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ADB:Friedrich II. (Herzog von Sachsen-Gotha-Altenburg)

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Artikel „Friedrich II., Herzog von Sachsen-Gotha und Altenburg“ von August Beck in: Allgemeine Deutsche Biographie, herausgegeben von der Historischen Kommission bei der Bayerischen Akademie der Wissenschaften, Band 8 (1878), S. 3–5, Digitale Volltext-Ausgabe in Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=ADB:Friedrich_II._(Herzog_von_Sachsen-Gotha-Altenburg)&oldid=- (Version vom 24. November 2024, 17:55 Uhr UTC)
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Friedrich II., Herzog von Sachsen-Gotha und Altenburg, geboren am 28. Juli 1676 auf dem Friedensteine zu Gotha, gestorben daselbst am 23. März 1732, war der Sohn des Herzogs Friedrich I. und der Prinzessin Magdalena Sibylle, Tochter des Administrators Herzog August zu Sachsen-Halle. Da F. II. bei dem Tode seines Vaters (1691) noch unmündig war, so übernahmen die Herzöge Bernhard von Sachsen-Meiningen und Heinrich von Sachsen-Römhild die Obervormundschaft und diese ernannten den Geheimrath und Kanzler Johann Friedrich Bachoff v. Echt, den Consistorialpräsidenten Magnus Saul und den Geheimrath und Kammerdirector Johann Jobst Hartmann Fischer zu Untervormündern. Mit seinem Bruder Johann Wilhelm erhielt er eine gute Erziehung, die durch eine Reise nach Holland und England (September 1692 bis August 1693) ihre Vollendung erhielt. Nach seiner Rückkehr erklärte ihn der Kaiser für mündig und regierungsfähig und im J. 1697 wurden alle Nachkommen seines Geschlechts mit dem vollendeten achtzehnten Jahre für mündig erklärt. Er war gleich seinem Vater ein Anhänger französischer Sitten und Moden und liebte Glanz und Pracht, durch welche er sein fürstliches Ansehen zu erhöhen suchte. Die großen Truppenmassen, die sein Vater hinterließ und die das Land so arg bedrückten, sollten ihm zu einer Quelle des Reichthums dienen. Er vermiethete dieselben an andere Staaten. Schon damals erschien dieses Verfahren bedenklich und selbst der Kanzler v. Bachoff schrieb bezeichnend (28. Octbr. 1692), „es könne schimpflich erscheinen, wenn es heiße, die Leute seien verkauft, man solle lieber sagen, die Leute seien ein oder zwei Jahre in fremde Dienste überlassen worden“. Die Erhaltung der Miliz kostete dem Lande enorme Summen, die Land- und Deputationstage baten vergeblich um Entlassung derselben, besonders als im J. 1698 eine Getreidetheuerung eintrat; aber was half es, sie mußten, obschon mit Widerstreben, immer von neuem Verwilligungen für das Militär machen. Als der Herzog im J. 1701 mit König Ludwig XIV. einen Vertrag wegen Ueberlassung von Truppen abgeschlossen hatte, gerieth er in die größten Unannehmlichkeiten, weil der Kaiser den Krieg an Frankreich erklärt hatte, und nur mit großer Mühe konnte er der gewaltsamen Wegnahme seiner Lande entgehen, indem er mit dem Könige von Preußen, dem Verbündeten des Kaisers, einen Tractat wegen Ueberlassung von Truppen abschloß (23. Mai 1702). Als im J. 1703 die Regierung ohne Vorwissen der Landstände eine allgemeine Kopfsteuer ausgeschrieben hatte, beschwerten sich die Landstände [4] über solchen Gewaltstreich „wegen des dabei besorglichen zeitlichen und ewigen Fluchs“; dafür erhielten sie aber einen starken Verweis. Jeder neue Landtag brachte immer wieder neue Klagen und neue Forderungen zur Unterhaltung des Militärs. Eine Besserung in dieser Beziehung trat erst im J. 1719 ein. Auf diesem Landtage wurden zum ersten Male keine neuen Opfer verlangt. Von dieser Zeit an wurde Herzog F. II. ein Wohlthäter seines Landes und Volkes. Jetzt wurden die schon im J. 1709 beantragten Verbesserungen im Kirchen- und Schulwesen, in Justiz- und Polizeisachen und anderen Landesangelegenheiten zur Ausführung gebracht. Gebrechen und Mängel, wo sie sich fanden, wurden abgestellt, eine Advocatenordnung entworfen (1724), ein Zucht- und Waisenhaus, ein Waisenhaus in Altenburg (1715–17), ein Zucht- und Irrenhaus in Kahla (1726), ein adliches Fräuleinstift – nach der Herzogin Magdalenenstift genannt – gegründet (1705). Den Grafen von Reuß hatte er bewogen, gegen Zahlung einer Summe von 16000 Gulden dem Wiedereinlösungsrechte auf die Herrschaft Oberkranichfeld zu Gunsten des gothaischen Hauses zu entsagen (15. Mai 1695). Eine bedeutendere Vergrößerung des Landes fand statt, als mit Herzog Albrecht die Linie Sachsen-Koburg (1699), mit Herzog Christian die zu Eisenberg (1707) und mit Herzog Heinrich die zu Römhild (1710) ausstarben. Daß über die Vertheilung dieser Länder zwischen den Ernestinern viele und lange Streitigkeiten entstanden, ist natürlich. Der Kaiser mußte den Streit entscheiden (25. April 1714). Meiningen wollte sich nicht fügen, aber der Kaiser bestätigte die Entscheidung aufs neue (1725). Gotha bekam dadurch das ganze Fürstenthum Eisenberg und diejenigen 7/12 vom Amte Themar, die es noch nicht besaß. An der lutherischen Lehre hing der Herzog mit großer Treue, er gab seinen Unterthanen durch fleißigen Besuch des Gottesdienstes ein gutes Beispiel, nahm sich mit Eifer der Verfolgten an (Salzburger), ließ ein vermehrtes und verbessertes Gesangbuch einführen (1725, 1729, 1731), erhob die Filialkirchen Stutzhaus (1717), Georgenthal (1720) und Rödichen (1721) zu Pfarrkirchen, erhob die Schloßkirche auf dem Friedensteine zur Parochialkirche (1712), baute die Waisenhauskirche (1710–12), die Siechhofskirche (1715), das Hospital Mariä Magdalenä (1716) ferner das Friedrichsthal nebst Garten und Grotte (1712), baute die Gottesackerkirche um (1712) und bestimmte sie zur Garnisonkirche, auch die Schloßkirche (1697) und die Margarethenkirche (1727), fundirte die evangelisch-lutherische Kirche zu Genf mit 4000 Gulden (1720), erhob die Schule zu Altenburg zu einer Gelehrtenschule (Gymnasium Fridericianum 1713), gründete für das Gymnasium zu Gotha den sogenannten Fiscus additionis (1713–20), aus welchem die Lehrergehalte vermehrt wurden. Um die Kunstsammlungen des Friedensteins und um die Bibliothek hat er sich ganz besonders verdient gemacht. Er kaufte die berühmte numismatische Sammlung des Fürsten Anton Günther von Schwarzburg-Arnstadt für 100000 Thaler, die er aus seinem Privatvermögen deckte (1712), und damit sie für alle Zeiten dem Schlosse Friedenstein verbleibe, machte er (16. Oct. 1712) eine „fideicommissarische Disposition“. Für die Bibliothek kaufte er mehrere Büchersammlungen an, z. B. von Fergen (1709), Feustking (1713), Thumshirn (1719). Eine bedeutende Mineraliensammlung erkaufte er von Herrn v. Schönberg für 15000 Thaler, eine Sammlung von „Pretiositäten, Curiositäten und Raritäten“ für 6000 Thaler von dem genannten Fürsten aus Arnstadt. Als ein Beweis, wie angesehen Herzog F. II. bei auswärtigen Fürsten war, kann die besondere Ehre dienen, welche Kurfürst Friedrich August von Sachsen ihm erwies, indem er ihn bei seinem Uebertritte zur katholischen Kirche (1697) „aus freundvetterlichem Vertrauen“ das Directorium in Sachen der evangelischen Kirche in den kurfürstlichen Landen übertrug. Herzog F. II. hatte sich (31. October 1695) [5] mit der Prinzessin Magdalena Augusta (geb. 1679), Tochter des Fürsten Karl Wilhelm von Anhalt-Zerbst, vermählt. Achtzehn Kinder entsprangen dieser Ehe, von denen sieben Söhne und zwei Töchter ihn überlebten. Die sieben Söhne waren Friedrich (III.), Wilhelm, Johann August, Christian Wilhelm, Ludwig Ernst, Moritz und Johann Adolf (siehe dieselben). Von den beiden Töchtern vermählte sich Friederike (geb. 17. Juli 1715) mit Herzog Johann Adolf von Sachsen-Weißenfels am 27. November 1734; sie starb am 12. Mai 1775 zu Langensalza. Die jüngere Tochter Augusta (geb. 30. November 1719) vermählte sich mit dem Prinzen Friedrich Ludwig von Wales (8. Mai 1736) und wurde die Mutter des nachmaligen Königs Georg III. von England; sie starb am 8. Februar 1772 zu London.

Aug. Beck, Geschichte des gothaischen Landes, Bd. I. 357, und die dort angegebene Litteratur.