ADB:Crusius, Christian August

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Artikel „Crusius, Christian August“ von Arthur Richter in: Allgemeine Deutsche Biographie, herausgegeben von der Historischen Kommission bei der Bayerischen Akademie der Wissenschaften, Band 4 (1876), S. 630–631, Digitale Volltext-Ausgabe in Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=ADB:Crusius,_Christian_August&oldid=- (Version vom 29. März 2024, 15:03 Uhr UTC)
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Crusius: Christian August C., Philosoph und Theologe, geb. 10. Jan. 1715 zu Lenau im Merseburgischen, gest. 18. Oct. 1775; studirte unter Rüdiger zu Leipzig und wurde unter seinem Einfluß zum Gegner der Wolff’schen Schulphilosophie. 1737 Magister der Philosophie und 1742 Baccalaureus der Theologie, habilitirte er sich zu Leipzig, wurde daselbst 1744 außerordentlicher Professor der Philosophie und 1750 ordentlicher Professor und Doctor der Theologie. 1753 erhielt er die Würde eines Ephorus der Stipendiaten und Canonicus zu Zeitz, 1755 wurde er Canonicus zu Meißen und Decemvir der Universität. 1757 erster Professor der theologischen Facultät und 1773 Senior der Universität, vereinigte er mit diesen Würden seit 1764 die eines Propstes des Stiftes Meißen. Unter seinen weitläufigen Schriften (vgl. Meusel, Lex. II. S. 248–253) sind folgende die bedeutendsten: „Entwurf der nothwendigen Vernunftwahrheiten, wiefern sie den zufälligen entgegengesetzt werden“, 1745; „Weg zur Gewißheit und Zuverlässigkeit der menschlichen Erkenntniß“, 1747; „De summis rationis principiis“. 1752, später deutsch; „Ausführliche Abhandlung vom rechten Gebrauch der Einschränkung des sogenannten Satzes vom zureichenden oder besser determinirenden Grunde“, 1766. – C. suchte eine vollkommene Uebereinstimmung zwischen Vernunft und Offenbarung, Philosophie und Theologie herzustellen, ohne daß ihm dieser Versuch gelungen wäre, oder er ein dauerndes Ansehen behauptet hätte. Er ist auch ohne Scharfsinn und Tiefe der Gedanken, aber breit, schwerfällig und zur Mystik und Unklarheit geneigt. Er fand sich durch die Denkgesetze der Wolff’schen Schule nicht befriedigt und suchte nach einer tieferen Begründung; unter seinen Einwendungen gegen den Satz vom zureichenden Grunde ragt die hervor, daß die Wolffianer Idealgrund und Realgrund miteinander verwechselten. In der Moral trennte er sich ganz von Wolff, indem er das oberste Moralprincip in den Willen Gottes setzte, wie er durch die biblische Offenbarung und das Gewissen sich ausspricht. Am meisten hat Kant zur [631] Erhaltung des Andenkens an C. beigetragen, da er in der Kritik der praktischen Vernunft ihn unter die Zahl der Begründer objectiver Moralprincipien aufgenommen hat, auch sonst von ihm mit Achtung spricht. Doch gehört C. zu den mehr praktischen, wissenschaftlich nur halbfertigen Naturen.

Wüstemann, Einleitung in das phil. Lehrgebäude des H. D. Crusius; Erdmann, Versuch einer wissenschaftl. Darstellung, II, II. S. 460.[1]

[Zusätze und Berichtigungen]

  1. S. 631. Z. 6 v. o.: Vgl. ferner Delitzsch, Die bibl.-prophet. Theologie und ihre Fortbildung durch Crusius. – Diestel, Gesch. des A. T. S. 702. [Bd. 5, S. 795]