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ADB:Clotz, Stephan

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Artikel „Clotz, Stephan“ von Eduard Alberti in: Allgemeine Deutsche Biographie, herausgegeben von der Historischen Kommission bei der Bayerischen Akademie der Wissenschaften, Band 4 (1876), S. 346–347, Digitale Volltext-Ausgabe in Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=ADB:Clotz,_Stephan&oldid=- (Version vom 22. Dezember 2024, 08:16 Uhr UTC)
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Clotz: Stephan C. (Klotz), akademischer und praktischer Theologe, geb. 13. Sept. 1606 in Lippstadt im Westfälischen, † 13. Mai 1668 in Flensburg, Sohn des gleichnamigen Pastoren an der Marienkirche in Lippstadt. Nachdem er theils auf der Schule seiner Vaterstadt, theils auf dem Gymnasium in Soest vorgebildet war, ging er 1625 zuerst auf die Universität Marburg und zwei Jahr später nach Rostock. Er hatte Lust, Medicin zu studiren, folgte aber in der Wahl der Theologie dem Wunsch und Rath seines Vaters. In Rostock, wo er 1627 den Magistertitel erhielt, leitete er theils, wie es die akademische Sitte jener Zeit mit sich brachte, theologische und philosophische Disputationen, theils hielt er auch philosophische Vorlesungen. Er gewann sich schon damals einigen Namen, namentlich durch einen theologischen Disput mit einem jesuitischen Doctor Theologiae. Die Dissertation wurde gedruckt und führte den Titel „De deo et attributis divinis“ (Rostochii) 1630. 4). Zum Theil in Folge des erlangten Rufs wurde er 1630 Archidiaconus an der St. Jacobikirche in Rostock [347] und erhielt dazu 1632 eine theologische Professur und 1635 (30. April) den theologischen Doctorgrad. Auf Empfehlung des Geh. Rathes Detlev Reventlow wurde C. im J. 1636 von dem dänischen König Christian IV. als erster königl. Superintendent für Schleswig-Holstein nach Flensburg berufen. Vom J. 1639 an war er auch Propst der Propstei Flensburg und erster Pastor an der St. Nicolaikirche in der Stadt Flensburg. König Friedrich III. ernannte ihn zum Kirchenrath und Canonicus. Derselbe wollte ihn später in seine Nähe nach Kopenhagen ziehen. Aber während der Zurüstungen zur Uebersiedelung wurde C. von einer Krankheit ergriffen, welche tödtlichen Ausgang hatte. – Eine vollständige Biographie mit Angabe weiterer Quellen findet sich in Moller’s Cimbria litterata Pars II. p. 417 ss. – Wie C. im Anfange seiner amtlichen Stellung in den nordalbingischen Herzogthümern in einen theologischen Streit mit dem dänischen gelehrten Geistlichen Olegar Rosenkrantz gerieth, so war er gegen das Ende derselben in einen anderen Streit mit dem Mag. Fr. Brakling, Pastoren in Handewitt unweit Flensburg verwickelt. Letztere Streitsache ging C. näher an, da er nicht blos Superintendent, sondern auch Propst des Districts war, worin Brakling in dem unwürdigen Leben der Geistlichen, wie Moller sagt, eine Hauptursache der Kriegsdrangsale erblickte. Dieser Brakling war, wie es scheint, ein sehr eifriger Mann, der seine Klagen möglichst in die Oeffentlichkeit brachte. Sein „Speculum seu lapis lyd. pastorum“ enthält so schwere Anklagen, daß C. nicht schweigen konnte. Die Majorität des Flensburger Consistoriums verurtheilte Brakling zu einer zeitweiligen Amtsentlassung, einer Abbitte bei C. und einer engeren Haft bis zur königlichen Entscheidung. Aber Brakling entzog sich der Haft und ging nach Holland, von wo er in verschiedenen Schriften seinen Kampf gegen C. und seine Widersacher fortsetzte. – C. erwarb sich für seine Person einen litterarischen Ruf schon früher und auf anderem Felde, namentlich durch seine „Pneumatica seu theologia naturalis h. e. de Deo, ut natura cognoscibilis est, tractatio theologica et scolastica e. s. scriptura, patrum priscorumque philosophorum scriptis et sana ratione concinnata atque in academia Rostochiensi disputationibus XVI exhibita. Acced. diss. de daemonibus Platonicis et deo Socratis (1629) et auct. et emend. rec.“ (1640). In seiner Stellung als Superintendent, Propst und Pastor hielt er viele deutsche Gelegenheitsreden, besonders Leichenpredigten, die theils einzeln gedruckt sind, theils zusammen in dem „Geistlichen Cypressenkränzlein“ (1669).