schrift gegen Pufendorf verabfaßte und dieselbe anonym unter dem Titel „Novitatum index in S. Pufendorfii libris de jure naturae et gentium contra orthodoxiae fundamenta contentarum“ etc. (Gissae 1673) drucken ließ. Pufendorf begegnete dem ihm gemachten Vorwurf des Atheismus mit gerichtlicher Klage; B. begab sich, um dem Richter aus dem Wege zu gehen, nach Stockholm und, als er auch da sich nicht sicher fühlte, nach Kopenhagen (November 1673). Von dort aus forderte er Pufendorf schriftlich zum Duell. Der akademische Senat zu Lund aber sprach gegen B. (April 1675) Relegatio in perpetuum cum infamia aus und ließ den Index durch Henkershand verbrennen. B. war unterdessen nach Deutschland gegangen, trat dort von der evangelischen zur katholischen Kirche über und fand eine Stellung als Kanzleidirector des St. Michaelsklosters bei Bamberg. Pufendorf hatte auf den Index mit einer Apologia (Lips. 1674) geantwortet, B. ließ hingegen 1675 anonym sich vernehmen. Bis ins Jahr 1678 zog sich der auch von Pufendorf’s Seite mit unerhörter Heftigkeit und Derbheit geführte Streit hinaus. Pufendorf’s Streitschriften erschienen gesammelt unter dem Titel „Eris Scandica“ (1686 u. ö. als Anhang zum Jus naturae et gentium). Beckmann’s letztes Werk führte den Titel „Legitima defensio contra Magistri Sam. Pufendorfii … calumnias“, 1677. Vgl. über den Streit C. F. Hommelii „Litteratura juris“ § 93. – B. war Romanist und wissenschaftlich unbedeutend. Sein Buch „Medulla Justinianea“ (Paris 1665), dessen Widmung an König Karl XI. von Schweden die Veranlassung zu seiner Anstellung als Professor in Lund gegeben haben soll, ist, wenn wir Pufendorf Glauben schenken dürfen, eine in Marburg nachgeschriebene Pandektenvorlesung. Er schrieb außerdem: „Doctrina juris“, 1676. 1678.

Molleri Cimbria litterate I. 35 s. Jäck, Pantheon I und II.