ADB:Risler, Johann

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Artikel „Risler, Johann“ von Karl Ernst Hermann Krause in: Allgemeine Deutsche Biographie, herausgegeben von der Historischen Kommission bei der Bayerischen Akademie der Wissenschaften, Band 28 (1889), S. 650–651, Digitale Volltext-Ausgabe in Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=ADB:Risler,_Johann&oldid=- (Version vom 19. April 2024, 09:42 Uhr UTC)
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Risler: Johann R., geboren zu Buxtehude am 24. September 1589, Sohn eines Weißbäckers, wurde, nachdem er in Rostock examinirt und ordinirt war, Pastor zu Horneburg im Erzbisthum Bremen. Von den ligistischen Truppen 1630 zur Flucht nach Hamburg gezwungen wurde er dort zeitweilig Privatgeistlicher der Aebtissin Maria von Itzehoe, Herzogin von Schleswig-Holstein und auf deren Empfehlung 1631 Schlesw.-Holst.-Sonderburgischer Hofprediger, eine Stelle, die er kaum ein Jahr wegen Krankheit inne hatte. 1632 gesundet und über die Elbe zurückkehrend traf er in Stade den von Tilly und Pappenheim dort allein geduldeten und gebliebenen Pastor Helt in schwerer Krankheit, versah für diesen die Pfingstgeschäfte, wurde zum Interimsprediger bestellt und eröffnete als solcher der Reihe nach in den damals vorhandenen und katholisirten vier Kirchen den lutherischen Gottesdienst aufs neue. Er einigte sich dann mit Helt über Einführung einer Katechisation in den Kirchen und schrieb mit ihm zusammen zu diesem Zwecke eine „Kinderlehre von den führnehmsten Lehrpunkten nach Ordnung des kleinen Katechismi D. M. Lutheri“, welche der Hamburger Superintendentur vorher zur Billigung vorgelegen hatte, weil eine Stader Behörde nicht vorhanden war. Der 1633 zurückgekehrte Senior Ministerii Havemann (s. A. D. B. XI, 113 f.) erhob über diese Neuerung den mit Brieferöffnung und directer Lüge geführten bösartigen Stader Katechismusstreit, eine der höchst bezeichnenden, aber noch wenig gewürdigten Erscheinungen in der lutherischen Kirche Norddeutschlands während des dreißigjährigen Krieges. Als der Stader Rath, um den Lärm zu dämpfen, 1637 diese Kinderlehre verbot, erließ R. mit Helt einen förmlichen Absagebrief an sein Kirchenpatronat, lenkte aber bald ein, während Helt 1639 abgesetzt wurde. Bei seiner Gemeinde war er sehr beliebt, nicht minder in der ganzen Stadt; 1652 wirkte er vorzugsweise an dem Entwurf der Einführung der neuen Kirchenordnung der Stadt mit und unterschrieb solche als der Erste; 1653 wurde er Senior, starb aber schon am 19. April desselben Jahres. Er soll über 4000 Predigten gehalten haben; von den wenigen gedruckten sind die „Wasserfluts-Predigen“, Hamburg 1625, und „Der Stadt Stade Gottlob“, Hamburg 1633, noch lange nachher geschätzt wegen [651] der darin befindlichen historischen Data. Sein Sohn Dethlev R. war Pastor zu Estebrügge im Alten Lande.

Vgl. die Quellen zu „Helt“: Allg. Deutsche Biogr. XI, 711 und Herzogthümer Bremen und Verden IV, 347-362.