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ADB:Gumppenberg, Ambrosius Freiherr von

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Artikel „Gumppenberg, Ambrosius von“ von Ferdinand Gregorovius in: Allgemeine Deutsche Biographie, herausgegeben von der Historischen Kommission bei der Bayerischen Akademie der Wissenschaften, Band 10 (1879), S. 122–123, Digitale Volltext-Ausgabe in Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=ADB:Gumppenberg,_Ambrosius_Freiherr_von&oldid=- (Version vom 26. Dezember 2024, 23:31 Uhr UTC)
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Gumppenberg: Ambrosius v. G., ein zur Zeit Karls V. und des römischen Königs Ferdinand I. namhafter Curiale, päpstlicher Protonotar, kaiserlicher Procurator der deutschen Nation in Rom, Domprobst zu Basel, Domherr zu Würzburg, Augsburg, Regensburg etc., stammte aus dem Geschlecht von Gumppenberg, welches neben den Sandizell zum ältesten Feudaladel Baierns gehörte. Er war Sohn Walthers v. G. und geboren um das J. 1501 oder 1502. Nachdem er in Tübingen und Ingolstadt studirt hatte, ging er um das J. 1525 nach Rom, hier sein Glück zu machen. Dies begründete er als Geschäftsführer in Angelegenheiten der Curie und römischer wie deutscher Prälaten und Bischöfe. Er trat in die Dienste des Cardinals Thomas de Vio (Cantanus), und erwarb sich das Vertrauen Clemens’ VII., der ihn schon im J. 1527 mit Aufträgen an die Herzoge Baierns sandte. Er kehrte nach Rom zurück in derselben Zeit, als die Armee Karls V. unter dem Connetable von Bourbon diese Stadt erstürmte, war nicht nur Augenzeuge des Sacco di Roma, sondern auch in officieller Stellung an den dortigen Ereignissen betheiligt, da er in den Unterhandlungen der Landsknechte mit dem in der Engelsburg eingeschlossenen Papst als Dollmetscher und sodann als kaiserlicher Kriegscommissär diente. In solcher amtlichen Stellung befand er sich bei den Belagerungen von Neapel und Florenz. Im J. 1530 begleitete er den Cardinal Cantano zum Reichstage in Augsburg. Nach Rom zurückgekehrt, erwarb er sich die Gunst Pauls III. und blieb seither hier als ein reich gewordener Curiale und Geschäftsmann, und kaiserlicher Procurator noch bis zum J. 1545. In diese Zeit fällt sein berüchtigter Proceß mit dem berühmten Orientalisten Johann Albert Widmanstadt (Lucretius), auf Grund des Streites um die Führung eines Geschäftes an der römischen Curie, welches Moritz von Hutten, Bischof von Eichstädt, diesen beiden Männern übertragen hatte. Von Widmanstadt angeklagt, ihm nach dem Leben getrachtet zu haben, wurde G. im J. 1540 ins Gefängniß gesetzt, aber bald daraus befreit. Im J. 1545 verließ er Rom, um sich im Dienst des Cardinals Alexander Farnese nach Deutschland zu begeben. Hier begleitete er die päpstlichen Hülfstruppen unter Ottavio Farnese als Generalcommissar im schmalkaldischen Kriege. Er lebte seit dieser Zeit in Deutschland, zumal in Eichstädt und Augsburg, mit vielen Pfründen ausgestattet, eifrig der katholischen Kirche dienend, ein unruhiger, streit- und proceßsüchtiger Mann. Selbst noch im J. 1552, wo er in Passau während des Abschlusses des Vertrages sich befand, setzte er seinen Proceß mit Widmanstadt fort. Er verwickelte sich im J. 1559 in einen Streit mit dem Hochstift Würzburg, der ihm sogar die Excommunication zuzog. G. starb zu Eichstädt am 4. September 1574, und ward in Augsburg begraben. Die Münchener Staatsbibliothek bewahrt Handschriften von G. und [123] seinem Secretär Johann Baptist Fickler, mit deren Hülfe Ludwig Albert Baron v. G. die Lebensumstände des Ambrosius zusammengestellt hat (in seiner Geschichte der Familie v. G., Würzburg 1856). Jene Handschriften beziehen sich auf den Proceß mit Lucretius (siehe zu diesem Schelhorn, Amoenitates literariae, T. 14 p. 468 ff.), und enthalten Bruchstücke einer Autobiographie. Als nämlich G. nach Deutschland zurückgekehrt war, versuchte er die Memoiren seiner reichen Erlebnisse niederzuschreiben; leider führte er sie nicht aus. Doch verdanken wir ihm einen schätzenswerthen Beitrag zur Geschichte der Ereignisse in Rom vom Anzug des Connetable bis zum 29. November 1527. Diese durch persönliche Mitbetheiligung des Verfassers merkwürdige Schilderung, die eingehendste überhaupt, welche wir von Zeitgenossen und zwar in deutscher Sprache besitzen, hat Gregorovius in den Sitzungsberichten der k. bairischen Akademie der Wissenschaften (1877. I. Philos.-philol. u. histor. Classe, S. 329–97) herausgegeben („Ein deutscher Bericht über die Eroberung Roms durch die kaiserliche Armee Karl’s V. im J. 1527, von dem Augenzeugen A. v. G.“).