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ADB:Fischer, Johann (Komponist)

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Artikel „Fischer, Johann“ von Moritz Fürstenau in: Allgemeine Deutsche Biographie, herausgegeben von der Historischen Kommission bei der Bayerischen Akademie der Wissenschaften, Band 7 (1878), S. 73, Digitale Volltext-Ausgabe in Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=ADB:Fischer,_Johann_(Komponist)&oldid=- (Version vom 12. November 2024, 14:03 Uhr UTC)
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Fischer: Johann F., ein geborener Schwabe (1661), soll Musikunterricht beim berühmten Capellmeister Sam. Capricornus in Stuttgart gehabt haben und frühzeitig nach Paris gekommen sein, wo er Notist bei dem berühmten Lully wurde. Um das J. 1681 kam er als Musikus an die Barfüßerkirche nach Augsburg, ging von dort als Violinist 1685 nach Ansbach, kam von da nach Kurland und wird um 1701 als herzogl. mecklenburg-schwerin’scher Capellmeister erwähnt. Sehr unstäten Charakters gab er bald auch diesen Posten preis und hielt sich abwechselnd in Kopenhagen, Stralsund und Stockholm auf. Zuletzt ward er Capellmeister am markgräflichen Hofe zu Schwedt und starb dort 1721 im 60. Lebensjahre. Das erste Werk Fischer’s erschien 1681 in Augsburg unter dem Titel: „Musikalische Mayenlust aus 50 französischen Airs mit zwey Violinen und dem Generalbaß.“ Seine anderen Vocal- und Instrumentalcompositionen, welche 1686 in Nürnberg, 1700 in Augsburg, 1702 in Hamburg und 1709 in Berlin berauskamen, verzeichnet Gerber in seinem neuen Lexikon der Tonkünstler (II. 133). F. wird als guter Clavier- und Violinspieler genannt, der namentlich das Umstimmen der Saiten geliebt und in dieser Weise vielerlei für die Geige componirt haben soll. Auch die Bratsche suchte er in Aufnahme zu bringen und schrieb für sie manche Solo’s in seinen Ouverturen. Jedenfalls sind seine Werke von geschichtlichem Interesse, da sie den Einfluß der damaligen französischen Instrumentalmusik verrathen dürften. – Nach Moller (Cimbria literata I. 176) gab es noch einen anderen Componisten Johann F., geboren zu Lübeck.

Vgl. hierüber Fétis in der Biogr. univers. des Mus., III. 259.