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ADB:Fellner, Karl

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Artikel „Fellner, Karl“ von Rudolf Jung in: Allgemeine Deutsche Biographie, herausgegeben von der Historischen Kommission bei der Bayerischen Akademie der Wissenschaften, Band 48 (1904), S. 516, Digitale Volltext-Ausgabe in Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=ADB:Fellner,_Karl&oldid=- (Version vom 3. Dezember 2024, 17:41 Uhr UTC)
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Fellner: Karl Constanz Victor F., der letzte ältere Bürgermeister der Freien Stadt Frankfurt a. M., entstammte einer 1759 aus Regensburg eingewanderten Bankierfamilie; er wurde am 24. Juli 1807 geboren und widmete sich dem Kaufmannsstand. Zuerst Procurist bei seinem Onkel Karl Welcker wurde er nach dessen Tode Theilhaber und alleiniger Geschäftsführer der Firma Welcker & Fellner, in welcher er bis zum 31. December 1854 verblieb. Am 2. December 1852 trat er in den Senat seiner Vaterstadt; mit ihm und einem andern am gleichen Tage gewählten Senator kamen die ersten Vertreter der Gothaischen Partei in den Senat der Freien Stadt, dessen Mitglieder bisher alle der reactionären, Oesterreich freundlichen Partei angehörten. In der städtischen Verwaltung war F. hauptsächlich in der Finanzverwaltung, auf dem vereinigten Rechnei- und Renten-Amte thätig; im Senate trat er lebhaft, seiner freisinnigen Richtung entsprechend, für neuzeitliche Reformen, wie die bürgerliche Gleichstellung der Israeliten, Aufhebung des Zunftzwanges und Einführung der Freizügigkeit ein. In den Zollvereinsverhandlungen der 50er und 60er Jahre erwarb er sich als Vertreter seiner Vaterstadt entschiedene Verdienste, insbesondere um das Zustandekommen des preußisch-französischen Handelsvertrages. In den Jahren 1857, 1862 und 1864 bekleidete er das Amt des jüngeren, 1866 das des älteren Bürgermeisters. Als General Vogel von Falckenstein nach dem Einrücken der preußischen Truppen am 16. Juli die Regierungsgewalt über die Freie Stadt übernahm, ernannte er F. und den Senator Dr. Müller zu Regierungsbevollmächtigten. Als solchen fiel beiden Herren die schwere Aufgabe zu, zwischen den preußischen Militärbehörden, welche die Stadt als Feindesland behandelten und Requisitionen wie Contributionen auferlegten, und der Bürgerschaft zu vermitteln. Die Aufregungen dieser Tage, insbesondere die peinvollen Verhandlungen wegen Zahlung der zweiten, von General v. Manteuffel auferlegten Contribution von 25 Millionen Gulden versetzten F. in einen solchen Zustand seelischer Niedergeschlagenheit, daß er in der Nacht vom 23. auf den 24. Juli 1866 seinem Leben ein Ende machte. Früh Morgens am 26. Juli wurde er unter großer Betheiligung der Frankfurter Bürgerschaft, die sein Hinscheiden schmerzlich betrauerte, zu Grabe getragen. F. war als tüchtiger Geschäftsmann, als ausgezeichneter Kenner der Frankfurter Handelsverhältnisse, als offener und ehrlicher Charakter hochgeachtet; in den rein politischen Dingen und insbesondere auf die Leitung der Stadt in der politischen Krisis vor und während des Jahres 1866 war er ohne Einfluß.