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ADB:Freigius, Johann Thomas

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Artikel „Freigius, Johann Thomas“ von Roderich von Stintzing in: Allgemeine Deutsche Biographie, herausgegeben von der Historischen Kommission bei der Bayerischen Akademie der Wissenschaften, Band 7 (1878), S. 341–343, Digitale Volltext-Ausgabe in Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=ADB:Freigius,_Johann_Thomas&oldid=- (Version vom 21. November 2024, 13:13 Uhr UTC)
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Freigius: Johann Thomas F., geb. 1543 in Freiburg i. Br., gest. in Basel am 16. Jan. 1583, Sohn des Nikolaus F. (s. u.), nach dessen Tode 1551 die Mutter mit den Kindern von Ulm in ihre Vaterstadt zurückzog. F. wurde hier 1554 immatriculirt, 1557 Baccalaureus, 1559 Magister. Als seine Lehrer in der Artistenfacultät nennt er Joh. Hartung und Glareanus. Schon 1562 übernahm er Vorlesungen über die niedere Dialectik (Dialectica minor), erhielt dann (1564?) die Professur der lateinischen Grammatik und wandte sich daneben der Jurisprudenz zu, in welcher er noch D. Theobald Bapst, U. Zasius Schüler († 4. Oct. 1564) als seinen Lehrer rühmt. Eine schwere Jugendzeit lag hinter ihm; als 1564 die Pest ihm seine Mutter und zwei Schwestern entriß, ward ein „Liber tristium“, klagende Elegien, seine erste Publication. Ein reizbares, leidenschaftlich erregbares Temperament und wissenschaftliche Vielgeschäftigkeit haben die Kräfte seines ungewöhnlichen Talents zersplittert und eine befriedigende Gestaltung seiner äußeren Lebensverhältnisse gehindert, da er mit seiner ehrenhaften Treue der Ueberzeugung nicht die objective Mäßigung zu verbinden wußte. Schon nach seiner ersten Anstellung gab es Reibungen (1566), weil er sich dem vorgeschriebenen Lehrplan nicht fügte. 1567 weigerte er sich den neuerdings verlangten Eid auf das Tridentinum zu leisten und ging nach Basel, wo er eine Zeit lang Rhetorik lehrte, seine juristischen Studien fortsetzte und am 3. August 1568 den juristischen Doctorgrad erwarb. Hier lernte er Peter Ramus kennen, der ihm im Spätherbst 1568 einen Brief seines Schwiegervaters, des Mathematikers Oswald Schreckenfuchs in Freiburg, überbrachte und den größten Theil des Jahres 1569 in Basel verweilte. Damit gewann Freigius’ Leben eine neue Richtung, denn von nun an ward er der begeisterte Vertreter des Ramismus, seinem Meister auch darin ähnlich, daß er sich mittelst der Dialectik der verschiedensten Disciplinen zu bemächtigen strebte. Seine Studien dehnten sich von nun an über die Dialectik, Rhetorik, Philologie, Mathematik, Naturwissenschaften, Jurisprudenz bis zu den neueren Sprachen aus. Nachdem Ramus in der Bartholomäusnacht 1572 seinen Tod gefunden, gab F. mehrere Schriften desselben theils in wiederholter Auflage, theils neu heraus, namentlich „Praelectiones in Ciceronis orationes octo consulares“, Basel 1574 und 1575. 4°. denen er eine „Vita Rami“ beifügte; und die „Professio regia h. e. septem artes liberales etc.“, Basel 1576. Fol. Er liebte es sich fortan des Ramus Erben zu nennen. Im Herbste 1570 war F. nach Freiburg zurückgekehrt, zunächst als außerordentlicher Professor der niedern Dialectik und Politik, 1571 hatte er die Professur der Ethik, 1573 auch die des Organon erhalten. Indeß konnte es nicht ausbleiben, daß Freigius’ offen bekannte und in den Vorlesungen vertretene Verehrung des Ramus in Freiburg um so mehr zu Reibungen führte, als dieser wegen seiner Hinneigung zu den Hugenotten auch kirchlich verdächtig schien. Ein Zwischenfall brachte die Spannung zum Bruche. F. hatte es übernommen, einem Gönner der Universität, J. A. von Schwanbach, die Leichenrede zu halten, erfuhr aber einen Tag zuvor, daß der Verstorbene den Jesuiten ein Legat ausgesetzt habe und erklärte nun dem Rector, unter Uebersendung seines Conceptes, in einem sehr derb abgefaßten Briefe, daß er mit der Sache nichts mehr zu thun haben wolle. Zur Verantwortung gezogen, mußte er vom Senate auch darüber Vorwürfe hören, daß er in seinen Vorlesungen nicht Aristoteles, sondern Peter Ramus reden lasse; und als er darauf nach scharfer Erwiderung und ohne Entschuldigung seine Vorlesungen ganz einstellte, ward er (Juli 1575) seiner Professur entsetzt. Er begann nun in seiner Wohnung Privatvorlesungen über die Institutionen zu halten und beschwor durch dieses statutenwidrige Unternehmen einen neuen Sturm herauf. Dem schwer gereizten und in seiner materiellen Existenz gefährdeten F. gelang es nicht in den amtlichen Verhandlungen die [342] ruhige Haltung zu bewahren. Durch trotzige Antworten gekränkt, beschloß der Senat (December 1575) ihn als „eidbrüchig und rebellisch“ in der Matrikel zu streichen, verbot den Studenten seine Vorlesungen zu besuchen und forderte die Stadt auf, ihm ihren Schutz aufzukündigen. – F. zog wieder nach Basel, wo er als Corrector seinen Unterhalt fand und sich mit Eifer literarischen Arbeiten hingab. Auf Empfehlung des Hieron. Wolf, Ramus’ Schüler, jetzt Schulrector in Augsburg und durch Vermittlung des Basilius Amerbach und anderer Freunde in Basel gelangte im Spätsommer 1576 an ihn die Berufung als Rector des Gymnasiums zu Altdorf. Noch im Herbste brach er auf und trat sein neues Amt am 30. Novbr. 1576 an. Mit gutem Erfolge hielt er philosophische, philologische und juristische Vorlesungen; allein auch hier fand er als Ramist seine Gegner, nicht nur an denen, welche am Aristoteles festhielten, sondern auch an denen, welche in Ramus einen verkappten Calvinisten bekämpfen zu müssen glaubten. Ein persönlicher Conflict (1580) mit dem Jesuitenzögling Chr. Franck, der damals zu den Protestanten hielt und sich durch Vorlesungen über den Aristoteles um eine Professur in Altdorf bemühte, kam hinzu. F. mußte bei dieser und anderen Gelegenheiten erfahren, daß die Scholarchen der Ramistischen Methode nicht geneigt waren; sie ward endlich, um die Beschwerden zu stillen, geradezu verboten. Aber auch die äußere Stellung des F. hatte sich verändert, seitdem mit der Erhebung Altdorfs zur Akademie (1580) das ständige Schulrectorat beseitigt und nicht er, sondern der Theologe Edo Hilderich zum ersten akademischen Rector erwählt war. Durch all’ diese Erlebnisse verstimmt, forderte F. im Mai 1582 seine Entlassung und zog nach Basel zurück, wo er zunächst abermals als Corrector in der Henricpeterschen Druckerei fungirte. Aus den Briefen jener Zeit ist zu sehen, daß die Basler Freunde sich über den ohne genügenden Grund gethanen Schritt tadelnd, aber nicht verwundert aussprachen: denn bei Freigius’ Temperament hatten sie auch dem Altdorfer Aufenthalt ein rasches Ende vorausgesagt. Vergebens bemühte sich F. um eine Stellung bei dem Markgrafen von Baden. In Basel, wo er die Professur der Ethik zu erlangen hoffte, wüthete abermals die Pest; sie entriß ihm drei hoffnungsvolle Kinder, deren Tod er in einer neuen Bearbeitung seines Liber tristium beklagte – und noch während des Drucks raffte auch ihn am 16. Jan. 1583 die tödtliche Krankheit hinweg.

Seine zahlreichen Publicationen sind bei Will, Zeidler und Nopitsch verzeichnet. Soweit sie nicht Ausgaben von Ramus’ Werken (vgl. Waddington, Ramus p. 447–477) oder Nachbildungen derselben sind, verfolgen sie in ihrer überwiegenden Mehrzahl den Zweck den Ramismus in den verschiedenen Zweigen der Wissenschaft zur Geltung zu bringen. Sie enthalten demnach nicht selbstständige Forschungen, sondern didaktische Darstellungen des gegebenen Stoffs nach der ramistischen Methode. Hervorzuheben sind: „Trium artium logicarum schematismi“, 1568; „Rhetorica, Poetica, Logica in usum rudiorum“, 1580. 1582; „„Quaestiones logicae et ethicae“, 1574. 1576; „Quaestiones oeconomicae et politicae“, 1578; „Quaest. physicae“, 1576. 1579; „Quaestiones geometricae“, 1583; „Ciceronianus“, 1575. 1579. Ausgaben des Ovid, des Persius und von Cicero’s Reden. „Grammatica graeca und latina“, 1580; „Partitiones juris utriusque“, 1571. 1581 Fol., eine Ausgabe der Methodus des Conr. Lagus mit erläuternden Zusätzen, nach Ramistischer Methode. Zasius J. Th. Freigii, 1576 Fol. eine Bearbeitung der Pandecten-Vorlesungen des Zasius nach Ramistischer Methode. „Quaestiones Justinianeae“, 1578; „De logica Ictorum libri II“, 1582 – die Logik des Ramus durch juristische Beispiele erläutert. „Paratitla seu synopsis Pandectarum“, 1583; „Neuwe Practica Juris und Formulen oder Concepten etc. durch J. Th. Freyen etc.“, Basel 1574. 698 S. Fol. – ein Formelbuch [343] nach Ordnung seiner Partitiones und deutsche Consilien des U. Zasius, aus dem handschriftlichen Nachlaß seines Vaters Nicol. F. zusammengestellt. – „Fortsetzung der französ. Geschichte des Aemilius und Feronius“, 1569; „Historia navigationis Forbisseri“, 1580 – eine Uebersetzung aus dem Französischen; „Historia de bello Africano“, 1580 – eine Uebersetzung aus dem Portugiesischen; „Historiae synopsis“, 1580.

Vgl. Adam. Bayle. Will, Nürnb. Gelehrten-Lexikon 1, 479 ff. Nopitsch, Fortsetzung 5, 361 ff. Zeltner, Correctorum erud. cent. p. 207 s. Zeidler, Vitae 1, 15. 3, 128 s. Waddington, Ramus p. 193. 398. 441 s. Schreiber, Geschichte der Univ. Freiburg 2, 221 ff. Stintzing, Donellus S. 52.