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ADB:Guldenmund, Hans

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Artikel „Guldenmund, Hanns“ von Georg Wolfgang Karl Lochner in: Allgemeine Deutsche Biographie, herausgegeben von der Historischen Kommission bei der Bayerischen Akademie der Wissenschaften, Band 10 (1879), S. 111–114, Digitale Volltext-Ausgabe in Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=ADB:Guldenmund,_Hans&oldid=- (Version vom 25. Dezember 2024, 17:47 Uhr UTC)
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Guldenmund: Hanns G., dessen Hanns Neudörfer, sein Zeitgenosse, auch nicht die leiseste Erwähnung thut und den erst Jos. Baader 1862 in den Beiträgen [112] zur Nürnb. Kunstgeschichte II. Nr. 23 als Briefmaler vorführt, wird doch in so mancherlei künstlerischer Thätigleit genannt, daß es schwer ist, ihn einer besondern zuzuweisen. Ohne ein ausgezeichnetes Talent gewesen zu sein, scheint er sich doch aus Noth auf mancherlei Leistungen, um Brod zu verdienen, geworfen zu haben (1515). Baader erwähnt (II. 51), daß ihm eine große Anzahl seiner selbst gemachten Bilder zwischen Böhmischbrod und Kuttenberg weggenommen und beschädigt wurde. Als Anthoni Tucher vom Propst Pfinzing 1518 den „Teuerdank“ zum Geschenk bekam, gab er ihn dem G., um ihn „auszustreichen“ (illuminiren) und zahlte für 118 Figuren 4½ fl., ebenso 1519 für ein klein Gebetbüchlein mit 8 Figuren und 16 Leisten, auch 100 kleinen Buchstaben 14 Pfd., für ein klein Gebetbüchlein, das er um 84 Pfd. vom Koburger gekauft hatte, die Figuren, auch die Gewächse herum an allen Blättlein, 4 fl.; ob er mit dem Güldenmundel einerlei ist, durch den der Tucher böhmisch Bier bezog, muß unentschieden bleiben (Loose Anth. Tucher, Haushalt. 98. 155. 157). Er steht also hier mit Springinklee, dessen Tucher sich auch bediente, auf gleichem Rang. Seine Hauptthätigkeit blieb aber das Formenschneiden. Im J. 1521 druckte er ein „schändlich Gemäl und Form, da Fennrich (Fähnrich) Pöllerle mit einer hinter sich ragenden Feder gleich den Schweizern auf einer Kuh sitzt.“ Das Bild erschien mit seiner Namensunterschrift. Er wurde auf einen versperrten Thurm gesetzt und mußte geloben, die unverkauften Bilder zu eines Raths Händen und auf das Rathhaus zu bringen, damit man sie abthue. Dem Maler und Formschneider, die das Bild gerissen und geschnitten, wurde eine „sträfliche Red“ gehalten (Baader, Beitr., II, 51). Einen Namen machte er sich zuerst 1526 durch eine sinnbildliche Darstellung des Weltlaufs, „wo der Geiz als Begleiter der Tyrannei einen Esel schindet und dieser ausschlagend die Gleißnerei zu Falle bringt. Den Entwurf schreibt man keinem Geringeren als Dürern zu, und Hans Sachs machte die Verse“ (Rettberg, Kunstleb., S. 136). Weiter ging aber G. in Folgendem, was aus dem Rathsbuch hin wortgetreu wiedergegeben werden soll. „In diesen Tagen war ein gedruckt Büchlein mit Bildern, den Fall des Papstthums anzeigend, wie sich der ereignet und in welcher Gestalt desselben Besserung wieder erscheinen soll, zu feilem Kauf auf dem Markt vertrieben worden. Bei diesen Figuren waren etliche Auslegungen unter des Herrn Andreas Osiander’s Namen, auch etliche Reime, die Hanns Sachs Schuster gemacht, das Ganze war von H. G. verfertigt. Weil aber von diesen Dingen vorher genug gesagt und geschrieben worden war, hielt der Rath dafür, daß dies Büchlein mehr ein Aufregung und Erbitterung des gemeinen Mannes dann etwas Anderes verursache, dazu einem erbarn Rath allerlei Nachteil und Gramschaft bei Vielen erfolgen möge und doch dieses Buchlein wider eines Raths Wissen und Willen ausgangen, auch den Verordneten, die den Druck zu übersehen geordnet, nit zugebracht worden ist, ist bei einem erbarn Rath ertheilt, nachfolgender gestalt in dieser Sach zu handeln. Herr Endres Osiander, Prediger zu St. Lorenzen, soll beschickt und ihm gesagt werden, es sei ein Büchlein mit allerlei Figuren alhie gedruckt und feil gehalten worden, alles wider Wissen und Willen eines erbarn Raths und ihrer Verordneten. Dieses hab etliche Epistel und Zusätze, unter seinem Namen ausgangen, welcher aller ein erbar Rath gar kein Gefallen trage und in großer Besorgniß stehe, es werde gemeiner Stadt allerlei Nachtheil daraus erfolgen. Sie hätten sich in diesem Falle einer mehreren Bescheidenheit bei ihm versehen. Darum laß ihm ein erbar Rath mit Ernst ansagen, sich hinfür dergleichen Vornemens zu enthalten, sich auch hinfür zu mäßigen, einig Büchlein, Gemäl oder Druck hinfür, ohne Wissen eines erbarn Raths, Rathschreiber und unbesichtigt derselben ausgehen zu lassen. Dieß woll sich ein erbar Rath zu ihm versehen. Denn wo das nicht geschehe, müsse ein Rath ihre Nothdurft [113] gegen ihn bedenken. Zum Andern wurde der G. beschickt und ihm gesagt: er habe etliche Figuren und daneben etlich Zusätz in einem Büchlein verfertigt, welches alles eines erbern Raths Verordneten zu besichtigen nit zugebracht worden sei, deß habe ein Rath kein Gefallen von ihm. Darum solle er alle solche Büchlein, so viel er noch bei Handen habe, zu Stund herauf auf das Rathhaus antworten, desgleichen die geschnittenen Formen. Auch dergleichen Druckens hinfür müssig stehen und nichts verfertigen, es sei denn zuvor auf der Canzlei besichtigt, die Strafe aber, so ein Rath um diese Handlung gegen ihn zu üben Fug hätte, wolle ein erbar Rath zu diesem Mal einstellen, mit einer offenen Hand. Item Hans Sachsen dem Schuster wurde gesagt: es sei diese Tag ein Büchlein ausgangen, ohne Willen und Wissen eines erbern Raths, welches besser unterwegen gelassen wäre. An diesem Büchlein habe er die Reimen zu den Figuren gemacht und sei solches seines Amts nicht, gebüre ihm auch nicht. Darum sei eines Raths ernster Befehl, daß er seines Handwerks und Schuhmachens warte, sich auch enthalte, einig Büchlein oder Reimen hinfür ausgehen zu lassen, ein erber Rath würde sonst ihre Notdurft gegen ihn handeln, und um diese geübte Handlung woll ein Rath diesmal die Straf bei sich behalten, doch mit einer offnen Hand, sie nach ihrer Gelegenheit vorzunemen. Daneben wurde auch nach Frankfurt geschrieben, durch die Ihren in dieser Messe Achtung auf diese Büchlein haben zu lassen und wo sie deren feil finden, sollen sie solche auf eines Raths Kosten aufkaufen lassen und abthun. Desgleichen wurde auch durch Jeronimus Paumgartner den Koburgern Befehl gegeben. Und neben diesem Allem wurde auch befohlen, weil Jeronimus Formschneider neulich auch eine Druckpreß aufgericht, doch noch nicht Pflicht gethan und zu diesem Büchlein auch geholfen, ihn in die Pflicht zu nemen, als andere Buchdrucker. Alles wurde Clementen Volkamer und Bernharten Paumgartner zu besorgen am 27. Merz 1527 übertragen.“ – Dieser merkwürdige Verlaß nebst dem höchst selten gewordenen Büchlein ist natürlich schon früher besprochen worden. Will hat in der Bibl. Nor. Will. II. n. 14 p. 9 sequ. das Büchlein „Ein wunderliche Weissagung von dem Bapsttumb etc.“ ganz genau beschrieben und in dem Hist.-dipl. Mag. I. 344 auch aus dem Verlaß einem Auszug gegeben, wobei er aber mehr beabsichtigte, einen Beitrag zu Osiander’s Leben zu geben. Waldau hat in den Beitr. II. 350 ff. ebenfalls eine genaue Beschreibung des Buches und zwar aus der ersten Ausgabe, da Will nur die zweite vor sich hatte, gegeben, er läßt auch den ganzen Rathsverlaß in extenso drucken, und fügt noch anderes hierher Gehörige bei. Soden in den Beitr. (a. 1855) p. 289 beschränkt sich einfach auf den Rathsverlaß mit Hinweisung auf frühere Erwähnung. Baader, Beitr. II. (1862), bespricht bei G. die Sache ebenfalls kürzlich, mit Verweisung auf Soden. – Hierauf wurde am 13. Juni ertheilt, G. die geschnittene Form der Prophezeiung wiederzugeben, weil sich erfunden, daß dergleichen Drucke vor vielen Jahren auch ausgangen wären, aber die gedruckten Büchlein sollten bei Handen behalten werden. Man sieht, daß schon eine mildere Ansicht die Oberhand gewonnen hatte, die sich nicht schämte, nichtige Entschuldigungen von früheren ähnlichen Fällen vorzubringen, und darauf rechnen durfte, sie beachtet zu sehen, und am Sonntag den 3. August wurde G. vergönnt, die geschnittenen Formen und Bilder des Büchleins, welches den Fall des Papstthums anzeigen soll, mit der alten Schrift, wie es sich in dem alten Büchlein findet, zu drucken und zu vertreiben, aber was Andreas Osiander und Hanns Sachs der Schuster zu dem Büchlein hinzugefügt, soll er unterlassen zu drucken, und in Ansehung seiner Armuth und Menge seiner kleinen Kinder, daß er auch unschuldig hinter diese Sache gekommen, auf Osiander’s Vertröstung die vorigen Büchlein gedruckt und ausgegeben hat, ließ man ihm für die weggenommenen Büchlein, die 600 an [114] der Zahl, der Rath zu Handen genommen und abgethan hatte, 12 fl. geben. Da dies durch den Rathschreiber geschah, so war dieser auch wol der Urheber des einerseits wegen seiner barmherzigen Milde gegen den armen Formschneider und Drucker lobenswerthen, andererseits wegen der ferneren Vervielfältigung eines angeblich alten Spottgedichts nicht zu billigenden Verlasses. Mit dem Papstthum hatte man damals freilich schon ganz gebrochen und der Kulturkampf des 16. Jahrhunderts geht dem des 19. mit gutem Beispiel voran. – Als G. die „Contrafactur der Belagerung Wiens“ herausgeben wollte, verbot es ihm der Rath, weil schon der Maler Niklas Meldeman, der mit großen Kosten darnach gezogen war, die Erlaubniß dazu erhalten hatte. Auch mußte er die Mödel zur Visirung der Belagerung Wiens dem Rathe zu Handen stellen, ohne Erlaubniß, etwas davon ausgehen zu lassen. Meldeman erhielt durch Lazarus Spengler sogar einen Vorschuß von 50 fl. und für das illuminirte Exemplar, das er dem Rathe schenkte, eine Gratification von 6 fl. (Baader II, 52). – Nach Dürer’s Tod wollte, gleich Andern, wie der Formschneider Hieronymus und der Maler Sebald Beham, auch G. von der geistigen Hinterlassenschaft des großen Meisters Nutzen ziehen und hatte zur Nachbildung des Triumphwagens schon eine Form dazu verfertigt. Auf die Klage von Dürer’s Wittwe verbot aber am 4. Mai 1532 der Rath dem G. dieses sein Vorhaben, ließ aber der Frau rathen, die Form um 10 fl. an sich zu bringen, wenn sie es thue, wolle er ihr die Hälfte ersetzen. Baader I. 11, Thausing 504 schreibt die Seltenheit des Nachschnitts diesem Umstande zu. – Man scheint den G. im Verdacht gehabt zu haben, unsittliche Bücher und Bilder zu verschleißen. Daher stellte man bei ihm Haussuchung an und fand 1535 bei ihm „etliche schändliche und lästerliche Büchlein mit unzüchtigen Gemälen von unordentlicher Lieb“. Seine Erklärung, er habe die Büchlein vom Formschneider Hanns Schwarzenberger zu Augsburg erhalten, habe sie nach Frankfurt und Leipzig mitgenommen und in letzterer Stadt alle verkauft, die Formen seien noch im Besitze Schwarzenberger’s oder seines Vettern, half ihm nichts, er wurde gestraft. Auch schrieb der Rath an den zu Augsburg, ihm eines der Büchlein mitzutheilen, um mit weiterer Strafe gegen G. verfahren zu können (Baader II. 53). Daß er schon 1536 als Buchdrucker bezeichnet wird (Ernesti in der Woleingerichteten Buchdruckerei) ist eher eine Verspätung als eine Verfrühung zu nennen, so wenig ihm aus seiner buchdruckerischen Thätigkeit Ehre erwachsen ist, so gebührt ihm der Titel doch schon früher. Und das Letzte, was von ihm zu sagen ist, macht im Grunde Alles gut, daß er im J. 1545 das Bildniß des Dichters Hans Sachs, seines Alters 51 Jahr, geschnitten hat, ein sehr schönes, aber auch sehr seltenes Blatt, Derschau’s Katalog. Er soll 1550 gestorben sein. Von seinen Nachkommen verlautet nichts.