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ADB:Zeidler, Karl Sebastian

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Artikel „Zeidler, Karl Sebastian“ von Ernst Mummenhoff in: Allgemeine Deutsche Biographie, herausgegeben von der Historischen Kommission bei der Bayerischen Akademie der Wissenschaften, Band 44 (1898), S. 779–780, Digitale Volltext-Ausgabe in Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=ADB:Zeidler,_Karl_Sebastian&oldid=- (Version vom 23. Dezember 2024, 00:49 Uhr UTC)
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Zeidler: Karl Sebastian Z., geboren zu Nürnberg am 24. September 1719, Sohn der Capellmeisters Maximilian Z., der ihn zunächst in der lateinischen Sprache und Musik unterwies, besuchte die Spitalschule und das Gymnasium und wurde von Prof. Joh. Gabr. Doppelmayr, dem bekannten Herausgeber der „Historischen Nachricht von den Nürnbergischen Mathematicis und Künstlern“, noch besonders in der Mathematik unterrichtet. Auch in der Musik bildete er sich unter seinem Vater und dem Organisten von St. Sebald Pachelbel weiter aus. 1739 bezog er die Universität Altdorf, wo er sich neben dem Studium der Philosophie und Philologie dem der Rechtswissenschaften zuwandte. Nach Will’s Mittheilung wurde er 1752 als Rathskanzlist zu Nürnberg angestellt, 1754 zum Beisitzer am Forstgerichte und 1755 am Zeidelgericht ernannt. Nach den Aemterbüchern wurde er 1755 Kanzleischreiber, 1766 Rathssecretariatsadjunct und 1769 Rathssecretär und Stadtsyndikus. In dieser Stellung starb er wahrscheinlich am 20. März 1786.

In seinen Nebenstunden befaßte sich Z. mit der Darstellung der Geschichte der Rechtslehrer an der Universität Altdorf. Nachdem er 1766 in dem 10. Bande der Luccaer Ausgabe der Werke des Hugo Donellus eine Nachlese zu dessen Leben und die Vita des Altdorfer Rechtslehrers Johannes Freigius und im selben Jahre noch als besondere Monographie das Leben des Juristen Johannes Ericius (Erkens) veröffentlicht hatte, gab er 1770 den ersten Band der „Vitae professorum juris, qui in academia Altdorfina inde ab eius jactis fundamentis vixerunt ex monumentis fide dignis descriptae“ heraus. Auf Grund der akademischen Annalen, der Nachrichten im Nürnberger Archiv und der sonstigen litterarischen Quellen behandelte er darin das Leben und die wissenschaftliche Thätigkeit der Altdorfer Rechtslehrer Johannes Thomas Freigius (Freige), Johann Busenreut, Hubertus Giphanius, Hugo Donellus, Mathias Indenius, Scipio Gentilis, Peter Wesenbeck und Konrad Rittershausen. Eine ungünstige und unbillige Recension in Schott’s Unparteiischer Kritik über die neuesten juristischen Schriften hielt nach Will’s Mittheilung den ohnehin hypochondrischen Verfasser von der Fortsetzung der Herausgabe ab, bis er sich endlich bewegen ließ, sein Manuscript dem Rathssyndicus Albert Colmar zu übergeben, der 1786 und 1787 in einem zweiten und dritten Band die Vitae der weiteren Altdorfer Rechtslehrer der Oeffentlichkeit übergab. Bemerkt sei, daß er, wie an der in Lucca erschienenen Ausgabe der Werke des Hugo Donellus, so auch an der Neapolitanischen Ausgabe des Scipio Gentilis großen Antheil hatte.

Auch für die Geschichte der Musik hatte er Material gesammelt, das in Gruber’s Beiträgen zur Litteratur der Musik erschien.

[780] Aemterbücher im kgl. Kreisarchiv Nürnberg. – Todtenbuch bei St. Sebald zu Nürnberg. – Will-Nopitsch, Gelehrten-Lexicon. – Litterarisches Wochenblatt von Gg. Andr. Will, Bd. 2, S. 107 ff. – Bibliotheca Norica Williana von Gg. Andr. Will, Bd. 5, S. 106. Bezüglich des Todestages sei noch bemerkt, daß er bei Will-Nopitsch, Gelehrten-Lexicon Bd. 7, S. 435 – 15. (16.) März 1785 – falsch angegeben ist. Nach dem Todtenbuch von St. Sebald wurde er am 22. März 1786 begraben, und war aller Wahrscheinlichkeit nach zwei Tage vorher – 20. März – gestorben.