ADB:Conradi, Joachim
Heinrich Bukow 1469 immatriculirt und 1475 zum Licentiaten promovirt. In der Folge wurde er Canonicus der Camminer und Greifswalder Domkirche, sowie Pleban an der Marienkirche in letzterer Stadt. Seine Vorlesungen, welche er als ordinarius in novis iuribus zu halten hatte, betrafen das sechste Buch der Decretalen und Clementinen. Wiederholt in den Jahren 1477, 1483, 1484, 1486 und 1490 bekleidete er das Rectorat und wurde in Folge dessen auch in die Streitfragen verwickelt, welche zwischen der nominalistischen und realistischen Richtung an der Greifswalder Universität ausgebrochen waren. Während die jüngeren Professoren im Zusammenhange mit dem Bürgermeister Nikolaus Schmiterlow (s. d.) mehr dem Realismus, besonders in der Weise, wie er von Thomas a Kempis gelehrt wurde, huldigten, wandte sich C. mehr dem Nominalismus und der Partei zu, an deren Spitze der Präpositus Johann Parleberg (s. d.) stand. Eine in Augustin Balthasar’s Collectaneen erhaltenen Rede, mit welcher [444] der Rector Heinrich Morin dies Amt 1490 an C. übergab, deutet in den Worten „ad pristinum statum advocare stude“ auf den nominalistischen Standpunkt Conradi’s hin.
Conradi: Joachim C., aus Stargard gebürtig, Professor des canonischen Rechts in Greifswald, ist wegen seiner Theilnahme an den vorreformatorischen Streitfragen, welche die Lehrweise der Universität betrafen, erwähnenswerth. Er gehörte dem geistlichen Stande an, wurde als Caplan des Greifswalder Präpositus- Kosegarten, Gesch. der Universität Greifswald, Th. I. S. 126. 127. – Pyl, Pom. Genealogien II. 1878. S. 289-96.