ADB:Deinlein, Georg Friedrich
Thomasius, Böhmer, Gundling, und machte eine Reise durch Deutschland, besonders nach Wien. Ende 1718 nach Altdorf zurückgekehrt, erwarb er 1719 die juristische Doctorwürde und begann seine Laufbahn als Privatdocent der Philosophie und Jurisprudenz. 1730 wurde er außerordentlicher Professor der Rechte und außerordentlicher Beisitzer der Juristen-Facultät, 1731 Professor der Logik und zugleich ordentlicher Professor der Rechte, 1738 Professor der Institutionen und ordentlicher Beisitzer der Juristen-Facultät, 1740 Consulent der Reichsstadt Nürnberg und Professor der Pandekten, 1744 Professor Juris primarius und Senior der Juristen-Facultät. Seine juristischen Schriften bestehen in akademischen Dissertationen und Programmen, von denen die „Observationes juris miscellae“, cap. I–V, Altdorf 1740–46, die umfänglichsten sind. Auch verfaßte er einige deutsche Gedichte. – Weidlich, Gesch. d. jetztlebd. Rechtsgel. I, 181 ff. u. dessen Zuverl. Nachrichten I, 259 ff. IV, 365 ff. Programma ad celebritatem funeris G. F. Deinlini, Altdorf 1757, Fol. Georg Andr. Will, Merkwürdige Lebensgeschichte G. F. Deinlein’s, hinter d. Leichenpredigt von Joh. Augustin Dietelmair, Nürnberg 1757, Fol. Desselben Nürnberger Gelehrten-Lexikon I, 238 ff. V, 201 ff. Zeidler, Vitae professorum iuris, qui in Acad. Altdorffina vixerunt III, 87 ss.
Deinlein: Georg Friedrich D. (Deinlinus), Rechtsgelehrter, geb. 18. Decbr. 1696 in Altdorf, wo sein Vater Rathsältester und Bürgermeister war, starb daselbst 11. Mai 1757. Er bezog 1711 die Universität seiner Vaterstadt, wo er 1714 Magister der Philosophie wurde, vollendete seine Studien 1716–18 in Halle unter