ADB:Hennings, Justus Christian
Darjes) philosophische und juristische Vorlesungen hörte. Seine Promotion und Habilitation erfolgte 1756 auf Grund der Abhandlungen „An et qua ratione matrimonium coactum possit esse licitum“ und „Dissert. exegetica ad Genes. III, 22, eiectionem hominis e paradiso signum fuisse benignitatis divinae“. Als Docent las er über Logik nach Darjes und veröffentlichte auch eine „Praktische Logik“ (1764), in welcher er beeinflußt von der Locke’schen Erkenntnißlehre, die Auffindung der Wahrheit aus Erfahrung und Begriffen, sowie die Verwerthung der gefundenen Wahrheit im Beweisverfahren [781] und im Disputiren wissenschaftlich zu entwickeln versuchte. Indem er so zu der damals auftauchenden Gruppe der Locke-Wolff’schen Eklektiker gehörte, verdiente er es wohl, daß er, nachdem Darjes (1763) nach Frankfurt a. O. abgegangen war, von der Facultät als Nachfolger desselben empfohlen wurde und die Regierung gab ihm als einem Landeskinde den Vorzug vor dem neben ihm vorgeschlagenen Kant; so wurde er 1765 Ordinarius der Moralphilosophie und Politik, worauf ihm später auch Logik und Metaphysik übertragen wurden. Er schrieb nun „Moralische und politische Abhandlung vom Wege zur Weisheit und Klugheit“ (1766), ein „Compendium metaphysicum“ (1768) und „Kritisch-historisches Lehrbuch der theoretischen Philosophie“ (1774), worin er auf erwähntem philosophischen Standpunkte eine Neubearbeitung seiner bisherigen Schriften gab. Von nun an aber warf er sich hauptsächlich auf das Gebiet der Psychologie und zwar mit Vorliebe auf die dunklen Seiten derselben, wobei er sich allerdings das Verdienst erwarb, auf Grund eines überaus reichen Materiales mittelst rationalistischer Erklärung den Kampf gegen Aberglauben (z. B. Hexenglaube) und Vorurtheile aufzunehmen, aber daneben doch in theologischer Befangenheit z. B. von übernatürlichen Träumen spricht oder sogar z. B. die Auferstehung der Leiber zu erklären und zu begründen versucht. Solcher Art sind seine „Geschichten von der Seele der Menschen und Thiere pragmatisch entworfen“ (1774), ferner „Von den Ahndungen und Visionen“ (1777, 2. Aufl. 1783, zugleich mit einem 2. Theile: „Voraussehungen und Ahndungen der Thiere“), auch „Anthropologische und pneumatologische Aphorismen“ (1777), sodann „Verjährte Vorurtheile in verschiedenen Abhandlungen bestritten“ (1778), „Von Geistern und Geistersehern“ (1780), „Visionen neuerer und der neuesten Zeit“ (1781), „Von den Träumern und Nachtwandlern“ (1784). Dazwischen fällt eine rationalistisch-theologische Abhandlung: „Die Einigkeit Gottes“ (1779) und eine durch viele Zusätze und Berichtigungen verdienstliche Bearbeitung der 4. Auflage von Walch’s philosophischem Lexikon (1775), sowie eine „Lebensgeschichte J. E. I. Walch’s“ (1780) und die auf aufklärerischem Boden stehende „Sittenlehre der Vernunft“ (1782). Die ganze Bewegung, welche sich durch das Auftreten Kant’s ergeben hatte, war spurlos an H. vorübergegangen und sowie er als Schriftsteller allmählig hinter der Zeit zurückblieb, so nahmen auch seine früher sehr besuchten Vorlesungen in raschem Verlaufe an Frequenz ab. Das Letzte, was er schrieb, war: „Die Mittel, den menschlichen Leib gegen die Arten des Feuers und die nachtheiligen Folgen des Wassers zu schützen“ (1790).
Hennings: Justus Christian H., geb. 20. März 1731 in Gebstedt bei Weimar, † in der Nacht vom 29. bis 30. Aug. 1815 in Jena, Sohn eines Predigers, studierte in Jena, wohin sein Vater als Diaconus befördert worden war, sowohl am Gymnasium als auch an der Universität, an welcher er theologische und (besonders bei