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ADB:Heinrich Raspe

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Artikel „Heinrich Raspe, Landgraf von Thüringen“ von Friedrich Wilhelm Schirrmacher in: Allgemeine Deutsche Biographie, herausgegeben von der Historischen Kommission bei der Bayerischen Akademie der Wissenschaften, Band 11 (1880), S. 439–443, Digitale Volltext-Ausgabe in Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=ADB:Heinrich_Raspe&oldid=- (Version vom 11. Dezember 2024, 13:57 Uhr UTC)
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Heinrich Raspe, Landgraf von Thüringen, geboren um 1202, war der zweite Sohn Hermann I., Landgrafen von Thüringen, und der Sophie, Herzog Otto I. von Baiern Tochter. Als sein älterer Bruder, Landgraf Ludwig der Heilige, Johannis 1227 von Schmalkalden nach dem Süden aufbrach, um sich dem von Kaiser Friedrich II. seit Jahren verheißenen Kreuzzuge anzuschließen, übernahm er die Landespflege und nach dem schon am 11. September in Apulien erfolgten Tode Ludwigs die Vormundschaft über seinen erst vierjährigen Neffen Hermann, dem der Kaiser noch in diesem Monat die Eventualbelehnung mit der Mark Meißen ertheilte. Hermanns Mutter, die fromme Elisabeth, mußte alsbald mit ihm die Wartburg, danach auch Eisenach verlassen und bei den Geschwistern ihrer Mutter, der Aebtissin Mathilde von Kitzingen und dem Bischof Ekbert von Bamberg, Zuflucht suchen. Ihre Vertreibung war der erste Act schwerer Untreue im Leben Heinrichs, der den Antrieben des Ehrgeizes und den Anreizungen einer der Landgräfin Elisabeth längst abgeneigten Hofpartei, die Herrschaft an sich zu reißen, vor dem Pflichtgebot Gehör gab. Als dann im folgenden Jahre die thüringischen Kreuzritter die Ueberreste ihres Herrn, aber auch, von Bamberg her, die Vertriebenen heimführten, und an ihrer Spitze der treue Schenk Rudolf von Vargula vor versammeltem Volk mit strenger und ergreifender Rede für die schutzlos Verstoßenen und gegen den untreuen Vormund auftrat, hat dieser die Wittwe in die Wartburg wieder aufgenommen. Doch blieben weitere Conflicte nicht aus und schon in kurzem zog sich Elisabeth auf ihren Wittwensitz Marburg zurück. Die Pflege ihres Sohnes verblieb dem Vormund, der, obschon er dessen Erbrecht anerkennen mußte, doch nur in seinem eigenen Namen die Regierung führte, auch das Haupt derselben nach dem J. 1237 blieb, da Hermann, nunmehr vierzehnjährig selbständig Urkunden ausstellte. Das Wenige, was uns von Regierungshandlungen Heinrichs erhalten ist, gibt Zeugniß davon, daß er seine landesherrliche Stellung thatkräftig zu wahren verstand. An dem mit dem Erzbischof Sigfrid II. von Mainz im J. 1232 ausgebrochenen Conflict, bei dem es sich vornehmlich um die hessische Burg Heiligenberg handelte, hat er nur insoweit Antheil genommen, als mit seiner Zustimmung und Unterstützung sein Bruder Konrad, der das hessische Gebiet verwaltete, die Waffen ergriff. An den Greueln und Entweihungen, die die landgräflichen Streiter an den Bewohnern und Heiligthümern der am 15. September eroberten Stadt Fritzlar begingen, ist er schuldlos. Als zwei Jahre danach die Bürger Erfurts, da sie dem Mainzer Erzbischof die von ihm zu einer Reichsheerfahrt gebotene Beihülfe nicht geleistet, auch den Schiedsspruch König Heinrichs (VII.) in ihrem mit dem Erzbischof darüber geführten Streit nicht anerkannt hatten, mit Bann und Acht bestraft worden waren, verdankten sie es der Vermittelung des Landgrafen, daß der Erzbischof am 1. August sie in die Gemeinschaft der Kirche wieder aufnahm. Mit dieser gegen die Städter bewiesenen Milde contrastirt auf das schärfste die rücksichtslose Strenge, mit welcher der Landgraf eben erst seine landesherrliche Macht gegen das mächtige Grafenhaus der Gleichen zu Geltung gebracht hatte. Für die ihm zugefügten Schädigungen [440] lud er den Grafen Heinrich vor sein Gericht, erklärte den Widerspenstigen in die Acht, sprach ihm alle Lehen ab, brach die gleichische Burg Velseck und ließ die dort Gefangenen, 23 an der Zahl, hinrichten. – Wenn der Landgraf auch nach dem J. 1237 trotz der Mündigkeit seines Neffen die Verwaltung im Hauptlande behielt, so kam ihm dabei sicherlich zu statten, daß sein Bruder Konrad, nachdem er bereits am 18. November 1234 in den Deutschen Orden getreten war, zum Nachfolger des am 20. März 1239 verstorbenen Deutschordensmeisters Hermann von Salza erwählt wurde. Schon das Jahr zuvor hat der junge Landgraf im Hessischen Regierungshandlungen vorgenommen, zunächst nur „auf Bitten seines Oheims H.“, danach aber „als Landgraf von Thüringen, Graf von Hessen und Herr des Landes an der Leine“. Jedenfalls mußte Kaiser Friedrich II., angesichts des immer näher rückenden Entscheidungskampfes mit der römischen Curie, mehr damit gedient sein, einen gereiften, in der Treue gegen Kaiser und Reich bisher wandellosen Fürsten an der Spitze Thüringens zu sehen, als einen unerprobten Jüngling. H. gehörte zwar nicht zu den Fürsten, die im Sommer 1230 im Namen des Kaisers als Bürgen für den zu San Germano mit Papst Gregor IX. abgeschlossenen Frieden eintraten, auch nicht zu denen, die das Jahr darauf zu Aquileja zwischen dem Kaiser und seinem zum Gehorsam gegen ihn zurückgekehrten Sohne Heinrich (VII.) die Vermittelung übernahmen, wol aber stand er mit Rath und That dem Kaiser zur Seite vom December 1231 ab bis zum März 1232, und danach im J. 1235 nach dem verunglückten Empörungsversuch Heinrichs VII. während des großen Reichstages zu Mainz und weiter bis zu dem im Juni 1236 zu Augsburg abgehaltenen Hoftage, da sich die gegen die Lombarden bestimmten Streitmassen sammelten, und zugleich gegen den geächteten Babenberger, Herzog Friedrich den Streitbaren, der Krieg beschlossen wurde. Wahrscheinlich, daß der Landgraf von Brixen aus, wo wir ihn im August 1236 treffen, dem Kaiser auch gegen die Lombarden folgte, wenigstens finden wir ihn nach dessen Rückkehr alsbald wieder an seiner Seite. In der Zeit vom Januar bis zum März 1237 ist er zu Wien Zeuge der Urkunden, durch welche Friedrich II. dieses zur Reichsstadt und die Herzogthümer Steier und Oesterreich, sowie die Mark Krain dem Reiche zugefallen erklärt, ja, er gehört zu den elf Fürsten, welche, um die Gefahren eines Zwischenreiches zu vermeiden, auf Gesuch des Kaisers dessen zweiten Sohn Konrad zum römischen König erwählen. Danach ist der Landgraf in die Heimath zurückgekehrt, um alsbald gesonderte Wege einzuschlagen. – Mit dem Siege Friedrichs über die Mailänder bei Cortenuova am 27. November 1237 war die Macht der Lombarden keineswegs gebrochen, um einen letzten Schlag gegen sie zu führen, wurden die Fürsten mit ihren Streitkräften zum Frühjahr 1238 nach Verona entboten. Diesen Schlag abzuwehren, verband sich Gregor IX. nicht nur mit Genua und Venedig gegen den Kaiser, in Deutschland selbst betrieb er die Bildung einer Fürstenoppostion. Hier begann sein Bevollmächtigter, der Archidiacon Albert von Passau, seine die Kaisermacht unterminirenden Agitationen. Während er im Süden ein Bündniß zwischen dem Herzog Friedrich von Oesterreich, dem König von Böhmen und dem Herzog Otto von Baiern zu Stande brachte, enthüllten sich auch schon in Norddeutschland die verrätherischen Pläne „gewisser Fürsten“. Auf einer von dem Reichsverwalter, dem Erzbischof Sigfrid von Mainz, auf den 14. März nach Erfurt berufenen Fürstenversammlung erschienen nur die Bischöfe von Halberstadt und Hildesheim. Den Monat zuvor hatte der Landgraf zu Neustadt seine Vermählung mit Gertrud, der Schwester des kinderlosen Herzogs Friedrich von Oesterreich, gefeiert; er blieb gleich anderen Fürsten von Verona weg, wie nahe es ihm auch lag, und unheilbar schien der Bruch mit dem Kaiser, zumal dieser noch in eben diesem [441] Jahre dem jungen Landgrafen Hermann, dem rechtmäßigen Erben Thüringens, seine erst zweijährige Tochter Margarethe durch den Erzbischof von Mainz zu Aschaffenburg verloben ließ. Doch war der Landgraf dem Kaiser noch nicht völlig verloren. Die mißglückte Belagerung von Brescia hob die Vortheile des Sieges von Cortenuova wieder auf. Ein weiteres Mißgeschick brachte dem Kaiser der 20. März 1239 mit dem Tode Hermanns von Salza, vier Tage danach erfolgte Friedrichs öffentliche Excommunicirung. Ließ sich der Landgraf durch religiöse Regungen bestimmen, so mußte er den eingeschlagenen Weg weiter verfolgen, aber gerade jetzt kehrte er um. Möglich, daß ihm die Pläne des Passauer Diaconus, die auf die Wahl eines Gegenkönigs zielten, zu extrem erschienen, entscheidend war für seine weitere Haltung offenbar die Wahl seines streng kaiserlich gesinnten Bruders Konrad zum Deutschordensmeister. Auf dem vom Kaiser gebotenen, am 1. Juni 1239 von König Konrad und dem Reichsverweser zu Eger abgehaltenen Hoftage fanden die Brüder, denen sich der Markgraf Heinrich der Erlauchte von Meißen und die beiden brandenburgischen Markgrafen anschlossen, Gelegenheit, dem Böhmenkönig und dem Herzog Otto von Baiern gegenüber, die sich in dem benachbarten Elnbogen eingefunden hatten, ihre Reichstreue öffentlich zu bezeugen. Die versammelten Fürsten verpflichteten sich eidlich dem Kaiser und vereinigten sich in dem Beschluß, die Versöhnung zwischen diesem und dem Papst zu vermitteln. In wie weit, oder ob überhaupt die Lösung des Verlöbnisses zwischen dem Landgrafen Hermann und der Kaisertochter Margarethe mit der veränderten Politik Heinrichs in Verbindung steht, ist nicht zu entscheiden. Im October 1239 vermählte sich Hermann mit Helena von Braunschweig. Der Zorn der Gegner, namentlich Alberts des Böhmen, über die thüringischen Brüder, auf die sie gerechnet zu haben scheinen, kannte keine Grenzen. Albert forderte vom Papst ihre Excommunication. Nun aber wurde gerade Konrad als Vermittler und Friedensstifter nach Rom geschickt, ausgestattet mit zwei, dem Inhalt nach verschiedenen Beglaubigungsschreiben, von denen sein Bruder am 11. Mai 1240 zu Wirzburg das die unverbrüchlichen Pflichten der Fürsten gegen den Kaiser betonende unterschrieb. Für Deutschland hatte dieses entschiedene Auftreten der thüringischen Brüder und der ihnen verbündeten Fürsten, durch deren Rath, wie Albert der Böhme klagt, das Reich regiert wurde, die Wirkung, daß der süddeutsche Fürstenbund sich auflöste. Gregor IX. aber blieb aller Versöhnung fern. Noch ehe der Deutschordensmeister Deutschland verlassen hatte, vor Ostern 1240, verhängte er über den Landgrafen H., den Reichsverweser, den Markgrafen von Meißen und andere den Bann, doch blieb die Wirkung aus. Die dringendste Aufforderung zur Vereinigung aller Kräfte brachte im nächsten Jahr der Sturm der gegen das Reich andringenden Mongolenhorden. Kaum aber, daß die Hauptgefahr vorüber, als der Kampf zwischen Papstthum und Kaiserthum, der im Süden nicht geruht hatte, auch in Deutschland wieder entbrannte, angefacht durch Gregor IX., kurz vor seinem am 24. August 1241 eingetretenen Tode. Seinen Geboten gehorsam, erhob sich der zum päpstlichen Legaten ernannte Erzbischof von Köln, Konrad von Hochstaten, im Einverständniß mit dem Reichsverweser Sigfrid von Mainz. Trotz des bis zum 11. November giltigen Reichsfriedens entzünden sie den Krieg. Ihr Ziel ist die Wahl eines Gegenkönigs, ihr Candidat wahrscheinlich jetzt schon der Landgraf, dem sein Bruder nicht mehr zur Seite stand, – er war Ende Juli 1240 in Rom gestorben, – wol aber in seinem Beichtvater, dem Grafen Elger von Hohenstein, Prior des Dominicanerklosters zu Eisenach, eine Persönlichkeit von streng kirchlicher Gesinnung, ein Freund und Verwandter des Erzbischofs von Mainz. Wieweit H. den Erzbischöfen entgegenkam, wissen wir nicht, wie bedrohlich dem Kaiser dessen Haltung erschien, erweist sich daraus, [442] daß er im J. 1242 eilends und heimlich sich von Italien nach Deutschland aufmachte, um durch persönliches Eingreifen die Gefahr abzuwenden. Auf einem Fürstentage zu Frankfurt, der vermuthlich im April stattfand, gewann er nochmals den Landgrafen für sich. Am 1. Mai nennt ihn König Konrad Reichsverweser. Doch diese Erhöhung war nicht der einzige Preis für die neugelobte Treue. Jüngst erst, am 2. Januar, war der junge Landgraf Hermann gestorben. Ging H. zu den Feinden des Kaisers über, so zog dieser unfehlbar, wozu er ein Recht hatte, die Landgrafschaft und die sächsische Pfalzgrafschaft ein. Gefahrvoll erschien überdies eine Waffenerhebung, zumal der Markgraf von Meißen, Heinrich der Erlauchte, zum Kaiser hielt und höchst wahrscheinlich auf eben diesem Fürstentage für seinen Sohn Albrecht um die Hand der vor vier Jahren dem Landgrafen Hermann verlobten Margarethe anhielt. Die Treue also wurde abermals gelobt, erwägt man aber, daß von einer Thätigkeit Heinrichs als Reichsverweser für die nächsten Zeiten nirgends die Rede ist, daß König Konrad ohne ihn seine Kämpfe gegen den Erzbischof von Mainz zu bestehen hatte, daß der neue Papst Innocenz IV., in dem Gregors Vernichtungseifer frische Gestalt gewann, zwei Jahre später, am 30. April 1244, an den Landgrafen schrieb: „Fürwahr, um in wirksamer Weise Deine der römischen Kirche so löblich bewiesene Ergebenheit zu bethätigen, ist es nöthig, daß Du das so preiswürdig begonnene Werk des Glaubens schleunigst vollendest, damit das Maß Deiner Verdienste immer reicher wachse und Du den apostolischen Stuhl immer kräftiger verpflichtest zur Erhöhung Deines Namens und Deiner Ehre. Bei uns ist es beschlossene Sache, Dich niemals in Deinem Vorhaben verlassen zu wollen“, erwägt man dieses alles, so ist man zu glauben versucht, daß H. doch die Untreue im Herzen behalten hatte. Noch ein Jahr mußte der Landgraf warten, bis das Wort des Papstes in Erfüllung ging. Am 17. Juli 1245 verkündete er zu Lyon die Absetzung Friedrichs. Zur Betreibung der Neuwahl schickte er darauf den Bischof Philipp von Ferrara als Legaten nach Deutschland, zur Werbung und Belohnung der Anhänger die Summe von 19 300 Mark. Ein Abgesandter Mailands erschien am Hofe Heinrichs. Am 21. April 1246 wurden sämmtliche geistliche und weltliche Fürsten Deutschlands durch Innocenz aufgefordert, bei Vergebung ihrer Sünden, im Vertrauen auf die Gnade des heiligen Geistes, nunmehr, da das Kaiserthum erledigt sei, einstimmig und ohne Aufschub den Landgrafen zu erwählen, der bereit sei, zur Ehre Gottes und zum Schutz der christlichen Kirche diese Würde zu übernehmen. Und trotz aller Anstrengungen und Ermahnungen waren es von den geistlichen Fürsten doch nur die Erzbischöfe von Mainz, Trier, Köln und Bremen, die Bischöfe von Würzburg, Regensburg, Straßburg, Naumburg und Speier, von Weltlichen nur eine reiche Zahl hessischer und thüringischer Herren, die den Landgrafen am 22. Mai 1246 zu Veitshochheim bei Würzburg zum römischen König wählten. Dessen ungeachtet hoffte er, wie er den Mailändern schrieb, die Hörner des Gegners so zu zerbrechen, daß die heilige Kirche und die Christenheit fortab in ruhmvollem Frieden leben könnten. Wirklich fiel ihm bei dem ersten Zusammenstoß mit König Konrad am Fluß Nidda, wo dieser Stellung genommen hatte, um den ersten von seinem Gegner nach dem staufischen Frankfurt ausgeschriebenen Reichstag zu hindern, am 5. August der Sieg zu, doch nicht sowol Tapferkeit gab den Ausschlag, als der Verrath schwäbischer Grafen und Herren, die durch Geld und Versprechungen gewonnen worden waren. H. konnte den Reichstag zu Frankfurt abhalten, aber der gewonnene Sieg vermehrte die Anzahl seiner Anhänger nicht wesentlich, während die Macht Konrads durch die engste Verbindung mit Herzog Otto von Baiern sich ansehnlich stärkte. Nach kurzem Aufenthalt in Thüringen hielt H. im December zu Nürnberg [443] seinen zweiten Reichstag ab, dann wandte er sich gegen Ulm, und hier erlosch sein Stern. Strenge Kälte, Mangel an Lebensmitteln, die tapferste Gegenwehr der Ulmer, das Herannahen Konrads nöthigten ihn, die Belagerung aufzuheben und Schwaben zu räumen. Krankheit trieb ihn nach Thüringen zurück, hier, auf der Wartburg, starb er in Folge eines Blutflusses am 17. Februar 1247.

Neuere Darstellungen: Schirrmacher, Kaiser Friedrich II., Bd. III u. IV. – Winkelmann, Friedrich II. – Knochenhauer, Gesch. Thüringens, S. 332–65.