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ADB:Hermann I. (Bischof von Würzburg)

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Artikel „Hermann I., Fürstbischof von Wirzburg“ von Franz Xaver von Wegele in: Allgemeine Deutsche Biographie, herausgegeben von der Historischen Kommission bei der Bayerischen Akademie der Wissenschaften, Band 12 (1880), S. 158–162, Digitale Volltext-Ausgabe in Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=ADB:Hermann_I._(Bischof_von_W%C3%BCrzburg)&oldid=- (Version vom 22. November 2024, 09:59 Uhr UTC)
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Band 12 (1880), S. 158–162 (Quelle).
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Hermann I., Fürstbischof von Wirzburg, 1225–1254, stammte aus dem thüringisch-osterländischen Geschlechte der Dynasten von Lobdaburg, deren Stammhaus über dem (jetzt weimarischen) Städtchen Lobeda am rechten Ufer der thüringischen Saale, unweit von Jena, sich erhob. Dem Geschlechte war seiner Zeit durch seine Verwandtschaft mit dem Bischof Konrad I., aus dem Hause der Herren von Querfurt, der (1198) den Hildesheimer Stuhl mit dem des heil. Burkard zu Wirzburg vertauscht hatte, der Weg nach Franken geebnet worden, von wo es ursprünglich auch ausgegangen war. Bereits im J. 1207 wurde ein Lobdaburger, Bischof Otto I., auf den bischöflichen Stuhl von Wirzburg erhoben und neben wie nach ihm treffen wir noch mehrere Glieder seines Hauses im dortigen Domcapitel. Was für uns aber das wichtigste ist, schon zwei Jahre nach seinem im J. 1123[WS 1] erfolgten Tode und der kurzen Zwischenregierung Bischof Dietrichs von Homburg (von der Wern) folgte ihm sein Bruderssohn H. in der bischöflichen Würde von Wirzburg nach, die er dann nahezu dreißig Jahre bekleidet hat. Er gehört unzweifelhaft zu den merkwürdigsten Häuptern der Wirzburger Kirche und nimmt für die mittelalterliche Epoche des Hochstifts annähernd dieselbe Bedeutung in Anspruch, die für die neuere Zeit dem Fürstbischof Julius zukommt. Nicht minder groß war im Verhältnisse sein Einfluß als Reichsfürst, nur daß der Freund des Reiches an der Art dieses Einflusses geringe Freude finden kann. Der Zeitpunkt seiner Erwählung läßt sich nur beiläufig bestimmen; er fällt ungefähr in den zweiten oder dritten Monat des J. 1225; am 25. April tritt H. zum ersten Male urkundlich in seinem neuen Amte und zwar als Erwählter auf; seine Consekration hingegen ist, wie Ussermann mit Recht ausführt, erst am 21. September von dem Kardinallegaten Otto von Porto vollzogen worden. Ob H. bereits vor seiner Erhebung dem Wirzburger Domcapitel angehört habe, ist bis in die neueste Zeit bezweifelt worden. Das Herkommen und die Wahrscheinlichkeit sprechen aber immerhin dafür und wir glauben positive Spuren gefunden zu haben, die man bisher übersehen hat und die eine solche schon an sich nahe liegende Vermuthung zu unterstützen geeignet sind. Demnach würde H. Archidiacon der Wirzburger Kirche, als solcher Mitglied des Capitels und zugleich Propst des Collegiatstiftes [159] St. Stephan zu Bamberg gewesen sein, eine Cumulation, die in jenem Jahrhundert bereits keineswegs ohne Beispiel ist (zu vgl. Mon. Boica 37 p. 207 und Spieß, Archiv. Nebenarb. I, 146, bei den Zeugen 115, ferner Ussermann, Ep. Wirceb. p. 178 oben und Ep. Bamberg. p. 228). Ueberhaupt kann es, alles wohl erwogen, kaum einen Zweifel unterliegen, daß H. bereits vor seiner Wahl sich seinen Wählern als der Mann von Thatkraft und Herrschergaben gezeigt hatte, wie ihn die Situation erforderte, und eben diese Erwägung legt wieder die Voraussetzung nahe, daß er nicht erst von außen herbeigeholt worden ist. Die Zustände des Hochstifts, an dessen Spitze er gestellt wurde, waren schwierig genug. Gerade unter seinem Oheim, Bischof Otto, war nicht ohne dessen Schuld in der inneren, namentlich finanziellen Lage eine bedenkliche Zerrüttung eingerissen. Seine reichsfürstliche Wirksamkeit hatte die Kräfte des Hochstiftes in empfindlicher Weise in Anspruch genommen. Es war nicht blos nichts gewonnen, sondern sogar vieles verloren worden. Um schlimmeres zu verhüten, waren die Stände des Stiftes dazwischen getreten, und nun sollte der Neffe wieder gut machen, was der Oheim versäumt hatte. Die in der Geschichte des Hochstifts Epoche machende Wahlcapitulation des J. 1225, die H. beschwören mußte, wirft einerseits ein hinlänglich deutliches Licht auf die angedeuteten Schwierigkeiten, – und zeigt zugleich andererseits, was Hermanns Wähler von ihm erwarteten und ihm an Leistungsfähigkeit zutrauten. Dieser Voraussetzung hat er auch und zwar in außerordentlichem Grade entsprochen. Er hat ein in der That seltenes Herrschertalent bewährt, das Stift nachhaltig reorganisirt und ist unter der Gunst der Zeitumstände in Wahrheit der Gründer einer landesherrlichen Gewalt der Bischöfe von Wirzburg geworden. Der Vortheil seines Hochstifts, die Beibringung des Verlorenen, die Sicherung, Erweiterung und Abrundung des Stiftsgebietes und seiner fürstlichen Macht, sie sind es, die ihm über Alles gehen und deren Förderung er so ziemlich jeder andern Rücksicht unterordnet. So ist denn auch die ganze Zeit seiner Regierung mit fortgesetzten Anstrengungen und Kämpfen ausgefüllt. Jeden Anspruch greift er auf, jede Gelegenheit, ihn geltend zu machen, kommt ihm erwünscht. Vor Allem aber geht er darauf aus, den hohen Adel seines Stifts, die Grafen und Dynasten, zu zähmen und seinem Systeme dienstbar zu machen. So ist er der Reihe nach mit den Grafen von Henneberg, von Rieneck, Castell, sogar dem letzten Grafen von Meran, dessen Besitzungen in den Wirzburger Sprengel hinüberreichten, in Fehde gestanden und überall ist er schließlich Sieger geblieben und die Mehrzahl hat er gezwungen, seine lehnsoberherrliche Gerichtsbarkeit anzuerkennen. Erwerbung reiht sich an Erwerbung, verschiedene Wege schlägt er zu diesem Ziele ein; besonders gerne sucht er die unabhängigen Herren dahin zu bewegen, daß sie ihre Eigengüter seinen Kirchen zu Lehen auftrugen, was oft nur der Anfang vom Ende war, so die Grafen von Botenlauben, die Dynasten von Trimberg, die Herren von Rauheneck u. a. Namentlich die Grafen von Henneberg haben seine streitbare Hand wiederholt schwer gespürt; er hat nicht blos die burggräfliche Gewalt in Wirzburg, die seit langer Zeit in ihren Händen war, lahm gelegt, sondern der weiteren Ausdehnung ihrer Besitzungen im Norden des Stifts ein Ziel gesetzt. Manches, wie die Stadt Meiningen, mußten sie gänzlich zurückgeben, anderes ihm zu Lehen auftragen. Die Herrschaft Botenlauben (so genannt nach der bei Kissingen gelegenen Burg) hat er, unterstützt von dem weltentsagenden Geiste des Grafen Otto von B. und dessen Gemahlin Beatrix, zuletzt völlig in den Besitz seiner Kirche gebracht und dasselbe ist ihm mit der Herrschaft Hiltenburg gelungen, deren Besitzer in den Deutschorden trat, dessen Frau den Schleier nahm und deren Sohn der Kirche dargebracht wurde. Mit dem Schwert in der Hand ist er dem Stift Fulda entgegengetreten, das bisher im Norden [160] des Sprengels mächtiger als die Wirzburger Kirche selbst gewesen war, und hat er durch die eben erwähnten Erwerbungen den Einfluß desselben paralysirt. Ebenso hat er gegen den Bischof Ekbert von Bamberg, der die Henneberger unterstützt hatte und dessen Kirche im Osten der Wirzburger Diözese begütert war, das Schwert gezogen, um ihn zum Verzicht auf seiner Ansicht zufolge unbillige Ansprüche zu zwingen. Bischof Ekbert hat zuletzt nachgeben und Buße zahlen müssen. Bei dieser eifersüchtigen Bewahrung aller seiner Rechte und Forderungen kann es uns nicht wundern, wenn wir hören, daß H. im letzten Jahrzehnt seiner Herrschaft auch mit seiner Stadt Wirzburg selbst in ein bitteres Zerwürfniß gerathen ist, das sicher in dem Streben der Stadt nach möglichst großer Autonomie und in den selbstherrlichen Neigungen des Bischofs seinen letzten Grund gehabt hat. Bei Gelegenheit dieser Verwicklung ist, einer späteren aber nicht unglaubwürdigen Ueberlieferung zufolge, sogar das Leben des Bischofs einmal in Gefahr gerathen. Ein wesentliches Ferment dieses Streites hatte, wie zu vermuthen, den Versuch der Stadt, den Clerus zu den städtischen Lasten heranzuziehen, gebildet. Gewiß ist aber, daß dem Bischofe die Ueberwindung dieses Widerstandes nicht in dem Grade gelungen ist, wie in den andern Fällen. Neben dieser unermüdlichen Thätigkeit für die politischen Interessen des Hochstifts und die Befestigung und Ausdehnung seiner landesherrlichen Gewalt und mitten unter einer, wie wir sogleich hören werden, hochangestrengten fortgesetzten regen Betheiligung an den öffentlichen Angelegenheiten mußte unvermeidlicher Weise die eifrige Pflege der rein kirchlichen und geistlichen Obliegenheiten Hermanns zurücktreten; doch wird man mit Recht nicht behaupten können, daß er sie nach den Voraussetzungen jener Zeit in auffälliger Weise vernachlässigt habe, wenn auch nichts außerordentliches von dieser Seite seiner Wirksamkeit zu melden ist. Daß eifersüchtige und nachdrückliche Wahrnehmung seiner episcopalen Rechte ihm mit obenan stand, braucht um so weniger im besonderen hervorgehoben zu werden, als die weltlichen und geistlichen Interessen ohnedem oft genug zusammenfielen und H. so recht der Mann dazu war, diesen Zusammenhang überall zu erkennen, festzuhalten und nach Umständen auszunutzen. Ueberhaupt kam der überschwängliche Geist der Epoche, an dem die Staufer zum Theil mit gescheitert sind, seinen Bestrebungen auf allen Seiten zu gute und entgegen. Daß H. die Festsetzung der neu gegründeten Ritterorden in seinem Sprengel begünstigt hat, ist Thatsache; dasselbe galt von der Aufnahme der zu seiner Zeit entstandenen Orden der Franciscaner und Dominicaner, doch war er klug und auf seine eigene Macht eifersüchtig genug, daß er gegenüber dem gewaltigen Umsichgreifen namentlich des Predigerordens den Säkularklerus in Schutz nahm und jenen in bestimmte Grenzen in Sachen der Seelsorge zurückwies. Auf der andern Seite wieder hat er ganz besonders die Vermehrung der Frauenklöster in seinem Sprengel begünstigt, von welchen eine Ueberhebung wie von Seiten der Bettelmönche nicht zu fürchten war. So sind unter seinen Auspicien eine beträchliche Anzahl von Klöstern der Cistercienserinnen weithin durch den Sprengel, namentlich in den wohlhabenderen Gegenden des Südwestens desselben, entstanden. Von allgemeinen Gesichtspunkten aus ist in der erstaunlichen Thätigkeit Hermanns das wichtigste seine Reichspolitik, der Grad und die Art seiner Theilnahme an den großen öffentlichen Angelegenheiten, die bekanntlich gerade während seiner Zeit in eine für die Zukunft des Reiches verhängnißvolle Krisis eingetreten sind. Hier sei zunächst bemerkt, daß seine Reichspolitik mit seinen geschilderten landesherrlichen und territorialen Bestrebungen aufs eifrigste zusammenhängt und in ihren verschiedenen Stadien wieder zum guten Theile sich daraus erklärt, weil sie die Bestimmung hatte, dieselben zu unterstützen. Freilich bildet sie die Seite seiner Wirksamkeit, die wir am wenigsten zu billigen vermöchten, wenn wir auch zugeben [161] wollen, daß sie unter der Einwirkung der allgemeinen Verwirrung der Epoche überhaupt steht. Hermanns Oheim, Bischof Otto, hatte sich aufrichtig an Friedrich II. angeschlossen und zu dessen Vertrauensmännern gehört, der junge König Heinrich war seinem besonderen Schutze anvertraut gewesen. Zu diesem Heinrich tritt H. nun in Abwesenheit des kaiserlichen Vaters von Anfang an in nahe Beziehungen und erscheint fortgesetzt in dessen Umgebung, und zwar gerade zu der Zeit, in welcher derselbe mehr als je sich selbst überlassen blieb. Wenn die Annahme erlaubt ist, daß H. auf den jungen König Einfluß hatte, – und sie ist kaum zu umgehen – so läßt sich leider nicht behaupten, daß er auf die Dauer ein guter oder glücklicher war. Gewiß ist, daß H. sich seine Hingebung an Heinrich zu Gunsten seines Stiftes ausreichend vergelten ließ. Im Sommer 1226 begleitet er den König, als dieser nach Italien aufbrach, um seinem Vater gegen die Lombarden zu Hülfe zu kommen. Am 11. Mai beschwört er zu Trident mit Gerlach von Büdingen im Namen Heinrichs dessen gegen England gerichtetes Bündniß mit dem Könige von Frankreich. Der Zweck des Zuges wurde bekanntlich nicht erreicht: angesichts der feindlichen Haltung der Lombarden, die die Alpenpässe schlossen, mußte der König mit seinen Deutschen wieder umkehren. Aber nach wie vor treffen wir H. im Gefolge des Königs. So auch auf dem Hoftage zu Worms, auf welchem die bekannten, für die Entwicklung der landesfürstlichen Gewalt in Deutschland so wichtigen Gesetze erlassen worden sind. Die sichtliche Verdüsterung der Beziehungen Heinrichs zu seinem Vater hat an diesem Verhältnisse nichts zu ändern vermocht. Im J. 1232 begleitete H. den König nach Friaul an den Hof des Kaisers, wo derselbe sich rechtfertigen sollte, und der Bischof vermittelt mit Andern zwischen Vater und Sohn und erscheint unter den 12 Reichsfürsten, die auf Wunsch des letzteren schwören, ihn verlassen zu wollen, falls er dem seinem Vater gemachten eidlichen Gelöbnisse untreu werden sollte. Wie ernsthaft das alles gemeint war, steht dahin. Der König hat bekanntlich bald genug die guten Vorsätze vergessen und bereitet zuletzt den Abfall gegen den Vater vor. H. seinerseits hält fortgesetzt zu ihm, auch zu einer Zeit, in welcher selbst Fernstehende über dessen Pläne sich nicht mehr täuschen konnten. In Wirzburg scheinen sogar die Fäden der thatsächlichen Verschwörung zusammengelaufen zu sein. Mehrere Werkzeuge der verrätherischen Politik des Königs gehören dem Wirzburger Capitel an. Bezeichnend ist die Urkunde König Heinrichs vom 11. November 1234, welche das engste Verhältniß zwischen dem Bischof, seinem Capitel, dem Wirzburger Klerus, den Baronen und Ministerialen, ja sogar der Stadt Wirzburg zum prägnanten Ausdruck bringt. Im J. 1235 übernimmt H. mit Heinrich von Neifen im Auftrag des Königs eine Sendung an den Hof König Ludwigs IX. von Frankreich, um eine eheliche Verbindung zwischen ihren beiderseitigen Kindern zu Stande zu bringen, freilich ohne Erfolg. Noch in demselben Jahre brachen alle Stützen des aufrührerischen Sohnes zusammen, K. Friedrich erschien in Deutschland und der Sturz Heinrichs vollzog sich. H. durfte zufrieden sein, daß er nicht in denselben mit verwickelt wurde. Von Seite des Kaisers hatte er keine Schonung verdient; wenigstens die Getreuen desselben im Hochstift bereiteten ihm mancherlei Schädigungen und der Papst Gregor IX. lud auf den Wunsch des Kaisers ihn und andere Anhänger des gestürzten Königs zur Verantwortung nach Rom vor. H. hat mit seinem Mitschuldigen, dem Bischof Landulf von Worms, der Vorladung nach Rom wirklich Folge geleistet; doch ging Dank der Vermittelung des Hochmeisters Hermann von Salza der drohende Sturm am Ende gefahrlos an ihm vorüber und er gewann die Gunst des Kaisers wie des Papstes wieder zurück, welcher letztere sogar bald genug mit seiner Autorität für ihn eintrat. Die nächste Zeit beschränkt H. seine Thätigkeit auf die inneren Angelegenheiten des Stiftes. Der [162] Gang der großen öffentlichen Angelegenheiten, der sich erneuernde Kampf zwischen dem Kaiser auf der einen und dem Papste und den Lombarden auf der andern Seite führten ihn aber bald wieder mit einem deutschen Heere im J. 1238 – dem ringenden Kaiser zu Hülfe – über die Alpen. Vom August dieses Jahres bis in den November hinein treffen wir ihn dort in der Umgebung Friedrichs, im Lager vor Brescia und dann in Cremona. Als es aber jetzt noch einmal zu Unterhandlungen zwischen dem Kaiser und dem Papst kam, wird er mit Andern von diesem als Vermittler ausersehen und erhält den Auftrag, Friedrich die von der Kirche gegen ihn erhobenen Beschwerden schriftlich vorzutragen; weiterhin berichtet er mit seinen Genossen in diesem Auftrag wieder an den Papst über die Rechtfertigung die der Kaiser jenen Beschwerden entgegenstellte. Diese Vermittlerrolle setzt H., nach Deutschland zurückgekehrt, dann mit dem Landgrafen Heinrich Raspe von Thüringen fort. Jedenfalls steht er mit dem staufischen Hause noch immer in leidlichen Beziehungen. Denn auch in der Umgebung König Konrads IV. treffen wir ihn mehrere Male, so namentlich auch bei Gelegenheit des am 2. Juli 1239 unter dem Vorsitz des Königs und des Erzbischofs Siegfried zu Mainz eröffneten Concils. Als aber der Streit zwischen dem Kaiser und Innocenz IV. sich immer mehr verschärfte und zuletzt (1243) mit einem vollständigen und unheilbaren Bruche endigte, verließ auch H. die Sache des Kaisers und des staufischen Hauses und stellte sich offen auf die Seite der Gegner desselben, voran des Papstes. Die Erhebung des Landgrafen von Thüringen, mit dem er seit Jahren nahe Beziehungen unterhalten hatte, zum Gegenkönige ist vorzugsweise sein Werk gewesen und nicht zufällig hat sie vor den Thoren von Wirzburg stattgefunden. Selbstverständlich, daß der „Pfaffenkönig“ die erwiesenen guten Dienste auf Kosten des Reiches mit Gegenleistungen erwiedern mußte. In dieser Parteistellung hat H. dann unverrückt ausgehalten. Nach einer Nachricht der Wormser Annalen hat sich König Konrad im April 1251 von Worms aus aufgemacht, um ihn zu züchtigen und Wirzburg zu belagern, aber das Vorhaben scheint unausgeführt geblieben zu sein. Als an die Stelle des bald vom Schauplatz abgerufenen Landgrafen, Dank den unermüdlichen Anstrengungen Papst Innocenz IV., Wilhelm von Holland als Gegenkönig trat, hat sich H. folgerechter Weise auch bei seiner Wahl betheiligt, und treffen wir ihn in den Jahren 1252 und 1253 wiederholt bei ihm. Eine weitere Theilnahme an der tragischen Entwicklung der Dinge im Reiche hat ihm dann sein das Jahr darauf am 2. März 1254 erfolgter Tod erspart.

Monumenta boica, Bd. 30 und vor allem 37. – Boehmer, Regg. Imperii von 1198–1250. – Huillard-Bréholles, Historia diplomatica Friderici imp. II. – Die Werke von Schirrmacher und Winkelmann über K. Friedrich II. – L. Fries, Geschichte der Bischöfe von Wirzburg, bei Ludwig, Geschichtschreiber vom Bisthum Würzburg. Ussermann, Episcopatus Wirzeburgensis. – Jäger, Geschichte des Frankenlandes, Bd. III. – Henner, Bischof Hermann I. von Lobdaburg und die Befestigung der Landesherrlichkeit im Hochstift Wirzburg. – Von dem Unterzeichneten: Graf Otto von Botenlauben und sein Geschlecht, Würzburg 1850.


Anmerkungen (Wikisource)

  1. richtig wäre: 1223.