ADB:Burchard (Erzbischof von Salzburg)
Pius II. genoß, veranlaßte seine Ernennung zum Cardinal, noch während er Dompropst war und das Erzbisthum noch nicht angetreten hatte; die öffentliche, feierliche Verkündigung zu Rom fand jedoch erst 1462 (31. Mai) statt. Erzbischof B. hatte, zufolge einer starken Besteuerung der Unterthanen, 1462 einen Bauernaufstand im Pongau, Pinzgau und Brixenthale zu bewältigen, was endlich dem Einschreiten des Baiernherzogs Ludwig des Reichen im Herbste d. J. und einer von ihm vermittelten Tagsatzung im friedlichen Wege gelang. Der Aufstand der Holzknechte auf den oberkärtnischen Besitzungen des Hochstiftes mußte jedoch (Frühjahr 1463) mit Waffengewalt (Treffen bei Windisch-Matrei) niedergeschlagen werden. B. spielt eine Rolle in [562] der Beilegung der Fehde zwischen König Friedrich III. und dessen Bruder Erzherzog Albrecht VI. (Tulner Taidung, Sept. 1463) und als Bevollmächtigter des römischen Stuhles in dem Streite zwischen dem Brixner Cardinalbischof Nic. Cusanus und H. Sigmund von Habsburg-Tirol, als es sich (1461–62) um die Durchführung des päpstlichen Interdictes über Tirol handelte; doch überzeugte sich der Erzbischof bald von der Unmöglichkeit seiner strengen Durchführung. Für die innern Zustände des Salzburger Hochstiftes ist das Landfriedensbündniß Burchards mit Herzog Sigmund von Tirol und Herzog Ludwig dem Reichen von Baiern (6. Oct. 1462), aus Anlaß der oben berührten Unruhen der Bauernschaft, anderseits seine Bergwerksordnung für die Montanwerke im Pongau, Pinzgau und Gasteiner Thale – von einiger Bedeutung.
Burchard, Erzbischof von Salzburg aus dem innerösterreichischen Geschlechte der Edeln von Weißbriach, gewählt 16. Nov. 1461, † 16. Feb. 1466. Die Gunst, welche er bei Papst- Handschr. Salzburger Chronik (s. o. b. Erzb. Bernhard). Zauner, Chronik von Salzburg, III. S. 117–133. Unpart. Abhandlung von dem Staate des hohen Erzst. Salzburg und dessen Grundverfassung. Fo. o. O. 1770 (v. Kleinmayern).