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ADB:Havemann, Michael (evangelischer Theologe)

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Artikel „Havemann, Michael“ von Karl Ernst Hermann Krause in: Allgemeine Deutsche Biographie, herausgegeben von der Historischen Kommission bei der Bayerischen Akademie der Wissenschaften, Band 11 (1880), S. 113–114, Digitale Volltext-Ausgabe in Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=ADB:Havemann,_Michael_(evangelischer_Theologe)&oldid=- (Version vom 22. Dezember 2024, 13:45 Uhr UTC)
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Havemann: Michael H., geb. zu Bremervörde am 29. September 1597, † am 24. Januar 1672, als Generalsuperintendent der schwedischen Herzogthümer Bremen und Verden zu Stade. Er ward 1624 als Conrector und Lector der Philosophie und Mathematik am Stader Gymnasium illustre angestellt, wurde [114] Rector desselben 1625, dann Hauptpastor zu St. Cosmä und Damiani daselbst und 1628 Senior Ministerii. 1629 vor Tilly nach dem Restitutionsedict flüchtig, ging er zuerst nach Hamburg, wurde am 5. April 1630 durch Graf Ulrich von Ostfriesland als Hauptprediger nach Norden berufen und 1631 Director und Professor der dort neu gegründeten Schule, kehrte aber nach dem Abzug der Kaiserlichen 1632 nach Stade zurück. Bei der Einrichtung eines lutherischen Consistoriums für die neu erworbenen Lande Bremen und Verden wurde H. am 2. September 1651 zum ersten Generalsuperintendenten ernannt. Ein starrer Orthodoxer, reizbar und unversöhnlich, hatte er eine Menge ärgerlichster theologischer Fehden und Zänkereien, bei denen er in den Mitteln nicht wählerisch war. Katechismus- und persönliche Streite mit Jakob Hackmann, Adolf Helt, Riesler, Rager etc. füllen seine Geschichte, sehr eifrig verurtheilte er die Ehe mit der Schwester der gestorbenen Frau; seine Nachfolger haben ihn indessen apologetisch dargestellt. Richtig ist, daß ein Theil seiner Gegner noch buchstabenstarrer war als H. Sein Versuch, die Concordienformel in den Herzogthümern einzuführen, scheiterte; anzuerkennen ist, daß er Ordnung in die kirchlichen Verhältnisse brachte. Den Exorcismus duldete er bei der Taufe, verbot aber seine Einführung, wo er nicht üblich gewesen, als ein Adiaphoron, der Kirchenbann sollte nachdrücklich geübt werden, am dritten Tage nach der Geburt die Taufe stattfinden. – Sein Sohn Michael H., geb. in Hamburg 1630, führte die theologischen Streite in der Art des Vaters mit diesem zugleich. Er entsagte deshalb nicht ganz freiwillig 1662 seinem Pastorat in Stade, wurde 1666 Rector der Bremer, unter Schweden stehenden Domschule, gab aber auch diese Stelle 1672 auf und † 22. März 1684, in Stade.

Aus Pratje’s Schriften hat Rotermund das Einschlägige zusammengestellt in „Erneuertes Andenken etc.“ zur 50jährigen Amtsjubelfeier des Generalsuperintendenten G. A. Ruperti, Stade 1831. Vergl. Rotermund, Gel. Hannover v. Havemann, Jebe und Helt. Starckens Lübeck. Kirchengeschichte und Köster, Geschichte des Königl. Consistoriums etc., Stade 1852. Havemann’s Schriften sind namentlich bei Rotermund verzeichnet.