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ADB:Georg (Großherzog von Mecklenburg-Strelitz)

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Artikel „Georg Friedrich Karl Joseph, Großherzog von Mecklenburg-Strelitz“ von Ludwig Fromm in: Allgemeine Deutsche Biographie, herausgegeben von der Historischen Kommission bei der Bayerischen Akademie der Wissenschaften, Band 8 (1878), S. 680–681, Digitale Volltext-Ausgabe in Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=ADB:Georg_(Gro%C3%9Fherzog_von_Mecklenburg-Strelitz)&oldid=- (Version vom 25. Dezember 2024, 20:42 Uhr UTC)
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Georg Friedrich Karl Joseph, Großherzog von Mecklenburg-Strelitz, geboren am 12. August 1779, gestorben am 6. September 1860, war der älteste Sohn des nach dem Tode seines kinderlosen Bruders Adolph Friedrich IV. am 2. Juni 1794 zur Regierung gelangten Großherzogs Karl, welchem er am 6. November 1816 succedirte. Er war zu Hannover geboren, [681] wo sein Vater damals als großbritannischer und braunschweig-lüneburgischer Feldmarschall lebte. Seine Mutter, des Vaters erste Gemahlin, war Friederike Caroline Luise, Prinzessin von Hessen-Darmstadt; seine Schwestern waren Charlotte, Gemahlin des Herzogs Friedrich zu Sachsen-Hildburghausen, Therese, Gemahlin des Fürsten Karl Alexander von Thurn und Taxis, Luise, Gemahlin des Königs Friedrich Wilhelm III. von Preußen, und Friederike, Gemahlin des Prinzen Ludwig von Preußen, in zweiter Ehe des Prinzen Friedrich Wilhelm von Solms, in dritter des Königs Ernst August von Hannover. Sein Stiefvater[1] war der als Feldherr und Staatsmann hochgeehrte Herzog Karl, geboren am 30. November 1785, gestorben am 21. September 1837. Herzog G. lebte nach einer sorgfältigen Vorbildung mehrere Jahre am Hofe zu Berlin, darauf von 1802–1804 in Italien. 1806 ging er zu Verhandlungen mit dem französischen Cabinet nach Paris und nahm 1814 an den Verhandlungen des Fürstencongresses zu Wien Theil; später hielt er sich bei seiner Schwester in England auf, bis er durch des Vaters Tod zur Regierung gelangte. Die Regierungshandlungen des Großherzogs mußten sich bei der Kleinheit des Landes auf die Ordnung der inneren Verhältnisse desselben beschränken; nach mancher Richtung hin waren sie jedoch Ausflüsse der eigenen Initiative des Fürsten. Dies ist besonders in Bezug auf das Schulwesen, das Armen- und Wohlthätigkeitswesen und das Kirchenwesen der Fall. Auch Wissenschaft und Künste, namentlich die Musik und die Baukunst, förderte der hoch- und feingebildete Fürst nach seinem Vermögen auch dadurch, daß er jungen Talenten gern die Mittel zu ihrer Ausbildung reichte. Seine Wohlthätigkeit war sprichwörtlich, seine Frömmigkeit ernst und tief; die Kirchen des Landes suchte er zu verschönern und wo erforderlich zu restauriren. Auf seinen religiösen Ansichten beruhte der Conservativismus in politischen und volkswirthschaftlichen Dingen, welcher ihn u. A. antrieb, sich schon vor der Publication des später durch den Freienwalder Schiedsspruch aufgehobenen Staatsgrundgesetzes vom 10. Oct. 1849 von den Verhandlungen über die mecklenburgische Verfassungsänderung zurückzuziehen. – Georgs Gemahlin war seit 12. August 1817 Marie, Prinzessin von Hessen-Kassel, geboren am 21. Juli 1796.

Biographie im Archiv f. Landesk. d. Großh. Mecklenburg, Jahrg. 1860.

[Zusätze und Berichtigungen]

  1. Georg, Großh. v. Mecklenburg-Strelitz VIII 681 Z. 8–9 v. u. l.: Stiefbruder (statt Stiefvater). [Bd. 56, S. 396]