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ADB:Freudentheil, Gottlieb

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Artikel „Freudentheil, Gottlieb“ von Karl Ernst Hermann Krause in: Allgemeine Deutsche Biographie, herausgegeben von der Historischen Kommission bei der Bayerischen Akademie der Wissenschaften, Band 7 (1878), S. 356, Digitale Volltext-Ausgabe in Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=ADB:Freudentheil,_Gottlieb&oldid=- (Version vom 19. Dezember 2024, 09:21 Uhr UTC)
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Freudentheil: Gottlieb Wilhelm F., Bruder von Wilhelm Nicolaus F., geboren zu Stade am 24. September 1792, † daselbst am 2. April 1869; seit seinen Studienjahren dort ansässig, Advocat und Canzleiprocurator, seit 1852 Obergerichtsanwalt, längere Zeit fast der gesuchteste Anwalt des Königreichs Hannover. Anfangs auch mit Rechtsalterthümern beschäftigt, schrieb er 1823 in Spangenberg’s N. Vaterl. Archiv über das alte Stader Botding. Seit 1830 wurde er einer der politischen liberalen Führer der Landdrostei Stade und des Königreichs und ist in der Staatsgrundgesetzzeit und nach dessen Umsturz 1837 durch Ernst August im Verfassungskampfe in ganz Deutschland bekannt geworden. In engem Zusammenhang mit Stüve und Lehzen hielt er mit Wyneken und Holtermann namentlich in den Marschbauerschaften den nachhaltigsten Widerstand lebendig. 1848 Mitglied des Vorparlamentes, dann des Frankfurter Parlamentes als Vertreter des Bremischen hielt er sich zur gemäßigten Linken und war ein Glied der Kaiserdeputation, welche Friedrich Wilhelm IV. die deutsche Krone bot. In den hannover’schen Kammern kam er so in Opposition gegen Stüve, kämpfte aber eifrig für die Reorganisationen. Er ist einer der bedeutendsten Kämpfer für Hebung des Anwaltstandes gewesen und für die Stiftung der 1852 ins Leben gerufenen hannover’schen Anwaltskammern, denen jetzt eine Zukunft im deutschen Reiche bevorsteht. Seiner politischen Wirksamkeit entsagte er erst wenige Jahre vor seinem Tode. Sein Ideal, das deutsche Reich, sollte er nicht mehr erleben.

Vgl. O. Wigand’s Convers.-Lex. I. Steger’s Ergänzungsconvers.-Lex. IV. Oppermann, Zur Gesch. Hannovers. (Sonst: eigne Bekanntschaft.)